Verpackungslexikon · Verpackungsgrundlagen

Verpackungsarten: Ebene, Rechtsart, Material und Form im Überblick

Verpackungsarten sind die Kategorien, in die sich Verpackungen nach Ebene, Rechtsart, Material und Form ordnen lassen. Die Fachsprache unterscheidet Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung, die PPWR kennt Verkaufs-, Um- und Transportverpackung. Beide Ordnungen beschreiben dieselbe Kette aus unterschiedlicher Sicht, sind aber nicht deckungsgleich.

  • Vier Ordnungen: Ebene, Rechtsart, Material und Form beantworten vier verschiedene Fragen und führen zu verschiedenen Detailseiten
  • Recht folgt dem Zweck: Leerraum, Mehrweg und Zulassung hängen an der Rechtsart der PPWR, nicht am Material und nicht an der Ebene der Fachsprache
  • Nicht eins zu eins: Die Faltschachtel, die der Endkunde mitkauft, ist funktional sekundär und rechtlich oft Verkaufsverpackung

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Verpackungsarten im Lager: Papierbeutel in Kartons auf einem Tisch, dahinter eine mit Stretchfolie gesicherte Palette mit Umkartons
4Ordnungen: Ebene, Rechtsart,
Material und Form
6Verpackungsarten benennt die PPWR,
E-Commerce als Unterfall
12.08.2026PPWR gilt, das VerpackDG gilt
seit demselben Tag
48 hbis zur Antwort
auf Ihre Anfrage

01 · Definition

Was sind Verpackungsarten?

Wer fragt, welche Verpackungsarten es gibt, bekommt je nach Fachgebiet vier Antworten: nach Ebene, nach Rechtsart, nach Material oder nach Form.

Vier Ordnungen der Verpackungsarten im Überblick
OrdnungLeitfrageArtenMehr dazu
EbeneWelche Aufgabe hat die Verpackung in der Kette?Primär-, Sekundär-, TertiärverpackungPrimärverpackung, Sekundärverpackung, Tertiärverpackung
RechtsartWelche Pflichten greifen?Verkaufs-, Um-, Transportverpackung und weiterePPWR
MaterialWoraus besteht sie?Kunststoff, Papier und Karton, Glas, MetallPackmittel
FormWelche Gestalt hat sie?Beutel, Dose, Glas, Schachtel, TrayAbschnitt zur Form

Diese Ordnungen der Verpackungsarten konkurrieren nicht, sie ergänzen sich. Ein Stickpack ist funktional eine Primärverpackung, rechtlich meist eine Verkaufsverpackung, materialseitig ein Folienverbund oder Monomaterial und formseitig ein Schlauchbeutel. Wer eine Verpackung eindeutig beschreiben will, nennt alle vier Angaben.

02 · Ebene

Nach Ebene: Verpackungsarten der Fachsprache

Papierbeutel, flacher Folienbeutel und Weißblechdose nebeneinander als Beispiele für Verkaufseinheiten
Papierbeutel, Folienbeutel und Dose als Verkaufseinheiten

Die Ebenen sind die Verpackungsarten der Verpackungstechnik. Sie beschreiben, welche Aufgabe eine Verpackung in der Kette hat: Die Primärverpackung umschließt das Produkt, die Sekundärverpackung bündelt Primärverpackungen, die Tertiärverpackung ermöglicht Lagerung und Transport.

Mit dem Füllgut kommt nur die Primärverpackung in Berührung, deshalb tragen vor allem diese Ebene die Pflichten mit Lebensmittelbezug.

Die drei Ebenen der Verpackungsarten mit Beispielen aus der Abfüllung
EbeneAufgabeBeispieleDetailseite
Primärverpackungumschließt das Produkt unmittelbarStickpack, Sachet, Standbodenbeutel, Dose, GlasPrimärverpackung
Sekundärverpackungumgibt eine oder mehrere PrimärverpackungenFaltschachtel, Umkarton, TraySekundärverpackung
Tertiärverpackungermöglicht Lagerung und TransportPalette mit Stretchfolie und UmreifungTertiärverpackung

03 · Rechtsart

Nach Recht: die Verpackungsarten der PPWR

Seit dem 12.08.2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40. Sie ordnet Verpackungen nicht nach Ebene, sondern nach dem Zweck, für den sie konzipiert sind.

Die Verpackungsarten der PPWR (Art. 3, Orientierung)
RechtsartBedeutungBeispielDetailseite
Verkaufsverpackungbildet für den Endabnehmer in der Verkaufsstelle mit dem Produkt eine VerkaufseinheitBeutel, Dose oder Faltschachtel, die der Endkunde kauftProduktverpackung
Umverpackung (englisch grouped packaging)enthält in der Verkaufsstelle eine Zusammenstellung von Verkaufseinheiten und lässt sich entfernen, ohne die Produkteigenschaften zu beeinträchtigenUmkarton, Tray, Set-BoxUmverpackung, Verkaufstray
Transportverpackungerleichtert Handhabung und Transport und verhindert Transportschäden, Container im Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr sind ausgenommenPalette mit Stretchfolie und UmreifungTertiärverpackung
Verpackung für den elektronischen HandelTransportverpackung für die Lieferung im Fernabsatz an den Endabnehmer, Unterfall der TransportverpackungVersandkarton einer OnlinebestellungVersandverpackung, E-Commerce-Verpackung
ServiceverpackungVerkaufsverpackung, die erst an der Verkaufsstelle befüllt wirdBäckertütenicht relevant für die Abfüllung
Primärproduktionsverpackungfür unverarbeitete Erzeugnisse der PrimärproduktionErntegebindenicht relevant für die Abfüllung
Tray mit kleinen Papierbeuteln neben einem Umkarton auf einem Lagerregal als Beispiel für Umverpackungen
Tray mit Beuteln neben einem Umkarton: Umverpackungen im Regal

Alte und neue Begriffe liegen eng beieinander, decken sich aber nicht eins zu eins. Die Richtlinie 94/62/EG nannte im deutschen Text die Verkaufs- oder Erstverpackung, die Um- oder Zweitverpackung und die Transport- oder Drittverpackung. Die Wörter primär, sekundär und tertiär gehören zur Fachsprache der Verpackungstechnik.

In Alltag und Lastenheften begegnet Ihnen für die Umverpackung auch das Wort Sammelverpackung. Wo beide kursieren, hilft bei der ersten Nennung ein Klammerzusatz.

Funktion ist nicht RechtsartEine Faltschachtel, die der Endkunde mit dem Produkt kauft, ist funktional eine Sekundärverpackung und rechtlich oft Verkaufsverpackung. Ein Versandkarton ist funktional die äußere Hülle und rechtlich eine Verpackung für den elektronischen Handel. Maßgeblich ist, wofür die Verpackung konzipiert ist, nicht ihr Material und nicht ihr Name im Alltag. Details zur Ebene: Primärverpackung und Sekundärverpackung.

04 · Material

Nach Material: Verpackungsarten in vier Gruppen und ihre Prüfpunkte

Packstoffgruppen, typische Verpackungsarten und Prüfpunkte
MaterialTypische VerpackungsartenWorauf Sie achten solltenDetailseiten
Kunststoff (PE, PP, PET, PA)Beutel, Sachet, Stickpack, FolienFür den Lebensmittelkontakt gilt die VO (EU) 10/2011; der Aufbau als Mono- oder Verbundfolie bestimmt die spätere RecyclingbewertungMonomaterial, Verbundfolie
Papier und KartonFaltschachtel, Pappdose, Umkartonkeine EU-Einzelmaßnahme; je nach Füllgut Barriere oder InnenbeutelFaltschachtel, Wellpappe
GlasGläser, FlaschenGlas, Verschluss und Dichtung werden getrennt bewertetGlasverpackung
Metall (Weißblech, Aluminium)Dosen, DeckelBeschichtungen und Lacke fallen unter die VO (EU) 2024/3190Lohnabfüllung von Dosen, Matcha-Dosen

Das Verpackungsrecht sortiert nicht nach dem Material. Beim Lebensmittelkontakt ist das Material aber entscheidend: Welche Nachweise für Kunststoff, Papier, Glas und Metall gehören, zeigt der Eintrag Lebensmittelkontaktmaterialien. Paletten bestehen meist aus Holz oder Kunststoff und gehören zur Tertiärebene.

05 · Form

Nach Form: Verpackungsarten von Beutel bis Schachtel

Verpackungsarten nach Form und ihre Detailseiten
FormTypische EignungDetailseite
Standbodenbeutel (Doypack)steht aufrecht, mit Zipper wiederverschließbarDoypack
FlachbodenbeutelBeutel mit flachem Boden und fünf FlächenFlachbodenbeutel
Beutel mit AusgießerBeutel mit Spout und VerschlussSpout
Sachetflacher PortionsbeutelSachets
Stickpackschmaler Portionsbeutel für Pulver und GranulatStickpack
Siegelrandbeutel und FlowpackFlachbeutel mit Siegelrand, Schlauchbeutel aus der RolleSiegelrandbeutel, Flowpack
Dose und Glasformstabil, Verschluss separat bewertenDosen, Glasverpackung
BlisterEinzeldosen in Mulden mit SiegelfolieBlisterverpackung
Faltschachtel, Tray, DisplayKarton als Umhüllung, regalfertig bestücktFaltschachtel, Verkaufstray, Displays
Großgebinde mit InnenbeutelInnenbeutel im Karton mit ZapfhahnBag-in-Box

06 · Praxis

Verpackungsarten in der Lohnabfüllung

Palettierte Umkartons mit Stretchfolie und Umreifungsband am Ende einer Abfülllinie
Gesicherte Palette am Ende der Linie: Transportverpackung

In einem Abfüllprojekt entstehen meist alle Verpackungsarten nacheinander. Die Verkaufsverpackung entsteht im Takt der Maschine, die Umverpackung bei der Konfektionierung, die Transportverpackung am Ende der Linie.

Praktisch wichtig ist der Zeitpunkt, an dem eine Verpackung ihre endgültige Form erhält. Ein formstabiles Leergebinde ist beim Hersteller fertig, eine flexible Folie wird erst beim Siegeln zur vollständigen Verkaufsverpackung. Daran hängt nach der Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister, wer ohne Auftragsfertigung als Erzeuger gilt: bei Verkaufs- und Umverpackungen grundsätzlich der Befüller.

Bei echter Lohnfertigung unter der Marke des Auftraggebers spricht viel für die Erzeugerrolle des Auftraggebers, entschieden wird je Projekt und schriftlich. Mehr dazu: Erzeuger und Hersteller nach PPWR.

Formate bei OH!S und ihre Mindestmenge
FormatTypische EignungMindestmenge bei OH!S
Standbodenbeutel (Doypack)steht aufrecht, mit Zipper wiederverschließbarKleinserie mit mindestens 500 Stück
Sachet und StickpackEinzelportionenmindestens 10.000 Stück je Auftrag, davon mindestens 5.000 Stück je Sorte
Glasformstabil, Verschluss separat bewertenmindestens 500 Stück
Metalldoseformstabil und lichtdicht, Deckelsystem und Beschichtung beachtenmindestens 1.000 Stück; Sonderausführungen individuell
Pappdose und PapphülseKartonhülse mit Deckel, Barriere je nach Innenlageauf Anfrage

Mindestmengen gelten je Format und für die Abfüllung bei OH!S, nicht für Verpackungen, die Sie bei Dritten einkaufen. Bei Mischungen gilt zusätzlich eine Mindestmenge von 100 kg je Mischcharge. Mehr zu Formaten finden Sie auf der Seite zu Packmitteln und Verpackungsberatung.

Verpackungsart noch offen?

Wir ordnen Ihre Verpackung nach Ebene, Rechtsart und Format ein

Schildern Sie uns Füllgut, Menge und Vertriebsweg. Innerhalb von 48 Stunden melden wir uns mit einer Einschätzung.

  • Antwort in 48 Stunden
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  • Mindestmenge je Format

07 · Regulatorik

Recht: Welche Pflicht trifft welche der Verpackungsarten

Der praktische Nutzen der Einteilung liegt im Recht. Die PPWR knüpft viele Anforderungen an die Verpackungsarten, nicht an das Material.

Pflichten nach Verpackungsarten, mit Fundstelle und Frist (Orientierung)
PflichtBetrifftAb wannFundstelle
Schwermetall-Summengrenze von 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VIalle Verpackungenseit 12.08.2026Art. 5 Abs. 4
PFAS-Grenzwerte, siehe PFAS in LebensmittelverpackungenVerpackungen mit Lebensmittelkontaktseit 12.08.2026Art. 5 Abs. 5
Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärungalle Verpackungenseit 12.08.2026Art. 38 und 39
Leerraum höchstens 50 %, Füllmaterial zählt mitUmverpackung, Transportverpackung, E-Commerce-Verpackungfrühestens ab 01.01.2030Art. 24 Abs. 1
Leerraum auf das notwendige Mindestmaß begrenzenVerkaufsverpackungbis 12.02.2028Art. 24 Abs. 4
Mehrwegquoten: Transportverpackung (Paletten, Kunststoffkisten, Boxen, Trays) mindestens 40 %, Umverpackung 10 %, mit AusnahmenTransport- und Umverpackungab 01.01.2030Art. 29
Verbot von Einweg-Kunststoff-Gruppierungsfolien im Handel, mit AusnahmenUmverpackungab 01.01.2030Art. 25, Anhang V
Recyclingfähigkeit nach Leistungsstufen A, B, C, ab 2038 nur A und Balle Verpackungenfrühestens ab 01.01.2030Art. 6

Einzelne Fristen hängen von Durchführungsrechtsakten ab und können später greifen; eine Übersicht bietet der Eintrag PPWR-Fristen. Für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht, typisch im B2B-Bereich, ist nach dem VerpackDG ab 01.01.2028 eine Zulassung nötig, der Übergang läuft bis 31.12.2027.

Zwei Rollen sind dabei zu trennen: Der Erzeuger verantwortet Konformität, Dokumentation und Erklärung. Der Hersteller trägt die erweiterte Herstellerverantwortung, also Registrierung bei LUCID, Systembeteiligung und Mengenmeldung. Ein Unternehmen kann beides sein, muss es aber nicht.

Umweltaussagen auf jeder EbeneSeit dem 27.09.2026 gilt die Richtlinie (EU) 2024/825. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ ohne anerkannten Nachweis sind auf bedruckten Verpackungen problematisch, und für keinen konkreten Aufbau sagen wir eine Recyclingstufe zu. Mehr: Umweltaussagen.

08 · Einkauf

Auswahlkriterien und typische Fehler

Diese Punkte klären Sie vor der Freigabe für alle Verpackungsarten im Projekt, nicht nur für die Verkaufseinheit.

  • Rollen schriftlich festlegenWer ist Erzeuger der konkreten Verpackungseinheit, wer führt die technische Dokumentation, wer ist im Zielland Hersteller?
  • Lieferanteninformationen anfordernMaterialaufbau je Lage, Prüfberichte und Angaben zu Recyclingfähigkeit, für alle Ebenen.
  • Nachweise statt ErklärungenPFAS- und Schwermetallwerte aus einem akkreditierten Labor, dazu die Konformitätserklärung für den Lebensmittelkontakt.
  • Leerraum früh planenKartongrößen für Umverpackung und Transportverpackung vor 2030 festlegen.
  • Mehrweg im B2B prüfenPaletten, Kisten und Trays auf Eignung für die Quote ab 2030 prüfen.

Ebene und Rechtsart gleichsetzen

Die Faltschachtel, die der Endkunde mitkauft, ist funktional sekundär und rechtlich oft Verkaufsverpackung. Schreiben Sie beide Angaben in die Spezifikation.

Nur die Verkaufseinheit prüfen

Umverpackung und Transportverpackung haben eigene Pflichten, vor allem beim Leerraum. Sie gehören in dieselbe Nachweiskette.

„PPWR-konform“ ohne Akte

Eine Aussage ohne Bezugsgegenstand und technische Dokumentation ist keine belastbare Zusage, weder vom Lieferanten noch gegenüber Ihrem Kunden.

Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihre Verpackungsarten in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Füllgut und Zustand: Pulver, Granulat, Stückgut oder Flüssigkeit
  • Verkaufseinheit: Format, Füllmenge je Einheit und Auflage gesamt
  • Umverpackung gewünscht: Faltschachtel, Tray, Umkarton, Stückzahl je Einheit
  • Transportverpackung: Palettenart, Sicherung, Versandziel
  • Verpackung beigestellt oder über uns beschafft, vorhandene Nachweise
  • Vertriebsweg: Handel, Onlineverkauf oder Direktversand
  • Bio ja oder nein, Lieferziel und Wunschtermin

09 · Anfrage

So gelingt Ihre Anfrage in einem Schritt

Welche Partei nach der PPWR Erzeuger ist und welche im Zielland als Hersteller die Registrierung übernimmt, klären wir je Projekt und halten es schriftlich fest. Dafür brauchen wir Marke, Gestaltungseinfluss, Verpackungsart und Lieferkette.

Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt.

10 · FAQ

Häufige Fragen zu Verpackungsarten

Welche Verpackungsarten gibt es?

Verpackungsarten lassen sich nach vier Kriterien ordnen. Nach Ebene unterscheidet die Fachsprache Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung. Nach Rechtsart kennt die PPWR Verkaufs-, Um-, Transport-, E-Commerce-, Service- und Primärproduktionsverpackung. Nach Material gibt es Kunststoff, Papier und Karton, Glas und Metall. Nach Form gibt es unter anderem Beutel, Dosen, Gläser, Faltschachteln und Trays. Welche Ordnung Sie brauchen, hängt von Ihrer Frage ab.

Welche Verpackungsarten unterscheidet die PPWR?

Die Verordnung (EU) 2025/40 unterscheidet in Art. 3 die Verkaufsverpackung, die Umverpackung und die Transportverpackung. Daneben nennt sie die Verpackung für den elektronischen Handel, die ein Unterfall der Transportverpackung ist, die Serviceverpackung, die erst an der Verkaufsstelle befüllt wird, und die Primärproduktionsverpackung. An der Art hängt, welche Pflicht ab wann greift, etwa beim Leerraum oder bei der Wiederverwendung.

Was ist der Unterschied zwischen Primär- und Verkaufsverpackung?

Beide Ordnungen beschreiben Verpackungsarten: Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung beschreiben die Funktion in der Kette, Verkaufs-, Um- und Transportverpackung sind Rechtsbegriffe. Sie liegen oft nebeneinander, decken sich aber nicht immer. Eine Faltschachtel, die der Endkunde mit dem Produkt kauft, ist funktional eine Sekundärverpackung und rechtlich häufig Verkaufsverpackung. Die Zuordnung richtet sich danach, wofür die Verpackung konzipiert ist, nicht nach dem Material.

Ist eine Umverpackung dasselbe wie eine Sammelverpackung?

Im Sprachgebrauch ja. Nach den vorliegenden Fachquellen lautet der deutsche Wortlaut der PPWR für die Verpackung, die Verkaufseinheiten zusammenstellt, Umverpackung, englisch grouped packaging. Die frühere Richtlinie 94/62/EG nannte sie im deutschen Text Um- oder Zweitverpackung. Das Wort Sammelverpackung begegnet Ihnen in Angeboten und Lastenheften, bei der ersten Nennung hilft deshalb eine Klarstellung, welche Rechtsart gemeint ist.

Zu welcher Verpackungsart gehört die Versandverpackung?

Geht der Versandkarton im Onlinehandel an den Endkunden, ist er eine Verpackung für den elektronischen Handel und damit ein Unterfall der Transportverpackung. Eine Palette im B2B-Verkehr ist Transportverpackung ohne diese Unterkategorie. Verpackungen für den elektronischen Handel teilen sich mit Umverpackung und Transportverpackung die Leerraumgrenze von höchstens 50 %, die frühestens ab dem 01.01.2030 gilt.

Welche Verpackungsart löst welche Pflicht aus?

Die PFAS-Grenzwerte nach Art. 5 Abs. 5 gelten für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, in der Regel die Verkaufsverpackung. Die Schwermetallgrenze von 100 mg/kg gilt für alle Verpackungen. Die Leerraumgrenze von 50 % trifft Umverpackung, Transportverpackung und E-Commerce-Verpackung. Mehrwegquoten nach Art. 29 betreffen ab 2030 vor allem die Transportverpackung. Wer die Verpackungsarten sauber trennt, erkennt die Pflichtenliste schneller.

Dürfen Leerbeutel aus Altbeständen nach dem 12.08.2026 noch befüllt werden?

Die PPWR sieht keine allgemeine Aufbrauchfrist vor. Verpackungen, die vor dem 12.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, dürfen nach Auffassung der Kommission weiter bereitgestellt werden. Für leere, erst beim Befüllen vollständige Verpackungen ist eine pauschale Stichtagsregel nicht belastbar. Prüfen Sie Altbestände vor der Verwendung und geben Sie Lebensmittelkontaktmaterial ohne PFAS- und Schwermetallnachweis nicht frei.

11 · Fazit

Fazit: Erst die Ordnung wählen, dann die Verpackung

Verpackungsarten sind keine Begriffskunde, sondern eine Landkarte. Die Ebene sagt, welche Aufgabe eine Verpackung hat, die Rechtsart sagt, welche Pflichten greifen, Material und Form sagen, wie sie gebaut ist. Wer alle vier Angaben nennt, bekommt belastbarere Angebote und weniger Rückfragen.

Für Unterlagen mit Rechtsbezug gehören die PPWR-Begriffe an die erste Stelle, die Begriffe der Fachsprache können als Klammerzusatz folgen. Als Nächstes lohnt der Eintrag zu den Packmitteln; schicken Sie uns anschließend die Angaben aus der Checkliste: Projekt anfragen.

Projekt starten

Verpackungsprojekt anfragen – mit Format, Menge und Zeitrahmen

Schicken Sie uns Produkt, Format und Menge. Sie bekommen innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.

  1. Anfrage sendenProdukt, Format, Menge und Zeitrahmen genügen für den Start. NDA auf Wunsch.
  2. Antwort in 48 StundenWir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
  3. Angebot nach Klärung der EckdatenPreise und Termine nennen wir verbindlich im Angebot.

Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Art. 3 (Begriffsbestimmungen), Art. 5, 6, 24, 25, 29. Stand: gilt seit 12.08.2026. EUR-Lex, PPWR (öffnet in neuem Tab)
  2. Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Art. 3 Nr. 1 (Verkaufs-/Erstverpackung, Um-/Zweitverpackung, Transport-/Drittverpackung); in den wesentlichen Teilen durch die PPWR abgelöst. Stand: Vorgängerregelung bis 11.08.2026. EUR-Lex, Richtlinie 94/62/EG (öffnet in neuem Tab)
  3. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, VerpackDG), BGBl. 2026 I Nr. 207. Stand: in Kraft seit 12.08.2026. VerpackDG, Gesetze im Internet (öffnet in neuem Tab)
  4. Europäische Kommission, Bekanntmachung C/2026/3084: Leitlinien zur Verordnung (EU) 2025/40, veröffentlicht am 10.06.2026 (nicht bindend). EUR-Lex, Leitlinien zur PPWR (öffnet in neuem Tab)
  5. Zentrale Stelle Verpackungsregister, Zulassungsverfahren für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht (erforderlich ab 01.01.2028). Stand: Oktober 2026. ZSVR, Zulassungsverfahren (öffnet in neuem Tab)
  6. Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo). Stand: anwendbar seit 27.09.2026. EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2024/825 (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 13.09.2026 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Übersicht nach vier Ordnungen (Ebene, Rechtsart, Material, Form) mit Links auf alle Detailseiten, Begriffe der PPWR korrigiert (Umverpackung, E-Commerce als Unterfall der Transportverpackung), 1:1-Zuordnung von Ebene und Rechtsart aufgelöst, unbelegte Angaben entfernt, Mindestmengen je Format und Anfrage-Checkliste ergänzt.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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