Verpackungslexikon · Verpackungsgrundlagen
Verpackungsarten sind die Kategorien, in die sich Verpackungen nach Ebene, Rechtsart, Material und Form ordnen lassen. Die Fachsprache unterscheidet Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung, die PPWR kennt Verkaufs-, Um- und Transportverpackung. Beide Ordnungen beschreiben dieselbe Kette aus unterschiedlicher Sicht, sind aber nicht deckungsgleich.
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01 · Definition
Wer fragt, welche Verpackungsarten es gibt, bekommt je nach Fachgebiet vier Antworten: nach Ebene, nach Rechtsart, nach Material oder nach Form.
| Ordnung | Leitfrage | Arten | Mehr dazu |
|---|---|---|---|
| Ebene | Welche Aufgabe hat die Verpackung in der Kette? | Primär-, Sekundär-, Tertiärverpackung | Primärverpackung, Sekundärverpackung, Tertiärverpackung |
| Rechtsart | Welche Pflichten greifen? | Verkaufs-, Um-, Transportverpackung und weitere | PPWR |
| Material | Woraus besteht sie? | Kunststoff, Papier und Karton, Glas, Metall | Packmittel |
| Form | Welche Gestalt hat sie? | Beutel, Dose, Glas, Schachtel, Tray | Abschnitt zur Form |
Diese Ordnungen der Verpackungsarten konkurrieren nicht, sie ergänzen sich. Ein Stickpack ist funktional eine Primärverpackung, rechtlich meist eine Verkaufsverpackung, materialseitig ein Folienverbund oder Monomaterial und formseitig ein Schlauchbeutel. Wer eine Verpackung eindeutig beschreiben will, nennt alle vier Angaben.
02 · Ebene

Die Ebenen sind die Verpackungsarten der Verpackungstechnik. Sie beschreiben, welche Aufgabe eine Verpackung in der Kette hat: Die Primärverpackung umschließt das Produkt, die Sekundärverpackung bündelt Primärverpackungen, die Tertiärverpackung ermöglicht Lagerung und Transport.
Mit dem Füllgut kommt nur die Primärverpackung in Berührung, deshalb tragen vor allem diese Ebene die Pflichten mit Lebensmittelbezug.
| Ebene | Aufgabe | Beispiele | Detailseite |
|---|---|---|---|
| Primärverpackung | umschließt das Produkt unmittelbar | Stickpack, Sachet, Standbodenbeutel, Dose, Glas | Primärverpackung |
| Sekundärverpackung | umgibt eine oder mehrere Primärverpackungen | Faltschachtel, Umkarton, Tray | Sekundärverpackung |
| Tertiärverpackung | ermöglicht Lagerung und Transport | Palette mit Stretchfolie und Umreifung | Tertiärverpackung |
03 · Rechtsart
Seit dem 12.08.2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40. Sie ordnet Verpackungen nicht nach Ebene, sondern nach dem Zweck, für den sie konzipiert sind.
| Rechtsart | Bedeutung | Beispiel | Detailseite |
|---|---|---|---|
| Verkaufsverpackung | bildet für den Endabnehmer in der Verkaufsstelle mit dem Produkt eine Verkaufseinheit | Beutel, Dose oder Faltschachtel, die der Endkunde kauft | Produktverpackung |
| Umverpackung (englisch grouped packaging) | enthält in der Verkaufsstelle eine Zusammenstellung von Verkaufseinheiten und lässt sich entfernen, ohne die Produkteigenschaften zu beeinträchtigen | Umkarton, Tray, Set-Box | Umverpackung, Verkaufstray |
| Transportverpackung | erleichtert Handhabung und Transport und verhindert Transportschäden, Container im Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr sind ausgenommen | Palette mit Stretchfolie und Umreifung | Tertiärverpackung |
| Verpackung für den elektronischen Handel | Transportverpackung für die Lieferung im Fernabsatz an den Endabnehmer, Unterfall der Transportverpackung | Versandkarton einer Onlinebestellung | Versandverpackung, E-Commerce-Verpackung |
| Serviceverpackung | Verkaufsverpackung, die erst an der Verkaufsstelle befüllt wird | Bäckertüte | nicht relevant für die Abfüllung |
| Primärproduktionsverpackung | für unverarbeitete Erzeugnisse der Primärproduktion | Erntegebinde | nicht relevant für die Abfüllung |

Alte und neue Begriffe liegen eng beieinander, decken sich aber nicht eins zu eins. Die Richtlinie 94/62/EG nannte im deutschen Text die Verkaufs- oder Erstverpackung, die Um- oder Zweitverpackung und die Transport- oder Drittverpackung. Die Wörter primär, sekundär und tertiär gehören zur Fachsprache der Verpackungstechnik.
In Alltag und Lastenheften begegnet Ihnen für die Umverpackung auch das Wort Sammelverpackung. Wo beide kursieren, hilft bei der ersten Nennung ein Klammerzusatz.
Funktion ist nicht RechtsartEine Faltschachtel, die der Endkunde mit dem Produkt kauft, ist funktional eine Sekundärverpackung und rechtlich oft Verkaufsverpackung. Ein Versandkarton ist funktional die äußere Hülle und rechtlich eine Verpackung für den elektronischen Handel. Maßgeblich ist, wofür die Verpackung konzipiert ist, nicht ihr Material und nicht ihr Name im Alltag. Details zur Ebene: Primärverpackung und Sekundärverpackung.
04 · Material
| Material | Typische Verpackungsarten | Worauf Sie achten sollten | Detailseiten |
|---|---|---|---|
| Kunststoff (PE, PP, PET, PA) | Beutel, Sachet, Stickpack, Folien | Für den Lebensmittelkontakt gilt die VO (EU) 10/2011; der Aufbau als Mono- oder Verbundfolie bestimmt die spätere Recyclingbewertung | Monomaterial, Verbundfolie |
| Papier und Karton | Faltschachtel, Pappdose, Umkarton | keine EU-Einzelmaßnahme; je nach Füllgut Barriere oder Innenbeutel | Faltschachtel, Wellpappe |
| Glas | Gläser, Flaschen | Glas, Verschluss und Dichtung werden getrennt bewertet | Glasverpackung |
| Metall (Weißblech, Aluminium) | Dosen, Deckel | Beschichtungen und Lacke fallen unter die VO (EU) 2024/3190 | Lohnabfüllung von Dosen, Matcha-Dosen |
Das Verpackungsrecht sortiert nicht nach dem Material. Beim Lebensmittelkontakt ist das Material aber entscheidend: Welche Nachweise für Kunststoff, Papier, Glas und Metall gehören, zeigt der Eintrag Lebensmittelkontaktmaterialien. Paletten bestehen meist aus Holz oder Kunststoff und gehören zur Tertiärebene.
05 · Form
| Form | Typische Eignung | Detailseite |
|---|---|---|
| Standbodenbeutel (Doypack) | steht aufrecht, mit Zipper wiederverschließbar | Doypack |
| Flachbodenbeutel | Beutel mit flachem Boden und fünf Flächen | Flachbodenbeutel |
| Beutel mit Ausgießer | Beutel mit Spout und Verschluss | Spout |
| Sachet | flacher Portionsbeutel | Sachets |
| Stickpack | schmaler Portionsbeutel für Pulver und Granulat | Stickpack |
| Siegelrandbeutel und Flowpack | Flachbeutel mit Siegelrand, Schlauchbeutel aus der Rolle | Siegelrandbeutel, Flowpack |
| Dose und Glas | formstabil, Verschluss separat bewerten | Dosen, Glasverpackung |
| Blister | Einzeldosen in Mulden mit Siegelfolie | Blisterverpackung |
| Faltschachtel, Tray, Display | Karton als Umhüllung, regalfertig bestückt | Faltschachtel, Verkaufstray, Displays |
| Großgebinde mit Innenbeutel | Innenbeutel im Karton mit Zapfhahn | Bag-in-Box |
06 · Praxis

In einem Abfüllprojekt entstehen meist alle Verpackungsarten nacheinander. Die Verkaufsverpackung entsteht im Takt der Maschine, die Umverpackung bei der Konfektionierung, die Transportverpackung am Ende der Linie.
Praktisch wichtig ist der Zeitpunkt, an dem eine Verpackung ihre endgültige Form erhält. Ein formstabiles Leergebinde ist beim Hersteller fertig, eine flexible Folie wird erst beim Siegeln zur vollständigen Verkaufsverpackung. Daran hängt nach der Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister, wer ohne Auftragsfertigung als Erzeuger gilt: bei Verkaufs- und Umverpackungen grundsätzlich der Befüller.
Bei echter Lohnfertigung unter der Marke des Auftraggebers spricht viel für die Erzeugerrolle des Auftraggebers, entschieden wird je Projekt und schriftlich. Mehr dazu: Erzeuger und Hersteller nach PPWR.
| Format | Typische Eignung | Mindestmenge bei OH!S |
|---|---|---|
| Standbodenbeutel (Doypack) | steht aufrecht, mit Zipper wiederverschließbar | Kleinserie mit mindestens 500 Stück |
| Sachet und Stickpack | Einzelportionen | mindestens 10.000 Stück je Auftrag, davon mindestens 5.000 Stück je Sorte |
| Glas | formstabil, Verschluss separat bewerten | mindestens 500 Stück |
| Metalldose | formstabil und lichtdicht, Deckelsystem und Beschichtung beachten | mindestens 1.000 Stück; Sonderausführungen individuell |
| Pappdose und Papphülse | Kartonhülse mit Deckel, Barriere je nach Innenlage | auf Anfrage |
Mindestmengen gelten je Format und für die Abfüllung bei OH!S, nicht für Verpackungen, die Sie bei Dritten einkaufen. Bei Mischungen gilt zusätzlich eine Mindestmenge von 100 kg je Mischcharge. Mehr zu Formaten finden Sie auf der Seite zu Packmitteln und Verpackungsberatung.
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07 · Regulatorik
Der praktische Nutzen der Einteilung liegt im Recht. Die PPWR knüpft viele Anforderungen an die Verpackungsarten, nicht an das Material.
| Pflicht | Betrifft | Ab wann | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Schwermetall-Summengrenze von 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI | alle Verpackungen | seit 12.08.2026 | Art. 5 Abs. 4 |
| PFAS-Grenzwerte, siehe PFAS in Lebensmittelverpackungen | Verpackungen mit Lebensmittelkontakt | seit 12.08.2026 | Art. 5 Abs. 5 |
| Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung | alle Verpackungen | seit 12.08.2026 | Art. 38 und 39 |
| Leerraum höchstens 50 %, Füllmaterial zählt mit | Umverpackung, Transportverpackung, E-Commerce-Verpackung | frühestens ab 01.01.2030 | Art. 24 Abs. 1 |
| Leerraum auf das notwendige Mindestmaß begrenzen | Verkaufsverpackung | bis 12.02.2028 | Art. 24 Abs. 4 |
| Mehrwegquoten: Transportverpackung (Paletten, Kunststoffkisten, Boxen, Trays) mindestens 40 %, Umverpackung 10 %, mit Ausnahmen | Transport- und Umverpackung | ab 01.01.2030 | Art. 29 |
| Verbot von Einweg-Kunststoff-Gruppierungsfolien im Handel, mit Ausnahmen | Umverpackung | ab 01.01.2030 | Art. 25, Anhang V |
| Recyclingfähigkeit nach Leistungsstufen A, B, C, ab 2038 nur A und B | alle Verpackungen | frühestens ab 01.01.2030 | Art. 6 |
Einzelne Fristen hängen von Durchführungsrechtsakten ab und können später greifen; eine Übersicht bietet der Eintrag PPWR-Fristen. Für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht, typisch im B2B-Bereich, ist nach dem VerpackDG ab 01.01.2028 eine Zulassung nötig, der Übergang läuft bis 31.12.2027.
Zwei Rollen sind dabei zu trennen: Der Erzeuger verantwortet Konformität, Dokumentation und Erklärung. Der Hersteller trägt die erweiterte Herstellerverantwortung, also Registrierung bei LUCID, Systembeteiligung und Mengenmeldung. Ein Unternehmen kann beides sein, muss es aber nicht.
Umweltaussagen auf jeder EbeneSeit dem 27.09.2026 gilt die Richtlinie (EU) 2024/825. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ ohne anerkannten Nachweis sind auf bedruckten Verpackungen problematisch, und für keinen konkreten Aufbau sagen wir eine Recyclingstufe zu. Mehr: Umweltaussagen.
08 · Einkauf
Diese Punkte klären Sie vor der Freigabe für alle Verpackungsarten im Projekt, nicht nur für die Verkaufseinheit.
Die Faltschachtel, die der Endkunde mitkauft, ist funktional sekundär und rechtlich oft Verkaufsverpackung. Schreiben Sie beide Angaben in die Spezifikation.
Umverpackung und Transportverpackung haben eigene Pflichten, vor allem beim Leerraum. Sie gehören in dieselbe Nachweiskette.
Eine Aussage ohne Bezugsgegenstand und technische Dokumentation ist keine belastbare Zusage, weder vom Lieferanten noch gegenüber Ihrem Kunden.
Mit diesen Punkten können wir Ihre Verpackungsarten in der Regel ohne Rückfragen einordnen.
09 · Anfrage
Welche Partei nach der PPWR Erzeuger ist und welche im Zielland als Hersteller die Registrierung übernimmt, klären wir je Projekt und halten es schriftlich fest. Dafür brauchen wir Marke, Gestaltungseinfluss, Verpackungsart und Lieferkette.
Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt.
10 · FAQ
Verpackungsarten lassen sich nach vier Kriterien ordnen. Nach Ebene unterscheidet die Fachsprache Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung. Nach Rechtsart kennt die PPWR Verkaufs-, Um-, Transport-, E-Commerce-, Service- und Primärproduktionsverpackung. Nach Material gibt es Kunststoff, Papier und Karton, Glas und Metall. Nach Form gibt es unter anderem Beutel, Dosen, Gläser, Faltschachteln und Trays. Welche Ordnung Sie brauchen, hängt von Ihrer Frage ab.
Die Verordnung (EU) 2025/40 unterscheidet in Art. 3 die Verkaufsverpackung, die Umverpackung und die Transportverpackung. Daneben nennt sie die Verpackung für den elektronischen Handel, die ein Unterfall der Transportverpackung ist, die Serviceverpackung, die erst an der Verkaufsstelle befüllt wird, und die Primärproduktionsverpackung. An der Art hängt, welche Pflicht ab wann greift, etwa beim Leerraum oder bei der Wiederverwendung.
Beide Ordnungen beschreiben Verpackungsarten: Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung beschreiben die Funktion in der Kette, Verkaufs-, Um- und Transportverpackung sind Rechtsbegriffe. Sie liegen oft nebeneinander, decken sich aber nicht immer. Eine Faltschachtel, die der Endkunde mit dem Produkt kauft, ist funktional eine Sekundärverpackung und rechtlich häufig Verkaufsverpackung. Die Zuordnung richtet sich danach, wofür die Verpackung konzipiert ist, nicht nach dem Material.
Im Sprachgebrauch ja. Nach den vorliegenden Fachquellen lautet der deutsche Wortlaut der PPWR für die Verpackung, die Verkaufseinheiten zusammenstellt, Umverpackung, englisch grouped packaging. Die frühere Richtlinie 94/62/EG nannte sie im deutschen Text Um- oder Zweitverpackung. Das Wort Sammelverpackung begegnet Ihnen in Angeboten und Lastenheften, bei der ersten Nennung hilft deshalb eine Klarstellung, welche Rechtsart gemeint ist.
Geht der Versandkarton im Onlinehandel an den Endkunden, ist er eine Verpackung für den elektronischen Handel und damit ein Unterfall der Transportverpackung. Eine Palette im B2B-Verkehr ist Transportverpackung ohne diese Unterkategorie. Verpackungen für den elektronischen Handel teilen sich mit Umverpackung und Transportverpackung die Leerraumgrenze von höchstens 50 %, die frühestens ab dem 01.01.2030 gilt.
Die PFAS-Grenzwerte nach Art. 5 Abs. 5 gelten für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, in der Regel die Verkaufsverpackung. Die Schwermetallgrenze von 100 mg/kg gilt für alle Verpackungen. Die Leerraumgrenze von 50 % trifft Umverpackung, Transportverpackung und E-Commerce-Verpackung. Mehrwegquoten nach Art. 29 betreffen ab 2030 vor allem die Transportverpackung. Wer die Verpackungsarten sauber trennt, erkennt die Pflichtenliste schneller.
Die PPWR sieht keine allgemeine Aufbrauchfrist vor. Verpackungen, die vor dem 12.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, dürfen nach Auffassung der Kommission weiter bereitgestellt werden. Für leere, erst beim Befüllen vollständige Verpackungen ist eine pauschale Stichtagsregel nicht belastbar. Prüfen Sie Altbestände vor der Verwendung und geben Sie Lebensmittelkontaktmaterial ohne PFAS- und Schwermetallnachweis nicht frei.
11 · Fazit
Verpackungsarten sind keine Begriffskunde, sondern eine Landkarte. Die Ebene sagt, welche Aufgabe eine Verpackung hat, die Rechtsart sagt, welche Pflichten greifen, Material und Form sagen, wie sie gebaut ist. Wer alle vier Angaben nennt, bekommt belastbarere Angebote und weniger Rückfragen.
Für Unterlagen mit Rechtsbezug gehören die PPWR-Begriffe an die erste Stelle, die Begriffe der Fachsprache können als Klammerzusatz folgen. Als Nächstes lohnt der Eintrag zu den Packmitteln; schicken Sie uns anschließend die Angaben aus der Checkliste: Projekt anfragen.
Weiterlesen
Grundlagen
Packmittel, Packstoff und Packhilfsmittel sauber abgegrenzt, mit Bezug zu PPWR und VerpackDG.
Grundlagen
Die Verpackung, die direkt am Produkt anliegt – und warum sie nicht pauschal Verkaufsverpackung heißt.
Grundlagen
Gruppiert Primärverpackungen: Funktion, Beispiele und Abgrenzung zur rechtlichen Verpackungsart.
Grundlagen
Transport- und Palettenverpackung: was sie von der Versandverpackung unterscheidet.
Grundlagen
Zusätzliche Hülle um die Verkaufseinheit: Zweck, Leerraum und rechtlicher Rahmen.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 13.09.2026 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Übersicht nach vier Ordnungen (Ebene, Rechtsart, Material, Form) mit Links auf alle Detailseiten, Begriffe der PPWR korrigiert (Umverpackung, E-Commerce als Unterfall der Transportverpackung), 1:1-Zuordnung von Ebene und Rechtsart aufgelöst, unbelegte Angaben entfernt, Mindestmengen je Format und Anfrage-Checkliste ergänzt.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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