Verpackungslexikon · Verpackungsgrundlagen

Primärverpackung: Definition, Beispiele und Abgrenzung

Primärverpackung ist die Verpackungsebene, die das Produkt unmittelbar umschließt und mit ihm in Kontakt steht, etwa Sachet, Stickpack, Standbodenbeutel, Dose oder Glas. Der Begriff stammt aus der Verpackungstechnik, nicht aus der PPWR. Rechtlich ist die Primärverpackung meist, aber nicht in jedem Fall, eine Verkaufsverpackung.

  • Funktion statt Rechtsart: Primärverpackung beschreibt die Ebene am Produkt; die PPWR kennt stattdessen die Verkaufsverpackung, und beide decken sich nur meistens
  • Nachweise am Packmittel: Lebensmittelkontakt, Schwermetalle und PFAS gehören zur Primärverpackung in die Spezifikation, bevor produziert wird
  • Format mit Mindestmenge: Standbodenbeutel mindestens 500 Stück, Sachet und Stickpack mindestens 10.000 Stück je Auftrag, jeweils je Format genannt

Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden. NDA auf Wunsch.

Primärverpackung für Nahrungsergänzungsmittel: Doypack, Stickpack, Dose und Blister
3Verpackungsebenen:
primär, sekundär, tertiär
100 mg/kgSummengrenze Schwermetalle
für alle Verpackungen
25 ppbPFAS-Schwelle je Einzelstoff
bei Lebensmittelkontakt
48 hbis zur Antwort
auf Ihre Anfrage

01 · Definition

Was ist eine Primärverpackung?

Wer ein Produkt abfüllen lässt, spricht schnell von „der Verpackung“. Die Verpackungstechnik unterscheidet genauer: Die Primärverpackung berührt das Produkt, und von ihr hängen Haltbarkeit, Lebensmittelkontakt und Kennzeichnung ab.

Eine Primärverpackung umschließt das Füllgut unmittelbar: der Beutel um das Pulver, die Dose um den Tee, das Glas um die Paste. Sie ist die erste von drei Ebenen. Die zweite, die Sekundärverpackung, fasst eine oder mehrere Primärverpackungen zusammen. Die dritte, die Tertiärverpackung, dient Lagerung und Transport. Fachquellen führen diese Terminologie auf die DIN 55405 zurück.

Weil nur die Primärverpackung das Produkt berührt, entscheidet sie über Barriere, Lebensmittelkontakt und Dosierung. Die übrigen Ebenen tragen vor allem Logistik und Präsentation. Alle Ebenen und ihre rechtlichen Arten stehen im Eintrag Verpackungsarten.

Die drei Verpackungsebenen im Überblick
EbeneAufgabeBeispiel aus der Abfüllung
Primärverpackungumschließt das Produkt unmittelbarStickpack, Standbodenbeutel, Dose, Glas
Sekundärverpackungfasst Primärverpackungen zusammenFaltschachtel mit Portionsbeuteln, Umkarton
Tertiärverpackungermöglicht Lagerung und TransportPalette mit Stretchfolie

02 · Einordnung

Welche Ebene ist es? Entscheidungstabelle

Die Ebene bestimmt, welche Nachweise und Pflichten an einer Verpackung hängen. Wer sie falsch einordnet, plant Nachweise, Lizenzierung und Leerraum an der falschen Stelle.

Beispiele aus Abfüllung und Konfektionierung, nach Funktion und Rechtsart eingeordnet
BeispielFunktionale EbeneRechtsart nach PPWR (in der Regel)Worauf es ankommt
Doypack, Dose oder Glas mit Füllgut, das so ins Regal gehtPrimärverpackungVerkaufsverpackungLebensmittelkontakt, Barriere, Kennzeichnung
Stickpack oder Sachet in einer Faltschachtel, die der Endkunde mitkauftBeutel: Primärverpackung, Schachtel: SekundärverpackungVerkaufseinheit aus Beutel und Schachtel; die Schachtel ist meist ebenfalls Verkaufsverpackungkeine 50-%-Leerraumgrenze, aber Begrenzung auf das notwendige Mindestmaß
Karton mit zwölf Beuteln, der im Laden zur Regalbestückung geöffnet wirdSekundärverpackungUmverpackung, englisch grouped packagingLeerraum höchstens 50 % ab 2030
Versandkarton an einen Endkunden im OnlinehandelAußenverpackung, nicht pauschal SekundärverpackungVerpackung für den elektronischen Handel, ein Unterfall der TransportverpackungLeerraum höchstens 50 % ab 2030; siehe Versandverpackung
Palette mit Umkartons und StretchfolieTertiärverpackungTransportverpackungHandhabung und Transport; Wiederverwendungsquoten ab 2030 prüfen

Drei Fragen führen in der Praxis zum Ziel:

Berührt die Hülle das Produkt?

Dann ist es die Primärverpackung. Hier greift das Lebensmittelkontaktrecht, und hier sitzt die Barriere.

Wird sie mit dem Produkt an den Endabnehmer abgegeben?

Dann ist sie rechtlich meist eine Verkaufsverpackung, auch wenn sie funktional eine Sekundärverpackung ist.

Fasst sie nur Einheiten zusammen oder dient sie dem Transport?

Dann ist sie Umverpackung oder Transportverpackung. Für beide gelten andere Pflichten, vor allem beim Leerraum.

Drei Verpackungsebenen: Primärverpackung, Sekundärverpackung und Tertiärverpackung im Vergleich
Die drei Verpackungsebenen von der Primärverpackung bis zur Palette

Ein durchgehendes Beispiel: Das Pulver steckt im Stickpack, der Primärverpackung. Mehrere Stickpacks sitzen in einer Faltschachtel, die der Endkunde mitkauft, funktional sekundär und meist rechtlich Verkaufsverpackung. Mehrere Schachteln gehen im Umkarton ins Regal oder Lager: Umverpackung. Die Umkartons stehen auf einer Palette mit Stretchfolie: Transportverpackung. Für die Pflichten zählt die Rechtsart, nicht die Funktion.

03 · Abgrenzung

Primärverpackung und Verkaufsverpackung: nicht dasselbe

Viele Quellen setzen beide Begriffe gleich, auch dieser Eintrag tat das in früherer Fassung. Das ist verkürzt.

Die alte Richtlinie 94/62/EG kannte drei Verpackungsarten mit je zwei Namen. Im deutschen Text heißen sie Verkaufs- oder Erstverpackung, Um- oder Zweitverpackung und Transport- oder Drittverpackung. Die Wörter primär, sekundär und tertiär gehören zur Fachsprache der Verpackungstechnik. Die PPWR führt die Alternativnamen nicht mehr, sie unterscheidet nach dem Zweck.

Die Verkaufsverpackung ist nach der PPWR eine Verpackung, die für den Endabnehmer in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkt und Verpackung bildet. Daneben kennt die PPWR die Umverpackung, die Transportverpackung, die Verpackung für den elektronischen Handel, die Serviceverpackung und die Primärproduktionsverpackung.

Beide Begriffe überlappen stark, ohne identisch zu sein: Eine Faltschachtel um einen Beutel ist funktional sekundär, kann aber Verkaufsverpackung sein, wenn der Endkunde sie mitkauft.

Nicht verwechseln: PrimärproduktionsverpackungDie Primärproduktionsverpackung ist ein eigener Begriff der PPWR für Verpackungen unverarbeiteter Erzeugnisse der Primärproduktion, etwa Kisten für frisch geerntetes Obst und Gemüse. Mit der Primärverpackung am abgefüllten Produkt hat sie nur den Wortanfang gemeinsam.

04 · Funktionen

Fünf Aufgaben einer Primärverpackung

Eine Primärverpackung muss mehrere Aufgaben zugleich erfüllen. Wer eine davon maximiert, bezahlt meist mit einer anderen.

  • SchutzMechanisch und vor Verunreinigung, vom Abfüllen bis zum Verbraucher.
  • Barriere und HaltbarkeitSauerstoff, Feuchtigkeit, Licht und Aromaverlust. Wie viel Barriere nötig ist, hängt vom Füllgut ab: Schutzfunktion und Barriereeigenschaften.
  • Information und KennzeichnungPflichtangaben für vorverpackte Lebensmittel nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) brauchen Platz auf der Verkaufseinheit: Etikettierung und Nettofüllmenge.
  • Handhabung und DosierungZipper für mehrfache Entnahme, Stickpack für die Einzelportion, Ausgießer für Flüssiges.
  • VermarktungForm, Haptik und Druckbild bestimmen die Regalwirkung, besonders bei Eigenmarken.

05 · Materialien

Materialien und Formate: Beispiele aus Lebensmitteln und Nahrungsergänzung

Materialien für Primärverpackungen: Glas, Kunststoff, Metall und Karton nebeneinander
Glas, Kunststoff, Metall und Karton: die vier Werkstoffgruppen

Vier Werkstoffgruppen decken die meisten Fälle ab. Für Kunststoff gilt im Lebensmittelkontakt zusätzlich die Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Für Papier und Karton, Glas und Metall gibt es keine EU-Einzelmaßnahme; es gelten die Rahmenverordnung und die Regeln zur guten Herstellungspraxis, bei Karton in Deutschland ergänzt um die BfR-Empfehlung XXXVI. Beschichtungen auf Metall fallen zusätzlich unter die Bisphenol-Verordnung (BPA und Bisphenole).

Folienaufbau und Materialwahl bestimmen auch die spätere Recyclingbewertung, siehe Monomaterial und Verbundfolie.

Primärverpackungen für Pulver und Granulat mit Mindestmenge bei OH!S
FormatTypische EignungMindestmenge bei OH!S
Sachetflacher Siegelrandbeutel für Pulver, Granulat und kleine Flüssigkeitsportionenmindestens 10.000 Stück je Auftrag, davon mindestens 5.000 Stück je Sorte
Stickpackschmaler Schlauchbeutel, einhändig zu öffnen, für Pulver und Granulatwie Sachet
Standbodenbeutel (Doypack)steht aufrecht, mit Zipper mehrfach nutzbarKleinserie mit mindestens 500 Stück
Glasformstabil, Verschluss und Dichtung getrennt bewertenmindestens 500 Stück
Metalldoseformstabil und lichtdicht, Deckelsystem und Beschichtung beachtenmindestens 1.000 Stück, Sonderausführungen individuell
Pappdose und PapphülseKartonhülse mit Deckel, Barriere je nach Innenlageauf Anfrage

Mindestmengen gelten je Format und für die Abfüllung bei OH!S, nicht für Verpackungen, die Sie bei Dritten einkaufen. Bei Mischungen gilt zusätzlich mindestens 100 kg je Mischcharge, siehe Lohnmischen. Für Tabletten und Kapseln ist der Blister ein gängiges Format.

Aus der Produktion: Sachet und Stickpack entstehen bei uns vollautomatisch von der Rolle (VFFS und HFFS), die Primärverpackung wird also erst in der Anlage geformt, befüllt und gesiegelt. Deshalb entscheiden Folienrolle und Anlage gemeinsam über Maßhaltigkeit und Dichtigkeit, und deshalb klären wir die Erzeugerrolle je Projekt. Nach Auslegung der ZSVR ist bei Auftragsfertigung unter Ihrer Marke grundsätzlich der Auftraggeber Erzeuger; ohne Auftragsfertigung ist es bei Verpackungen, die erst durch das Befüllen vollständig werden, grundsätzlich der Befüller.

Welche Primärverpackung zu Ihrem Füllgut passt, besprechen wir auf der Seite zu Packmitteln und Verpackungsberatung. Für Einzelportionen gibt es die Seite zu Sachets und Stickpacks.

Primärverpackung noch offen?

Wir finden gemeinsam das passende Format für Ihr Füllgut

Schildern Sie uns Füllgut, Menge und Anforderungen. Innerhalb von 48 Stunden melden wir uns mit einer Einschätzung.

  • Antwort in 48 Stunden
  • NDA auf Wunsch
  • Mindestmenge je Format

06 · Regulatorik

Recht: Lebensmittelkontakt, PPWR und VerpackDG

An der Primärverpackung greifen mehr Vorschriften ineinander als an jeder anderen Ebene, denn sie berührt das Lebensmittel und trägt die Kennzeichnung.

Lebensmittelkontakt

Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 gilt für alle Materialien, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind, auch ohne EU-Einzelmaßnahme. Sie verlangt unter anderem, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffmengen auf das Lebensmittel übergehen. Für Kunststoff gilt zusätzlich ein Gesamtmigrationsgrenzwert von 10 mg je dm² Kontaktfläche. Mehr: Lebensmittelkontaktmaterialien und Migration und NIAS.

PPWR

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit 12.08.2026. Für alle Verpackungen gilt die Schwermetallgrenze von 100 mg/kg, für Lebensmittelkontaktverpackungen kommen PFAS-Schwellen hinzu. Der Erzeuger führt die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung, der Lieferant liefert die Unterlagen nach Artikel 16. Mehr: PPWR und Erzeuger und Hersteller.

VerpackDG

Das VerpackDG gilt seit 12.08.2026, das bisherige Verpackungsgesetz ist mit Ablauf des 11.08.2026 außer Kraft. Mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder an vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sind systembeteiligungspflichtig. Mehr: Systembeteiligung und LUCID.

PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen: drei getrennt zu prüfende Schwellen seit 12.08.2026
BezugSchwelleMessbedingung
je einzelnem PFAS25 ppb (25 µg/kg)gezielte PFAS-Analyse; polymere PFAS werden dabei nicht erfasst
Summe der PFAS250 ppb (250 µg/kg)gezielte Analyse, gegebenenfalls nach Abbau von Vorläuferverbindungen
PFAS einschließlich polymerer PFAS50 ppm (50 mg/kg)Gesamtgehalt an PFAS

Die Schwellen gelten „bei oder über“. Ein hoher Gesamtfluorgehalt allein belegt keine Überschreitung, er ist ein Screening-Wert und kann auf Verlangen eine Aufschlüsselung auslösen. Mehr: PFAS in Lebensmittelverpackungen.

Welche Pflichten an welcher Ebene hängen (Orientierung)
ThemaPrimärverpackung (meist Verkaufsverpackung)UmverpackungTransportverpackung
Lebensmittelkontakt und PFASja, das Material berührt das Füllgutnur bei vorgesehenem Kontakt mit Lebensmittelnnur bei vorgesehenem Kontakt mit Lebensmitteln
Schwermetalle 100 mg/kgjajaja
Leerraumkeine 50-%-Grenze, Mindestmaß bis 12.02.2028höchstens 50 % ab 01.01.2030, oder späterhöchstens 50 % ab 01.01.2030, oder später
Systembeteiligungtypischerweise ja, wenn sie beim Endverbraucher anfälltim Einzelfall nach Katalog der ZSVRbestimmte Transportverpackungen, wenn sie typischerweise beim Endverbraucher anfallen

Recyclingfähigkeit und UmweltaussagenDie Einstufung nach den Leistungsstufen A, B und C gilt frühestens ab dem 01.01.2030, bzw. 24 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts, je nachdem, was später liegt; die Kriterien legt die EU bis zum 01.01.2028 fest. Deshalb sagen wir für keinen konkreten Aufbau eine Stufe zu. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind seit dem 27.09.2026 nach der Richtlinie (EU) 2024/825 problematisch, siehe Umweltaussagen.

07 · Einkauf

Auswahlkriterien und typische Fehler

Verpackungsmuster und Prüfunterlagen auf einem Tisch, bereit zur Prüfung vor dem Produktionsstart
Verpackungsmuster und Prüfunterlagen: Nachweise liegen vor dem Produktionsstart vor

Diese Punkte gehören in jede Spezifikation, bevor eine Primärverpackung bestellt wird. Sie münden in eine Verpackungsspezifikation.

  • Füllgut und SchutzbedarfWelche Eigenschaft ist am empfindlichsten, und wie lange soll das Produkt haltbar sein?
  • LebensmittelkontaktKonformitätserklärung des Lieferanten nach VO (EG) 1935/2004, bei Kunststoff nach VO (EU) 10/2011.
  • PPWR-NachweiseLieferanteninformation, Schwermetall- und PFAS-Werte aus einem akkreditierten Labor.
  • MaschinengängigkeitMaße, Siegelbreite und Toleranzen müssen zur Abfülllinie passen.
  • KennzeichnungsflächePlatz für Pflichtangaben, Codes und Chargen: GTIN.
  • FolgeebenenDie Maße der Primärverpackung bestimmen Faltschachtel, Umkarton und Palettenraster.

„Primär ist gleich Verkaufsverpackung“

Wer beide Begriffe in Anfrage oder Dokumentation vermischt, ordnet Leerraum, Systembeteiligung und Erzeugerrolle falsch zu. Benennen Sie je Verpackung Funktion und Rechtsart getrennt.

Nachweise nach dem Start einfordern

Bei OH!S müssen Spezifikation und Nachweise vor Produktionsstart vorliegen. Wer sie erst nachträglich anfordert, riskiert Stillstand.

Ebenen getrennt planen

Ändert sich das Beutelmaß um wenige Millimeter, passt die Faltschachtel nicht mehr, und der Umkarton verliert sein Raster. Planen Sie alle Ebenen gemeinsam.

Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihr Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Füllgut und Zustand: Pulver, Granulat, Flüssigkeit oder Stückgut
  • Rohstoff: von Ihnen beigestellt oder von uns beschafft; Bio ja oder nein
  • Gewünschte Primärverpackung oder noch offen: Sachet, Stickpack, Standbodenbeutel, Dose, Glas
  • Füllmenge je Einheit, Auflage gesamt und je Sorte
  • Schutzbedarf und gewünschtes Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Verpackung beigestellt oder über uns beschafft; vorhandene Nachweise (Lebensmittelkontakt, Schwermetalle, PFAS)
  • Weitere Ebenen: Faltschachtel, Umkarton, Palettierung
  • Lieferziel (Deutschland, Österreich, weitere EU-Länder) und Wunschtermin

08 · Anfrage

So gelingt Ihre Anfrage in einem Schritt

Wer nach der PPWR Erzeuger ist und wer im Zielland als Hersteller die Registrierung übernimmt, klären wir je Projekt und halten es schriftlich fest. Dafür brauchen wir Marke, Gestaltungseinfluss, Verpackungsart und Lieferkette.

Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt.

09 · FAQ

Häufige Fragen zur Primärverpackung

Was ist eine Primärverpackung?

Eine Primärverpackung ist die Verpackungsebene, die das Produkt unmittelbar umschließt und mit ihm in Kontakt steht, zum Beispiel ein Beutel, eine Dose oder ein Glas. Sie schützt das Füllgut, bestimmt über Haltbarkeit und Dosierung und trägt in der Regel die Kennzeichnung. Der Begriff stammt aus der Verpackungstechnik und ist kein Rechtsbegriff der PPWR.

Ist Primärverpackung dasselbe wie Verkaufsverpackung?

Meistens, aber nicht immer. Primärverpackung beschreibt die Funktion, nämlich den Produktkontakt. Verkaufsverpackung ist die Rechtsart der PPWR: eine Verpackung, die für den Endabnehmer in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkt und Verpackung bildet. Deshalb kann auch eine funktionale Sekundärverpackung, etwa die Faltschachtel um einen Beutel, rechtlich Verkaufsverpackung sein. Für die Pflichten zählt die Rechtsart.

Was ist der Unterschied zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung?

Die Primärverpackung umschließt das Produkt unmittelbar. Die Sekundärverpackung fasst eine oder mehrere Primärverpackungen zusammen, zum Beispiel als Faltschachtel oder Umkarton. Die Tertiärverpackung dient Lagerung und Transport, etwa als Palette mit Stretchfolie. Nur die Primärverpackung hat Kontakt zum Füllgut. Die drei Ebenen beschreiben die Funktion und ersetzen nicht die Rechtsarten der PPWR.

Welche Beispiele für Primärverpackungen gibt es bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzung?

Typische Beispiele sind Sachet und Stickpack für Einzelportionen, der Standbodenbeutel mit Zipper für Pulver, Weißblech- und Pappdosen, Gläser sowie Blister für Tabletten und Kapseln. Welches Format passt, entscheiden Füllgut, Schutzbedarf, Dosierung und Auflage. Die Mindestmengen unterscheiden sich je Format erheblich, deshalb nennen wir sie im Eintrag je Format.

Welche Vorschriften gelten für die Primärverpackung von Lebensmitteln?

Das Material muss die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfüllen, Kunststoff zusätzlich die Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Seit dem 12.08.2026 gilt die PPWR mit der Schwermetallgrenze von 100 mg/kg und den PFAS-Schwellen für Lebensmittelkontaktverpackungen. In Deutschland regelt das VerpackDG Registrierung und Systembeteiligung. Eine verbindliche Bewertung bleibt Sache des Verantwortlichen.

Was ist eine Primärproduktionsverpackung?

Das ist ein eigener Begriff der PPWR und nicht dasselbe wie die Primärverpackung. Gemeint sind Verpackungen für unverarbeitete Erzeugnisse der Primärproduktion im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, etwa Kisten für frisch geerntetes Obst und Gemüse. Nach Fachquellen erfasst das VerpackDG sie bei der Systembeteiligung, sofern sie typischerweise beim Endverbraucher anfallen.

Werden Primärverpackungen verklebt oder gesiegelt?

Flexible Primärverpackungen aus Folie wie Sachet, Stickpack und Standbodenbeutel werden in der Regel heißgesiegelt: Temperatur, Druck und Zeit verbinden die Siegelschichten zur Siegelnaht. Verklebt werden dagegen typischerweise Faltschachteln an der Klebelasche und Etiketten auf Dosen oder Gläsern. Ob eine Naht dicht ist, entscheidet das Siegelfenster und die Prüfung, nicht allein die Art des Verschlusses.

10 · Fazit

Fazit: Funktion und Rechtsart trennen

Die Primärverpackung ist die Ebene am Produkt. Von ihr hängen Barriere, Lebensmittelkontakt und Dosierung ab, und an ihr hängen die meisten Nachweise. Rechtlich ist sie meist, aber nicht in jedem Fall eine Verkaufsverpackung, und für die Pflichten zählt die Rechtsart, nicht die Funktion.

Wer in der Anfrage Funktion und Rechtsart trennt, bekommt belastbarere Angebote. Für den Überblick über alle Ebenen lesen Sie als Nächstes den Eintrag zu den Verpackungsarten; schicken Sie uns anschließend die Angaben aus der Checkliste.

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Schicken Sie uns Produkt, Format und Menge. Sie bekommen innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.

  1. Anfrage sendenProdukt, Format, Menge und Zeitrahmen genügen für den Start. NDA auf Wunsch.
  2. Antwort in 48 StundenWir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
  3. Angebot nach Klärung der EckdatenPreise und Termine nennen wir verbindlich im Angebot.

Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Art. 3 (Begriffe), Art. 5 (Schwermetalle, PFAS), Art. 16 (Lieferanten), Art. 24 (Leerraum), Art. 38 und 39 (Konformität). Stand: gilt seit 12.08.2026. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40 (öffnet in neuem Tab)
  2. Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Art. 3 Nr. 1 (Verkaufs-/Erstverpackung, Um-/Zweitverpackung, Transport-/Drittverpackung); in den wesentlichen Teilen durch die PPWR abgelöst. Stand: Vorgängerregelung bis 11.08.2026. EUR-Lex: Richtlinie 94/62/EG (öffnet in neuem Tab)
  3. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, VerpackDG), BGBl. 2026 I Nr. 207. Stand: in Kraft seit 12.08.2026. Gesetze im Internet (öffnet in neuem Tab)
  4. Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, Art. 3, 15, 16 und 17. EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 (öffnet in neuem Tab)
  5. Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, Art. 5 und 12, Anhang IV. EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 10/2011 (öffnet in neuem Tab)
  6. Europäische Kommission, Bekanntmachung C/2026/3084: Leitlinien zur Verordnung (EU) 2025/40, veröffentlicht am 10.06.2026 (nicht bindend). EUR-Lex: Europäische Kommission, Bekanntmachung C/2026/3084 (öffnet in neuem Tab)
  7. Zentrale Stelle Verpackungsregister, Hinweise zu PPWR und VerpackDG seit dem 12. August 2026. Stand: Oktober 2026. ZSVR (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 14.10.2023 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Primärverpackung (Funktion) und Verkaufsverpackung (Rechtsart) getrennt statt gleichgesetzt, Entscheidungstabelle der Verpackungsebenen, Rechtsstand PPWR und VerpackDG, Leerraum-Aussage korrigiert, PFAS-Schwellen mit Messbedingungen, Mindestmengen je Format und Anfrage-Checkliste ergänzt.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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