Verpackungslexikon · Verpackungsgrundlagen
Primärverpackung ist die Verpackungsebene, die das Produkt unmittelbar umschließt und mit ihm in Kontakt steht, etwa Sachet, Stickpack, Standbodenbeutel, Dose oder Glas. Der Begriff stammt aus der Verpackungstechnik, nicht aus der PPWR. Rechtlich ist die Primärverpackung meist, aber nicht in jedem Fall, eine Verkaufsverpackung.
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01 · Definition
Wer ein Produkt abfüllen lässt, spricht schnell von „der Verpackung“. Die Verpackungstechnik unterscheidet genauer: Die Primärverpackung berührt das Produkt, und von ihr hängen Haltbarkeit, Lebensmittelkontakt und Kennzeichnung ab.
Eine Primärverpackung umschließt das Füllgut unmittelbar: der Beutel um das Pulver, die Dose um den Tee, das Glas um die Paste. Sie ist die erste von drei Ebenen. Die zweite, die Sekundärverpackung, fasst eine oder mehrere Primärverpackungen zusammen. Die dritte, die Tertiärverpackung, dient Lagerung und Transport. Fachquellen führen diese Terminologie auf die DIN 55405 zurück.
Weil nur die Primärverpackung das Produkt berührt, entscheidet sie über Barriere, Lebensmittelkontakt und Dosierung. Die übrigen Ebenen tragen vor allem Logistik und Präsentation. Alle Ebenen und ihre rechtlichen Arten stehen im Eintrag Verpackungsarten.
| Ebene | Aufgabe | Beispiel aus der Abfüllung |
|---|---|---|
| Primärverpackung | umschließt das Produkt unmittelbar | Stickpack, Standbodenbeutel, Dose, Glas |
| Sekundärverpackung | fasst Primärverpackungen zusammen | Faltschachtel mit Portionsbeuteln, Umkarton |
| Tertiärverpackung | ermöglicht Lagerung und Transport | Palette mit Stretchfolie |
02 · Einordnung
Die Ebene bestimmt, welche Nachweise und Pflichten an einer Verpackung hängen. Wer sie falsch einordnet, plant Nachweise, Lizenzierung und Leerraum an der falschen Stelle.
| Beispiel | Funktionale Ebene | Rechtsart nach PPWR (in der Regel) | Worauf es ankommt |
|---|---|---|---|
| Doypack, Dose oder Glas mit Füllgut, das so ins Regal geht | Primärverpackung | Verkaufsverpackung | Lebensmittelkontakt, Barriere, Kennzeichnung |
| Stickpack oder Sachet in einer Faltschachtel, die der Endkunde mitkauft | Beutel: Primärverpackung, Schachtel: Sekundärverpackung | Verkaufseinheit aus Beutel und Schachtel; die Schachtel ist meist ebenfalls Verkaufsverpackung | keine 50-%-Leerraumgrenze, aber Begrenzung auf das notwendige Mindestmaß |
| Karton mit zwölf Beuteln, der im Laden zur Regalbestückung geöffnet wird | Sekundärverpackung | Umverpackung, englisch grouped packaging | Leerraum höchstens 50 % ab 2030 |
| Versandkarton an einen Endkunden im Onlinehandel | Außenverpackung, nicht pauschal Sekundärverpackung | Verpackung für den elektronischen Handel, ein Unterfall der Transportverpackung | Leerraum höchstens 50 % ab 2030; siehe Versandverpackung |
| Palette mit Umkartons und Stretchfolie | Tertiärverpackung | Transportverpackung | Handhabung und Transport; Wiederverwendungsquoten ab 2030 prüfen |
Drei Fragen führen in der Praxis zum Ziel:
Dann ist es die Primärverpackung. Hier greift das Lebensmittelkontaktrecht, und hier sitzt die Barriere.
Dann ist sie rechtlich meist eine Verkaufsverpackung, auch wenn sie funktional eine Sekundärverpackung ist.
Dann ist sie Umverpackung oder Transportverpackung. Für beide gelten andere Pflichten, vor allem beim Leerraum.

Ein durchgehendes Beispiel: Das Pulver steckt im Stickpack, der Primärverpackung. Mehrere Stickpacks sitzen in einer Faltschachtel, die der Endkunde mitkauft, funktional sekundär und meist rechtlich Verkaufsverpackung. Mehrere Schachteln gehen im Umkarton ins Regal oder Lager: Umverpackung. Die Umkartons stehen auf einer Palette mit Stretchfolie: Transportverpackung. Für die Pflichten zählt die Rechtsart, nicht die Funktion.
03 · Abgrenzung
Viele Quellen setzen beide Begriffe gleich, auch dieser Eintrag tat das in früherer Fassung. Das ist verkürzt.
Die alte Richtlinie 94/62/EG kannte drei Verpackungsarten mit je zwei Namen. Im deutschen Text heißen sie Verkaufs- oder Erstverpackung, Um- oder Zweitverpackung und Transport- oder Drittverpackung. Die Wörter primär, sekundär und tertiär gehören zur Fachsprache der Verpackungstechnik. Die PPWR führt die Alternativnamen nicht mehr, sie unterscheidet nach dem Zweck.
Die Verkaufsverpackung ist nach der PPWR eine Verpackung, die für den Endabnehmer in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkt und Verpackung bildet. Daneben kennt die PPWR die Umverpackung, die Transportverpackung, die Verpackung für den elektronischen Handel, die Serviceverpackung und die Primärproduktionsverpackung.
Beide Begriffe überlappen stark, ohne identisch zu sein: Eine Faltschachtel um einen Beutel ist funktional sekundär, kann aber Verkaufsverpackung sein, wenn der Endkunde sie mitkauft.
Nicht verwechseln: PrimärproduktionsverpackungDie Primärproduktionsverpackung ist ein eigener Begriff der PPWR für Verpackungen unverarbeiteter Erzeugnisse der Primärproduktion, etwa Kisten für frisch geerntetes Obst und Gemüse. Mit der Primärverpackung am abgefüllten Produkt hat sie nur den Wortanfang gemeinsam.
04 · Funktionen
Eine Primärverpackung muss mehrere Aufgaben zugleich erfüllen. Wer eine davon maximiert, bezahlt meist mit einer anderen.
05 · Materialien

Vier Werkstoffgruppen decken die meisten Fälle ab. Für Kunststoff gilt im Lebensmittelkontakt zusätzlich die Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Für Papier und Karton, Glas und Metall gibt es keine EU-Einzelmaßnahme; es gelten die Rahmenverordnung und die Regeln zur guten Herstellungspraxis, bei Karton in Deutschland ergänzt um die BfR-Empfehlung XXXVI. Beschichtungen auf Metall fallen zusätzlich unter die Bisphenol-Verordnung (BPA und Bisphenole).
Folienaufbau und Materialwahl bestimmen auch die spätere Recyclingbewertung, siehe Monomaterial und Verbundfolie.
| Format | Typische Eignung | Mindestmenge bei OH!S |
|---|---|---|
| Sachet | flacher Siegelrandbeutel für Pulver, Granulat und kleine Flüssigkeitsportionen | mindestens 10.000 Stück je Auftrag, davon mindestens 5.000 Stück je Sorte |
| Stickpack | schmaler Schlauchbeutel, einhändig zu öffnen, für Pulver und Granulat | wie Sachet |
| Standbodenbeutel (Doypack) | steht aufrecht, mit Zipper mehrfach nutzbar | Kleinserie mit mindestens 500 Stück |
| Glas | formstabil, Verschluss und Dichtung getrennt bewerten | mindestens 500 Stück |
| Metalldose | formstabil und lichtdicht, Deckelsystem und Beschichtung beachten | mindestens 1.000 Stück, Sonderausführungen individuell |
| Pappdose und Papphülse | Kartonhülse mit Deckel, Barriere je nach Innenlage | auf Anfrage |
Mindestmengen gelten je Format und für die Abfüllung bei OH!S, nicht für Verpackungen, die Sie bei Dritten einkaufen. Bei Mischungen gilt zusätzlich mindestens 100 kg je Mischcharge, siehe Lohnmischen. Für Tabletten und Kapseln ist der Blister ein gängiges Format.
Aus der Produktion: Sachet und Stickpack entstehen bei uns vollautomatisch von der Rolle (VFFS und HFFS), die Primärverpackung wird also erst in der Anlage geformt, befüllt und gesiegelt. Deshalb entscheiden Folienrolle und Anlage gemeinsam über Maßhaltigkeit und Dichtigkeit, und deshalb klären wir die Erzeugerrolle je Projekt. Nach Auslegung der ZSVR ist bei Auftragsfertigung unter Ihrer Marke grundsätzlich der Auftraggeber Erzeuger; ohne Auftragsfertigung ist es bei Verpackungen, die erst durch das Befüllen vollständig werden, grundsätzlich der Befüller.
Welche Primärverpackung zu Ihrem Füllgut passt, besprechen wir auf der Seite zu Packmitteln und Verpackungsberatung. Für Einzelportionen gibt es die Seite zu Sachets und Stickpacks.
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06 · Regulatorik
An der Primärverpackung greifen mehr Vorschriften ineinander als an jeder anderen Ebene, denn sie berührt das Lebensmittel und trägt die Kennzeichnung.
Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 gilt für alle Materialien, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind, auch ohne EU-Einzelmaßnahme. Sie verlangt unter anderem, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffmengen auf das Lebensmittel übergehen. Für Kunststoff gilt zusätzlich ein Gesamtmigrationsgrenzwert von 10 mg je dm² Kontaktfläche. Mehr: Lebensmittelkontaktmaterialien und Migration und NIAS.
Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit 12.08.2026. Für alle Verpackungen gilt die Schwermetallgrenze von 100 mg/kg, für Lebensmittelkontaktverpackungen kommen PFAS-Schwellen hinzu. Der Erzeuger führt die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung, der Lieferant liefert die Unterlagen nach Artikel 16. Mehr: PPWR und Erzeuger und Hersteller.
Das VerpackDG gilt seit 12.08.2026, das bisherige Verpackungsgesetz ist mit Ablauf des 11.08.2026 außer Kraft. Mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder an vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sind systembeteiligungspflichtig. Mehr: Systembeteiligung und LUCID.
| Bezug | Schwelle | Messbedingung |
|---|---|---|
| je einzelnem PFAS | 25 ppb (25 µg/kg) | gezielte PFAS-Analyse; polymere PFAS werden dabei nicht erfasst |
| Summe der PFAS | 250 ppb (250 µg/kg) | gezielte Analyse, gegebenenfalls nach Abbau von Vorläuferverbindungen |
| PFAS einschließlich polymerer PFAS | 50 ppm (50 mg/kg) | Gesamtgehalt an PFAS |
Die Schwellen gelten „bei oder über“. Ein hoher Gesamtfluorgehalt allein belegt keine Überschreitung, er ist ein Screening-Wert und kann auf Verlangen eine Aufschlüsselung auslösen. Mehr: PFAS in Lebensmittelverpackungen.
| Thema | Primärverpackung (meist Verkaufsverpackung) | Umverpackung | Transportverpackung |
|---|---|---|---|
| Lebensmittelkontakt und PFAS | ja, das Material berührt das Füllgut | nur bei vorgesehenem Kontakt mit Lebensmitteln | nur bei vorgesehenem Kontakt mit Lebensmitteln |
| Schwermetalle 100 mg/kg | ja | ja | ja |
| Leerraum | keine 50-%-Grenze, Mindestmaß bis 12.02.2028 | höchstens 50 % ab 01.01.2030, oder später | höchstens 50 % ab 01.01.2030, oder später |
| Systembeteiligung | typischerweise ja, wenn sie beim Endverbraucher anfällt | im Einzelfall nach Katalog der ZSVR | bestimmte Transportverpackungen, wenn sie typischerweise beim Endverbraucher anfallen |
Recyclingfähigkeit und UmweltaussagenDie Einstufung nach den Leistungsstufen A, B und C gilt frühestens ab dem 01.01.2030, bzw. 24 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts, je nachdem, was später liegt; die Kriterien legt die EU bis zum 01.01.2028 fest. Deshalb sagen wir für keinen konkreten Aufbau eine Stufe zu. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind seit dem 27.09.2026 nach der Richtlinie (EU) 2024/825 problematisch, siehe Umweltaussagen.
07 · Einkauf

Diese Punkte gehören in jede Spezifikation, bevor eine Primärverpackung bestellt wird. Sie münden in eine Verpackungsspezifikation.
Wer beide Begriffe in Anfrage oder Dokumentation vermischt, ordnet Leerraum, Systembeteiligung und Erzeugerrolle falsch zu. Benennen Sie je Verpackung Funktion und Rechtsart getrennt.
Bei OH!S müssen Spezifikation und Nachweise vor Produktionsstart vorliegen. Wer sie erst nachträglich anfordert, riskiert Stillstand.
Ändert sich das Beutelmaß um wenige Millimeter, passt die Faltschachtel nicht mehr, und der Umkarton verliert sein Raster. Planen Sie alle Ebenen gemeinsam.
Mit diesen Punkten können wir Ihr Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.
08 · Anfrage
Wer nach der PPWR Erzeuger ist und wer im Zielland als Hersteller die Registrierung übernimmt, klären wir je Projekt und halten es schriftlich fest. Dafür brauchen wir Marke, Gestaltungseinfluss, Verpackungsart und Lieferkette.
Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt.
09 · FAQ
Eine Primärverpackung ist die Verpackungsebene, die das Produkt unmittelbar umschließt und mit ihm in Kontakt steht, zum Beispiel ein Beutel, eine Dose oder ein Glas. Sie schützt das Füllgut, bestimmt über Haltbarkeit und Dosierung und trägt in der Regel die Kennzeichnung. Der Begriff stammt aus der Verpackungstechnik und ist kein Rechtsbegriff der PPWR.
Meistens, aber nicht immer. Primärverpackung beschreibt die Funktion, nämlich den Produktkontakt. Verkaufsverpackung ist die Rechtsart der PPWR: eine Verpackung, die für den Endabnehmer in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkt und Verpackung bildet. Deshalb kann auch eine funktionale Sekundärverpackung, etwa die Faltschachtel um einen Beutel, rechtlich Verkaufsverpackung sein. Für die Pflichten zählt die Rechtsart.
Die Primärverpackung umschließt das Produkt unmittelbar. Die Sekundärverpackung fasst eine oder mehrere Primärverpackungen zusammen, zum Beispiel als Faltschachtel oder Umkarton. Die Tertiärverpackung dient Lagerung und Transport, etwa als Palette mit Stretchfolie. Nur die Primärverpackung hat Kontakt zum Füllgut. Die drei Ebenen beschreiben die Funktion und ersetzen nicht die Rechtsarten der PPWR.
Typische Beispiele sind Sachet und Stickpack für Einzelportionen, der Standbodenbeutel mit Zipper für Pulver, Weißblech- und Pappdosen, Gläser sowie Blister für Tabletten und Kapseln. Welches Format passt, entscheiden Füllgut, Schutzbedarf, Dosierung und Auflage. Die Mindestmengen unterscheiden sich je Format erheblich, deshalb nennen wir sie im Eintrag je Format.
Das Material muss die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfüllen, Kunststoff zusätzlich die Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Seit dem 12.08.2026 gilt die PPWR mit der Schwermetallgrenze von 100 mg/kg und den PFAS-Schwellen für Lebensmittelkontaktverpackungen. In Deutschland regelt das VerpackDG Registrierung und Systembeteiligung. Eine verbindliche Bewertung bleibt Sache des Verantwortlichen.
Das ist ein eigener Begriff der PPWR und nicht dasselbe wie die Primärverpackung. Gemeint sind Verpackungen für unverarbeitete Erzeugnisse der Primärproduktion im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, etwa Kisten für frisch geerntetes Obst und Gemüse. Nach Fachquellen erfasst das VerpackDG sie bei der Systembeteiligung, sofern sie typischerweise beim Endverbraucher anfallen.
Flexible Primärverpackungen aus Folie wie Sachet, Stickpack und Standbodenbeutel werden in der Regel heißgesiegelt: Temperatur, Druck und Zeit verbinden die Siegelschichten zur Siegelnaht. Verklebt werden dagegen typischerweise Faltschachteln an der Klebelasche und Etiketten auf Dosen oder Gläsern. Ob eine Naht dicht ist, entscheidet das Siegelfenster und die Prüfung, nicht allein die Art des Verschlusses.
10 · Fazit
Die Primärverpackung ist die Ebene am Produkt. Von ihr hängen Barriere, Lebensmittelkontakt und Dosierung ab, und an ihr hängen die meisten Nachweise. Rechtlich ist sie meist, aber nicht in jedem Fall eine Verkaufsverpackung, und für die Pflichten zählt die Rechtsart, nicht die Funktion.
Wer in der Anfrage Funktion und Rechtsart trennt, bekommt belastbarere Angebote. Für den Überblick über alle Ebenen lesen Sie als Nächstes den Eintrag zu den Verpackungsarten; schicken Sie uns anschließend die Angaben aus der Checkliste.
Weiterlesen
Grundlagen
Funktionale Ebenen (primär bis tertiär) und rechtliche Verpackungsarten im Überblick.
Grundlagen
Gruppiert Primärverpackungen: Funktion, Beispiele und Abgrenzung zur rechtlichen Verpackungsart.
Grundlagen
Was eine Produktverpackung leisten muss: Schutz, Information, Verkauf und Recht.
Grundlagen
Mechanischer, chemischer und mikrobiologischer Schutz mit den passenden Prüfungen.
Recht
Anwendungsbereich, Materialgruppen und Nachweise für alles, was Lebensmittel berührt.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 14.10.2023 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Primärverpackung (Funktion) und Verkaufsverpackung (Rechtsart) getrennt statt gleichgesetzt, Entscheidungstabelle der Verpackungsebenen, Rechtsstand PPWR und VerpackDG, Leerraum-Aussage korrigiert, PFAS-Schwellen mit Messbedingungen, Mindestmengen je Format und Anfrage-Checkliste ergänzt.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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