Verpackungslexikon · Verpackungsgrundlagen
Sekundärverpackung ist die Verpackungsebene, die eine oder mehrere Primärverpackungen umgibt und bündelt, schützt oder präsentiert, etwa als Faltschachtel, Umkarton oder Tray. Der Begriff beschreibt die Funktion in der Verpackungstechnik, nicht eine Rechtsart: Nach der PPWR ist sie je nach Zweck Verkaufsverpackung oder Umverpackung.
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01 · Definition
Zwischen dem Produkt und der Palette liegt eine Ebene, die im Alltag selten einen eigenen Namen bekommt: die Hülle um die Verkaufseinheit. Die Verpackungstechnik nennt sie Sekundärverpackung.
Eine Sekundärverpackung umgibt eine oder mehrere Primärverpackungen. Typische Formen sind die Faltschachtel um Portionsbeutel, der Umkarton um mehrere Beutel, das Tray mit Folie um Dosen und die Set-Box. Ihre Aufgaben sind Bündeln, Schutz, Handhabung und Präsentation. Mit dem Füllgut kommt sie in der Regel nicht in Berührung.
Der Begriff beschreibt eine Funktion. Die Ebene darüber, die Tertiärverpackung, dient Lagerung und Transport. Welche rechtliche Art eine Sekundärverpackung nach der PPWR ist, hängt von ihrem Zweck ab.
| Ebene | Aufgabe | Beispiel aus der Abfüllung |
|---|---|---|
| Primärverpackung | umschließt das Produkt unmittelbar | Stickpack, Standbodenbeutel, Dose |
| Sekundärverpackung | umgibt eine oder mehrere Primärverpackungen | Faltschachtel, Umkarton, Tray |
| Tertiärverpackung | ermöglicht Lagerung und Transport | Palette mit Stretchfolie |
02 · Abgrenzung
Die alte Richtlinie 94/62/EG sprach im deutschen Text von der Zweitverpackung, die PPWR kennt den Begriff nicht mehr. Sie unterscheidet nach dem Zweck, und derselbe Karton kann verschiedenen Arten angehören.
| Beispiel | Rechtsart nach PPWR (in der Regel) | Warum |
|---|---|---|
| Faltschachtel um Portionsbeutel, die der Endkunde mitkauft | Verkaufsverpackung | bildet mit dem Produkt die Verkaufseinheit |
| Karton mit mehreren Beuteln für die Regalbestückung | Umverpackung | gruppiert Verkaufseinheiten und ist entfernbar |
| Set-Box mit drei Dosen | Umverpackung | gruppiert drei Verkaufseinheiten |
| Tray mit Folie um mehrere Dosen | Umverpackung | bei Einwegkunststofffolie Anhang V prüfen |
| Versandkarton an einen Endkunden | Verpackung für den elektronischen Handel | Unterfall der Transportverpackung, siehe Versandverpackung |
| Palette mit Umkartons | keine Sekundärverpackung | Transportverpackung, Ebene der Tertiärverpackung |
Zwei Regeln helfen im Grenzfall. Erstens zählt der Zweck, für den die Verpackung konzipiert ist, nicht ihr Material. Zweitens bleibt eine Verkaufsverpackung, die zugleich dem Transport dient, nach Auslegung der ZSVR Verkaufsverpackung. Die Entscheidungstabelle für alle Ebenen steht im Eintrag Primärverpackung, die Rechtsart der Gruppierung im Eintrag Umverpackung.
03 · Funktionen
Sie trägt Aufgaben, die das Produkt allein nicht erfüllt. Haltbarkeit und Barriere gehören nicht dazu: Sie bleiben Sache der Primärverpackung.
Mehrere Primärverpackungen werden zur Portionspackung, zum Set oder zur Regaleinheit.
Zusätzlicher Schutz vor Stoß, Druck und Verschmutzung auf dem Weg zum Verbraucher.
Eine Einheit lässt sich stapeln, zählen und im Ganzen bewegen. Das spart Griffe in Lager und Regal.
Druckfläche für Marke, Inhalt und Codes: Etikettierung und GTIN.
Wird eine Faltschachtel direkt befüllt, ist sie keine Sekundärverpackung mehr, sondern selbst Primärverpackung, und sie muss dann Barriere und Lebensmittelkontakt erfüllen. Mehr zur Bauform: Faltschachtel.
04 · Materialien
| Material | Typischer Einsatz | Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Vollkarton | Faltschachtel für Portionspackungen und Sets | Kartonsorte, Bedruckbarkeit; bei Nähe zum Lebensmittel MOSH und MOAH |
| Wellpappe | Umkarton für Lager und Handel | Wellenart und Stapeldruck, siehe Wellpappe |
| Kunststofffolie | Schrumpf- und Stretchfolie um Multipacks | Anhang V ab 2030, Materialart und Recyclingbewertung |
| Tray aus Karton oder Kunststoff | regalfertige Gruppierung | Traglast und Bestückung, siehe Verkaufstray |

Ältere Texte führen Holzkisten und Paletten als Sekundärverpackung. Paletten sind jedoch Ladungsträger der Transportebene und gehören zur Tertiärverpackung. Maßgeblich ist wieder der Zweck, nicht das Material.
Bei OH!S entsteht die äußere Hülle meist in der Konfektionierung: Sets bilden, Displays bestücken, etikettieren, Beilagen ergänzen. Dadurch kommt zusätzliche Verpackung in die Lieferkette, und mit ihr Leerraum- und Wiederverwendungsfragen sowie die Frage nach der Erzeugerrolle.
05 · Beispiele

Die Tabelle zeigt, welche Sekundärverpackung zu welcher Primärverpackung passt. Entscheidend ist der Verwendungszweck: Portionspackung für den Endkunden, Regalbestückung, Lager oder Aktion.
| Primärverpackung | Sekundärverpackung | Zweck |
|---|---|---|
| Stickpack mit Pulver | Faltschachtel | Portionspackung für den Endkunden |
| Sachet | Faltschachtel im Umkarton | Set und Regalbestückung |
| Standbodenbeutel | Karton mit mehreren Beuteln | Regalbestückung und Lager |
| Weißblechdose | Tray mit Folie oder Karton | Multipack und Vertriebseinheit |
| Getränkedose oder Getränkeflasche | Multipack aus Karton oder Folie | Handel; bei Einwegkunststofffolie Anhang V prüfen |
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Eine Beispielkette aus der Nahrungsergänzung: Das Pulver steckt im Stickpack. Mehrere Stickpacks liegen in der Faltschachtel, die der Endkunde mitkauft. Zwölf Schachteln gehen im Umkarton in die Regalbestückung. Die Umkartons stehen auf einer Palette mit Stretchfolie. Beide sind funktional sekundär; rechtlich ist die Schachtel meist Verkaufsverpackung und der Umkarton Umverpackung.
Für Sets, Displays und Aktionsware übernehmen wir das Verpacken auf der Seite Konfektionierung und Co-Packing. Welche Primärverpackung dazu passt, besprechen wir auf der Seite zu Packmitteln und Verpackungsberatung.
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06 · Regulatorik
Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit 12.08.2026 und kennt Verkaufs-, Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackung, aber keine Sekundärverpackung. Welche Pflichten greifen, folgt aus der Rechtsart. Mehr: PPWR und Verpackungsarten.
Für Umverpackungen gilt höchstens 50 % Leerraum, frühestens ab 01.01.2030. Für Verkaufsverpackungen gilt die Begrenzung auf das notwendige Mindestmaß bis 12.02.2028. Nach Fachquellen verbietet Anhang V ab 2030 bestimmte Gruppierungsfolien aus Einwegkunststoff im Handel.
Das VerpackDG gilt seit 12.08.2026, das bisherige Verpackungsgesetz ist mit Ablauf des 11.08.2026 außer Kraft. Wer die Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lässt, gilt als Erzeuger, siehe Erzeuger und Hersteller. Die Systembeteiligung folgt dem Anfall beim Endverbraucher: Systembeteiligung.
Die Schwermetallgrenze von 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt für alle Verpackungen, also auch für den Umkarton. Sie bezieht sich nach Auslegung der Kommission auf die gesamte Verpackungseinheit einschließlich Druckfarben, Lacken, Klebstoffen und Etiketten.
Recyclingfähigkeit und UmweltaussagenDie Einstufung nach den Leistungsstufen A, B und C gilt frühestens ab dem 01.01.2030, bzw. 24 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts, je nachdem, was später liegt. Deshalb sagen wir für keinen Aufbau eine Stufe zu. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind seit dem 27.09.2026 nach der Richtlinie (EU) 2024/825 problematisch, siehe Umweltaussagen.
07 · Einkauf
Diese Punkte gehören in die Spezifikation, bevor bestellt wird.
Ein Versandkarton ist Transportmittel, kein Zusatz fürs Regal. Wer ihn pauschal so führt, ordnet Leerraum und Systembeteiligung falsch zu.
Die Palette gehört zur Transportebene. Planen Sie Umkarton und Palette getrennt.
Wird die Schachtel direkt befüllt, ist sie Primärverpackung und braucht die passende Barriere. Klären Sie das, bevor Sie sie als äußere Hülle bestellen.
Mit diesen Punkten können wir Ihr Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.
08 · Anfrage
Wer nach der PPWR Erzeuger ist und wer im Zielland als Hersteller die Registrierung übernimmt, klären wir je Projekt und halten es schriftlich fest. Dafür brauchen wir Marke, Gestaltungseinfluss, Verpackungsart und Lieferkette.
Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt.
09 · FAQ
Eine Sekundärverpackung ist die Verpackungsebene, die eine oder mehrere Primärverpackungen umgibt, zum Beispiel eine Faltschachtel um Portionsbeutel oder ein Umkarton um mehrere Beutel. Sie bündelt, schützt, erleichtert Handhabung und Lagerung und bietet Fläche für Marke und Information. Der Begriff stammt aus der Verpackungstechnik und ist kein Rechtsbegriff der PPWR.
Die Primärverpackung umschließt das Produkt unmittelbar und hat Kontakt zum Füllgut. Die Sekundärverpackung umgibt eine oder mehrere Primärverpackungen, etwa als Faltschachtel oder Umkarton. Die Tertiärverpackung dient Lagerung und Transport, zum Beispiel als Palette mit Stretchfolie. Alle drei beschreiben die Funktion und ersetzen nicht die Rechtsarten der PPWR.
Typisch sind die Faltschachtel um Sachets, Stickpacks oder Blister, der Umkarton um mehrere Beutel, das Tray mit Folie um Dosen, die Set-Box und das Display. Bei Getränken ist es oft das Multipack aus Karton oder Folie um mehrere Flaschen oder Dosen. Das Material ist meist Karton, Wellpappe oder Kunststofffolie.
Nicht immer. Sekundärverpackung beschreibt die Funktion, Umverpackung ist eine Rechtsart der PPWR: eine Verpackung, die mehrere Verkaufseinheiten für Regal, Lager oder Vertrieb zusammenfasst. Eine Faltschachtel um einen Beutel ist funktional sekundär, kann aber Verkaufsverpackung sein, wenn der Endkunde sie mitkauft. Maßgeblich für die Pflichten ist die Rechtsart.
Nicht pauschal. Ein Versandkarton dient dem Transport und gilt im Onlinehandel nach der PPWR als Verpackung für den elektronischen Handel, ein Unterfall der Transportverpackung. Funktional wirkt er wie eine äußere Hülle, ist aber kein Zusatz für das Regal. Wird Ware ohne zusätzlichen Karton in ihrer Verkaufsverpackung verschickt, ist die Einordnung im Einzelfall zu klären.
Das hängt von der Bauform ab. Faltschachteln entstehen aus einem flachen Zuschnitt mit Klebelasche; Boden und Deckel werden gesteckt, verriegelt oder verklebt, beim Automatikboden sind die Bodenlaschen schon vorgeklebt. Kartons und Umkartons werden in der Praxis häufig mit Klebeband oder Klebstoff verschlossen. Klebstoffe gehören zur Verpackung und fallen nach Auslegung der Kommission unter die Schwermetallgrenze.
Nur, wenn das Material dazu bestimmt ist, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Ein Umkarton um geschlossene Beutel berührt das Füllgut nicht. Wird eine Faltschachtel dagegen direkt befüllt, ist sie funktional die Primärverpackung und braucht entsprechende Nachweise. Die Schwermetallgrenze von 100 mg/kg gilt nach der PPWR für alle Verpackungen.
10 · Fazit
Die Sekundärverpackung ist die Ebene über dem Produkt: Sie bündelt, schützt, erleichtert die Handhabung und präsentiert. Als Begriff gehört sie zur Verpackungstechnik. Das Recht fragt nach dem Zweck und ordnet dieselbe Hülle der Verkaufsverpackung, der Umverpackung oder der Transportverpackung zu.
Legen Sie den Zweck früh fest, rechnen Sie mit den Innenmaßen und halten Sie die Rollenfrage schriftlich fest. Für die Ebene darunter lesen Sie als Nächstes den Eintrag zur Primärverpackung; schicken Sie uns anschließend die Angaben aus der Checkliste.
Weiterlesen
Grundlagen
Zusätzliche Hülle um die Verkaufseinheit: Zweck, Leerraum und rechtlicher Rahmen.
Grundlagen
Die Verpackung, die direkt am Produkt anliegt – und warum sie nicht pauschal Verkaufsverpackung heißt.
Grundlagen
Transport- und Palettenverpackung: was sie von der Versandverpackung unterscheidet.
Karton
Aus Vollkarton gefaltet: Kartonsorten, Veredelung und Weg in die Konfektionierung.
Grundlagen
Funktionale Ebenen (primär bis tertiär) und rechtliche Verpackungsarten im Überblick.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 14.10.2023 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Sekundärverpackung (Funktion) von den Rechtsarten der PPWR getrennt, Abgrenzung zu Umverpackung, Versandverpackung und Tertiärverpackung, Beispiele aus Konfektionierung, Lebensmitteln und Getränken, Rechtsstand PPWR und VerpackDG, Prüfliste und Anfrage-Checkliste ergänzt, fehlerhafte Zuordnung von Holzpaletten entfernt.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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