Verpackungslexikon · Verpackungsgrundlagen

Versandverpackung: Anforderungen, Abgrenzung und Recht im Paketversand

Versandverpackung ist die Verpackung, in der Ware per Paket oder Spedition zum Empfänger gelangt. Sie ist kein einheitlicher Rechtsbegriff und nicht automatisch Sekundärverpackung: Geht die Ware im Onlinehandel an Endkunden, nennt die PPWR sie Verpackung für den elektronischen Handel, einen Unterfall der Transportverpackung.

  • Kein Synonym für Sekundärverpackung: ob Verkaufs-, Transport- oder E-Commerce-Verpackung, entscheidet die Funktion im Warenfluss
  • Leerraum: höchstens 50 % für Umverpackung, Transportverpackung und E-Commerce-Verpackung, frühestens ab 01.01.2030
  • Aus einer Hand: Konfektionierung, Lagerung und Fulfillment für Lieferziele in DACH und der EU

Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden. NDA auf Wunsch.

Versandverpackung: gestapelte Versandkartons aus Wellpappe
50 %Leerraum, Obergrenze ab 2030
IFS Food · EU-Bio
50 %höchster Leerraumanteil,
frühestens ab 01.01.2030
12.02.2028Frist der Kommission für die
Berechnungsmethode
über 700Stellplätze im Lager
über alle Standorte
48 hbis zur Antwort
auf Ihre Anfrage

01 · Definition

Was ist eine Versandverpackung?

Wer Waren verschickt, nennt den Karton, in dem sie reisen, Versandverpackung. Rechtlich und fachlich steckt dahinter mehr, als der Alltagsbegriff verrät.

Die Versandverpackung soll Ware vom Lager bis zur Haustür oder bis zum Empfänger im Handel unbeschädigt bringen. Sie trägt Adressen, Barcodes und Hinweise, wird verschlossen und gesichert und muss mehrere Umladevorgänge im Paketnetz oder in der Spedition überstehen.

Als eigener Rechtsbegriff existiert die Versandverpackung nicht. Je nach Warenfluss fällt sie unter eine der Verpackungsarten der PPWR. Die Tabelle zeigt, welche das sind und wie sie sich unterscheiden.

Verpackungsarten der PPWR im Warenfluss (Kurzform)
ArtAufgabeTypisches Beispiel
VerkaufsverpackungVerkaufseinheit aus Produkt und Verpackung für den Endabnehmer in der VerkaufsstelleBeutel oder Dose mit Inhalt
Umverpackungfasst in der Verkaufsstelle mehrere Verkaufseinheiten zusammen, auch zur RegalbestückungVerkaufstray, Faltschachtel
Transportverpackungerleichtert Handhabung und Transport, verhindert TransportschädenUmkarton, Palettenverpackung
Verpackung für den elektronischen HandelTransportverpackung für die Lieferung im Fernabsatz an den EndabnehmerVersandkarton im Onlinehandel

02 · Abgrenzung

Versandverpackung, Transportverpackung und Sekundärverpackung

Der Begriff Sekundärverpackung beschreibt eine Funktionsebene der Fachsprache, im Richtlinientext Zweitverpackung: die Hülle um die Verkaufseinheit. Ein Versandkarton ist aber kein Zusatz für das Regal, sondern ein Transportmittel. Deshalb greift es zu kurz, ihn pauschal als Sekundärverpackung zu führen. Welche Verpackungsart vorliegt, ergibt sich aus dem Warenfluss.

Dieselbe Ware kann je nach Vertriebsweg in ganz unterschiedlichen Verpackungen reisen. Die Tabelle ordnet die häufigsten Fälle ein; sie ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft.

Warenfluss und Einordnung (Orientierung)
WarenflussÜbliche VerpackungEinordnung nach PPWR
Palette vom Lager an die FilialeUmkarton mit StretchfolieTransportverpackung (früher: Tertiärverpackung)
Regalbestückung im HandelTray oder Faltschachtel um mehrere EinheitenUmverpackung
Einzelbestellung im OnlineshopVersandkarton mit FüllmaterialVerpackung für den elektronischen Handel
Versand der Ware in der eigenen Verkaufsverpackungkein Zusatzkarton, Beutel oder Dose als PaketEinzelfall: Verkaufsverpackung mit Transportaufgabe

Verwechslung 1: Versand gleich Sekundär

Ein Karton, der nur für den Postweg gepackt wird, schützt beim Transport. Er bündelt nichts für das Regal. Die Bezeichnung Sekundärverpackung führt deshalb zu falschen Pflichten.

Verwechslung 2: Versand gleich Transport

Die Versandverpackung im Onlinehandel ist ein Unterfall der Transportverpackung. Sie unterliegt zusätzlich eigenen Regeln, etwa zur Rolle des Onlinehändlers als Hersteller.

Verwechslung 3: Verkaufsverpackung gleich Versandverpackung

Eine Verkaufsverpackung muss für den Regalauftritt gestaltet sein. Reist sie ohne Karton, muss sie zusätzlich Paketversand aushalten. Das lässt sich nur prüfen, nicht annehmen.

03 · Anforderungen

Was eine Versandverpackung im Paketversand aushalten muss

Im Paketnetz wird Ware gehoben, gerutscht, gestapelt und gerüttelt. Die Versandverpackung muss jede dieser Belastungen für den konkreten Versandweg abfangen.

Belastung, Maßnahme und Prüfung (Orientierung)
Belastung im VersandTypische MaßnahmePrüfung
Stoß und FallFixierung der Ware, Polsterung, passende WellpappqualitätFalltest, Höhe und Orientierung nach Versandweg
VibrationWare ohne Spiel im Karton haltenVibrationsprüfung
Stapeldrucktragfähige Wellpappe, saubere KartonformStapel- und Kompressionsprüfung
Feuchte und TemperaturBarriere im Innenbeutel, geeignetes KartonmaterialKlimaprüfung
Öffnen und ManipulationVerschluss, SiegelstreifenSicht- und Funktionsprüfung
Handscanner liest den Code an einem Versandkarton auf einer Palette im Lager
Versandkarton mit Barcode auf der Palette im Lager

Hohe Prüfwerte allein reichen nicht. Ein einzelner erfolgreicher Test beweist keine Eignung unter allen Bedingungen, und Fallhöhe, Zahl der Stürze und Lage der Ware lassen sich nicht pauschal festlegen. Üblich sind Prüfabläufe, die den Versandweg nachstellen, etwa nach ASTM D4169 oder nach Verfahren der ISTA. Betrachten Sie Produktverpackung und Versandverpackung immer als System.

Wellpappe im Versandkarton: Wellenarten im Überblick
WellenartWellenhöhe (Klassengrenzen)Einsatz in der Praxis
E-Welle, Feinstwelle1,0 bis 1,9 mmfeine, gut bedruckbare Kartons, Faltschachteln, Displays
B-Welle, Feinwelle2,2 bis 3,1 mmVersandverpackung und Verkaufsverpackung mit guter Bedruckbarkeit
C-Welle, Mittelwelle3,1 bis 4,0 mmhäufig für Versandkartons mit Polster- und Stapelanforderung

Einwellige Wellpappe besteht aus drei Papierlagen, zweiwellige aus fünf, dreiwellige aus sieben. Mehr Lagen und Wellen erhöhen in der Regel Stapelfestigkeit und Polsterung, aber auch Gewicht und Materialeinsatz. Details zu Wellpappe: 1-wellig, Wellpappe: 2-wellig und zur Wellpappe: C-Welle stehen in den Einträgen zur Wellpappe.

04 · Leerraum

Leerraum und Füllmaterial: ein Rechenbeispiel

Ein Karton, der zu groß ist, kostet Fracht, braucht Füllmaterial und verfehlt ab 2030 die gesetzliche Grenze. Die PPWR zählt auch Füllmaterial wie Papier, Luftpolster, Schaumstoff oder Holzwolle zum Leerraum. Das Rechenbeispiel zeigt, wie schnell ein Karton über 50 % kommt.

Zur Einordnung: Die amtliche Berechnungsmethode legt die Kommission erst bis zum 12.02.2028 fest. Das Beispiel ist eine vereinfachte Überschlagsrechnung und zeigt nur die Größenordnung.

Rechenbeispiel (vereinfacht): 12 Dosen, Ø 8 cm, Höhe 10 cm
AnnahmeKarton passendKarton zu groß
Warenvolumenrund 6.030 cm³rund 6.030 cm³
Karton innen (L × B × H)32 × 24 × 10 cm = 7.680 cm³40 × 30 × 20 cm = 24.000 cm³
Leerer Raumrund 1.650 cm³, etwa 21 %rund 17.970 cm³, etwa 75 %

Drei Hebel senken den Leerraum, ohne den Schutz zu gefährden: erstens eine Kartongröße, die zur Ware passt und gegebenenfalls in mehreren Größen vorliegt. Zweitens ein Innenaufbau, der die Ware fixiert, statt den Raum aufzufüllen. Drittens eine Packanweisung für den Packplatz, die Karton und Füllmaterial je Auftragstyp festlegt.

Verkaufsverpackungen sind von der 50-Prozent-Grenze nicht erfasst; für sie gilt die allgemeine Minimierung nach Art. 10 PPWR.

Zwei Versandkartons im Vergleich: ein passend gepackter Karton und ein überdimensionierter Karton mit viel Leerraum
Passend gepackter Karton und überdimensionierter Karton im Vergleich

05 · Regulatorik

Recht: Leerraum, Fulfillment und Systembeteiligung

Mit der PPWR gelten seit dem 12. August 2026 neue Regeln, die den Versand direkt betreffen. Die Leerraumgrenze greift aber erst später.

Leerraum (Art. 24)

Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen dürfen höchstens 50 % Leerraum haben. Die Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts, je nachdem, was später liegt. Verpflichtet ist der Wirtschaftsakteur, der die Verpackung befüllt.

Fulfillment (Art. 20)

Handhabung, Lagerung und Versand dürfen die Konformität der Verpackung nicht beeinträchtigen. Packt ein Dienstleister Ihre Pakete, klären Sie vertraglich, wer Kartonwahl, Füllmaterial und Leerraum verantwortet.

Systembeteiligung

Mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise bei privaten Haushalten als Abfall anfallen, sind systembeteiligungspflichtig. Das kann auch Versandverpackungen betreffen. Registrierung und Systembeteiligung sind getrennte Pflichten, siehe Systembeteiligung (duales System) und LUCID (Verpackungsregister).

Häufiger Irrtum: 40 % Leerraum ab 12.08.2026Immer wieder wird eine Obergrenze von 40 % Leerraum ab dem 12. August 2026 genannt. Sie ist nach unserer Prüfung nicht belegt. Maßgeblich ist Art. 24 PPWR mit 50 % und dem frühesten Stichtag 1. Januar 2030. Laut Fachquellen stammten die 40 % aus dem Kommissionsvorschlag von 2022.

Wiederverwendbare Transportkisten und Paletten in einem Lebensmittellager
Wiederverwendbare Transportkisten und Paletten im Lager

Für bestimmte Transportverpackungen gelten ab 2030 außerdem Mehrwegquoten nach Art. 29 PPWR. Einzelheiten und Ausnahmen sind je Verpackungsform zu prüfen. Wer als Onlinehändler Verpackungen im Fernabsatz erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt, ist dort Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung, mehr dazu in Erzeuger und Hersteller nach PPWR und VerpackDG. Eine verbindliche Bewertung für Ihren Fall gibt Ihre Rechtsberatung.

06 · Auswahl

Auswahlkriterien für Einkauf und Versandplanung

Die Wahl der Versandverpackung ist eine Abwägung aus Schutz, Fracht, Packaufwand und Recht. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor, und halten Sie das Ergebnis in einer Verpackungsspezifikation fest.

  • Ware und EmpfindlichkeitGewicht, Maße, Bruchgefahr, Feuchte- oder Lichtempfindlichkeit. Sie bestimmen Polsterung und Innenverpackung.
  • VersandwegPaketnetz, Spedition, Palette oder Export. Er bestimmt Belastung und Prüfablauf.
  • Kartonform und WellpappePassende Größe, passende Wellenart und Lagenzahl, gegebenenfalls mehrere Kartongrößen.
  • FüllmaterialNur so viel wie nötig. Füllmaterial zählt ab 2030 zum Leerraum.
  • RücksendungVerschluss und Etiketten so wählen, dass der Karton eine Retoure übersteht.
  • PackprozessPackplatz, Packanweisung und Kontrolle, damit der Karton im Alltag so gepackt wird, wie er geprüft wurde.
Welche Lösung für welchen Versandfall? (Orientierung)
VersandfallNaheliegende LösungWorauf Sie achten
Einzelbestellung leichter WareVersandkarton passender Größe, kaum FüllmaterialLeerraum, Fracht, Retourenfähigkeit
Schwere oder bruchempfindliche Warezweiwelliger Karton, Fixierung statt AuffüllenFalltest, Stapeldruck
Sets und GeschenkboxenFaltschachtel im VersandkartonKonfektionierung, Packanweisung
B2B-Lieferung auf PaletteUmkarton mit PalettensicherungStapelhöhe, Palettenmaß, Etikett

Für Konfektionierung, Lagerung und Versandvorbereitung finden Sie die Leistungen auf der Seite Logistik. Wer Sets, Aktionsware oder Versandkartons nach festem Ablaufplan packen lassen möchte, findet mehr unter Konfektionierung und Co-Packing.

Versand planen?

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Beschreiben Sie Sortiment, Auftragsvolumen und Versandwege. Innerhalb von 48 Stunden erfahren Sie, wie wir Ihre Versandverpackung und den Versand umsetzen.

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Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihr Versandprojekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Ware: Artikel, Maße und Gewicht je Einheit, Verkaufsverpackung
  • Empfindlichkeit: Bruch, Feuchte, Licht oder Temperatur
  • Versandweg: Paket, Spedition, Palette oder Export, Lieferziel und Wunschtermin
  • Karton: von Ihnen beigestellt oder von uns beschafft, Größen und Aufdruck
  • Sets oder Einzelartikel, Stückzahl je Karton, Auflage gesamt
  • Lagerung: Palettenzahl und gewünschte Lagerdauer
  • Rücksendung: Retourenabwicklung ja oder nein
  • Kennzeichnung: Barcode, Etikett und Chargen- oder MHD-Angabe

07 · Anfrage

So gelingt Ihre Anfrage in einem Schritt

Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt. Bei reiner Konfektionierung ohne Abfüllung klären wir den Ablauf im Einzelfall.

Beim Mischen von Pulvern gilt zusätzlich eine Mindestmenge von 100 kg je Mischcharge, siehe Lohnmischen.

08 · FAQ

Häufige Fragen zur Versandverpackung

Was ist eine Versandverpackung?

Eine Versandverpackung ist die Verpackung, in der Ware per Paket oder Spedition zum Empfänger gelangt, meist ein Karton mit Verschluss, Füllmaterial und Versandetikett. Sie ist kein einheitlicher Rechtsbegriff. Geht die Ware im Onlinehandel an Endkunden, spricht die PPWR von einer Verpackung für den elektronischen Handel, einem Unterfall der Transportverpackung.

Ist die Versandverpackung eine Sekundärverpackung?

Nicht pauschal. Sekundärverpackung ist ein Begriff der Fachsprache für die Ebene zwischen Produkt und Transport (im deutschen Text der Vorgängerrichtlinie 94/62/EG heißt sie Zweitverpackung). Ein Versandkarton für den Onlinehandel erfüllt aber eine Transportaufgabe und gilt nach der PPWR als Verpackung für den elektronischen Handel. Wird Ware ohne zusätzlichen Karton in ihrer Verkaufsverpackung verschickt, ist die Einordnung im Einzelfall zu klären.

Was ist der Unterschied zwischen Versandverpackung und Transportverpackung?

Die Transportverpackung erleichtert Handhabung und Transport und verhindert Transportschäden, etwa als Umkarton oder Palettenverpackung im B2B-Verkehr. Die Versandverpackung im Onlinehandel ist ein Unterfall davon, nämlich die Verpackung für die Lieferung an den Endabnehmer im Fernabsatz. Beide unterliegen der Leerraumgrenze von 50 %, die erst ab 2030 gilt.

Was bedeutet die 50-Prozent-Leerraumgrenze für Versandkartons und ab wann gilt sie?

Nach Art. 24 der PPWR dürfen Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen höchstens 50 Prozent Leerraum haben. Die Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später liegt. Füllmaterial wie Papier oder Luftpolster zählt als Leerraum. Verpflichtet ist, wer die Verpackung befüllt.

Muss ich Versandverpackungen bei einem System lizenzieren?

Das hängt von der Verpackung ab. Systembeteiligungspflichtig sind mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise bei privaten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen. Das VerpackDG hat den Kreis erweitert, sodass auch Versandverpackungen im Onlinehandel betroffen sein können. Registrierung im Verpackungsregister und Systembeteiligung sind getrennte Pflichten des Herstellers. Lassen Sie Ihren Fall mit Ihrem System oder Ihrer Rechtsberatung prüfen.

Welche Tests sollte eine Versandverpackung bestehen?

Einen universellen Test gibt es nicht. Fallhöhe, Anzahl der Stürze und Orientierung leiten Sie aus dem Versandweg ab. Üblich sind Fall-, Vibrations-, Stapeldruck- und Klimaprüfungen, häufig als Prüfablauf nach ASTM D4169 oder nach Verfahren der ISTA. Betrachten Sie Produktverpackung und Versandverpackung als System und halten Sie die Akzeptanzkriterien in der Spezifikation fest.

Kann OH!S Versandverpackungen konfektionieren und versenden?

Ja. Umkartons, Palettierung und Versandvorbereitung gehören zur Konfektionierung und Logistik bei OH!S, ebenso die Lagerung mit über 700 Stellplätzen über alle Standorte. Lieferziele sind Deutschland, Österreich und weitere EU-Länder. Shop-Anbindung und Fulfillment für Endkunden prüfen wir auf Anfrage im Einzelfall. Preise nennen wir verbindlich erst im Angebot.

09 · Fazit

Fazit: Versandverpackung nach Funktion einordnen

Die Versandverpackung ist weder Synonym für Sekundärverpackung noch ein eigener Rechtsbegriff. Sie ist je nach Warenfluss Transportverpackung, Verpackung für den elektronischen Handel oder eine Verkaufsverpackung mit Transportaufgabe. Wer das früh klärt, erkennt Pflichten wie Leerraumgrenze, Hersteller- und Systembeteiligungsrolle rechtzeitig.

Praktisch zählen drei Dinge: ein Karton, der zur Ware passt, ein Prüfablauf, der den Versandweg abbildet, und ein Packprozess, der im Alltag so arbeitet wie die Spezifikation. Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Aussagen zu Nachhaltigkeit, sondern dokumentieren Sie Material und Prüfung.

Wenn Sie so weit sind, schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste. Als Nächstes lesen Sie den Eintrag zur E-Commerce-Verpackung.

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Versandverpackung anfragen – mit Format, Menge und Zeitrahmen

Schicken Sie uns Produkt, Format und Menge. Sie bekommen innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.

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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Art. 3 (Begriffe), Art. 10 (Minimierung), Art. 20 (Fulfillment-Dienstleister), Art. 24 (Leerraum), Art. 29 (Wiederverwendung). Stand: gilt seit 12.08.2026; abgerufen am 05.10.2026. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40 (öffnet in neuem Tab)
  2. Bekanntmachung der Kommission: Leitlinien zur Anwendung der Verordnung (EU) 2025/40, ABl. C/2026/3084 vom 10.06.2026 (rechtlich nicht bindend). EUR-Lex: Bekanntmachung der Kommission (öffnet in neuem Tab)
  3. Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), BGBl. 2026 I Nr. 207, in Kraft seit 12.08.2026. Gesetze im Internet (öffnet in neuem Tab)
  4. Zentrale Stelle Verpackungsregister: Abgrenzung Erzeuger und Hersteller (manufacturer und producer). Stand: 12.08.2026. Verpackungsregister (öffnet in neuem Tab)
  5. Wellenarten der Wellpappe nach Wellenhöhe und Wellenteilung (Fachseite, abgerufen am 05.10.2026). TransPak (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 29.05.2023 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Abgrenzung zu Sekundär-, Transport- und Verkaufsverpackung, PPWR-Begriffe und Leerraumgrenze ab 2030, Rechenbeispiel, Prüfübersicht, Anfrage-Checkliste; unbelegte Innovations- und Umweltaussagen entfernt.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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