Verpackungslexikon · Verpackungsgrundlagen

Tertiärverpackung: Definition, Beispiele und Abgrenzung zur Transportverpackung

Tertiärverpackung ist die äußerste Verpackungsebene, die mehrere Sekundärverpackungen zu einer Ladeeinheit bündelt und Lagerung und Transport ermöglicht, etwa als Palette mit Stretchfolie und Umreifung. Der Begriff stammt aus der Verpackungstechnik. Rechtlich entspricht ihr die Transportverpackung der PPWR, aber nicht jede Versandverpackung.

  • Funktion statt Rechtsart: Tertiärverpackung beschreibt die Transportebene, die PPWR nennt sie Transportverpackung und kennt den Begriff Tertiär nicht
  • Nicht gleich Versandverpackung: Der Versandkarton im Onlinehandel ist eine Verpackung für den elektronischen Handel, ein Unterfall der Transportverpackung
  • Pflichten mit Frist: Leerraum höchstens 50 % und Mehrwegquoten ab 2030, Zulassung für B2B-Verpackungen ohne Systembeteiligung ab 01.01.2028

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Tertiärverpackung im Lager: Reihen beladener Paletten mit Stretchfolie im Regalgang
12.08.2026PPWR gilt, das VerpackDG gilt
seit demselben Tag
50 %höchster Leerraum für Transportverpackungen,
frühestens ab 01.01.2030
über 700Stellplätze im Lager
über alle Standorte
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01 · Definition

Was ist eine Tertiärverpackung?

Zwischen Abfüllung und Kunde liegen Lager, Stapler und Lkw. Die Verpackung, die diesen Weg übersteht, nennt die Verpackungstechnik Tertiärverpackung.

Eine Tertiärverpackung fasst mehrere Sekundärverpackungen zu einer Ladeeinheit zusammen und sichert sie für Lagerung und Transport. Typische Formen sind die Palette mit Stretchfolie, das Umreifungsband und die Transportkiste. Mit dem Füllgut kommt sie nicht in Berührung, das ist Sache der Primärverpackung.

Der Begriff beschreibt eine Funktion, keine Rechtsart. Die PPWR kennt ihn nicht, sie spricht von der Transportverpackung. Welche Pflichten daran hängen, zeigt der Abschnitt zum Recht, einen Überblick über alle Arten gibt der Eintrag Verpackungsarten.

Die drei Verpackungsebenen im Überblick
EbeneAufgabeBeispiel aus der Abfüllung
Primärverpackungumschließt das Produkt unmittelbarStickpack, Doypack, Dose
Sekundärverpackungumgibt eine oder mehrere PrimärverpackungenFaltschachtel, Umkarton, Tray
Tertiärverpackungermöglicht Lagerung und TransportPalette mit Stretchfolie und Umreifung

02 · Einordnung

Welche Ebene ist es? Entscheidungstabelle

Dieselbe Verpackung kann je nach Zweck verschiedenen Ebenen und Rechtsarten angehören. Drei Fragen sortieren die meisten Fälle.

Drei Verpackungsebenen hintereinander: Palette, Umkarton und Beutel im Vordergrund
Die drei Verpackungsebenen im Vergleich

Prüfen Sie der Reihe nach: Berührt die Verpackung das Füllgut, ist es die Primärverpackung. Bündelt sie Verkaufseinheiten für Regal oder Kunde, ist es eine Sekundärverpackung. Dient sie vor allem Handhabung, Lagerung und Transport der Ladeeinheit, ist es eine Tertiärverpackung.

Danach folgt die Rechtsart: Maßgeblich ist nach der PPWR, wofür die Verpackung konzipiert ist, nicht ihr Material und nicht ihr Name im Alltag.

Beispiele aus der Praxis und ihre Einordnung (Orientierung)
BeispielEbene in der FachspracheRechtsart nach PPWR (in der Regel)Warum
Sachet, Stickpack oder Dose mit PulverPrimärverpackungVerkaufsverpackungumschließt das Produkt und bildet die Verkaufseinheit
Faltschachtel um Sachets, die der Endkunde mitkauftSekundärverpackungVerkaufsverpackungbildet mit dem Produkt die Verkaufseinheit
Umkarton mit zwölf Faltschachteln für die RegalbestückungSekundärverpackungUmverpackungfasst Verkaufseinheiten zusammen und ist entfernbar
Palette mit Umkartons, gesichert mit Stretchfolie und UmreifungTertiärverpackungTransportverpackungerleichtert Handhabung und Transport
Versandkarton einer Online-Bestellung an einen Endkundenäußerste Ebene, nicht automatisch tertiärVerpackung für den elektronischen Handel, Unterfall der TransportverpackungLieferung im Fernabsatz an den Endabnehmer
Container im Straßen-, Schienen-, See- oder Luftverkehrkeine Verpackungkeine Transportverpackungausdrücklich ausgenommen

03 · Beispiele

Beispiele und Materialien der Tertiärverpackung

Eine Tertiärverpackung besteht selten aus einem Teil. Meist wirken Träger, Sicherung und Kennzeichnung zusammen.

Typische Bestandteile einer Ladeeinheit
BestandteilAufgabeTypische Materialien
Paletteträgt und bewegt die LadeeinheitHolz, Kunststoff
Transportkiste, Box, Traynimmt Umkartons oder lose Ware auf, mehrfach nutzbarKunststoff, Metall
Umkarton als Transporteinheitbündelt Verkaufseinheiten für Lager und VersandWellpappe, siehe Wellpappe
Stretchfoliesichert Kartons auf der PaletteKunststofffolie
Umreifungsbandhält die Ladeeinheit zusammenKunststoff, Metall
Etikettkennzeichnet die Ladeeinheit für die LogistikPapier, Folie

Welche Kombination passt, hängt von Gewicht, Stapelhöhe, Transportweg und Empfänger ab. Wellpappe als Umkarton hat eigene Kenngrößen, die in den Einträgen zu den Wellenarten stehen, etwa zur C-Welle.

04 · Abgrenzung

Tertiärverpackung, Transportverpackung und Versandverpackung

Drei Wörter, die im Einkauf oft durcheinandergehen. Sie bezeichnen nicht dasselbe.

Tertiärverpackung

Fachbegriff der Verpackungstechnik für die dritte Ebene. Er beschreibt die Aufgabe, nicht die Rechtsart.

Transportverpackung

Rechtsbegriff der PPWR für Verpackungen, die Handhabung und Transport erleichtern und Transportschäden verhindern. Die frühere Richtlinie 94/62/EG nannte sie im deutschen Text Transport- oder Drittverpackung.

Versandverpackung

Kein einheitlicher Rechtsbegriff. Im Onlinehandel ist sie eine Verpackung für den elektronischen Handel, ein Unterfall der Transportverpackung. Mehr: Versandverpackung.

Oft werden Tertiär-, Transport- und Versandverpackung gleichgesetzt. Das ist zu grob: Eine Palette im B2B-Verkehr ist Transportverpackung ohne E-Commerce-Bezug. Ein Versandkarton an den Endkunden hat eigene Pflichten und kann zudem bei Haushalten als Abfall anfallen.

05 · Regulatorik

Recht: Pflichten je Ebene und Rechtsart

Die PPWR knüpft Pflichten an Verpackungsarten, nicht an die Ebenen der Fachsprache. Für die Transportebene sind vier Punkte wichtig.

Rechtspflichten je Ebene (Orientierung, Stand Oktober 2026)
Ebene und RechtsartPflichtAb wann
alle EbenenSchwermetall-Summengrenze von 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI (Art. 5 Abs. 4); technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung des Erzeugers (Art. 38, 39)seit 12.08.2026
Primärverpackung, VerkaufsverpackungPFAS-Grenzwerte bei Lebensmittelkontakt (Art. 5 Abs. 5, siehe PFAS in Lebensmittelverpackungen); Leerraum auf das notwendige Mindestmaß begrenzen (Art. 24 Abs. 4)seit 12.08.2026 bzw. bis 12.02.2028
Sekundärverpackung, UmverpackungLeerraum höchstens 50 % (Art. 24 Abs. 1); Kennzeichnung der äußeren Umverpackung bei Lebensmitteln (LMIV Art. 8 Abs. 7)Leerraum frühestens 01.01.2030
Tertiärverpackung, TransportverpackungLeerraum höchstens 50 % (Art. 24 Abs. 1); Mehrwegquote für Paletten, Kunststoffkisten, Boxen und Trays (Art. 29), mindestens 40 %, mit Ausnahmenfrühestens 01.01.2030
Transportverpackung im B2B-Bereich ohne SystembeteiligungZulassung nach dem VerpackDG, Anschluss an ein System oder eine Organisation für Herstellerverantwortungerforderlich ab 01.01.2028, Übergang bis 31.12.2027
Gestapelte Kunststoffkisten auf einer Palette im Lager als Beispiel für wiederverwendbare Transportverpackung
Wiederverwendbare Transportverpackung: Kunststoffkisten auf einer Palette

Die Leerraumgrenze trifft den Wirtschaftsakteur, der die Verpackung befüllt. Frist: 01.01.2030 oder drei Jahre nach dem Durchführungsrechtsakt zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später liegt. Füllmaterial zählt zum Leerraum.

Die Mehrwegquote gilt für Paletten, Kunststoffkisten, Boxen und Trays, die Berechnungsmethode steht noch aus. Für bestimmte Kunststoffkästen und -paletten bestehen bei der Schwermetallgrenze Ausnahmen; maßgeblich ist der Verordnungstext.

Wer Erzeuger ist, hängt vom Zeitpunkt der endgültigen Form ab: Formstabile Leergebinde wie Paletten werden regelmäßig beim Hersteller des Leergebindes vollständig, flexible Materialien wie Stretchfolie regelmäßig erst beim Verwenden. Bei Lohnfertigung unter Ihrer Marke gilt zuerst die Regel zur Auftragsfertigung. Mehr: Erzeuger und Hersteller nach PPWR.

SystembeteiligungTransportverpackungen, die typischerweise bei privaten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, können systembeteiligungspflichtig sein, etwa Versandkartons. Typisch gewerbliche Transportverpackungen fallen unter das neue Zulassungsverfahren der ZSVR. Mehr: Systembeteiligung und LUCID.

06 · Praxis

Tertiärverpackung in der Abfüllung und Logistik

Hände führen Stretchfolie um eine Palette mit Umkartons und sichern die Ladeeinheit
Ladeeinheit mit Stretchfolie sichern

Die Tertiärverpackung entsteht typischerweise am Ende des Abfüll- und Konfektionierungsprozesses: Die Umkartons werden palettiert, mit Stretchfolie gesichert, für den Versand etikettiert und an die Spedition übergeben. Die Transportkosten der Spedition sind davon getrennt und werden je Ziel gesondert kalkuliert. Im Lager stehen über 700 Stellplätze über alle Standorte zur Verfügung.

Die Ladeeinheit trägt in der Regel eine SSCC, die Nummer der Versandeinheit mit 18 Stellen (Application Identifier 00). Die GTIN kennzeichnet dagegen die Handelseinheit, etwa den Umkarton. Bei sortenreinen Paletten empfiehlt GS1 zusätzlich die GTIN der enthaltenen Einheit und die Menge. Pflichtangaben und Codes planen Sie mit der Etikettierung und der Chargennummer zusammen.

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07 · Einkauf

Auswahlkriterien und typische Fehler

Diese Punkte gehören vor der Bestellung in die Spezifikation jeder Tertiärverpackung. Sie sind der Kern einer Verpackungsspezifikation.

  • LadeeinheitStückzahl je Umkarton, Kartons je Lage, Höhe und Gewicht der Palette.
  • SicherungStretchfolie, Umreifung oder beides, passend zu Transportweg und Stapelhöhe.
  • KennzeichnungSSCC auf der Ladeeinheit, Handelsangaben auf dem Umkarton.
  • Rollen und NachweiseWer ist Erzeuger, wer führt die technische Dokumentation, wer ist im Zielland Hersteller im Sinn der EPR?
  • MehrwegOb Palette, Kiste oder Tray für eine Quote ab 2030 geeignet sind und wie Umläufe nachgewiesen werden.
  • LeerraumKartongröße nach Produkt, nicht nach Gewohnheit; Füllmaterial zählt mit.

Versand und Transport gleichsetzen

Der Versandkarton an den Endkunden hat andere Pflichten als die Palette im B2B-Verkehr. Trennen Sie beide in der Spezifikation.

GTIN auf die Palette

Die Palette wird mit SSCC gekennzeichnet, die GTIN gehört auf die Handelseinheit.

Mehrweg erst 2029 planen

Wer Umläufe nachweisen muss, braucht Kennzeichnung und Rücknahmelogistik früher als die Quote selbst.

Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihr Logistikprojekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Produkt und Verkaufseinheit, Stückzahl je Umkarton
  • Maße und Gewicht des Umkartons, Umkarton von Ihnen oder von uns beschafft
  • Palettenart und Wunschhöhe, Anzahl Paletten
  • Sicherung: Stretchfolie, Umreifung oder beides
  • Kennzeichnung: Versandetikett, SSCC, Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Lagerdauer und Auslieferungsziel, Versand an Lager, Handel oder Endkunden
  • Anforderungen des Empfängers, etwa Mehrwegpaletten
  • Bio ja oder nein, Wunschtermin

08 · Anfrage

So gelingt Ihre Anfrage in einem Schritt

Welche Partei nach der PPWR Erzeuger ist und welche im Zielland als Hersteller die Registrierung übernimmt, klären wir je Projekt und halten es schriftlich fest. Dafür brauchen wir Marke, Gestaltungseinfluss, Verpackungsart und Lieferkette.

Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt. Mehr zum Angebot finden Sie auf der Seite Logistik.

09 · FAQ

Häufige Fragen zur Tertiärverpackung

Was ist eine Tertiärverpackung?

Die Tertiärverpackung ist die äußerste Verpackungsebene. Sie bündelt mehrere Sekundärverpackungen zu einer Ladeeinheit und ermöglicht Lagerung und Transport, etwa als Palette mit Stretchfolie und Umreifungsband. Mit dem Füllgut kommt sie nicht in Berührung. Der Begriff gehört zur Fachsprache der Verpackungstechnik, rechtlich spricht die PPWR von der Transportverpackung.

Was ist der Unterschied zwischen Tertiärverpackung und Transportverpackung?

Tertiärverpackung beschreibt die Funktion in der Kette, Transportverpackung ist der Rechtsbegriff der PPWR. Die frühere Richtlinie 94/62/EG nannte im deutschen Text die Transportverpackung oder Drittverpackung. Im Alltag meinen beide meist dasselbe, etwa die Palette mit Sicherung. In Spezifikationen und Verträgen mit Rechtsbezug sollte der PPWR-Begriff an erster Stelle stehen, der Begriff Tertiärverpackung kann als Klammerzusatz folgen.

Ist die Versandverpackung eine Tertiärverpackung?

Nicht automatisch. Ein Versandkarton ist funktional oft die äußerste Ebene, rechtlich ist er aber eine eigene Kategorie, wenn er Ware im Onlinehandel an Endkunden liefert: die Verpackung für den elektronischen Handel, ein Unterfall der Transportverpackung. Eine Palette im B2B-Verkehr ist dagegen Transportverpackung ohne diese Unterkategorie. Beide Begriffe sind deshalb keine Synonyme.

Ist ein Container eine Tertiärverpackung?

Nein. Container des Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehrs sind nach der Begriffsbestimmung der PPWR ausdrücklich keine Transportverpackung. Die Ladeeinheit darin, etwa die gesicherte Palette, kann dagegen Transportverpackung sein.

Welche Pflichten gelten für Transportverpackungen ab 2030?

Die PPWR begrenzt den Leerraum von Transportverpackungen auf höchstens 50 %, frühestens ab dem 01.01.2030 (Art. 24). Für Paletten, Kunststoffkisten, Boxen und Trays sieht Art. 29 ab 2030 eine Quote von mindestens 40 % wiederverwendbarer Verpackungen vor, mit Ausnahmen, und die Berechnungsmethode steht noch aus. Prüfen Sie früh, ob Ihre Transportverpackung dafür geeignet ist.

Wer ist Erzeuger der Palette oder der Stretchfolie?

Das entscheidet nach der Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister der Zeitpunkt der endgültigen Form. Formstabile Leergebinde wie Paletten oder Kisten werden regelmäßig beim Hersteller des Leergebindes vollständig, flexible Materialien wie Stretchfolie regelmäßig erst beim Verwenden. Bei Lohnfertigung unter Ihrer Marke gelten zuerst andere Regeln. Halten Sie die Rollenentscheidung je Projekt schriftlich fest.

Muss eine Palette eine GTIN tragen?

Eine Palette im Versand wird in der Regel mit einer SSCC gekennzeichnet, der Nummer der Versandeinheit mit 18 Stellen (Application Identifier 00). Die GTIN identifiziert dagegen die Artikelart, also die Handelseinheit, etwa den Umkarton. Bei sortenreinen Paletten empfiehlt GS1 zusätzlich die GTIN der enthaltenen Handelseinheit und die Menge. Abstimmen sollten Sie das mit Ihrem Handelspartner.

Braucht eine Transportverpackung eine Systembeteiligung?

Das hängt davon ab, wo sie typischerweise als Abfall anfällt. Fällt sie bei privaten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen an, kann sie systembeteiligungspflichtig sein. Typisch gewerbliche Transportverpackungen ohne Systembeteiligung fallen unter das neue Zulassungsverfahren der ZSVR, das ab 01.01.2028 erforderlich ist, mit Übergangszeit bis 31.12.2027. Die Einordnung im Einzelfall bleibt Sache des Verantwortlichen.

10 · Fazit

Fazit: Funktion klären, dann die Rechtsart bestimmen

Die Tertiärverpackung ist die Ebene, die Ladeeinheiten durch Lager und Transport bringt. Als Begriff gehört sie zur Fachsprache, rechtlich zählt die Transportverpackung der PPWR, und die Versandverpackung im Onlinehandel ist ein Unterfall davon, aber kein Synonym.

Nehmen Sie die Frist 2030 früh in die Auslegung auf: Leerraum der Kartons, Mehrweg bei Paletten und Kisten sowie die Zulassung ab 2028 für Verpackungen ohne Systembeteiligung. Für die Einordnung nach Funktion und Rechtsart lesen Sie als Nächstes den Eintrag zu den Verpackungsarten; schicken Sie uns anschließend die Angaben aus der Checkliste: Logistikprojekt anfragen.

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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Art. 3 (Begriffe Verkaufs-, Um- und Transportverpackung), Art. 5, Art. 24 (Leerraum), Art. 29 (Wiederverwendung), Art. 38 und 39. Stand: gilt seit 12.08.2026. EUR-Lex, PPWR (öffnet in neuem Tab)
  2. Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Art. 3 Nr. 1 (Verkaufs-/Erstverpackung, Um-/Zweitverpackung, Transport-/Drittverpackung); in den wesentlichen Teilen durch die PPWR abgelöst. Stand: Vorgängerregelung bis 11.08.2026. EUR-Lex, Richtlinie 94/62/EG (öffnet in neuem Tab)
  3. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, VerpackDG), BGBl. 2026 I Nr. 207. Stand: in Kraft seit 12.08.2026. VerpackDG, Gesetze im Internet (öffnet in neuem Tab)
  4. Zentrale Stelle Verpackungsregister, Zulassungsverfahren für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht (erforderlich ab 01.01.2028). Stand: Oktober 2026. ZSVR, Zulassungsverfahren (öffnet in neuem Tab)
  5. GS1 Germany, Der SSCC/NVE in der Anwendung (Kennzeichnung von Logistikeinheiten, Application Identifier 00). Stand: Oktober 2026. GS1 Germany, SSCC/NVE (öffnet in neuem Tab)
  6. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, Art. 8 Abs. 7 und Art. 9 Abs. 1 (Angaben auf der äußeren Umverpackung). Stand: Oktober 2026. EUR-Lex, Verordnung (EU) 1169/2011 (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 14.10.2023 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Funktion und Rechtsart getrennt, Tertiärverpackung von Transport- und Versandverpackung abgegrenzt, Entscheidungstabelle nach Ebene ergänzt, Rechtsstand PPWR und VerpackDG, Kennzeichnung der Ladeeinheit (SSCC), Anfrage-Checkliste; Pauschalaussagen zu Nachhaltigkeit und Diebstahlschutz entfernt.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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