Verpackungslexikon · Zertifikate & Standards
GTIN (Global Trade Item Number) ist die weltweit eindeutige Artikelnummer des Handels mit 8, 12, 13 oder 14 Stellen und einer Prüfziffer am Ende. Sie benennt den Artikel, nicht den Code: Ob die Nummer als EAN-13-Strichcode oder als 2D-Code auf der Packung steht, ist eine getrennte Entscheidung über den Datenträger.
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01 · Definition
Die GTIN ist die Artikelnummer des Handels: eine Zahl, die jeder Artikel auf jeder Verpackungsebene einmal erhält, unabhängig von ihrer Darstellung auf der Packung.
Vergeben wird die Nummer nach den Standards der Organisation GS1. Sie besteht aus der GS1-Basisnummer des Unternehmens, einer selbst gewählten Artikelreferenz und einer Prüfziffer. Auf Verkaufseinheiten in Europa ist die 13-stellige Variante üblich. Sie benennt die Artikelart, nicht die einzelne Packung: Alle Packungen derselben Sorte, desselben Formats und derselben Füllmenge tragen dieselbe Nummer. Charge und Haltbarkeit stehen in eigenen Datenfeldern.
Zuständig ist nach den GS1-Regeln der Markeninhaber, nicht der Abfüller. Bei Lohnfertigung unter Ihrer Marke liefern Sie die Nummer.
| Variante | Stellen | Typischer Datenträger | Einsatz |
|---|---|---|---|
| 8-stellig | 8 | EAN-8 | sehr kleine Packungen |
| 12-stellig | 12 | UPC-A | Nordamerika |
| 13-stellig | 13 | EAN-13 | Verkaufseinheit in Europa |
| 14-stellig | 14 | GS1-128, GS1 DataMatrix | Umkarton und Gebinde |
02 · Abgrenzung
| Begriff | Was es ist | Beispiel oder Datenfeld |
|---|---|---|
| GTIN | Artikelnummer: benennt die Artikelart auf Handelsebene | Kennung (01), zum Beispiel 5412345000013 |
| EAN-13, UPC-A | Strichcode-Symbologie: Datenträger für eine 13- beziehungsweise 12-stellige Nummer | Strichcode aus Strichen und Lücken |
| GS1 DataMatrix, QR-Code mit GS1 Digital Link | 2D-Datenträger: tragen die Nummer und weitere Daten | Code aus Quadraten |
| SSCC (NVE) | Nummer einer konkreten Logistikeinheit, etwa einer Palette | Kennung (00), immer 18 Stellen |
| Charge (Los) | Kennzeichnung einer Produktionseinheit | Kennung (10), bis zu 20 Zeichen |
| Datum | Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Verfalls- oder Verbrauchsdatum, jeweils JJMMTT | Kennung (15) beziehungsweise (17) |
EAN stand ursprünglich für European Article Number und meinte die Nummer; heute ist EAN-13 der Name des Strichcodes. „EAN-Code“ als Synonym für die Nummer ist ungenau.
Die Kennungen in Klammern heißen Application Identifier. Die Charge ersetzt die Artikelnummer nicht und umgekehrt; erst Artikel, Los und Datum machen einen Rückruf zielgenau. Mehr dazu in Chargennummer und Rückverfolgbarkeit und FEFO.
03 · Aufbau
Eine 13-stellige Nummer besteht aus zwölf Datenziffern und der Prüfziffer. Sie sichert gegen Tippfehler ab: Die Datenziffern werden von rechts nach links abwechselnd mit 3 und 1 gewichtet und addiert, die Prüfziffer ergänzt die Summe auf das nächste Vielfache von 10 (Modulo 10).
Im Beispiel 5412345000013 ergibt die Summe der ersten zwölf Ziffern 47. Bis 50 fehlen 3, das ist die Prüfziffer.
Für den Umkarton entsteht die 14-stellige Form aus der Nummer der enthaltenen Verkaufseinheit: Vorn steht eine Indikatorziffer (1 bis 8 kennzeichnen das Gebinde), dann folgen die zwölf Datenziffern und eine neu berechnete Prüfziffer. Wer nur die erste Stelle streicht, erhält keine gültige 13-stellige Nummer.
| Bestandteil | Verkaufseinheit | Umkarton |
|---|---|---|
| Indikatorziffer | entfällt | 1 |
| Basisnummer und Artikelreferenz | 541234500001 | 541234500001 |
| Prüfziffer | 3 | 0 |
| Vollständige Nummer | 5412345000013 | 15412345000010 |
Rechenbeispiel zur Veranschaulichung, keine Aussage über einen realen Artikel.
04 · Entscheidung
| Ebene | Kennzeichnung | Typischer Datenträger | Wann nötig |
|---|---|---|---|
| Verkaufseinheit (Dose, Beutel, Faltschachtel) | GTIN-13 | EAN-13, künftig auch 2D-Code | für jede Sorte und jedes Format, das einzeln verkauft wird |
| Umkarton oder Gebinde mit mehreren Verkaufseinheiten | GTIN-14 mit Indikatorziffer | GS1-128 oder GS1 DataMatrix | wenn der Handel das Gebinde als eigene Einheit bestellt oder scannt |
| Palette im Versand | SSCC, 18 Stellen, Kennung (00) | GS1-128-Etikett | für jede Palette einzeln |

Die SSCC (deutsch NVE, Nummer der Versandeinheit) benennt eine konkrete Logistikeinheit, keine Artikelart. Jede Palette bekommt eine eigene Nummer, auch bei gleichem Inhalt. Auf sortenreinen Paletten empfiehlt GS1 zusätzlich die Artikelnummer des Inhalts mit (02) und die Menge mit (37); Charge (10) und Datum (15) lassen sich ergänzen.
Das Zusammenfassen zu Umkartons und Sets gehört zur Konfektionierung und zum Co-Packing. Welche Ebenen der Handelspartner scannt, klären Sie vor dem Layout.
05 · 2D-Codes

GS1 empfiehlt zwei 2D-Datenträger: den GS1 DataMatrix, vor allem für kleine Packungen und das Gesundheitswesen, und den QR-Code mit GS1 Digital Link. Ein beliebiger QR-Code mit einer Shop-Adresse genügt nicht; erst die Digital-Link-Syntax mit der Artikelnummer macht ihn GS1-konform.
Für den Handel gilt das Branchenziel Sunrise 2027: Bis Ende 2027 sollen Kassensysteme 2D-Codes lesen und mindestens die Nummer verarbeiten können. Es ist kein Gesetz, der Strichcode wird nicht verboten; bis dahin gilt die Doppelkennzeichnung. Mehr im Eintrag GS1 Digital Link.
| Kriterium | EAN-13 (1D) | 2D-Code |
|---|---|---|
| Inhalt | nur die 13-stellige Nummer | Nummer plus Daten wie Charge (10) und Datum (15) oder (17) |
| Platzbedarf | flach und breit, 80 bis 200 Prozent des Nennmaßes | quadratisch, Mindestgröße nach GS1 und Handelsvorgaben |
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06 · Typische Fehler

Der häufigste Layoutfehler ist die Position. Nach den Allgemeinen GS1 Spezifikationen darf ein Strichcode samt Ruhezone nicht auf einer Perforierung, Naht, Falte, Überlappung, Kante oder engen Rundung stehen. Bei Beuteln sind das Siegelnähte und Bodenfalten, bei Faltschachteln Rillungen und Klebelaschen. Prüfen Sie am gedruckten Muster.
07 · Anfrage
Die Nummern beantragen Sie bei der GS1-Organisation Ihres Landes, in Deutschland bei GS1 Germany. Wir brauchen für die Anfrage die fertigen Nummern.
Die Angaben gehören in Ihre Verpackungsspezifikation. Welche Kennzeichnung umgesetzt wird, besprechen wir anhand Ihrer Angaben; mehr zur Lohnabfüllung und zur Etikettierung.
08 · Regulatorik
Die Pflichtangaben stehen nach Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf der Verpackung oder einem daran befestigten Etikett. Eine Artikelnummer gehört nicht dazu, und ein Code ersetzt keine Pflichtangabe.
Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit 12.08.2026. Nach Art. 12 kann ein Datenträger wie ein QR-Code die harmonisierte Materialkennzeichnung ergänzen; verpflichtend wird sie frühestens am 12.08.2028; eine pauschale QR-Pflicht ab 2027 ist nicht belegt. Mehr in PPWR.
Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 nimmt Lebensmittel nach Art. 1 Abs. 2 aus; für das Füllgut gibt es keinen Produktpass. Mehr im Eintrag Digitaler Produktpass.
09 · FAQ
Die GTIN (Global Trade Item Number) ist die weltweit eindeutige Artikelnummer des Handels mit 8, 12, 13 oder 14 Stellen. Sie besteht aus der GS1-Basisnummer des Unternehmens, einer Artikelreferenz und einer Prüfziffer. Sie benennt die Artikelart, nicht die einzelne Packung: Alle Packungen derselben Sorte, desselben Formats und derselben Füllmenge tragen dieselbe Nummer.
Die Nummer ist die GTIN, der EAN-13 ist der Strichcode, der eine 13-stellige Nummer darstellt. EAN stand ursprünglich für European Article Number und meinte die Nummer selbst. Heute ist GTIN der Oberbegriff; EAN-13, UPC-A und 2D-Codes sind Datenträger. Die 12-stellige Form entspricht dem Inhalt des UPC-A aus Nordamerika.
Der Umkarton erhält eine 14-stellige Nummer, wenn er als eigene Handelseinheit bestellt oder gescannt wird: Indikatorziffer, zwölf Datenziffern der Verkaufseinheit, neue Prüfziffer. Eine Palette im Versand kennzeichnet die SSCC, eine 18-stellige Nummer mit der Kennung (00); auf sortenreinen Paletten ergänzen (02) den Inhalt und (37) die Menge.
Nach den GS1-Regeln bei jeder Änderung der deklarierten Füllmenge, bei Rezepturänderungen mit Einfluss auf die deklarierten Pflichtangaben und bei mehr als 20 Prozent Änderung von Abmessung oder Bruttogewicht. Seit dem 1. Januar 2019 darf eine vergebene Nummer nicht mehr für ein anderes Produkt verwendet werden.
Nein. Sunrise 2027 ist ein Branchenziel der GS1-Organisationen, kein Gesetz: Bis Ende 2027 sollen Kassensysteme 2D-Codes lesen und mindestens die Artikelnummer verarbeiten können. Der Strichcode wird nicht verboten; bis dahin gilt die Doppelkennzeichnung. Welche Codes Ihr Handelspartner wann erwartet, klären Sie mit ihm.
Die Nummer braucht eine gültige Prüfziffer. Der EAN-13 muss auf ebener Fläche ohne Naht, Falz oder Überlappung stehen, mit 11 Modulen Ruhezone links und 7 rechts und einer Skalierung von 80 bis 200 Prozent. Zusätzliche Vorgaben macht Ihr Handelspartner; prüfen Sie das Layout am gedruckten Muster.
10 · Fazit
Die GTIN ist eine Nummer, kein Code: Sie benennt die Artikelart, während EAN-13, GS1 DataMatrix und QR-Code nur Wege sind, sie auf die Verpackung zu bringen. Drei Entscheidungen gehören früh in die Spezifikation: die Ebene (Verkaufseinheit, Umkarton, Palette), der Datenträger und eine ebene Fläche für den Code.
Wer das klärt, vermeidet die teuren Fehler: falsche Prüfziffer, Code auf der Siegelnaht, unveränderte Nummer bei geänderter Füllmenge. Schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste; den 2D-Code erklärt GS1 Digital Link.
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Standard
GTIN, Datenträger und Webinformationen verbinden; Sunrise 2027 als Branchenziel.
Standard
Eindeutige Kennzeichnung einer Charge für Rückverfolgbarkeit und Rückruf.
Technik
Verfahren, Materialien und Pflichtangaben: was beim Etikettieren zählt.
Service
Vom Rohstoff bis zum Versand: Chargen, Mindesthaltbarkeit und Auslagerung nach FEFO.
Grundlagen
Das Pflichtenheft einer Verpackung: Angaben, Nachweise und Grenzwerte, die hineingehören.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 06.04.2025 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Nummer (GTIN), Strichcode (EAN-13) und SSCC sauber getrennt, GTIN-14 auf Umkarton und Gebinde beschränkt (Palette im Versand = SSCC), Marktplatz- und SEO-Abschnitte ohne aktuelle Quelle entfernt, Entscheidungstabelle, Prüfziffer-Beispiel, Fehlerliste und Anfrage-Checkliste ergänzt.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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