Verpackungslexikon · Recht & Nachhaltigkeit
PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, die Papier und Karton fett- und wasserabweisend machen können. Seit dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelverpackungen nach Artikel 5 Absatz 5 der PPWR nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine von drei Schwellen erreichen: 25 ppb je Einzelstoff, 250 ppb in der Summe oder 50 ppm einschließlich polymerer Stoffe.
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01 · Definition
PFAS sind eine Stoffgruppe, keine einzelne Chemikalie. Deshalb regelt die PPWR sie nicht Stoff für Stoff, sondern über drei Schwellen, die mit unterschiedlichen Messgrößen geprüft werden.
PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Nach der Definition in Artikel 3 der PPWR zählt jeder Stoff dazu, der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom enthält, ohne daran gebundenes Wasserstoff, Chlor, Brom oder Iod. Das schließt auch polymere Stoffe wie Fluorpolymere ein.
Die Kohlenstoff-Fluor-Bindung ist besonders stabil. Deshalb stoßen diese Stoffe Fett und Wasser ab und halten Hitze aus, und deshalb bleiben sie lange in der Umwelt. Bei Verpackungen war das vor allem für Papier und Karton interessant, die Fett und Feuchte zurückhalten sollen. Den Gesamtrahmen für Materialien mit Lebensmittelkontakt erklärt der Eintrag Lebensmittelkontaktmaterialien.
| Merkmal | Aussage |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) |
| Gilt seit | 12.08.2026, keine Übergangsfrist |
| Betroffen | Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die in Verkehr gebracht werden |
| Prüfung | drei getrennte Schwellen, „bei oder über“ |
| Nachweis | technische Dokumentation nach Anhang VII, Lieferanteninformation nach Art. 16 |
| Auslegung | Mitteilung der Kommission C/2026/3084, nicht rechtsverbindlich |
| Ergänzend | REACH-Beschränkung für PFHxA bei Papier und Karton ab 10.10.2026 |
02 · Schwellen
Seit dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen von drei Werten erreichen oder überschreiten. Die Werte stehen nebeneinander; eine Verpackung muss alle drei einhalten. Für Einkäufer ist wichtig, dass sie sich nicht nur in der Höhe unterscheiden, sondern auch darin, was sie erfassen.
| Schwelle | Umgerechnet | Bezugsgröße | Polymere erfasst? |
|---|---|---|---|
| 25 ppb | 25 µg/kg | je Einzelstoff, gezielte Analyse | nein |
| 250 ppb | 250 µg/kg | Summe der gezielt analysierten Stoffe, gegebenenfalls nach Abbau von Vorläuferverbindungen | nein |
| 50 ppm | 50 mg/kg | Gesamtgehalt einschließlich polymerer Stoffe | ja |
Die Einheiten täuschen leicht: 1 ppb entspricht 1 µg/kg, 1 ppm entspricht 1 mg/kg. 50 mg/kg sind damit 2.000-mal so viel wie 25 µg/kg. Die Zahlen sind außerdem Gehaltsgrenzen am Material, keine Migrationswerte am Lebensmittel; was ein Migrationsbericht leistet und was nicht, beschreibt der Eintrag Migration und NIAS.
Eine Aufbrauchfrist sieht die PPWR für die PFAS-Schwellen nicht vor. Nach Auffassung der Kommission dürfen Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, weiter bereitgestellt werden. Ob ein Leerbestand, der erst nach dem Stichtag befüllt wird, als neu in Verkehr gebracht gilt, hängt von Verpackungsart, Fertigstellung und Lieferkette ab; eine pauschale Regel gibt es nicht. OH!S gibt Lebensmittelkontaktverpackungen ohne belastbare PFAS-, Schwermetall- und Materialnachweise nach dem Stichtag nicht frei.
Verantwortlich für Konformität und Dokumentation ist der Erzeuger der Verpackung; wer das im Projekt ist, hängt von Marke und Lieferkette ab. Den Überblick gibt die PPWR-Übersicht.
03 · Messgrößen
In Prüfberichten stehen mehrere Zahlen, die verschieden aussehen und Verschiedenes bedeuten. Nur drei haben einen Grenzwert. Gesamtfluor gehört nicht dazu.
| Messgröße | Was sie erfasst | Einheit | Grenzwert |
|---|---|---|---|
| Einzelstoffe | jeder gezielt gesuchte Stoff einzeln | µg/kg | ja, 25 µg/kg je Stoff |
| Summe | gezielt analysierte Stoffe zusammen, gegebenenfalls nach Aufschluss der Vorläufer | µg/kg | ja, 250 µg/kg |
| Gesamt-PFAS einschließlich Polymere | Gesamtgehalt | mg/kg | ja, 50 mg/kg |
| Gesamtfluor (TF) | alle Fluorformen: organisch gebunden, anorganisch, fluorhaltige Stoffe anderer Art | mg Fluor/kg | nein, Screening |
| Organisch gebundenes Fluor (TOF, EOF) | trennt organisches von anorganischem Fluor | mg Fluor/kg | nein; in Dänemark Indikator |
Einzelstoffe und Summe werden üblicherweise gezielt analysiert, meist per Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie (LC-MS/MS). Gesamtfluor bestimmt man üblicherweise per Verbrennungs-Ionenchromatographie (CIC): Die Probe wird verbrannt, das entstehende Fluorid gemessen. Die Messgröße ist Fluor, nicht der einzelne Stoff; wie viel PFAS daraus folgt, hängt vom jeweiligen Stoff ab.

Weil es für den 50-mg/kg-Wert keine einfache Direktmessung gibt, empfiehlt die Kommission in ihren Leitlinien ein Stufenvorgehen. Es ist nicht rechtsverbindlich, wird aber von Prüfdiensten und Behörden als Orientierung genutzt.
Liegt der Gesamtfluorgehalt unter 50 mg/kg, gilt die Verpackung nach den Leitlinien als konform.
Stufe 1Über 50 mg/kg wird unterschieden, wie viel des Fluors organisch gebunden ist, etwa per Pyrolyse-GC/MS. Organisches Fluor unter 50 mg/kg gilt als konform.
Stufe 2Die Werte von 25 µg/kg und 250 µg/kg werden mit gezielter Analytik geprüft, bei Bedarf mit dem TOP-Assay für Vorläuferverbindungen.
Stufe 3Gesamtfluor ist kein PFAS-GrenzwertEin Gesamtfluorwert über 50 mg/kg belegt allein keine Überschreitung, denn er enthält auch anorganisches Fluor und fluorhaltige Stoffe anderer Art. Er löst aber auf Verlangen die Pflicht aus, nachzuweisen, welcher Anteil auf PFAS und welcher auf andere Fluorverbindungen entfällt. Eine harmonisierte EU-Methode gibt es bisher nicht; mehrere Protokolle existieren. Prüfberichte sind deshalb nur vergleichbar, wenn Methode und Bestimmungsgrenze genannt sind.
04 · Anwendungen

Das höchste Risiko tragen Papier- und Kartonverbunde mit fett- oder feuchtigkeitsabweisender Ausrüstung, etwa Einwickelpapiere, Backwarentüten oder Formfaserschalen. Standardfolien aus PE, PP oder PET ohne fluorierte Ausrüstung gelten als unkritisch. Sie brauchen trotzdem einen Nachweis, denn die Schwellen gelten für die gesamte Verpackung einschließlich Druckfarben, Lacken, Klebstoffen und Etiketten.
Fettdichte Lösungen ohne Fluor gibt es: dicht gemahlenes Papier wie Pergamin, Dispersionsbeschichtungen, Kunststoff- oder PLA-Schichten, Silikonisierung. Ob ein konkreter Aufbau fluorfrei ausgerüstet ist, zeigt erst der Prüfbericht. Jede Schicht verändert zudem die Recyclingfähigkeit; mehr dazu unter Recyclingfähigkeit.
| Verpackung oder Bauteil | Warum relevant | Was Sie klären sollten |
|---|---|---|
| Papier und Karton mit Fett- oder Feuchtebarriere | höchstes Risiko durch Ausrüstung | Prüfbericht zur konkreten Ausrüstung; PFHxA-Beschränkung beachten |
| Pappdose oder Faltschachtel mit Innenbarriere | die berührende Schicht entscheidet | Welche Schicht berührt das Füllgut, wie ist sie ausgerüstet? |
| Folien und Beutel aus PE, PP, PET | ohne fluorierte Ausrüstung unkritisch | Prüfbericht oder Lieferantenerklärung mit Werten |
| Druckfarben, Lacke, Klebstoffe, Etiketten | zählen zur Verpackungseinheit | Sind alle Bauteile im Nachweis erfasst? |
| Verarbeitungshilfen bei der Herstellung | können fluorierte Stoffe eintragen | Erklärung des Herstellers, ob Hilfsstoffe fluorhaltig sind |
Bei Pappdosen hängt die Frage an der Innenbarriere. Aufbau und Eignung der Dosen beschreibt die Seite zu Pappdosen und Papphülsen; ein Praxisbeispiel mit Barriere und Membran finden Sie unter Matcha-Dosen.

05 · Weitere Regeln
Die PPWR ist nicht die einzige Regel zu dieser Stoffgruppe. Für Lebensmittelverpackungen sind drei weitere Ebenen zu kennen, die zum Teil andere Messgrößen und Stoffe betreffen.
| Regelung | Inhalt | Stand |
|---|---|---|
| REACH, Verordnung (EU) 2024/2462, Anhang XVII Nr. 79 | beschränkt PFHxA, ihre Salze und verwandte Stoffe: 0,025 mg/kg für PFHxA und Salze, 1 mg/kg in der Summe verwandter Stoffe; erfasst Papier und Karton im Lebensmittelkontakt im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 | ab 10.10.2026 |
| Dänemark, Bekanntmachung Nr. 681/2020 | PFAS in Papier und Karton für Lebensmittel nur zulässig, wenn eine funktionelle Barriere den Übergang verhindert; Indikator ist organisch gebundenes Fluor (20 µg je g Papier bzw. 10 µg je dm²) | seit 01.07.2020; Neufassung nicht abschließend geklärt |
| Frankreich, Gesetz Nr. 2025-188 | betrifft nach Fachquellen unter anderem Kosmetika, Skiwachs und Textilien, nicht Lebensmittelverpackungen | seit 27.02.2025, Teile ab 01.01.2026 |
Wie sich die PPWR zu nationalen Stoffregeln verhält, ist hier nicht abschließend belegt: Eine verbindliche Quelle dazu liegt nicht vor. Dänemark hat PFAS in Papier- und Kartonverpackungen für Lebensmittel bereits seit 2020 national geregelt, die PPWR führt nun EU-weit Grenzwerte ein. Wer Ware in Dänemark in Verkehr bringt, prüft die dänischen Regeln gesondert, und wer in Frankreich verkauft, den Anwendungsbereich des französischen Gesetzes.
06 · Nachweis
Der Packmittelhersteller ist Lieferant im Sinne von Artikel 16 der PPWR: Er muss dem Erzeuger die Informationen und Unterlagen übergeben, die dieser für den Konformitätsnachweis braucht, darunter Materialaufbau und Prüfberichte. Der Erzeuger führt daraus die technische Dokumentation nach Anhang VII und stellt die EU-Konformitätserklärung aus; wie sie sich zur Erklärung nach Lebensmittelkontaktrecht verhält, zeigt der Eintrag Konformitätserklärung. Eine Selbstauskunft ohne Messwerte reicht nicht.
| Punkt | Prüffrage |
|---|---|
| Bezug | Welche Verpackung, welcher Artikel, welche Version der Spezifikation? |
| Messgrößen | Sind Einzelstoffe, Summe und Gesamtfluor getrennt ausgewiesen? |
| Methode | Welches Verfahren, welche Bestimmungsgrenze, welche Probenaufbereitung? |
| Labor | Stammen die Werte aus einem akkreditierten Labor? |
| Umfang | Sind Papier, Beschichtung, Druckfarbe, Klebstoff und Etikett erfasst? |
| Gültigkeit | Datum des Berichts; Wiederholung bei Material- oder Lieferantenwechsel? |
| Weitere Stoffe | Sind PFHxA und verwandte Stoffe ausgewiesen? |
| Lieferanteninformation | Liegt die Information nach Art. 16 vor? |
Bei OH!S liegen die Unterlagen des Packmittelherstellers vor Produktionsstart vor und werden je Artikel archiviert. Nach unserer Betriebspraxis stammen PFAS-Werte aus einem nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor; Artikel 5 verlangt diese Akkreditierung nicht ausdrücklich. Laboranalysen dauern erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen, und dieser Zeitraum gehört in jede Projektplanung. Das Pflichtenheft dazu steht im Eintrag Verpackungsspezifikation.
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07 · Aussage
Die PPWR setzt Schwellen, nicht Null. Und jede Analyse reicht nur bis zu ihrer Bestimmungsgrenze: Ein Befund unter dieser Grenze zeigt, dass der Stoff nicht nachgewiesen wurde, nicht dass er nicht vorhanden ist. „PFAS-frei“ ist deshalb keine rechtliche Kategorie. Es lässt sich nur mit Bezug auf Messgröße, Methode und Bestimmungsgrenze belegen. Das ist eine redaktionelle Einordnung, keine Rechtsvorschrift.
| Aussage | Einordnung |
|---|---|
| „PFAS-frei“ | ohne Messgröße, Methode und Bestimmungsgrenze nicht belegbar; als pauschale Aussage riskant |
| „ohne absichtlich zugesetzte PFAS“ | betrifft die Rezeptur; belegbar durch Stoffliste und Erklärung des Herstellers, sagt nichts über Spuren |
| „unter den Schwellen nach Art. 5 Abs. 5 PPWR, Prüfbericht liegt vor“ | prüfbar und auf die konkrete Verpackung bezogen |
Seit dem 27. September 2026 gelten die Regeln der Richtlinie (EU) 2024/825 gegen irreführende Umweltaussagen. Eine Aussage zu PFAS kann darunter fallen, wenn sie als Eigenschaft der Verpackung beworben wird. Die Anforderungen an belegte Aussagen beschreibt der Eintrag Umweltaussagen (EmpCo). Ob eine konkrete Formulierung zulässig ist, beurteilt der Verantwortliche mit seiner Rechtsberatung.
08 · Typische Fehler
Mit diesen Punkten können wir Ihr Verpackungsprojekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.
09 · Anfrage
Die Unterlagen des Packmittelherstellers müssen vor Produktionsstart vorliegen. Fehlt der Messwert, klären wir mit Ihnen, welcher Nachweis zu welchem Bauteil nötig ist, bevor befüllt wird. Eine verbindliche rechtliche Bewertung ersetzt das nicht; dafür sind der Erzeuger und dessen Rechtsberatung zuständig.
10 · FAQ
Seit dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt nach Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2025/40 nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen von drei Werten erreichen oder überschreiten: 25 ppb je Einzelstoff, 250 ppb für die Summe der gezielt analysierten Stoffe oder 50 ppm einschließlich polymerer Stoffe. Die ersten beiden Werte beziehen sich auf eine gezielte Analyse, die Polymere nicht erfasst. Alle drei Werte werden getrennt geprüft.
Nein. Die 50 ppm, also 50 mg/kg, gelten für den Gesamtgehalt einschließlich polymerer Stoffe. Gesamtfluor ist eine andere Messgröße: Sie erfasst alle Fluorformen im Material, auch anorganisches Fluor und fluorhaltige Stoffe, die keine PFAS sind. Als Screening ist sie nützlich: Nach den Leitlinien der Kommission gilt ein Wert unter 50 mg/kg als unkritisch. Liegt er darüber, ist auf Verlangen aufzuschlüsseln, wie viel Fluor auf PFAS entfällt. Ein hoher Gesamtfluorwert allein belegt keine Überschreitung.
Die PPWR sieht für diese Schwellen keine Übergangsfrist vor. Nach Auffassung der Kommission dürfen Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, weiter bereitgestellt werden. Was danach neu in Verkehr kommt, muss die Schwellen einhalten. Ob ein leerer Bestand, der erst nach dem Stichtag befüllt wird, als neu in Verkehr gebracht gilt, hängt von Verpackungsart, Fertigstellung und Lieferkette ab. Eine pauschale Regel gibt es nicht.
Am höchsten ist das Risiko bei Papier- und Kartonverbunden mit fett- oder feuchtigkeitsabweisender Ausrüstung. Standardfolien aus PE, PP oder PET ohne fluorierte Ausrüstung gelten als unkritisch, brauchen aber trotzdem einen Nachweis. Zur Verpackung zählen auch Druckfarben, Lacke, Klebstoffe und Etiketten.
Eine Selbstauskunft ohne Messwerte ist kein belastbarer Nachweis. Verlangen Sie einen Prüfbericht, der sich auf die konkrete Verpackung bezieht und Messgröße, Methode, Bestimmungsgrenze und Probenaufbereitung nennt. Er sollte alle Bestandteile erfassen, also Papier, Beschichtung, Druckfarbe, Klebstoff und Etikett. Bei einem Wechsel von Material oder Lieferant sollte der Nachweis neu geführt werden.
Ja. Die Verordnung (EU) 2024/2462 beschränkt unter REACH PFHxA, ihre Salze und verwandte Stoffe; für Papier und Karton im Lebensmittelkontakt gilt sie ab dem 10. Oktober 2026. Dänemark hat PFAS in Papier und Karton für Lebensmittel bereits seit 2020 national geregelt. Wie sich die PPWR dazu verhält, ist nicht abschließend belegt.
Einzelstoffe und ihre Summe werden gezielt analysiert, üblicherweise per Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie. Gesamtfluor wird üblicherweise per Verbrennungs-Ionenchromatographie bestimmt. Die Kommission empfiehlt ein Stufenvorgehen: erst Gesamtfluor, bei Werten über 50 mg/kg die Trennung von organischem und anorganischem Fluor, dann gezielte Analytik. Eine harmonisierte EU-Methode gibt es bisher nicht.
11 · Fazit
Seit dem 12. August 2026 sind die Schwellen der PPWR eine Marktzugangsvoraussetzung: 25 ppb je Einzelstoff, 250 ppb in der Summe und 50 ppm einschließlich polymerer Stoffe, getrennt geprüft. Gesamtfluor ist ein Screening, kein Grenzwert. Das Risiko liegt vor allem bei fett- und feuchtigkeitsabweisend ausgerüstetem Papier und Karton und bei Hilfsstoffen; Standardfolien sind meist unkritisch, aber nachweispflichtig.
Entscheidend ist der Prüfbericht mit Messgröße, Methode und Bestimmungsgrenze, nicht die Aussage „PFAS-frei“. Wer ihn vor der Abfüllung einholt und bei jeder Änderung erneuert, hat die Akte für den Erzeuger und für die nächsten Schritte im Chemikalienrecht. Schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste, wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.
Weiterlesen
Recht
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40: Pflichten, Grenzwerte und Zeitplan.
Recht
Anwendungsbereich, Materialgruppen und Nachweise für alles, was Lebensmittel berührt.
Grundlagen
Das Pflichtenheft einer Verpackung: Angaben, Nachweise und Grenzwerte, die hineingehören.
Recht
Belegte statt pauschaler Verpackungsclaims: was die EmpCo-Richtlinie seit 27.09.2026 verbietet.
Recht
Mineralölkohlenwasserstoffe aus Karton und Druckfarben: Empfehlungen und Grenzen.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: 05.10.2026. Änderungen: 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Messgrößen getrennt erklärt (Einzelstoffe, Summe, Gesamtfluor, Stufenvorgehen), Verhältnis zu REACH und nationalen Regeln, Aussage „PFAS-frei“ eingeordnet, Anfrage-Checkliste ergänzt; Gesundheitsbewertung und Kleinserien-Zusage aus dem Bestand entfernt.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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