Verpackungslexikon · Recht & Nachhaltigkeit

MOSH und MOAH: Mineralöl in Verpackungen, Rechtsstand und Barrieren

MOSH und MOAH sind die beiden Fraktionen der Mineralölkohlenwasserstoffe, gesättigte (MOSH) und aromatische (MOAH). Sie gelangen unter anderem aus Recyclingkarton und Druckfarben über die Gasphase in Lebensmittel. Für die Verpackung selbst gibt es keinen Grenzwert, nur den Grundsatz aus Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Höchstgehalte für MOAH in Lebensmitteln sind in Vorbereitung.

  • Kein Grenzwert für MOSH und MOAH in der Verpackung: Maßgeblich ist Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004; Zahlen gibt es nur für Lebensmittel, und die MOAH-Höchstgehalte sind erst ein Entwurf
  • PE und PP verzögern nur: Als wirksame Barriere gelten Aluminium, PET und Polyamid sowie geeignete Barrierebeschichtungen auf dem Karton
  • Stand 05.10.2026: Annahme der Höchstgehalte und Neufassung der BfR-Empfehlung XXXVI stehen aus; prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Spezifikation

Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden. NDA auf Wunsch.

MOSH und MOAH im Labor: Probenfläschchen mit Reis, Haferflocken und Nudeln neben einer Kartonschachtel
EntwurfMOAH-Höchstgehalte, Stand 05.10.2026
IFS Food · EU-Bio
keinGrenzwert für die Verpackung
in EU und Deutschland
13.05.2026Zustimmung des Ständigen Ausschusses
zum MOAH-Entwurf
10/2025aktuelle Fassung der
BfR-Empfehlung XXXVI
48 hbis zur Antwort
auf Ihre Anfrage

01 · Begriffe

Was sind MOSH und MOAH?

MOSH und MOAH sind keine einzelnen Stoffe, sondern Summenfraktionen aus Mineralöl. Für Einkäufer zählt, woher sie kommen und was rechtlich wirklich verbindlich ist.

MOSH steht für Mineral Oil Saturated Hydrocarbons, MOAH für Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons. Beide stammen aus Erdöl und bestehen aus sehr vielen Einzelverbindungen. Der Entwurf der Höchstgehalte fasst die aromatische Fraktion im Bereich von C10 bis C50 zusammen. Sie ist eine analytische Summenfraktion und nicht dasselbe wie einzelne polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.

Für Verpackungen ist vor allem der Übergang aus Recyclingkarton relevant. Den Gesamtrahmen für Materialien mit Lebensmittelkontakt erklärt der Eintrag Lebensmittelkontaktmaterialien, das Prinzip des Stoffübergangs der Eintrag Migration und NIAS.

MOSH und MOAH im Überblick
MerkmalMOSHMOAH
Langformgesättigte Mineralölkohlenwasserstoffearomatische Mineralölkohlenwasserstoffe
Aufbaugesättigt, offenkettig und ringförmigaromatisch, überwiegend alkyliert
Beurteilung heuteOrientierungswerte, nicht verbindlichDurchsetzungswerte, nicht verbindlich
Regelung in VorbereitungEU-MonitoringHöchstgehalte in Lebensmitteln (Entwurf)
AnalytikLC-GC-FIDLC-GC-FID

02 · Herkunft

Woher MOSH und MOAH in Lebensmitteln stammen

Verpackungen sind eine wichtige, aber nicht die einzige Quelle von MOSH und MOAH. Wer einen Befund klären will, muss die ganze Kette betrachten. Bei Recyclingkarton stammt das Mineralöl aus mineralölhaltigen Zeitungsdruckfarben im Altpapier und geht überwiegend über die Gasphase auf trockene, feinteilige Lebensmittel über, auch ohne direkten Kontakt. Der Übergang von MOSH und MOAH steigt mit Lagerdauer, Temperatur und der Oberfläche des Füllguts.

Eintragswege für MOSH und MOAH und mögliche Gegenmaßnahmen
QuelleMechanismusGegenmaßnahme
RecyclingkartonAltpapier mit Zeitungsdruckfarben, Übergang über die Gasphasefunktionelle Barriere oder Karton ohne Recyclingfaser
Druckfarben auf Verpackung und Umkartonmineralölhaltige Farbbestandteile, auch bei Frischfaserkartonmineralölfreie Farben vereinbaren
Umkarton und LagerungUmkarton aus Recyclingfaser gibt durch dünne Innenfolien abBarriere auch für die Umverpackung prüfen
Jute- und SisalsäckeVerarbeitungsöle bei der FaserherstellungSäcke mit lebensmitteltauglichen Ölen spezifizieren
Maschinen und TransportSchmierstoffe, Hydrauliköle, Förderbänderlebensmitteltaugliche Schmierstoffe, Leckagen vermeiden
Rohware und UmweltAbgase, Ernte- und TrocknungstechnikLieferantenaudit, Rohwarenanalytik

In Deutschland hat die Wirtschaft zugesagt, Mineralöl aus Zeitungsdruckfarben zu verringern; für 2028 wurde der vollständige Verzicht angekündigt. Das setzt an der Quelle im Altpapier an, ersetzt aber heute keine Barriere in der einzelnen Verpackung.

03 · Rechtsstand

MOSH und MOAH: Was verbindlich ist und was nur Empfehlung

Bei MOSH und MOAH liegen mehrere Ebenen übereinander, die oft vermischt werden. Für die Verpackung ist heute nur eine verbindlich, und sie enthält keine Zahl.

Rechtsstand zu MOSH und MOAH (Stand 05.10.2026)
EbeneInhaltVerbindlich?
Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004Materialien dürfen keine Bestandteile in gesundheitsgefährdenden Mengen abgeben; kein Zahlenwertja
Mineralölverordnung (22. Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung)sollte Barrieren für Lebensmittelverpackungen aus Altpapier vorschreiben; im Bundesrat Dezember 2022 ohne Mehrheitnicht in Kraft
Empfehlung (EU) 2017/84Monitoring bei Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien; Ablösung durch eine Empfehlung für 2026 bis 2029 laut Fachquellen, Veröffentlichung nicht bestätigtnein
Orientierungswerte für MOSH (Lebensmittelverband, 1/2024)je Produktgruppe, bei guter Herstellungspraxis für mindestens 90 % der Produkte erwartbarnein
Durchsetzungswerte für MOAH (SCoPAFF 2022)0,5 mg/kg bis 4 % Fett, 1,0 mg/kg über 4 bis 50 % Fett, 2,0 mg/kg über 50 % Fett, bezogen auf Lebensmittelnein, abgestimmte Behördenpraxis
Höchstgehalte für MOAH (Entwurf zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915)gestaffelt nach Lebensmittelkategorie und Fettgehalt; Anwendung für die meisten Lebensmittel ab 01.01.2027 vorgesehennicht in Kraft
BfR-Empfehlung XXXVIBeurteilungsgrundlage für Papier und Karton in Deutschlandnein, Sachverständigenempfehlung

Die Höchstgehalte für MOAH gelten, wenn sie in Kraft treten, für Lebensmittel, nicht für die Verpackung. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten hat dem Entwurf am 13. Mai 2026 zugestimmt; die förmliche Annahme war für Oktober 2026 erwartet, die Veröffentlichung im Amtsblatt für das Jahresende. Der Entwurf sieht je Kategorie eigene Werte und teils spätere Termine vor, etwa für Nahrungsergänzungsmittel. Zahlen nennen wir hier bewusst nicht, solange der Wortlaut nicht veröffentlicht ist.

Durchsetzungswerte sind keine HöchstgehalteDie Werte von 2022 sind abgestimmte Behördenpraxis; Maßnahmen stützen sich auf den allgemeinen Grundsatz der Lebensmittelsicherheit. Sie sind weder ein gesetzlicher Höchstgehalt noch ein Grenzwert für die Verpackung. Ebenso wenig sind die Orientierungswerte Grenzwerte.

04 · Papier und Karton

BfR-Empfehlung XXXVI und weitere Regeln

Für Papier und Karton gibt es keine EU-Einzelmaßnahme. In Deutschland dient die BfR-Empfehlung XXXVI als Beurteilungsgrundlage. Die Fassung vom Oktober 2025 nennt erstmals Bedingungen für bestimmte Altpapiersorten, mit höchstens 12,5 % am Altpapiereinsatz, aber ausschließlich für Produkte außerhalb des Lebensmittelkontakts und der Primärverpackung. Recyclingfasern für Papiere im Lebensmittelkontakt sind dadurch nicht neu zugelassen.

Eine erneute Überarbeitung war laut EUWID für Anfang Oktober 2026 angekündigt; nach Stand vom 05.10.2026 ist keine Veröffentlichung nachweisbar. Ob sie den Schritt zur Primärverpackung macht, ist offen. Prüfen Sie vor der Spezifikation die aktuelle Fassung in der BfR-Empfehlungsdatenbank.

Frankreich regelt Mineralöl anders: Das AGEC-Gesetz verbietet Mineralöle in Druckfarben auf Verpackungen und Drucksachen für die Öffentlichkeit, abgestuft nach dem Gehalt in der Farbe (Erlass vom 13.04.2022, seit 2023, verschärft ab 2025). Das betrifft den Gehalt in der Farbe, nicht den Übergang aus Karton, und nur Ware, die in Frankreich in Verkehr kommt. Die PPWR nennt MOSH und MOAH in ihren Stoffgrenzen nicht ausdrücklich; dort geht es um Schwermetalle und PFAS.

05 · Barrieren

Barrieren gegen MOSH und MOAH: Was hält Mineralöl zurück?

Aufgeschnittene Recyclingkarton-Schachtel mit transparentem Innenbeutel voller Reis und Pasta
Innenbeutel zwischen Recyclingkarton und trockenem Füllgut: Die Schicht entscheidet, nicht die Form

Behörden und Fachverbände empfehlen, Recyclingkarton für Lebensmittel nur mit einer funktionellen Barriere zu verwenden. Polyolefine wie PE und PP verzögern den Übergang von MOSH und MOAH, verhindern ihn aber nicht. Als wirksam gelten Aluminium, PET und Polyamid sowie geeignete Barrierebeschichtungen auf dem Karton. Eine PE-Kaschierung kann vor Feuchte schützen, ist aber keine Mineralölbarriere.

Ob ein Aufbau wirkt, belegt die Spezifikation des Herstellers, nicht der Augenschein. Der Aufbau der Dosen steht auf der Seite zu Pappdosen und Papphülsen.

Welche Schicht wirkt als Barriere gegen MOSH und MOAH?
Schicht oder LösungWirkungEinordnung
PE, PP (Innenbeutel, Kaschierung)verzögern den Übergang, verhindern ihn nichtkeine funktionelle Barriere
Papier-Innenbeutelverzögert, verhindert nichtkeine funktionelle Barriere
Aluminium, PET, Polyamidgelten als wirksame funktionelle BarriereAufbau und Lagerdauer belegen
Barrierebeschichtung auf dem Kartongilt als wirksam, wenn geeignetNachweis des Herstellers verlangen
Karton ohne Recyclingfaser mit mineralölfreien Farbenverringert die QuelleUmkarton und Lagerung mitdenken
Wann welche Lösung gegen MOSH und MOAH? Orientierung nach Füllgut und Lagerung
SituationNaheliegende LösungZu klären
trockenes, feinteiliges Füllgut, lange Lagerung, Recyclingkartonfunktionelle Barriere zwischen Karton und FüllgutBarrierematerial, Nachweis, Lagerdauer
fetthaltiges Füllgut oder Pulver mit großer OberflächeBarriere oder Karton ohne MineralölquelleFettgehalt, Berührungsfläche
Pappdose mit Innenfolie oder MembranFolie nur, wenn das Material wirktSchichtaufbau je Lage anfordern
Umkarton aus Recyclingfaser um dünn verpackte BeutelBarriere auch für die Umverpackung bedenkenKartonqualität, Palettenlagerung
kurze Lagerung, kühl, Karton ohne RecyclingfaserRisiko niedrigerDruckfarben und Umkarton prüfen

Jede Barriere ist ein zusätzliches Material und beeinflusst die Recyclingfähigkeit. Die beste Lösung ist deshalb die, die für Füllgut und Lagerdauer ausreicht, nicht die mit den meisten Schichten. Für feine Pulver mit hohem Anspruch an Barriere und Membran zeigt der Eintrag Matcha-Dosen ein Beispiel.

Vergleich von Recyclingkarton, Frischfaserkarton, Kraftbeutel mit Innenfolie und Pappdose mit Folienmembran
Vier Wege zur Barriere im Vergleich: Kartonsorte, Innenfolie und Membran

Pappdosen geplant?

Barriere, Füllgut und Nachweise klären, bevor befüllt wird

Schicken Sie uns Füllgut, Dosenaufbau und Menge. Innerhalb von 48 Stunden melden wir uns mit einer Einschätzung, welche Angaben zur Barriere noch fehlen. Mehr zu Pappdosen und Papphülsen.

  • Antwort in 48 Stunden
  • NDA auf Wunsch
  • Maße, Füllgut und Auflage genügen für den Start

06 · Analytik

Analytik: Was ein Prüfbericht zu MOSH und MOAH enthalten sollte

Für MOSH und MOAH üblich ist die online gekoppelte Flüssig- und Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektor, kurz LC-GC-FID, etwa nach EN 16995 für pflanzliche Öle. Die Bestimmungsgrenze hängt stark von der Matrix ab, vor allem vom Fettgehalt. Ergebnisse verschiedener Labore sind nur vergleichbar, wenn Methode, Bestimmungsgrenze und Auswertung offengelegt sind.

Kunststoff-Oligomere (POSH) können im Bereich der MOSH erscheinen. Ein erhöhter MOSH-Befund bei Ware im Kunststoffbeutel ist deshalb nicht automatisch Mineralöl; das Labor sollte die Abgrenzung ausweisen.

Behandschuhte Hände pipettieren einen Extrakt in ein Probenfläschchen für die LC-GC-FID-Analyse
Probenvorbereitung im Labor: Die Bestimmungsgrenze entscheidet über die Aussagekraft
Prüffragen zum Bericht über MOSH und MOAH
PunktPrüffrage
MethodeWelches Verfahren, welche Norm?
BestimmungsgrenzeFür welche Matrix und welchen Fettgehalt gilt sie?
ProbeFüllgut, Verpackung oder Rohware, und welche Charge?
AbgrenzungSind Kunststoff-Oligomere von MOSH getrennt ausgewiesen?
BedingungenWelche Lagerdauer und Temperatur lagen zugrunde?
LaborIst das Labor akkreditiert, und nennt der Bericht die Methode?

Ein Befund unter der Bestimmungsgrenze beweist nicht die Abwesenheit. Das ist auch der Grund, warum sich Aussagen wie „mineralölfrei“ meist nicht belegen lassen.

07 · Spezifikation

Spezifikationsfragen für Einkäufer und typische Fehler

Sobald bei MOSH und MOAH Recyclingfaser oder mineralölhaltige Quellen ins Spiel kommen können, gehören diese Punkte in die Verpackungsspezifikation.

Fragen an den Packmittelhersteller zu MOSH und MOAH
PunktPrüffrage
KartonsorteRecyclingfaser oder nicht, und welche Lage berührt das Füllgut?
BarriereWelches Material, mit welchem Nachweis, für welche Lagerdauer?
DruckfarbenSind mineralölfreie Farben vereinbart, auch für den Umkarton?
UmverpackungIst auch die Sekundärverpackung bedacht?
KonformitätserklärungLiegt sie nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 mit Materialaufbau und Verwendungsbedingungen vor?
AnalysenWelches Labor, welche Methode, welche Bestimmungsgrenze?
ZielmarktWird in Frankreich verkauft (Druckfarbenregel)?
  • PE-Innenbeutel als Barriere gegen MOSH und MOAH ansehenPE und PP verzögern nur; wirksam sind etwa Aluminium, PET, Polyamid oder geeignete Beschichtungen.
  • Entwurf der Höchstgehalte als geltendes Recht lesenSie sind nicht in Kraft; Annahme und Amtsblatt stehen aus.
  • Durchsetzungs- oder Orientierungswerte als Grenzwerte lesenEs sind Behördenpraxis und Beurteilungshilfe, keine Rechtsgrenzen.
  • Einen Grenzwert für die Verpackung suchenFür die Verpackung gilt nur der Grundsatz aus Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.
  • Nur den Karton prüfenUmkarton, Druckfarben, Säcke und Maschinen können ebenso eintragen.
  • Befund ohne Abgrenzung zu Kunststoff-Oligomeren wertenDas Labor muss die Abgrenzung ausweisen.
  • „Mineralölfrei“ pauschal auf die Verpackung schreibenBeschreiben Sie die Maßnahme, nicht ein Ergebnis.
  • Barriere ohne Lagerdauer prüfenWochen im warmen Lager wiegen schwerer als Tage im kühlen.

Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihr Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Füllgut mit Fettgehalt und Korngröße (trocken, feinteilig, fetthaltig)
  • Geplante Lagerdauer und Lagertemperatur bis zum Verbrauch
  • Packmittelaufbau mit allen Lagen, auch Innenfolie, Membran und Deckel
  • Recyclingfaser ja oder nein; Barrierematerial und vorhandener Nachweis
  • Druckfarben und Umkarton: mineralölfrei vereinbart?
  • Vorhandene Konformitätserklärung nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und Prüfberichte
  • Zielmarkt, besonders Frankreich
  • Packmittel beigestellt oder von uns beschafft; Bio ja oder nein
  • Auflage, Wunschtermin und Lieferziel

08 · Anfrage

So gelingt Ihre Anfrage: Angaben zu MOSH und MOAH im Pappdosenprojekt

Die Unterlagen des Packmittelherstellers, also Materialaufbau und Konformitätserklärung nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, fordert OH!S an und archiviert sie je Artikel; sie müssen vor Produktionsstart vorliegen. Eine verbindliche rechtliche Bewertung oder eine eigene Analytik ersetzt das nicht.

Wie Dosen und Beutel zu Konformitätserklärung und Spezifikation zusammenpassen, erklärt der Eintrag Konformitätserklärung.

09 · FAQ

Häufige Fragen zu MOSH und MOAH

Was bedeutet MOSH und MOAH?

MOSH steht für Mineral Oil Saturated Hydrocarbons, also gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe. MOAH steht für Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons, also aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe. Beide sind Summenfraktionen aus Mineralöl, keine einzelnen Stoffe. In Lebensmittel können sie unter anderem aus Recyclingkarton, Druckfarben, Jute- und Sisalsäcken und Maschinenschmierstoffen gelangen. Ein Befund auf MOSH und MOAH sagt deshalb allein noch nichts über die Quelle; dafür muss die gesamte Kette betrachtet werden.

Gibt es gesetzliche Grenzwerte für MOSH und MOAH?

Für die Verpackung selbst gibt es für MOSH und MOAH weder EU- noch nationale Grenzwerte; es gilt Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Für Lebensmittel sind MOAH-Höchstgehalte als Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 in Vorbereitung. Der Ausschuss hat am 13. Mai 2026 zugestimmt, Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt stehen nach Stand vom 05.10.2026 aus. Bis dahin arbeiten Behörden mit Durchsetzungswerten und Orientierungswerten, die keine Rechtsgrenzwerte sind.

Ist Recyclingkarton wegen MOSH und MOAH für Lebensmittel verboten?

Nein. Recyclingkarton darf für Lebensmittelverpackungen verwendet werden, wenn der Übergang unerwünschter Stoffe nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 beherrscht wird. Die in Deutschland geplante Mineralölverordnung mit einer ausdrücklichen Barrierepflicht fand im Bundesrat keine Mehrheit. Behörden und Fachverbände empfehlen, Recyclingkarton für Lebensmittel nur mit einer funktionellen Barriere zu verwenden. Welche Lösung ausreicht, hängt von Füllgut und Lagerdauer ab.

Welche Verpackung schützt vor MOSH und MOAH?

Als wirksame funktionelle Barrieren gelten Aluminium, PET und Polyamid sowie geeignete Barrierebeschichtungen auf dem Karton. Innenbeutel aus Polyolefinen wie PE oder PP und aus Papier verzögern den Übergang, verhindern ihn aber nicht. Eine PE-Kaschierung kann also vor Feuchte schützen, ist aber keine Barriere gegen MOSH und MOAH. Ob ein Aufbau wirkt, beantworten Spezifikation und Nachweis des Herstellers, nicht der Augenschein.

Wie werden MOSH und MOAH gemessen?

Für MOSH und MOAH üblich ist die online gekoppelte Flüssig- und Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektor (LC-GC-FID), beschrieben etwa in EN 16995 für pflanzliche Öle. Die erreichbare Bestimmungsgrenze hängt stark von der Matrix ab, vor allem vom Fettgehalt. Ergebnisse verschiedener Labore sind nur vergleichbar, wenn Methode, Bestimmungsgrenze und Auswertung offengelegt sind. Kunststoff-Oligomere können im Bereich der MOSH erscheinen; das Labor sollte die Abgrenzung ausweisen.

Was gilt aktuell für die BfR-Empfehlung XXXVI?

Die BfR-Empfehlung XXXVI ist in Deutschland die Beurteilungsgrundlage für Papier und Karton im Lebensmittelkontakt, aber kein Gesetz. Die Fassung vom Oktober 2025 nennt erstmals Bedingungen für bestimmte Altpapiersorten, allerdings ausschließlich für Produkte außerhalb des Lebensmittelkontakts und der Primärverpackung. Eine erneute Überarbeitung war für Anfang Oktober 2026 angekündigt; ob sie den Schritt zur Primärverpackung macht, ist offen. Prüfen Sie die aktuelle Fassung in der BfR-Empfehlungsdatenbank.

Darf ich „mineralölfrei“ auf die Verpackung schreiben?

Pauschale Aussagen wie „mineralölfrei“ oder „frei von MOSH und MOAH“ lassen sich meist nicht belegen: Ein Befund unter der Bestimmungsgrenze zeigt nur, dass nichts nachgewiesen wurde, und Mineralöl kann auch aus Rohware oder Prozess stammen. Angaben auf Lebensmitteln dürfen nicht irreführen (Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Sachlich belegbar ist die Beschreibung der Maßnahme, etwa „Innenbeutel mit Barriere gegen Mineralöl“. Die Entscheidung trifft der Inverkehrbringer mit seiner Rechtsberatung.

10 · Fazit

Fazit: Barriere belegen, Rechtsstand datieren

MOSH und MOAH sind ein Querschnittsthema aus Verpackung, Rohware und Prozess. Für die Verpackung gilt nur der Grundsatz aus Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, eine Zahl gibt es nicht. Die Höchstgehalte für MOAH in Lebensmitteln sind ein Entwurf, die Durchsetzungs- und Orientierungswerte sind Behördenpraxis, und die BfR-Empfehlung XXXVI ist kein Gesetz. Wer heute spezifiziert, sollte den Stand mit Datum festhalten.

In der Praxis zählen drei Dinge: eine funktionelle Barriere zwischen Recyclingkarton und Füllgut, die der Hersteller belegt; mineralölfreie Druckfarben auch auf dem Umkarton; ein Prüfbericht zu MOSH und MOAH mit Methode und Bestimmungsgrenze. Schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste, wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

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Schicken Sie uns Produkt, Format und Menge. Sie bekommen innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.

  1. Anfrage sendenProdukt, Format, Menge und Zeitrahmen genügen für den Start. NDA auf Wunsch.
  2. Antwort in 48 StundenWir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
  3. Angebot nach Klärung der EckdatenPreise und Termine nennen wir verbindlich im Angebot.

Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt, Art. 3. Stand: Oktober 2026. EUR-Lex 1935/2004 (öffnet in neuem Tab)
  2. Empfehlung (EU) 2017/84 der Kommission vom 16.01.2017 zur Überwachung von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien. Stand: Oktober 2026. EUR-Lex Empfehlung 2017/84 (öffnet in neuem Tab)
  3. Lebensmittelverband Deutschland und LAV: Orientierungswerte für Mineralölkohlenwasserstoffe (MOH) in Lebensmitteln, Fassung 1/2024. Stand: Oktober 2026. Lebensmittelverband (öffnet in neuem Tab)
  4. Lebensmittelverband Deutschland und ALB: Hinweise zur SCoPAFF-Erklärung zu MOAH in Lebensmitteln, 11/2024. Stand: Oktober 2026. Lebensmittelverband SCoPAFF (öffnet in neuem Tab)
  5. OFI Magazine: New EU maximum MOAH levels expected to be formally adopted in October. Stand: Oktober 2026. OFI Magazine (öffnet in neuem Tab)
  6. Eurofins: MOAH-Befunde in Lebensmitteln, Update Juni 2026 (Ausschuss-Zustimmung zum Entwurf). Stand: Oktober 2026. Eurofins (öffnet in neuem Tab)
  7. EUWID Recycling: Mineralölverordnung im Bundesrat gescheitert, 19.12.2022. Stand: Oktober 2026. EUWID Recycling (öffnet in neuem Tab)
  8. BfR-Empfehlung XXXVI: Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt. Stand: Oktober 2026. BfR-Empfehlungsdatenbank (öffnet in neuem Tab)
  9. EUWID Verpackung: BfR wird Anfang Oktober erneut überarbeitete Empfehlung XXXVI veröffentlichen, 16.09.2026. Stand: Oktober 2026. EUWID Verpackung (öffnet in neuem Tab)
  10. Kantonales Labor Zürich: Innenbeutel als Schutz vor Mineralöl aus Recyclingkarton, 2014. Stand: Oktober 2026. Kantonales Labor Zürich (öffnet in neuem Tab)
  11. DLG-Expertenwissen 10/2016: Funktionelle Barrieren gegen Mineralöl aus Papier- und Kartonverpackungen. Stand: Oktober 2026. DLG (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: 05.10.2026. Änderungen: 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Rechtsstand getrennt nach verbindlich, Empfehlung und Entwurf; die MOAH-Höchstgehalte als Entwurf eingeordnet statt als Grenzwerte 2027; unbelegter NEM-Richtwert und EVOH-Aussage entfernt; Entscheidungstabelle zur Barriere, Spezifikationsfragen und Anfrage-Checkliste ergänzt; Kleinserien-Zusage entfernt.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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