Verpackungslexikon · Recht & Nachhaltigkeit
MOSH und MOAH sind die beiden Fraktionen der Mineralölkohlenwasserstoffe, gesättigte (MOSH) und aromatische (MOAH). Sie gelangen unter anderem aus Recyclingkarton und Druckfarben über die Gasphase in Lebensmittel. Für die Verpackung selbst gibt es keinen Grenzwert, nur den Grundsatz aus Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Höchstgehalte für MOAH in Lebensmitteln sind in Vorbereitung.
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01 · Begriffe
MOSH und MOAH sind keine einzelnen Stoffe, sondern Summenfraktionen aus Mineralöl. Für Einkäufer zählt, woher sie kommen und was rechtlich wirklich verbindlich ist.
MOSH steht für Mineral Oil Saturated Hydrocarbons, MOAH für Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons. Beide stammen aus Erdöl und bestehen aus sehr vielen Einzelverbindungen. Der Entwurf der Höchstgehalte fasst die aromatische Fraktion im Bereich von C10 bis C50 zusammen. Sie ist eine analytische Summenfraktion und nicht dasselbe wie einzelne polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
Für Verpackungen ist vor allem der Übergang aus Recyclingkarton relevant. Den Gesamtrahmen für Materialien mit Lebensmittelkontakt erklärt der Eintrag Lebensmittelkontaktmaterialien, das Prinzip des Stoffübergangs der Eintrag Migration und NIAS.
| Merkmal | MOSH | MOAH |
|---|---|---|
| Langform | gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe | aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe |
| Aufbau | gesättigt, offenkettig und ringförmig | aromatisch, überwiegend alkyliert |
| Beurteilung heute | Orientierungswerte, nicht verbindlich | Durchsetzungswerte, nicht verbindlich |
| Regelung in Vorbereitung | EU-Monitoring | Höchstgehalte in Lebensmitteln (Entwurf) |
| Analytik | LC-GC-FID | LC-GC-FID |
02 · Herkunft
Verpackungen sind eine wichtige, aber nicht die einzige Quelle von MOSH und MOAH. Wer einen Befund klären will, muss die ganze Kette betrachten. Bei Recyclingkarton stammt das Mineralöl aus mineralölhaltigen Zeitungsdruckfarben im Altpapier und geht überwiegend über die Gasphase auf trockene, feinteilige Lebensmittel über, auch ohne direkten Kontakt. Der Übergang von MOSH und MOAH steigt mit Lagerdauer, Temperatur und der Oberfläche des Füllguts.
| Quelle | Mechanismus | Gegenmaßnahme |
|---|---|---|
| Recyclingkarton | Altpapier mit Zeitungsdruckfarben, Übergang über die Gasphase | funktionelle Barriere oder Karton ohne Recyclingfaser |
| Druckfarben auf Verpackung und Umkarton | mineralölhaltige Farbbestandteile, auch bei Frischfaserkarton | mineralölfreie Farben vereinbaren |
| Umkarton und Lagerung | Umkarton aus Recyclingfaser gibt durch dünne Innenfolien ab | Barriere auch für die Umverpackung prüfen |
| Jute- und Sisalsäcke | Verarbeitungsöle bei der Faserherstellung | Säcke mit lebensmitteltauglichen Ölen spezifizieren |
| Maschinen und Transport | Schmierstoffe, Hydrauliköle, Förderbänder | lebensmitteltaugliche Schmierstoffe, Leckagen vermeiden |
| Rohware und Umwelt | Abgase, Ernte- und Trocknungstechnik | Lieferantenaudit, Rohwarenanalytik |
In Deutschland hat die Wirtschaft zugesagt, Mineralöl aus Zeitungsdruckfarben zu verringern; für 2028 wurde der vollständige Verzicht angekündigt. Das setzt an der Quelle im Altpapier an, ersetzt aber heute keine Barriere in der einzelnen Verpackung.
03 · Rechtsstand
Bei MOSH und MOAH liegen mehrere Ebenen übereinander, die oft vermischt werden. Für die Verpackung ist heute nur eine verbindlich, und sie enthält keine Zahl.
| Ebene | Inhalt | Verbindlich? |
|---|---|---|
| Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 | Materialien dürfen keine Bestandteile in gesundheitsgefährdenden Mengen abgeben; kein Zahlenwert | ja |
| Mineralölverordnung (22. Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung) | sollte Barrieren für Lebensmittelverpackungen aus Altpapier vorschreiben; im Bundesrat Dezember 2022 ohne Mehrheit | nicht in Kraft |
| Empfehlung (EU) 2017/84 | Monitoring bei Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien; Ablösung durch eine Empfehlung für 2026 bis 2029 laut Fachquellen, Veröffentlichung nicht bestätigt | nein |
| Orientierungswerte für MOSH (Lebensmittelverband, 1/2024) | je Produktgruppe, bei guter Herstellungspraxis für mindestens 90 % der Produkte erwartbar | nein |
| Durchsetzungswerte für MOAH (SCoPAFF 2022) | 0,5 mg/kg bis 4 % Fett, 1,0 mg/kg über 4 bis 50 % Fett, 2,0 mg/kg über 50 % Fett, bezogen auf Lebensmittel | nein, abgestimmte Behördenpraxis |
| Höchstgehalte für MOAH (Entwurf zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915) | gestaffelt nach Lebensmittelkategorie und Fettgehalt; Anwendung für die meisten Lebensmittel ab 01.01.2027 vorgesehen | nicht in Kraft |
| BfR-Empfehlung XXXVI | Beurteilungsgrundlage für Papier und Karton in Deutschland | nein, Sachverständigenempfehlung |
Die Höchstgehalte für MOAH gelten, wenn sie in Kraft treten, für Lebensmittel, nicht für die Verpackung. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten hat dem Entwurf am 13. Mai 2026 zugestimmt; die förmliche Annahme war für Oktober 2026 erwartet, die Veröffentlichung im Amtsblatt für das Jahresende. Der Entwurf sieht je Kategorie eigene Werte und teils spätere Termine vor, etwa für Nahrungsergänzungsmittel. Zahlen nennen wir hier bewusst nicht, solange der Wortlaut nicht veröffentlicht ist.
Durchsetzungswerte sind keine HöchstgehalteDie Werte von 2022 sind abgestimmte Behördenpraxis; Maßnahmen stützen sich auf den allgemeinen Grundsatz der Lebensmittelsicherheit. Sie sind weder ein gesetzlicher Höchstgehalt noch ein Grenzwert für die Verpackung. Ebenso wenig sind die Orientierungswerte Grenzwerte.
04 · Papier und Karton
Für Papier und Karton gibt es keine EU-Einzelmaßnahme. In Deutschland dient die BfR-Empfehlung XXXVI als Beurteilungsgrundlage. Die Fassung vom Oktober 2025 nennt erstmals Bedingungen für bestimmte Altpapiersorten, mit höchstens 12,5 % am Altpapiereinsatz, aber ausschließlich für Produkte außerhalb des Lebensmittelkontakts und der Primärverpackung. Recyclingfasern für Papiere im Lebensmittelkontakt sind dadurch nicht neu zugelassen.
Eine erneute Überarbeitung war laut EUWID für Anfang Oktober 2026 angekündigt; nach Stand vom 05.10.2026 ist keine Veröffentlichung nachweisbar. Ob sie den Schritt zur Primärverpackung macht, ist offen. Prüfen Sie vor der Spezifikation die aktuelle Fassung in der BfR-Empfehlungsdatenbank.
Frankreich regelt Mineralöl anders: Das AGEC-Gesetz verbietet Mineralöle in Druckfarben auf Verpackungen und Drucksachen für die Öffentlichkeit, abgestuft nach dem Gehalt in der Farbe (Erlass vom 13.04.2022, seit 2023, verschärft ab 2025). Das betrifft den Gehalt in der Farbe, nicht den Übergang aus Karton, und nur Ware, die in Frankreich in Verkehr kommt. Die PPWR nennt MOSH und MOAH in ihren Stoffgrenzen nicht ausdrücklich; dort geht es um Schwermetalle und PFAS.
05 · Barrieren

Behörden und Fachverbände empfehlen, Recyclingkarton für Lebensmittel nur mit einer funktionellen Barriere zu verwenden. Polyolefine wie PE und PP verzögern den Übergang von MOSH und MOAH, verhindern ihn aber nicht. Als wirksam gelten Aluminium, PET und Polyamid sowie geeignete Barrierebeschichtungen auf dem Karton. Eine PE-Kaschierung kann vor Feuchte schützen, ist aber keine Mineralölbarriere.
Ob ein Aufbau wirkt, belegt die Spezifikation des Herstellers, nicht der Augenschein. Der Aufbau der Dosen steht auf der Seite zu Pappdosen und Papphülsen.
| Schicht oder Lösung | Wirkung | Einordnung |
|---|---|---|
| PE, PP (Innenbeutel, Kaschierung) | verzögern den Übergang, verhindern ihn nicht | keine funktionelle Barriere |
| Papier-Innenbeutel | verzögert, verhindert nicht | keine funktionelle Barriere |
| Aluminium, PET, Polyamid | gelten als wirksame funktionelle Barriere | Aufbau und Lagerdauer belegen |
| Barrierebeschichtung auf dem Karton | gilt als wirksam, wenn geeignet | Nachweis des Herstellers verlangen |
| Karton ohne Recyclingfaser mit mineralölfreien Farben | verringert die Quelle | Umkarton und Lagerung mitdenken |
| Situation | Naheliegende Lösung | Zu klären |
|---|---|---|
| trockenes, feinteiliges Füllgut, lange Lagerung, Recyclingkarton | funktionelle Barriere zwischen Karton und Füllgut | Barrierematerial, Nachweis, Lagerdauer |
| fetthaltiges Füllgut oder Pulver mit großer Oberfläche | Barriere oder Karton ohne Mineralölquelle | Fettgehalt, Berührungsfläche |
| Pappdose mit Innenfolie oder Membran | Folie nur, wenn das Material wirkt | Schichtaufbau je Lage anfordern |
| Umkarton aus Recyclingfaser um dünn verpackte Beutel | Barriere auch für die Umverpackung bedenken | Kartonqualität, Palettenlagerung |
| kurze Lagerung, kühl, Karton ohne Recyclingfaser | Risiko niedriger | Druckfarben und Umkarton prüfen |
Jede Barriere ist ein zusätzliches Material und beeinflusst die Recyclingfähigkeit. Die beste Lösung ist deshalb die, die für Füllgut und Lagerdauer ausreicht, nicht die mit den meisten Schichten. Für feine Pulver mit hohem Anspruch an Barriere und Membran zeigt der Eintrag Matcha-Dosen ein Beispiel.

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06 · Analytik
Für MOSH und MOAH üblich ist die online gekoppelte Flüssig- und Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektor, kurz LC-GC-FID, etwa nach EN 16995 für pflanzliche Öle. Die Bestimmungsgrenze hängt stark von der Matrix ab, vor allem vom Fettgehalt. Ergebnisse verschiedener Labore sind nur vergleichbar, wenn Methode, Bestimmungsgrenze und Auswertung offengelegt sind.
Kunststoff-Oligomere (POSH) können im Bereich der MOSH erscheinen. Ein erhöhter MOSH-Befund bei Ware im Kunststoffbeutel ist deshalb nicht automatisch Mineralöl; das Labor sollte die Abgrenzung ausweisen.

| Punkt | Prüffrage |
|---|---|
| Methode | Welches Verfahren, welche Norm? |
| Bestimmungsgrenze | Für welche Matrix und welchen Fettgehalt gilt sie? |
| Probe | Füllgut, Verpackung oder Rohware, und welche Charge? |
| Abgrenzung | Sind Kunststoff-Oligomere von MOSH getrennt ausgewiesen? |
| Bedingungen | Welche Lagerdauer und Temperatur lagen zugrunde? |
| Labor | Ist das Labor akkreditiert, und nennt der Bericht die Methode? |
Ein Befund unter der Bestimmungsgrenze beweist nicht die Abwesenheit. Das ist auch der Grund, warum sich Aussagen wie „mineralölfrei“ meist nicht belegen lassen.
07 · Spezifikation
Sobald bei MOSH und MOAH Recyclingfaser oder mineralölhaltige Quellen ins Spiel kommen können, gehören diese Punkte in die Verpackungsspezifikation.
| Punkt | Prüffrage |
|---|---|
| Kartonsorte | Recyclingfaser oder nicht, und welche Lage berührt das Füllgut? |
| Barriere | Welches Material, mit welchem Nachweis, für welche Lagerdauer? |
| Druckfarben | Sind mineralölfreie Farben vereinbart, auch für den Umkarton? |
| Umverpackung | Ist auch die Sekundärverpackung bedacht? |
| Konformitätserklärung | Liegt sie nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 mit Materialaufbau und Verwendungsbedingungen vor? |
| Analysen | Welches Labor, welche Methode, welche Bestimmungsgrenze? |
| Zielmarkt | Wird in Frankreich verkauft (Druckfarbenregel)? |
Mit diesen Punkten können wir Ihr Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.
08 · Anfrage
Die Unterlagen des Packmittelherstellers, also Materialaufbau und Konformitätserklärung nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, fordert OH!S an und archiviert sie je Artikel; sie müssen vor Produktionsstart vorliegen. Eine verbindliche rechtliche Bewertung oder eine eigene Analytik ersetzt das nicht.
Wie Dosen und Beutel zu Konformitätserklärung und Spezifikation zusammenpassen, erklärt der Eintrag Konformitätserklärung.
09 · FAQ
MOSH steht für Mineral Oil Saturated Hydrocarbons, also gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe. MOAH steht für Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons, also aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe. Beide sind Summenfraktionen aus Mineralöl, keine einzelnen Stoffe. In Lebensmittel können sie unter anderem aus Recyclingkarton, Druckfarben, Jute- und Sisalsäcken und Maschinenschmierstoffen gelangen. Ein Befund auf MOSH und MOAH sagt deshalb allein noch nichts über die Quelle; dafür muss die gesamte Kette betrachtet werden.
Für die Verpackung selbst gibt es für MOSH und MOAH weder EU- noch nationale Grenzwerte; es gilt Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Für Lebensmittel sind MOAH-Höchstgehalte als Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 in Vorbereitung. Der Ausschuss hat am 13. Mai 2026 zugestimmt, Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt stehen nach Stand vom 05.10.2026 aus. Bis dahin arbeiten Behörden mit Durchsetzungswerten und Orientierungswerten, die keine Rechtsgrenzwerte sind.
Nein. Recyclingkarton darf für Lebensmittelverpackungen verwendet werden, wenn der Übergang unerwünschter Stoffe nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 beherrscht wird. Die in Deutschland geplante Mineralölverordnung mit einer ausdrücklichen Barrierepflicht fand im Bundesrat keine Mehrheit. Behörden und Fachverbände empfehlen, Recyclingkarton für Lebensmittel nur mit einer funktionellen Barriere zu verwenden. Welche Lösung ausreicht, hängt von Füllgut und Lagerdauer ab.
Als wirksame funktionelle Barrieren gelten Aluminium, PET und Polyamid sowie geeignete Barrierebeschichtungen auf dem Karton. Innenbeutel aus Polyolefinen wie PE oder PP und aus Papier verzögern den Übergang, verhindern ihn aber nicht. Eine PE-Kaschierung kann also vor Feuchte schützen, ist aber keine Barriere gegen MOSH und MOAH. Ob ein Aufbau wirkt, beantworten Spezifikation und Nachweis des Herstellers, nicht der Augenschein.
Für MOSH und MOAH üblich ist die online gekoppelte Flüssig- und Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektor (LC-GC-FID), beschrieben etwa in EN 16995 für pflanzliche Öle. Die erreichbare Bestimmungsgrenze hängt stark von der Matrix ab, vor allem vom Fettgehalt. Ergebnisse verschiedener Labore sind nur vergleichbar, wenn Methode, Bestimmungsgrenze und Auswertung offengelegt sind. Kunststoff-Oligomere können im Bereich der MOSH erscheinen; das Labor sollte die Abgrenzung ausweisen.
Die BfR-Empfehlung XXXVI ist in Deutschland die Beurteilungsgrundlage für Papier und Karton im Lebensmittelkontakt, aber kein Gesetz. Die Fassung vom Oktober 2025 nennt erstmals Bedingungen für bestimmte Altpapiersorten, allerdings ausschließlich für Produkte außerhalb des Lebensmittelkontakts und der Primärverpackung. Eine erneute Überarbeitung war für Anfang Oktober 2026 angekündigt; ob sie den Schritt zur Primärverpackung macht, ist offen. Prüfen Sie die aktuelle Fassung in der BfR-Empfehlungsdatenbank.
Pauschale Aussagen wie „mineralölfrei“ oder „frei von MOSH und MOAH“ lassen sich meist nicht belegen: Ein Befund unter der Bestimmungsgrenze zeigt nur, dass nichts nachgewiesen wurde, und Mineralöl kann auch aus Rohware oder Prozess stammen. Angaben auf Lebensmitteln dürfen nicht irreführen (Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Sachlich belegbar ist die Beschreibung der Maßnahme, etwa „Innenbeutel mit Barriere gegen Mineralöl“. Die Entscheidung trifft der Inverkehrbringer mit seiner Rechtsberatung.
10 · Fazit
MOSH und MOAH sind ein Querschnittsthema aus Verpackung, Rohware und Prozess. Für die Verpackung gilt nur der Grundsatz aus Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, eine Zahl gibt es nicht. Die Höchstgehalte für MOAH in Lebensmitteln sind ein Entwurf, die Durchsetzungs- und Orientierungswerte sind Behördenpraxis, und die BfR-Empfehlung XXXVI ist kein Gesetz. Wer heute spezifiziert, sollte den Stand mit Datum festhalten.
In der Praxis zählen drei Dinge: eine funktionelle Barriere zwischen Recyclingkarton und Füllgut, die der Hersteller belegt; mineralölfreie Druckfarben auch auf dem Umkarton; ein Prüfbericht zu MOSH und MOAH mit Methode und Bestimmungsgrenze. Schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste, wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.
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Anwendungsbereich, Materialgruppen und Nachweise für alles, was Lebensmittel berührt.
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Grundlagen
Das Pflichtenheft einer Verpackung: Angaben, Nachweise und Grenzwerte, die hineingehören.
Packmittel
Dosen für Matcha: Barriere, Verschluss, Kennzeichnung und Materialrecht.
Recht
Die drei PFAS-Messgrößen der PPWR und was Gesamtfluor-Screening belegt.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: 05.10.2026. Änderungen: 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Rechtsstand getrennt nach verbindlich, Empfehlung und Entwurf; die MOAH-Höchstgehalte als Entwurf eingeordnet statt als Grenzwerte 2027; unbelegter NEM-Richtwert und EVOH-Aussage entfernt; Entscheidungstabelle zur Barriere, Spezifikationsfragen und Anfrage-Checkliste ergänzt; Kleinserien-Zusage entfernt.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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