Verpackungslexikon · Packmittel & Beutel
Monomaterial bezeichnet eine Verpackung, die im Wesentlichen aus einer Werkstofffamilie besteht, bei Folien meist nur aus Polyethylen (PE) oder nur aus Polypropylen (PP). Ziel ist eine einfachere Sortierung und Verwertung. Rechtlich definiert ist der Begriff nicht: Er belegt weder Recyclingfähigkeit noch eine Recyclingklasse noch die Konformität nach PPWR.
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01 · Definition
Monomaterial klingt nach einer klaren Kategorie. In der Praxis ist es ein Konstruktionsansatz, kein Gütesiegel.
Eine Monofolie besteht aus einer einzigen Polymerfamilie, meist aus PE oder PP. Sie darf mehrere Schichten haben, etwa eine feste Außenlage und eine Siegelschicht, solange alle Lagen derselben Familie angehören. Bei Mono-PE übernimmt häufig eine dünne EVOH-Schicht die Sauerstoffbarriere. Auch Zipper und Ventil sollten aus der Familie stammen.
Der Begriff ist kein geschützter Rechtsbegriff. In Deutschland nennen Händler und Dienstleister Aufbauten mit höchstens rund 5 % Fremdmaterial meist Monomaterial; das ist eine Branchengewohnheit, kein Normwert. Gelegentlich heißen auch Glas- oder Metallverpackungen so. Dieser Eintrag behandelt flexible Kunststoffverpackungen, bei denen die Frage am häufigsten gestellt wird.
| Begriff | Bedeutung | Herkunft |
|---|---|---|
| Monomaterial | Aufbau im Wesentlichen aus einer Polymerfamilie | Praxisbegriff |
| Mono-PE, Mono-PP | Monomaterial auf Basis von Polyethylen oder Polypropylen | Praxisbegriff |
| Monofolie | Folie aus einem Werkstoff, Suchbegriff für Monomaterial-Folie | Praxisbegriff |
| Vollmaterial | Eine Materialart hat mehr als 95 % Massenanteil | ZSVR-Mindeststandard |
| Verbund | Keine Materialart hat mehr als 95 % Massenanteil | ZSVR-Mindeststandard |
02 · Aufbau
Monofolien werden wie Verbunde aus Lagen aufgebaut. Nur stammt jede Lage aus derselben Polymerfamilie.
Typisch sind eine Außenlage aus MDO-PE (in Maschinenrichtung gereckt) und eine PE-Siegelschicht, kaschiert oder coextrudiert. Laut Herstellerangaben gibt es MDO-PE-Folien bis hinunter zu etwa 15 µm Dicke.
Üblich sind eine BOPP-Außenlage und eine CPP- oder PP-Siegelschicht. BOPP ist weniger temperaturstabil als PET, deshalb braucht der Aufbau eine niedrig siegelnde Siegelschicht, damit ein Siegelfenster bleibt.
Die Sauerstoffbarriere liefern meist eine coextrudierte EVOH-Schicht oder eine metallisierte bzw. oxidische Beschichtung. Kennwerte und Einheiten erklärt der Eintrag Barriereeigenschaften.

Auf den ersten Blick sehen beide Muster ähnlich aus. Der Unterschied liegt im Aufbau und in den Folgen für Siegeln, Barriere und Recycling. Wie ein Verbundfolie-Aufbau funktioniert und wo seine Stärken liegen, steht im eigenen Eintrag. Die Tabelle stellt beide Bauarten gegenüber.
| Kriterium | Monomaterial (PE/PE, PP/PP) | Klassischer Verbund (z. B. PET/PE) |
|---|---|---|
| Aufbau | Eine Polymerfamilie in allen Lagen | Verschiedene Werkstoffe je Aufgabe |
| Siegelfenster | Kann enger sein, am Datenblatt prüfen | Meist größer, weil die Außenlage hitzestabiler ist |
| Hochbarriere | Nicht für jedes Füllgut und jede Haltbarkeit erreichbar | Aluminium und andere Schichten erlauben sehr hohe Barriere |
| Recyclingbewertung | Bessere Ausgangslage, Nachweis je Aufbau nötig | Erschwert, aber je Aufbau bewertbar, kein pauschales Verbot |
03 · Grenzen des Begriffs
Auf Datenblättern und in Angeboten steht „Monomaterial“ oft dort, wo ein Nachweis stehen müsste. Vier Dinge folgen aus dem Werkstoffnamen allein nicht.
Die PPWR stellt mehrere eigene Anforderungen: Stoffbeschränkungen (Art. 5), Recyclingfähigkeit (Art. 6), Rezyklatanteile (Art. 7) und Kennzeichnung. Ein sortenreiner Aufbau erfüllt keine davon automatisch.
Die Leistungsstufen A, B und C werden erst nach den delegierten Rechtsakten der EU bewertet. Bis dahin zählen Bewertungen für den konkreten Aufbau.
Dicke, Farbe, Druckfarben, Etiketten, Kleber, Verschlüsse und Zipper gehen in die Bewertung ein. Eine einzelne Komponente kann das Ergebnis drücken.
Folie, Lack, Druckfarbe und Kleber brauchen eine eigene Konformitätsarbeit nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, bei Kunststoffen auch nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011.
Wie schwer eine einzelne Komponente wiegt, zeigt die 0-%-Regel des ZSVR-Mindeststandards: Eine als unverträglich eingestufte Komponente setzt die Recyclingfähigkeit auf 0 %, unabhängig von ihrem Gewichtsanteil. Auch eine Verpackung aus nur einem Kunststoff kann so schlecht abschneiden.
Auch in der Kommunikation vorsichtig seinSeit dem 27. September 2026 sind nach der Richtlinie (EU) 2024/825 allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannten Nachweis unzulässig, etwa „umweltfreundlich“. Die sachliche Angabe der Bauart ist etwas anderes als eine Umweltaussage; ob eine konkrete Formulierung zulässig ist, prüft der Inverkehrbringer. Mehr dazu im Eintrag Umweltaussagen.
04 · Regulatorik
Nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2025/40 müssen Verpackungen für das Recycling gestaltet und in die Leistungsstufen A, B und C eingestuft werden. Die Kommission legt Kriterien und Methode bis zum 1. Januar 2028 durch delegierte Rechtsakte fest. Die Pflicht greift ab dem 1. Januar 2030 oder 24 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts, je nachdem, was später liegt. Ab dem 1. Januar 2038 sind nur noch die Stufen A und B zulässig.
Für heutige Projekte heißt das: Eine Klasse lässt sich für keinen konkreten Aufbau zusagen, auch nicht für Monomaterial. Sinnvoll ist es, den Aufbau jetzt so zu wählen, dass er nach heutigem Bewertungsstand gute Chancen hat, und die Bewertung zu dokumentieren.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 12.08.2026 | PPWR gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten |
| 01.01.2028 | Frist der Kommission für die delegierten Rechtsakte mit Kriterien und Methode |
| 01.01.2030 | Pflicht zur Recyclingfähigkeit, oder 24 Monate nach dem Rechtsakt, falls später |
| 01.01.2038 | Nur noch die Stufen A und B zulässig |
| Bewertungsweg | Art | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| ZSVR-Mindeststandard | Methode für systembeteiligungspflichtige Verpackungen | Ergebnis ist ein Prozentwert; die 0-%-Regel kann einzelne Komponenten durchschlagen lassen; dient der Staffelung der Entgelte |
| RecyClass | Branchenplattform für Kunststoffverpackungen | Bewertet flexible PE- und PP-Folien; EVOH in PE bis 5 Gew.-% gilt als zulässig, wenn das Verhältnis zur Haftvermittlerschicht stimmt |
| CEFLEX D4ACE | Branchenleitfaden für flexible Verpackungen | Bevorzugt Mono-PE und Mono-PP; weder Zertifizierung noch Rechtsnorm |
| cyclos-HTP | Gutachterliche Testierung | Gilt für den geprüften Aufbau und die geprüfte Methode, nicht übertragbar auf andere Strukturen |
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05 · Abfüllung

Am deutlichsten zeigt sich der Unterschied beim Siegeln. Bei PET/PE bleibt die PET-Außenlage formfest, während die PE-Siegelschicht schmilzt. Bei PE/PE gehören beide Lagen derselben Familie an, und die Schmelzbereiche der PE-Typen liegen eng beieinander: PE-LD etwa 106 bis 112 °C, PE-LLD etwa 115 bis 128 °C, PE-HD etwa 128 bis 135 °C.
Das Siegelfenster kann deshalb enger sein als beim Verbund. Anbieter von MDO-PE-Folien nennen dagegen ein großes Siegelfenster durch gute Temperaturbeständigkeit. Beides kann stimmen, entscheidend ist die konkrete Folie. Verlangen Sie die Siegelkurve und lassen Sie einen Siegelversuch fahren. Wie Temperatur, Druck und Zeit zusammenwirken, erklärt der Eintrag Siegelnaht.
Aus der Abfüllpraxis: Ein enges Siegelfenster verlangt genau geregelte Siegelbacken, kalibrierte Kühlphasen und mitunter niedrigere Taktzahlen. Bei dünnen Folien kommen auch Ultraschall- oder Impulssiegelung infrage. Die Freigabe einer Folie gehört deshalb immer an einen Rollen- und Maschinentest, nicht an das Datenblatt allein.
Gleiche Polymerfamilie in Außen- und Siegelschicht kann das Fenster verengen. Datenblatt, Siegelkurve und Versuch klären das.
Für aggressive Füllgüter oder sehr lange Haltbarkeit reicht reines PE oder PP nicht in allen Fällen aus. EVOH und Beschichtungen helfen, beeinflussen aber die Recyclingbewertung.
Beide Verfahren stellen eigene Anforderungen an Siegelschicht und Verbund. Standard-PE hält Retortbedingungen nicht aus; die Eignung eines Monoaufbaus ist am konkreten Aufbau nachzuweisen.
06 · Entscheidungshilfe
Eine Standardantwort gibt es nicht. Die Wahl hängt von der empfindlichsten Eigenschaft des Füllguts, vom Haltbarkeitsziel und vom Prozess ab.
| Ihre Anforderung | Tendenz | Das ist zu klären |
|---|---|---|
| Mäßige Barriere, kurze bis mittlere Haltbarkeit | Mono-PE oder Mono-PP prüfen | OTR und WVTR des Aufbaus gegen das Haltbarkeitsziel |
| Sehr sauerstoffempfindliches Füllgut, lange Haltbarkeit | Hochbarriere nötig: Mono mit EVOH oder Beschichtung, sonst Verbund | Barrierewerte mit Prüfbedingung, Stabilitätsprüfung am Füllgut |
| Heißabfüllung oder Retorte | Eigene Eignungsprüfung nötig | Siegelschicht, Verbundhaftung, Test vor und nach dem Prozess |
| Staubendes Pulver in der Siegelzone | Siegeltechnik und Siegelfenster entscheiden | Siegelversuch am echten Füllgut, Dichtheitsprüfung |
| Recyclingbewertung ist Projektziel | Bewertung des konkreten Aufbaus beschaffen | Testat oder Bewertung mit Datum, Aufbau und Zielmarkt |
Klassische Aluminiumverbunde bleiben dort eine Option, wo die Barriere es zwingend erfordert. Die Frage ist dann nicht „Mono oder Verbund“, sondern welcher Aufbau Schutz, Verarbeitung und Bewertung am besten verbindet.
Wer Monomaterial einführt, plant besser mit Ihrem Packmittel-Lieferanten und dem Abfüller gemeinsam. Weitere Hinweise zu Materialwahl und Nachweisen finden Sie auf der Seite zu nachhaltigen Verpackungen.
Mit diesen Punkten können wir Ihr Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.
07 · Anfrage
Wer Erzeuger Ihrer Verpackung ist, klären wir projektbezogen. Bei Lohnfertigung unter Ihrer Marke ist nach der Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister grundsätzlich der Auftraggeber Erzeuger. Mehr im Eintrag Erzeuger und Hersteller nach PPWR.
Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt.
08 · FAQ
Monomaterial bezeichnet eine Verpackung, die im Wesentlichen aus einer einzigen Werkstofffamilie besteht, bei Folien meist aus Polyethylen oder Polypropylen. Mehrere Schichten sind möglich, solange alle zur selben Familie gehören. Der Begriff ist kein geschützter Rechtsbegriff. Er beschreibt die Bauart, nicht die Recyclingfähigkeit und nicht die Einhaltung der PPWR.
Nein. Recyclingfähigkeit ist eine Eigenschaft der konkreten Verpackung, nicht des Werkstoffnamens. Dicke, Farbe, Druckfarben, Etiketten, Kleber, Verschlüsse und Barriereschichten gehen in die Bewertung ein. Nach der 0-%-Regel des ZSVR-Mindeststandards kann eine einzelne unverträgliche Komponente die Recyclingfähigkeit auf 0 % setzen. Ein sortenreiner Aufbau schafft eine bessere Ausgangslage, mehr nicht.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die PPWR enthält eigenständige Anforderungen: Stoffbeschränkungen nach Artikel 5, Recyclingfähigkeit nach Artikel 6, Rezyklatanteile nach Artikel 7, Kennzeichnung sowie technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung. Ein Monomaterial-Aufbau erfüllt keine davon automatisch. Verantwortlich für die Konformität ist der Erzeuger der Verpackung.
Dafür gibt es derzeit keine verbindliche Aussage. Die Leistungsstufen A, B und C nach Artikel 6 der PPWR werden erst nach den delegierten Rechtsakten der EU bewertet, deren Methode die Kommission bis zum 1. Januar 2028 festlegt. Bis dahin lassen sich nur Bewertungen für den konkreten Aufbau heranziehen, etwa nach ZSVR-Mindeststandard oder RecyClass. Wir sagen keine Klasse für einen konkreten Aufbau zu.
Ja, meist mit einer dünnen coextrudierten EVOH-Schicht oder einer metallisierten bzw. oxidischen Beschichtung. Für aggressive Füllgüter oder sehr lange Haltbarkeit reicht reines PE oder PP aber nicht in allen Fällen aus. In RecyClass-Bewertungen für PE-Folien gelten bis 5 Gewichtsprozent EVOH als zulässig, sofern das Verhältnis zur Haftvermittlerschicht stimmt; darüber nicht. Welche Barriere Ihr Füllgut braucht, zeigen OTR- und WVTR-Werte mit Prüfbedingung.
Häufig ja, aber das Siegelfenster kann enger sein als bei einem Verbund wie PET/PE, weil Außen- und Siegelschicht derselben Polymerfamilie angehören. Anbieter von MDO-PE-Folien nennen dagegen ein großes Siegelfenster. Entscheidend ist die konkrete Folie: Verlangen Sie die Siegelkurve und lassen Sie einen Siegelversuch auf der Anlage mit Ihrem Füllgut fahren.
Ein pauschales Verbundverbot enthalten weder die PPWR noch der ZSVR-Mindeststandard. Bewertet wird der konkrete Aufbau nach Sortierbarkeit, Recyclingprozess und Marktakzeptanz, künftig nach den delegierten Rechtsakten. Auch Verbunde können eine Bewertung erhalten. Entscheidend ist die geprüfte Gesamtstruktur, nicht die Materialfamilie.
09 · Fazit
Monomaterial ist ein sinnvoller Ansatz, wenn Verwertung ein Projektziel ist. Es belegt aber weder Recyclingfähigkeit noch eine Recyclingklasse noch die Konformität nach PPWR. Entscheidend sind drei Dinge: eine Bewertung des konkreten Gesamtaufbaus, ein Siegelversuch auf der Anlage und Barrierewerte, die zum Füllgut und zum Haltbarkeitsziel passen. Verzichten Sie auf pauschale Umweltaussagen, solange Sie sie nicht belegen können.
Wenn Sie so weit sind, schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste. Als Nächstes lesen Sie am besten den Eintrag zu den Recyclingfähigkeit-Bewertungen.
Weiterlesen
Packmittel
Aufbau, Funktionen und Recyclingbewertung ohne pauschales Verbundverbot.
Recht
Wann eine Verpackung als recyclingfähig gilt, nach PPWR-Klassen und Praxis.
Packmittel
Zwei Messgrößen, klare Einheiten und Prüfbedingungen für die Folienwahl.
Technik
Temperatur, Druck, Zeit und Prüfung: was eine dichte Siegelnaht ausmacht.
Recht
Belegte statt pauschaler Verpackungsclaims: was die EmpCo-Richtlinie seit 27.09.2026 verbietet.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 14.05.2025 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Rechtsstand auf die PPWR (gilt seit 12.08.2026) umgestellt, unbelegte Konformitäts- und Marktaussagen entfernt, Materialkonzept und Nachweis der Recyclingfähigkeit getrennt, Siegelfenster, Entscheidungshilfe und Anfrage-Checkliste ergänzt.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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