Verpackungslexikon · Recht & Nachhaltigkeit
Lebensmittelkontaktmaterialien (englisch Food Contact Materials, kurz FCM) sind alle Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen: Dose, Folie, Karton, Glas, aber auch Lack, Klebstoff und Druckfarbe. Für sie gilt die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, unabhängig davon, ob es für das Material eine Einzelmaßnahme gibt.
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01 · Definition
Lebensmittelkontaktmaterialien sind nicht nur die Verpackung selbst: Auch Lack, Kleber, Druckfarbe und Verschlussdichtung zählen dazu, sobald sie für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind.
Die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 gilt für alle Lebensmittelkontaktmaterialien, ob eine EU-Einzelmaßnahme existiert oder nicht. Anhang I nennt 17 Materialgruppen, für die Einzelmaßnahmen erlassen werden können: unter anderem Kunststoffe, Metalle und Legierungen, Papier und Karton, Glas, Keramik, Lacke und Beschichtungen, Klebstoffe und Druckfarben.
Für Einkäufer heißt das: Jede Schicht und jedes Bauteil, das Ihr Füllgut berühren kann, ist ein eigenes Thema. Eine Dose besteht aus Blech, Innenlack, Außenlack, Deckel und Dichtung, ein Beutel aus mehreren Folien, Klebstoff und Druckfarbe.
| Merkmal | Aussage |
|---|---|
| Rahmen | Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 |
| Herstellung | Gute Herstellungspraxis, Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 |
| Einzelmaßnahmen | unter anderem Kunststoff, recycelter Kunststoff, Bisphenole |
| Ohne EU-Einzelmaßnahme | zum Beispiel Papier, Metall, Glas, Druckfarben, Klebstoffe, Lacke |
| Nachweis | Erklärung oder Nachweisunterlagen, je nach Material |
02 · Rechtsrahmen
Lebensmittelkontaktmaterialien sind nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Bedingungen keine Bestandteile in gesundheitsgefährdenden Mengen abgeben. Weitere Kriterien betreffen Zusammensetzung und Sinneseigenschaften des Lebensmittels.
Noch nicht benutzte Materialien tragen die Angabe „Für Lebensmittelkontakt“ oder das Glas-Gabel-Symbol, sofern ihre Bestimmung nicht eindeutig ist. Angaben zu Hersteller und Rückverfolgbarkeit kommen hinzu.
Einzelmaßnahmen schreiben eine Konformitätserklärung vor. Unabhängig davon müssen Nachweisunterlagen vorliegen und den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden können.
Jeder Unternehmer muss mindestens wissen, von wem er Material bezogen und an wen er es abgegeben hat: eine Stufe zurück, eine Stufe vor.
Ergänzt wird der Rahmen durch die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 zur Guten Herstellungspraxis. Sie gilt seit dem 1. August 2008 für alle Stufen der Herstellung, Verarbeitung und Verteilung, ausgenommen die Herstellung der Ausgangsstoffe. Verlangt werden ein Qualitätssicherungssystem, ein Qualitätskontrollsystem und eine Dokumentation in einer dem Betrieb angemessenen Form. Ein eigenes Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor; die Gute Herstellungspraxis nach dieser Verordnung ist etwas anderes als ein Audit nach ISO 22000 oder IFS.
03 · Materialgruppen
Für einige Gruppen von Lebensmittelkontaktmaterialien hat die EU eine Einzelmaßnahme erlassen, die Stoffzulassung, Grenzwerte und eine Konformitätserklärung festlegt. Für die übrigen gelten Rahmenverordnung, Gute Herstellungspraxis und nationales Recht, in Deutschland die Bedarfsgegenständeverordnung und, für Papier, Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung.
| Material | EU-Einzelmaßnahme | Was zusätzlich gilt |
|---|---|---|
| Kunststoff (Folie, Deckel, Dichtung, Liner) | ja: Verordnung (EU) Nr. 10/2011 | Unionsliste, Gesamt- und spezifische Migration, Erklärung nach Anhang IV |
| Recycelter Kunststoff | ja: Verordnung (EU) 2022/1616 | zugelassenes Verfahren, EU-Register, Erklärung des Recyclers |
| Papier, Karton, Pappe | nein | in Deutschland BfR-Empfehlung XXXVI, kein Gesetz |
| Metall mit Lack | nein | Rahmenverordnung; für Bisphenole Verordnung (EU) 2024/3190 |
| Glas | nein | Rahmenverordnung; Verschluss und Dichtung getrennt bewerten |
| Druckfarben, Klebstoffe | nein | Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 für Druckfarben; in Deutschland Positivliste für Druckfarben-Ausgangsstoffe ab 01.01.2027 |
Keine Erklärungspflicht heißt nicht: keine Nachweise. Auch für Papier, Metall oder Glas müssen Unterlagen vorliegen, die die Einhaltung des Artikels 3 belegen. Die Verordnung (EU) 2024/3190 gilt dagegen für alle Gruppen und verlangt auf allen Stufen außer dem Einzelhandel eine Erklärung, siehe BPA und Bisphenole. Zu Mineralöl im Recyclingkarton lesen Sie MOSH und MOAH, zu Verschluss und Dichtung bei Gläsern Glasverpackung.

Ein mehrschichtiger Aufbau bringt mehrere Rechtsfragen mit. Die Siegelschicht berührt das Füllgut, Kleber und Druckfarbe liegen dahinter. Ob eine Schicht dahinter noch relevant ist, hängt davon ab, ob eine funktionelle Barriere den Übergang verhindert, siehe Migration und NIAS. Mehr zum Aufbau: Verbundfolie und Monomaterial. Wie gut ein Aufbau Sauerstoff und Wasserdampf zurückhält, ist eine andere Frage, siehe OTR und WVTR.
04 · Lieferkette

Konformitätsarbeit für Lebensmittelkontaktmaterialien heißt vor allem Informationsarbeit. Der Hersteller eines Materials weiß, welche Stoffe er verwendet hat; der Abfüller weiß, welche Temperaturen und Füllgüter vorkommen. Erst wenn beide Seiten ihre Angaben weiterreichen, lässt sich die Konformität des fertigen Packmittels beurteilen.
Das Recht der Lebensmittelkontaktmaterialien wird nicht an einer Stelle erledigt. Jede Stufe liefert dem Nachfolger die Informationen, die er für seine eigene Konformität braucht.
Der Hersteller von Rohstoffen und Zwischenprodukten liefert Spezifikation und Informationen zu Beschränkungen. Bei Kunststoff dürfen nur Stoffe der Unionsliste absichtlich verwendet werden.
Folie, Lack, Karton oder Blech entstehen unter Guter Herstellungspraxis. Hier entstehen Prüfberichte und die Erklärung oder Nachweisunterlagen zum Material.
Aus dem Material wird Dose, Beutel oder Schachtel. Druck, Kaschierung, Kleber und Verschluss kommen hinzu. Die Erklärung muss den fertigen Aufbau abdecken.
Wer abfüllt, prüft, ob Füllgut und Prozess zu den erklärten Bedingungen passen: Temperatur beim Befüllen, Siegelbedingungen, Lagerdauer. Wo der Prozess die erklärte Konformität verändern kann, ist das mit dem Lieferanten zu klären.
Die Marke bringt das verpackte Produkt auf den Markt. Welche Rolle sie nach der PPWR hat, wird je Projekt festgelegt, siehe Erzeuger und Hersteller.
Bei Kunststoff liefert die Erklärung nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 dem Nachfolger die nötigen Angaben: Identität des Materials, bestätigte Konformität, Beschränkungen, Angaben zu nicht absichtlich zugesetzten Stoffen, höchstes Verhältnis von Kontaktfläche zu Volumen und Verwendungsbedingungen. Seit der 19. Änderung, Verordnung (EU) 2025/351, gelten die neuen Anforderungen für Kunststoff ab dem 16. September 2026 für alles, was in Verkehr kommt.
05 · Entscheidung
| Material | Erklärung | Weitere Nachweise | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Kunststoff (Folie, Beutel, Deckel, Dichtung) | Pflicht | Migrationsberichte, Angaben zu nicht absichtlich zugesetzten Stoffen, Verwendungsbedingungen | Art. 15, Anhang IV Verordnung (EU) Nr. 10/2011 |
| Recycelter Kunststoff | Pflicht | Recycler im EU-Register, zugelassenes Verfahren | Verordnung (EU) 2022/1616 |
| Metalldose mit Lack | Bisphenol-Erklärung Pflicht, sonst Nachweisunterlagen | Angaben zu Innen- und Außenlack, Materialaufbau | Art. 8, Anhang III Verordnung (EU) 2024/3190; Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 |
| Papier, Karton | keine EU-weite Pflicht | Materialaufbau, Bezug auf BfR-Empfehlung XXXVI, bei Recyclingkarton Nachweis zu Mineralöl | Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 |
| Glas mit Verschluss | keine EU-weite Pflicht | Unterlagen zu Glas, Verschlusslack und Dichtung getrennt | Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 |
| Druckfarben und Lacke | keine EU-weite Pflicht | Bestätigung des Lieferanten zur Guten Herstellungspraxis und zu den Ausgangsstoffen | Verordnung (EG) Nr. 2023/2006; deutsche Positivliste ab 01.01.2027 |
Diese Unterlagen zu Lebensmittelkontaktmaterialien sollten Sie vom Packmittel-Lieferanten verlangen, bevor das Packmittel in die Produktion geht.
| Unterlage | Prüffrage |
|---|---|
| Erklärung oder Nachweisunterlagen | Wer stellt aus, für welches Material, mit welchem Datum und Rechtsstand? |
| Materialaufbau | Welche Schichten, Lacke, Klebstoffe, Druckfarben und Dichtungen berühren das Füllgut? |
| Migrationsberichte | Für den fertigen Aufbau geprüft? Mit Simulans, Zeit, Temperatur, Labor und Datum? |
| Rezeptur- und Lack-Angaben | Welche Stoffe wurden verwendet, insbesondere Bisphenole? Erklärung nach Anhang III vorhanden? |
| Angaben zu nicht absichtlich zugesetzten Stoffen | Liegt eine Bewertung vor? Mit welchem Stand? |
| Verwendungsbedingungen | Für welche Füllgüter, Temperaturen und Lagerzeiten gilt die Erklärung? |
| Rückverfolgbarkeit | Sind Chargen- und Lieferangaben dokumentiert? |
| Änderungsmitteilung | Informiert der Lieferant bei Rezeptur- oder Vorlieferantenwechsel? |
Zertifikate des Herstellers, etwa nach ISO 9001, ersetzen keine dieser Unterlagen. Sie belegen ein Managementsystem, nicht die Konformität eines Artikels. Wie Sie solche Angaben in ein Pflichtenheft übernehmen, zeigt der Eintrag zur Verpackungsspezifikation.
06 · Typische Fehler
Packmittel gewählt?
Nachweise zu Lebensmittelkontaktmaterialien klären, bevor produziert wird
Schicken Sie uns Packmittel, Füllgut und vorhandene Unterlagen. Innerhalb von 48 Stunden melden wir uns mit einer Einschätzung, was für Ihr Projekt noch fehlt. Mehr zur Lohnabfüllung.
07 · PPWR
Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40, die PPWR. Das Lebensmittelkontaktrecht bleibt daneben vollständig in Kraft. Für Ihre Unterlagen zu Lebensmittelkontaktmaterialien entsteht dadurch eine Doppeldokumentation, die Sie sauber trennen sollten.
| Merkmal | Lebensmittelkontakt | PPWR |
|---|---|---|
| Zweck | Lebensmittelsicherheit des Materials: Migration, zugelassene Stoffe | Anforderungen der PPWR an die Verpackung, etwa Stoffe und Kennzeichnung |
| Aussteller | Hersteller oder Unternehmer der jeweiligen Stufe | Erzeuger der Verpackung |
| Adressat | Nachfolger in der Lieferkette und Behörden | Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen |
| Form | formfrei; für Kunststoff inhaltlich nach Anhang IV | Muster nach Anhang VIII |
Die PPWR-Stoffgrenzen sind Gehaltsgrenzen, keine Migrationswerte. Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI dürfen in Summe 100 mg/kg nicht überschreiten (Art. 5). Für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen gelten seit dem 12. August 2026 drei Schwellen: 25 ppb je Einzelstoff, 250 ppb in der Summe und 50 ppm für PFAS einschließlich polymerer PFAS (Art. 5 Abs. 5). Das sind Messgrößen am Material, nicht am Lebensmittel. Details unter PFAS in Lebensmittelverpackungen und in der PPWR-Übersicht. Die Erklärung selbst behandelt der Eintrag Konformitätserklärung.
Bei Lohnfertigung unter Ihrer Marke ist nach Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister grundsätzlich der Auftraggeber Erzeuger. Die Unterlagen zum Lebensmittelkontakt des Packmittels stellt in der Regel der Lieferant bereit, unabhängig davon, wer Erzeuger ist.
Betriebsregel bei OH!SOH!S fordert die Unterlagen des Packmittelherstellers an und archiviert sie je Artikel. Sie müssen vor Produktionsstart vorliegen; fehlen erforderliche Spezifikationen oder Nachweise, setzt OH!S die Verpackung nicht ein. Das ist Betriebspraxis, keine Rechtsberatung.
08 · Aus der Praxis

Bei Lebensmittelkontaktmaterialien steht in einem Abfüllprojekt selten ein einzelnes Dokument im Zentrum, sondern ein Satz Unterlagen je Artikel. Bei einer Metalldose sind es die Erklärung zum Innenlack, bei einem Beutel die Kunststoff-Erklärung und Prüfberichte, bei einem Glas die Unterlagen zu Verschluss und Dichtung. Hilfreich ist ein fester Ablauf: Unterlagen anfordern, Aufbau mit dem Muster abgleichen, offene Punkte schriftlich klären, dann bemustern und freigeben. Wie das bei Dosen abläuft, lesen Sie unter Lohnabfüllung von Dosen, die Matcha-Praxis unter Matcha Dosen.
Mit diesen Punkten können wir Ihr Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.
09 · Anfrage
Haben Sie noch keine Nachweise zu Ihren Lebensmittelkontaktmaterialien, schildern Sie Füllgut, Format und Abfüllbedingungen; wir nennen Ihnen, welche Unterlagen für die Auswahl noch fehlen. Eine verbindliche rechtliche Bewertung ersetzt das nicht. Suchen Sie erst das passende Packmittel? Mehr dazu unter Packmittel.
10 · FAQ
Lebensmittelecht ist Verbrauchersprache und kein Dokument. Die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 spricht von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Ob Lebensmittelkontaktmaterialien für Ihr Füllgut geeignet sind, hängt von Aufbau, Füllgut, Temperatur und Lagerdauer ab. Belegt wird das durch Erklärung oder Nachweisunterlagen des Herstellers, nicht durch das Wort lebensmittelecht.
Nein, EU-weit zwingend ist sie nur dort, wo eine Einzelmaßnahme sie verlangt, zum Beispiel für Kunststoff nach der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und für recycelten Kunststoff nach der Verordnung (EU) 2022/1616. Für Papier, Karton, Metall oder Glas gibt es keine solche EU-Pflicht. Nachweisunterlagen müssen trotzdem vorliegen und den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden können. Vereinbaren Sie vertraglich, welche Erklärung der Lieferant liefert.
Nicht direkt. Für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Metall und Lack gibt es keine EU-Einzelmaßnahme mit Migrationsgrenzwerten. Für Bisphenole, auch im Dosenlack, gilt aber die Verordnung (EU) 2024/3190 mit einer Erklärung nach Anhang III. Kunststoffteile an der Dose wie Deckel, Dichtung oder Liner fallen dagegen unter die Verordnung (EU) Nr. 10/2011.
Die Lebensmittelkontakt-Erklärung gibt Informationen entlang der Lieferkette weiter und betrifft die Lebensmittelsicherheit des Materials, etwa Migration und zugelassene Stoffe. Die EU-Konformitätserklärung nach der PPWR stellt der Erzeuger aus; sie bestätigt die Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 an die Verpackung. Beide gelten nebeneinander, die eine ersetzt die andere nicht.
Seit dem 16. September 2026 müssen Kunststoff-Lebensmittelkontaktmaterialien, die in Verkehr kommen, die Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/351 erfüllen. Dazu gehören Angaben zu nicht absichtlich zugesetzten Stoffen in der Erklärung, wenn deren Menge die Konformität gefährden könnte. Prüfen Sie bei älteren Erklärungen, ob dieser Stand ausgewiesen ist, und lassen Sie sich im Zweifel eine aktualisierte Fassung geben.
Jede Stufe der Lieferkette ist für ihre Tätigkeit verantwortlich, vom Materialhersteller über den Packmittelhersteller bis zum Abfüller. Artikel 17 verlangt Rückverfolgbarkeit: Jeder Unternehmer muss wissen, von wem er Material bezogen und an wen er es abgegeben hat. Wer nach der PPWR Erzeuger ist, ist eine getrennte Frage und wird je Projekt festgelegt. Klären Sie beides schriftlich vor Produktionsstart.
11 · Fazit
Lebensmittelkontaktmaterialien sind mehr als die Hülle um das Produkt. Für alle gilt die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, für Kunststoff, recycelten Kunststoff und Bisphenole kommen Einzelmaßnahmen mit Erklärungspflicht hinzu, für Papier, Metall und Glas gelten Nachweisunterlagen und nationales Recht. Entscheidend ist, dass die Unterlagen das fertige Packmittel mit Lack, Druck, Kleber und Verschluss abdecken und zu Ihren Abfüllbedingungen passen.
Als Nächstes lesen Sie, wie bei Lebensmittelkontaktmaterialien Migration und NIAS geprüft werden, und schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste.
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Recht
Wie Stoffe aus Verpackungen ins Lebensmittel übergehen und was NIAS sind.
Recht
Die Bisphenol-Verordnung (EU) 2024/3190: Begriffe, Nachweise und differenzierte Übergangsfristen.
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PPWR-Konformitätserklärung und Lebensmittelkontakt-Erklärung: Zweck, Verantwortlicher, Inhalt.
Grundlagen
Das Pflichtenheft einer Verpackung: Angaben, Nachweise und Grenzwerte, die hineingehören.
Recht
Mineralölkohlenwasserstoffe aus Karton und Druckfarben: Empfehlungen und Grenzen.
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Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 05.10.2026 Erstveröffentlichung.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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