Verpackungslexikon · Recht & Nachhaltigkeit

BPA und Bisphenole: Verordnung (EU) 2024/3190 und ihre Übergangsfristen

BPA (Bisphenol A) ist ein Ausgangsstoff für Epoxidharze und Polycarbonat und steckt deshalb in Lacken, Beschichtungen und Kunststoffen. Die Verordnung (EU) 2024/3190, in Kraft seit dem 20. Januar 2025, verbietet seine Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien. Übergangsfristen staffeln, bis wann Bestände in Verkehr kommen und befüllt werden dürfen.

  • Kaskade statt Stichtag: Leere Einweg-Packmittel bis 20.07.2026, Befüllung bis 20.07.2027; für Konserven und Außenlack nennen Fachquellen längere Fristen
  • Erklärung nach Anhang III: Auf allen Stufen außer dem Einzelhandel muss eine Erklärung sagen, ob Bisphenol A oder andere Bisphenole verwendet wurden
  • BPA-NI ist kein Nachweis: Der Branchenbegriff ersetzt weder die Erklärung noch beschreibt er einen Grenzwert

Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden. NDA auf Wunsch.

BPA im Dosenlack: aufgeschnittene Metalldose mit goldfarbenem Innenlack neben einer geschlossenen Dose
20.07.2027Befüllfrist Einweg-Dosen
IFS Food · EU-Bio
20.01.2025Inkrafttreten der
Verordnung (EU) 2024/3190
20.07.2026Ende der Hauptfrist: leere Einweg-
Packmittel erstmals in Verkehr
20.07.2027letzter Termin zum Befüllen
dieser Einweg-Packmittel
48 hbis zur Antwort
auf Ihre Anfrage

01 · Definition

Was ist BPA und was regelt die Verordnung (EU) 2024/3190?

BPA ist seit Januar 2025 in Lebensmittelkontaktmaterialien verboten, aber nicht auf einen Schlag: Die Verordnung staffelt, wann welche Verpackung noch in Verkehr kommen und befüllt werden darf.

Bisphenol A dient als Ausgangsstoff für Epoxidharze und Polycarbonat. Für Verpackungen ist es vor allem als Bestandteil von Lacken und Beschichtungen relevant, etwa im Innen- und Außenlack von Metalldosen, daneben in Kunststoffen, Klebstoffen und Druckfarben.

Die Verordnung (EU) 2024/3190 gilt für alle Materialgruppen mit Lebensmittelkontakt. Sie erfasst neben Bisphenol A auch andere Bisphenole und Bisphenolderivate mit harmonisierter Einstufung für bestimmte gefährliche Eigenschaften. Für die Auslegung hat die Kommission die Leitlinie C/2025/6721 veröffentlicht, die nicht rechtsverbindlich ist. Den Gesamtrahmen erklärt der Eintrag Lebensmittelkontaktmaterialien.

Die Verordnung (EU) 2024/3190 im Überblick
MerkmalAussage
RechtsaktVerordnung (EU) 2024/3190 vom 19.12.2024
In Kraft20.01.2025
BerichtigungVerordnung (EU) 2026/250 vom 02.02.2026
ErfasstBisphenol A und weitere Bisphenole mit harmonisierter Einstufung
Materialienalle Gruppen mit Lebensmittelkontakt
NachweisErklärung nach Art. 8 und Anhang III
AuslegungLeitlinie C/2025/6721, nicht rechtsverbindlich

02 · Regeln

Was gilt für BPA, andere Bisphenole und Ausnahmen

BPA

Die Verwendung von BPA bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien ist verboten, ebenso das Inverkehrbringen von Materialien, die damit hergestellt wurden.

Andere Bisphenole

Bisphenole und Derivate mit harmonisierter Einstufung für bestimmte gefährliche Eigenschaften dürfen nicht verwendet werden. Wurde ein anderes Bisphenol verwendet, dürfen keine Rückstände von Bisphenol A enthalten sein.

Enge Ausnahmen

Anhang II nennt unter anderem flüssige Epoxidharze für selbsttragende Gegenstände über 1.000 Liter und Polysulfon-Filtrationsmembranen; die Migration darf nicht nachweisbar sein. Weitere Ausnahmen setzen ein Zulassungsverfahren voraus.

Für Verpackungen im üblichen Abfüllgeschäft sind die Ausnahmen kaum relevant. Die Einträge zu Bisphenol A in der Unionsliste der Kunststoffverordnung entfallen; der Stoff wird seither über das Verbot geregelt. In Deutschland enthält die Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom 19. Dezember 2025 Bußgeldvorschriften zu dieser Verordnung.

1 µg/kg ist kein Grenzwert für Bisphenol ADer Wert ist die Mindest-Nachweisgrenze der Analysemethode für Fälle, in denen eine Migration nicht nachweisbar sein darf. Er ist keine Freigabe für Mengen unter 1 µg/kg und kein allgemeiner Grenzwert. Das Verbot knüpft an die Verwendung bei der Herstellung an.

03 · Fristen

Die Fristenkaskade: Wer darf wann was mit BPA?

Drei Stationen der Fristenkaskade: leere Dosen im Lager, Befüllung an der Linie, befüllte Dosen im Regal
Fristenkaskade: leere Dosen in Verkehr bringen, befüllen, abverkaufen

Die Fristen knüpfen an das erstmalige Inverkehrbringen des fertigen Lebensmittelkontaktgegenstands an, nicht an Zwischenmaterialien wie Blech oder Lack. Ein Beispiel der Kommissionsleitlinie: Getränkedosen mit Innenlack auf Basis von Bisphenol A durften bis zum 20. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden. Entscheidend ist also, wann die leere Dose erstmals in Verkehr kam, nicht wann sie befüllt oder verkauft wird.

Fristenkaskade der Verordnung (EU) 2024/3190 (Stand 05.10.2026, ohne Gewähr)
FallFrist
Verbot gilt formalseit 20.01.2025
Fertige Einweg-Gegenstände, die mit Bisphenol A hergestellt wurden, erstmals in Verkehr bringen (Hauptfrist, 18 Monate)bis 20.07.2026, abgelaufen
Diese Einweg-Gegenstände befüllen und verschließenbis 20.07.2027; befüllte Ware bis Erschöpfung der Bestände verkaufen
Fertige Mehrweg-Gegenstände, die vor Inkrafttreten rechtmäßig warenerstmals in Verkehr bis 20.07.2026; im Verkehr bis 20.07.2027
Einweg-Gegenstände für Konserven aus Obst, Gemüse und Fischereierzeugnissenlängere Frist; Fachquellen nennen den 20.01.2028, Quellen nicht ganz einheitlich
Einweg-Metallgegenstände mit Lack auf Bisphenol-A-Basis nur auf der Außenseitelängere Frist; Fachquellen nennen den 20.01.2028
Mehrweg-Ausrüstung der gewerblichen Lebensmittelherstellunggesonderte Fristen; hier nicht beziffert, da Quellen abweichen

Die Konserven- und Außenlack-Fristen sowie die Fristen für gewerbliche Mehrwegausrüstung sind nicht mit letzter Sicherheit belegt. Prüfen Sie Ihren Fall am Wortlaut der Artikel 11 und 12 der Verordnung oder mit Ihrer Rechtsberatung.

Welche Frist gilt für meine Metalldose?
Ihre SituationEinordnungWas Sie tun sollten
Leere Einweg-Dosen mit bisphenolhaltigem Lack wurden bis 20.07.2026 erstmals in Verkehr gebrachtBefüllen bis 20.07.2027 möglichLieferdatum belegen, Erklärung nach Anhang III verlangen
Erstes Inverkehrbringen der leeren Dose liegt nach dem 20.07.2026bisphenolhaltiger Lack nach Auslegung der Fachquellen nur in den Fällen der längeren Fristen zulässigErklärung muss die Nichtverwendung von Bisphenol A ausweisen
Dose für Obst, Gemüse oder Fischereierzeugnisselängere Frist laut FachquellenWortlaut Art. 11 und 12 prüfen
BPA nur im Außenlacklängere Frist laut FachquellenInnen- und Außenlack getrennt erklären lassen
Befüllte Ware im LagerAbverkauf bis Erschöpfung, wenn fristgerecht befülltBefülldatum und Dosencharge dokumentieren

Metalldosen geplant?

Dose, Lack und Erklärung klären, bevor befüllt wird

Nennen Sie uns Volumen, Deckelsystem und Menge. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie eine Rückmeldung, welche Unterlagen zum Lack noch fehlen. Mehr zu Weißblech- und Metalldosen.

  • Antwort in 48 Stunden
  • NDA auf Wunsch
  • Metalldosen ab 1.000 Stück

04 · Nachweis

Die Erklärung nach Anhang III: Was Sie vom Lieferanten verlangen sollten

Nach Artikel 8 der Verordnung braucht jedes Material und jeder Gegenstand auf allen Stufen des Inverkehrbringens außer dem Einzelhandel eine Erklärung nach Anhang III. Sie gilt für alle Materialgruppen; adressiert sind auch Lieferanten von Dosen, Lacken, Klebstoffen und Druckfarben. Belege wie die Liste der verwendeten Monomere und Ausgangsstoffe sind bereitzuhalten und den Behörden unverzüglich vorzulegen.

Checkliste für den Dosen- und Lacklieferanten
AngabePrüffrage
Aussteller und HerstellerName, Anschrift und Kontaktdaten vollständig?
IdentifizierungIst genau diese Dose oder dieser Lack gemeint, Zwischenprodukt und fertiger Gegenstand getrennt?
Aussage zur VerwendungWurden Bisphenol A oder andere Bisphenole und Derivate verwendet, ja oder nein, welche?
BelegeLiegt die Liste der Ausgangsstoffe beim Lieferanten bereit?
InverkehrbringenWann kam die leere Dose erstmals in Verkehr? Lieferschein oder Charge als Beleg
Innen- und AußenlackSind beide Lacke getrennt erklärt?
Weitere BauteileSind Deckel, Dichtung, Klebstoff und Druckfarbe erfasst?

BPA-NI und BPA frei sind keine NachweiseBPA-NI steht für BPA Non-Intent: Lacksysteme, in denen Bisphenol A nicht absichtlich eingesetzt wird. Spuren sind damit nicht ausgeschlossen, und der Begriff hat keine Rechtsdefinition. Auch BPA frei beschreibt keine rechtliche Kategorie. Maßgeblich ist die Erklärung, die nennt, ob Bisphenol A oder andere Bisphenole verwendet wurden. Wie diese Erklärung im Zusammenspiel mit den anderen Dokumenten steht, zeigt der Eintrag Konformitätserklärung.

05 · Bauteile

Wo BPA in Dose, Pappdose und Beutel stecken kann

Bauteile einer Dose in der Explosionsansicht: Dosenkörper, Innenlack, Außenlack, Deckel mit Dichtung
Bauteile einer Metalldose: Innenlack, Außenlack, Deckel und Dichtung sind getrennt zu betrachten

Eine Dose ist ein Gesamtsystem. Weißblech und Aluminium berühren das Füllgut nicht direkt, sondern über einen Innenlack; dazu kommen Außenlack, Deckel und Dichtung. Jedes Bauteil kann einen eigenen Lieferanten und eine eigene Erklärung haben. Bei Pappdosen und Beuteln stehen Kunststoffschichten, Klebstoffe, Lacke und Druckfarben im Blick, bei Gläsern der Verschlusslack.

Wo Bisphenole in einer Verpackung relevant sein können
BauteilMöglicher BezugNachweis
Innenlack der MetalldoseEpoxidharz-Lacke können Bisphenol A als Ausgangsstoff enthaltenErklärung nach Anhang III vom Dosen- oder Lacklieferanten
Außenlack der Metalldoseeigene Frist möglich, laut FachquellenAußenlack getrennt erklären lassen
Deckel, Dichtung, VerschlusslackBeschichtungen und KunststoffeErklärung zu Deckel und Dichtung
Pappdose und LinerKunststoffschichten, Klebstoffe, Lacke, DruckfarbenErklärung zu allen berührenden Schichten
FolienbeutelKunststoffe, Klebstoffe, DruckfarbeErklärung des Folien- und Beutelherstellers

Was bei Matcha-Dosen zusätzlich zählt, lesen Sie unter Matcha Dosen; wie das Befüllen von Dosen abläuft, unter Lohnabfüllung von Dosen. Für Gläser mit Metalldeckel finden Sie den Verschluss unter Glasverpackung.

06 · Typische Fehler

Typische Fehler beim BPA-Verbot

Lieferschein-Unterlagen und Dosenmuster auf einem Tisch als Nachweis des Lieferdatums
Lieferscheine und Dosenmuster: Das Datum des ersten Inverkehrbringens gehört in die Akte

Die folgenden Fehler kosten in Projekten mit Metalldosen am meisten Zeit, weil sie meist erst bei der Freigabe auffallen.

  • BPA-Totalverbot zum 20.07.2026 annehmenEs ist eine Fristenkaskade: Befüllung und Abverkauf laufen weiter, für Konserven und Außenlack nennen Fachquellen längere Fristen.
  • BPA-NI als Nachweis akzeptierenVerlangen Sie die Erklärung nach Anhang III.
  • 1 µg/kg als Grenzwert lesenEs ist die Nachweisgrenze der Methode.
  • Datum des Inverkehrbringens nicht dokumentierenOhne Beleg lässt sich die Befüllfrist nicht nachweisen.
  • Innen- und Außenlack nicht getrennt abfragenBeide können unterschiedliche Fristen haben.
  • Nur die Dosenwand prüfenDeckel, Dichtung, Klebstoff und Druckfarbe gehören dazu.
  • Bisphenol-Erklärung mit PPWR-Erklärung gleichsetzenBeide sind eigene Dokumente mit eigenem Aussteller.

Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihr Dosenprojekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Dosenart, Material (Weißblech oder Aluminium), Volumen und Deckelsystem
  • Packmittellieferant und Lieferdatum der leeren Dosen
  • Innen- und Außenlack: liegt die Erklärung nach Anhang III vor?
  • Füllgut, auch ob es sich um eine Konserve handelt; Einweg oder Mehrweg
  • Dosen beigestellt oder von uns beschafft; Bio ja oder nein
  • Auflage (Metalldosen ab 1.000 Stück), Druckverfahren und Wunschtermin
  • Lieferziel und Mindesthaltbarkeitsziel

07 · Anfrage

So gelingt Ihre Anfrage zu Dosen und Bisphenolen

OH!S fordert die Unterlagen des Packmittelherstellers an und archiviert sie je Artikel; sie müssen vor Produktionsstart vorliegen. Sonderausführungen wie Prägung oder Stanzung werden individuell kalkuliert. Eine verbindliche rechtliche Bewertung ersetzt das nicht. Ihr Pflichtenheft finden Sie im Eintrag Verpackungsspezifikation; die Dose als Gesamtsystem im Eintrag Migration und NIAS.

08 · FAQ

Häufige Fragen zu BPA und Bisphenolen

Ist BPA seit dem 20. Juli 2026 komplett verboten?

Nicht pauschal. Die Verordnung (EU) 2024/3190 gilt seit dem 20. Januar 2025 und arbeitet mit einer Fristenkaskade. Der 20. Juli 2026 war das Ende der Hauptfrist für das erstmalige Inverkehrbringen fertiger Einweg-Gegenstände mit Bisphenol A. Danach darf eine neu in Verkehr kommende Dose außerhalb der längeren Fristen keinen damit hergestellten Lack mehr tragen. Bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Dosen dürfen noch befüllt werden, befüllte Ware darf abverkauft werden.

Dürfen Dosen mit BPA-Innenlack noch befüllt werden?

Ja, wenn die leere Einweg-Dose bis zum 20. Juli 2026 erstmals in Verkehr gebracht wurde. Dann darf sie noch 12 Monate nach Ablauf der Frist befüllt und verschlossen werden, also bis zum 20. Juli 2027. Die befüllte Ware darf bis zur Erschöpfung der Bestände verkauft werden. Dokumentieren Sie das Datum des ersten Inverkehrbringens der leeren Dose und fordern Sie die Erklärung nach Anhang III.

Was bedeutet BPA-NI, und ist das dasselbe wie BPA-frei?

BPA-NI steht für BPA Non-Intent. Gemeint sind Lacksysteme, bei denen Bisphenol A nicht absichtlich eingesetzt wird; geringe Mengen können nach Fachveröffentlichungen trotzdem nachweisbar bleiben. Der Begriff ist ein Branchenausdruck ohne Rechtsdefinition und ist nicht gleichbedeutend mit einer Freiheit von Bisphenol A. Maßgeblich ist die Erklärung nach Anhang III der Verordnung (EU) 2024/3190, die benennt, ob Bisphenol A oder andere Bisphenole bei der Herstellung verwendet wurden.

Ist 1 µg/kg der Grenzwert für BPA?

Nein. 1 µg/kg ist die Mindest-Nachweisgrenze der Analysemethode für Fälle, in denen die Verordnung verlangt, dass eine Migration nicht nachweisbar sein darf, etwa bei den engen Ausnahmen. Sie ist kein allgemeiner Grenzwert und keine Freigabe für Mengen unterhalb dieses Werts. Das Verbot knüpft an die Verwendung bei der Herstellung an, nicht an einen Messwert im Lebensmittel.

Gilt das Verbot nur für Dosen?

Nein. Die Verordnung (EU) 2024/3190 erfasst alle Materialgruppen mit Lebensmittelkontakt, unter anderem Lacke und Beschichtungen, Kunststoffe, Klebstoffe, Druckfarben, Gummi, Silikone und Ionenaustauscherharze. Bei Dosen steht der Innen- und Außenlack im Mittelpunkt, bei Pappdosen und Beuteln sind es Kunststoffschichten, Klebstoffe, Lacke und Druckfarben. Auch Lieferanten dieser Vorprodukte sind zur Erklärung nach Anhang III verpflichtet.

Welche Nachweise brauche ich vom Dosenlieferanten?

Verlangen Sie die Erklärung nach Anhang III der Verordnung (EU) 2024/3190: Aussteller und Hersteller, Identifizierung der Dose und ihrer Beschichtungen, die Aussage, ob Bisphenol A oder andere Bisphenole verwendet wurden, und die Zusage, Belege wie die Liste der Ausgangsstoffe bereitzuhalten. Ergänzen Sie das Datum des ersten Inverkehrbringens der leeren Dose und die getrennte Angabe für Innen- und Außenlack.

Welche Fristen gelten für Konserven und Außenlack?

Für Einweg-Gegenstände zur Konservierung bestimmter Obst-, Gemüse- und Fischereierzeugnisse sowie für Metallgegenstände mit einem Lack auf Basis von Bisphenol A nur auf der Außenseite sehen Fachquellen längere Fristen vor, genannt wird der 20. Januar 2028. Die Quellen sind bei den Daten nicht ganz einheitlich. Für gewerbliche Mehrwegausrüstung gelten gesonderte Fristen. Prüfen Sie Ihren Fall am Wortlaut der Artikel 11 und 12 oder mit Ihrer Rechtsberatung.

09 · Fazit

Fazit: BPA-Fristen belegen statt vermuten

BPA ist in Lebensmittelkontaktmaterialien seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/3190 am 20. Januar 2025 verboten, mit einer Fristenkaskade: leere Einweg-Packmittel bis 20. Juli 2026, Befüllung bis 20. Juli 2027, längere Fristen laut Fachquellen für Konserven und Außenlack. Für die Praxis zählen drei Dinge: die Erklärung nach Anhang III für Innen- und Außenlack, das dokumentierte Datum des ersten Inverkehrbringens der leeren Dose und der Blick auf alle Bauteile, nicht nur auf das Blech.

Als Nächstes lesen Sie, wie sich die Bisphenol-Erklärung zu den übrigen Nachweisen verhält, im Eintrag Konformitätserklärung, und schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste.

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  3. Angebot nach Klärung der EckdatenPreise und Termine nennen wir verbindlich im Angebot.

Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/3190 über die Verwendung von Bisphenol A und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten mit harmonisierter Einstufung in Materialien und Gegenständen mit Lebensmittelkontakt, Art. 3–5, 8, 11–12, Anhänge II und III. Stand: Oktober 2026. EUR-Lex 2024/3190 (öffnet in neuem Tab)
  2. Mitteilung der Kommission C/2025/6721, Leitlinien zur Verordnung (EU) 2024/3190. Stand: Dezember 2025. EUR-Lex Leitlinien (öffnet in neuem Tab)
  3. Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/3190: Verordnung (EU) 2026/250 vom 02.02.2026. Stand: Oktober 2026. EUR-Lex 2026/250 (öffnet in neuem Tab)
  4. Food Packaging Forum: EU BPA ban reaches main transition deadline. Stand: Oktober 2026. Food Packaging Forum (öffnet in neuem Tab)
  5. TÜV Rheinland: Customer information, Ban on bisphenols in food contact materials, Regulation (EU) 2024/3190. Stand: Oktober 2026. TÜV Rheinland (öffnet in neuem Tab)
  6. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: Bisphenol A und andere Bisphenole. Stand: Oktober 2026. BMLEH (öffnet in neuem Tab)
  7. Migration of Bisphenol A and Its Derivatives From Epoxy Coatings and Demand for BPA-NI Products: Scientific Insights and Perspectives Leading to Regulation (EU) 2024/3190. Stand: Oktober 2026. Fachveröffentlichung (öffnet in neuem Tab)
  8. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom 19.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 379), Bußgeldvorschriften zu Verordnung (EU) 2024/3190. Bundesgesetzblatt (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: 05.10.2026. Änderungen: 05.10.2026 Erstveröffentlichung.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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