Verpackungslexikon · Verpackungsgrundlagen
Versandverpackung ist die Verpackung, in der Ware per Paket oder Spedition zum Empfänger gelangt. Sie ist kein einheitlicher Rechtsbegriff und nicht automatisch Sekundärverpackung: Geht die Ware im Onlinehandel an Endkunden, nennt die PPWR sie Verpackung für den elektronischen Handel, einen Unterfall der Transportverpackung.
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01 · Definition
Wer Waren verschickt, nennt den Karton, in dem sie reisen, Versandverpackung. Rechtlich und fachlich steckt dahinter mehr, als der Alltagsbegriff verrät.
Die Versandverpackung soll Ware vom Lager bis zur Haustür oder bis zum Empfänger im Handel unbeschädigt bringen. Sie trägt Adressen, Barcodes und Hinweise, wird verschlossen und gesichert und muss mehrere Umladevorgänge im Paketnetz oder in der Spedition überstehen.
Als eigener Rechtsbegriff existiert die Versandverpackung nicht. Je nach Warenfluss fällt sie unter eine der Verpackungsarten der PPWR. Die Tabelle zeigt, welche das sind und wie sie sich unterscheiden.
| Art | Aufgabe | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Verkaufsverpackung | Verkaufseinheit aus Produkt und Verpackung für den Endabnehmer in der Verkaufsstelle | Beutel oder Dose mit Inhalt |
| Umverpackung | fasst in der Verkaufsstelle mehrere Verkaufseinheiten zusammen, auch zur Regalbestückung | Verkaufstray, Faltschachtel |
| Transportverpackung | erleichtert Handhabung und Transport, verhindert Transportschäden | Umkarton, Palettenverpackung |
| Verpackung für den elektronischen Handel | Transportverpackung für die Lieferung im Fernabsatz an den Endabnehmer | Versandkarton im Onlinehandel |
02 · Abgrenzung
Der Begriff Sekundärverpackung beschreibt eine Funktionsebene der Fachsprache, im Richtlinientext Zweitverpackung: die Hülle um die Verkaufseinheit. Ein Versandkarton ist aber kein Zusatz für das Regal, sondern ein Transportmittel. Deshalb greift es zu kurz, ihn pauschal als Sekundärverpackung zu führen. Welche Verpackungsart vorliegt, ergibt sich aus dem Warenfluss.
Dieselbe Ware kann je nach Vertriebsweg in ganz unterschiedlichen Verpackungen reisen. Die Tabelle ordnet die häufigsten Fälle ein; sie ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft.
| Warenfluss | Übliche Verpackung | Einordnung nach PPWR |
|---|---|---|
| Palette vom Lager an die Filiale | Umkarton mit Stretchfolie | Transportverpackung (früher: Tertiärverpackung) |
| Regalbestückung im Handel | Tray oder Faltschachtel um mehrere Einheiten | Umverpackung |
| Einzelbestellung im Onlineshop | Versandkarton mit Füllmaterial | Verpackung für den elektronischen Handel |
| Versand der Ware in der eigenen Verkaufsverpackung | kein Zusatzkarton, Beutel oder Dose als Paket | Einzelfall: Verkaufsverpackung mit Transportaufgabe |
Ein Karton, der nur für den Postweg gepackt wird, schützt beim Transport. Er bündelt nichts für das Regal. Die Bezeichnung Sekundärverpackung führt deshalb zu falschen Pflichten.
Die Versandverpackung im Onlinehandel ist ein Unterfall der Transportverpackung. Sie unterliegt zusätzlich eigenen Regeln, etwa zur Rolle des Onlinehändlers als Hersteller.
Eine Verkaufsverpackung muss für den Regalauftritt gestaltet sein. Reist sie ohne Karton, muss sie zusätzlich Paketversand aushalten. Das lässt sich nur prüfen, nicht annehmen.
03 · Anforderungen
Im Paketnetz wird Ware gehoben, gerutscht, gestapelt und gerüttelt. Die Versandverpackung muss jede dieser Belastungen für den konkreten Versandweg abfangen.
| Belastung im Versand | Typische Maßnahme | Prüfung |
|---|---|---|
| Stoß und Fall | Fixierung der Ware, Polsterung, passende Wellpappqualität | Falltest, Höhe und Orientierung nach Versandweg |
| Vibration | Ware ohne Spiel im Karton halten | Vibrationsprüfung |
| Stapeldruck | tragfähige Wellpappe, saubere Kartonform | Stapel- und Kompressionsprüfung |
| Feuchte und Temperatur | Barriere im Innenbeutel, geeignetes Kartonmaterial | Klimaprüfung |
| Öffnen und Manipulation | Verschluss, Siegelstreifen | Sicht- und Funktionsprüfung |

Hohe Prüfwerte allein reichen nicht. Ein einzelner erfolgreicher Test beweist keine Eignung unter allen Bedingungen, und Fallhöhe, Zahl der Stürze und Lage der Ware lassen sich nicht pauschal festlegen. Üblich sind Prüfabläufe, die den Versandweg nachstellen, etwa nach ASTM D4169 oder nach Verfahren der ISTA. Betrachten Sie Produktverpackung und Versandverpackung immer als System.
| Wellenart | Wellenhöhe (Klassengrenzen) | Einsatz in der Praxis |
|---|---|---|
| E-Welle, Feinstwelle | 1,0 bis 1,9 mm | feine, gut bedruckbare Kartons, Faltschachteln, Displays |
| B-Welle, Feinwelle | 2,2 bis 3,1 mm | Versandverpackung und Verkaufsverpackung mit guter Bedruckbarkeit |
| C-Welle, Mittelwelle | 3,1 bis 4,0 mm | häufig für Versandkartons mit Polster- und Stapelanforderung |
Einwellige Wellpappe besteht aus drei Papierlagen, zweiwellige aus fünf, dreiwellige aus sieben. Mehr Lagen und Wellen erhöhen in der Regel Stapelfestigkeit und Polsterung, aber auch Gewicht und Materialeinsatz. Details zu Wellpappe: 1-wellig, Wellpappe: 2-wellig und zur Wellpappe: C-Welle stehen in den Einträgen zur Wellpappe.
04 · Leerraum
Ein Karton, der zu groß ist, kostet Fracht, braucht Füllmaterial und verfehlt ab 2030 die gesetzliche Grenze. Die PPWR zählt auch Füllmaterial wie Papier, Luftpolster, Schaumstoff oder Holzwolle zum Leerraum. Das Rechenbeispiel zeigt, wie schnell ein Karton über 50 % kommt.
Zur Einordnung: Die amtliche Berechnungsmethode legt die Kommission erst bis zum 12.02.2028 fest. Das Beispiel ist eine vereinfachte Überschlagsrechnung und zeigt nur die Größenordnung.
| Annahme | Karton passend | Karton zu groß |
|---|---|---|
| Warenvolumen | rund 6.030 cm³ | rund 6.030 cm³ |
| Karton innen (L × B × H) | 32 × 24 × 10 cm = 7.680 cm³ | 40 × 30 × 20 cm = 24.000 cm³ |
| Leerer Raum | rund 1.650 cm³, etwa 21 % | rund 17.970 cm³, etwa 75 % |
Drei Hebel senken den Leerraum, ohne den Schutz zu gefährden: erstens eine Kartongröße, die zur Ware passt und gegebenenfalls in mehreren Größen vorliegt. Zweitens ein Innenaufbau, der die Ware fixiert, statt den Raum aufzufüllen. Drittens eine Packanweisung für den Packplatz, die Karton und Füllmaterial je Auftragstyp festlegt.
Verkaufsverpackungen sind von der 50-Prozent-Grenze nicht erfasst; für sie gilt die allgemeine Minimierung nach Art. 10 PPWR.

05 · Regulatorik
Mit der PPWR gelten seit dem 12. August 2026 neue Regeln, die den Versand direkt betreffen. Die Leerraumgrenze greift aber erst später.
Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen dürfen höchstens 50 % Leerraum haben. Die Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts, je nachdem, was später liegt. Verpflichtet ist der Wirtschaftsakteur, der die Verpackung befüllt.
Handhabung, Lagerung und Versand dürfen die Konformität der Verpackung nicht beeinträchtigen. Packt ein Dienstleister Ihre Pakete, klären Sie vertraglich, wer Kartonwahl, Füllmaterial und Leerraum verantwortet.
Mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise bei privaten Haushalten als Abfall anfallen, sind systembeteiligungspflichtig. Das kann auch Versandverpackungen betreffen. Registrierung und Systembeteiligung sind getrennte Pflichten, siehe Systembeteiligung (duales System) und LUCID (Verpackungsregister).
Häufiger Irrtum: 40 % Leerraum ab 12.08.2026Immer wieder wird eine Obergrenze von 40 % Leerraum ab dem 12. August 2026 genannt. Sie ist nach unserer Prüfung nicht belegt. Maßgeblich ist Art. 24 PPWR mit 50 % und dem frühesten Stichtag 1. Januar 2030. Laut Fachquellen stammten die 40 % aus dem Kommissionsvorschlag von 2022.

Für bestimmte Transportverpackungen gelten ab 2030 außerdem Mehrwegquoten nach Art. 29 PPWR. Einzelheiten und Ausnahmen sind je Verpackungsform zu prüfen. Wer als Onlinehändler Verpackungen im Fernabsatz erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt, ist dort Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung, mehr dazu in Erzeuger und Hersteller nach PPWR und VerpackDG. Eine verbindliche Bewertung für Ihren Fall gibt Ihre Rechtsberatung.
06 · Auswahl
Die Wahl der Versandverpackung ist eine Abwägung aus Schutz, Fracht, Packaufwand und Recht. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor, und halten Sie das Ergebnis in einer Verpackungsspezifikation fest.
| Versandfall | Naheliegende Lösung | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Einzelbestellung leichter Ware | Versandkarton passender Größe, kaum Füllmaterial | Leerraum, Fracht, Retourenfähigkeit |
| Schwere oder bruchempfindliche Ware | zweiwelliger Karton, Fixierung statt Auffüllen | Falltest, Stapeldruck |
| Sets und Geschenkboxen | Faltschachtel im Versandkarton | Konfektionierung, Packanweisung |
| B2B-Lieferung auf Palette | Umkarton mit Palettensicherung | Stapelhöhe, Palettenmaß, Etikett |
Für Konfektionierung, Lagerung und Versandvorbereitung finden Sie die Leistungen auf der Seite Logistik. Wer Sets, Aktionsware oder Versandkartons nach festem Ablaufplan packen lassen möchte, findet mehr unter Konfektionierung und Co-Packing.
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07 · Anfrage
Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt. Bei reiner Konfektionierung ohne Abfüllung klären wir den Ablauf im Einzelfall.
Beim Mischen von Pulvern gilt zusätzlich eine Mindestmenge von 100 kg je Mischcharge, siehe Lohnmischen.
08 · FAQ
Eine Versandverpackung ist die Verpackung, in der Ware per Paket oder Spedition zum Empfänger gelangt, meist ein Karton mit Verschluss, Füllmaterial und Versandetikett. Sie ist kein einheitlicher Rechtsbegriff. Geht die Ware im Onlinehandel an Endkunden, spricht die PPWR von einer Verpackung für den elektronischen Handel, einem Unterfall der Transportverpackung.
Nicht pauschal. Sekundärverpackung ist ein Begriff der Fachsprache für die Ebene zwischen Produkt und Transport (im deutschen Text der Vorgängerrichtlinie 94/62/EG heißt sie Zweitverpackung). Ein Versandkarton für den Onlinehandel erfüllt aber eine Transportaufgabe und gilt nach der PPWR als Verpackung für den elektronischen Handel. Wird Ware ohne zusätzlichen Karton in ihrer Verkaufsverpackung verschickt, ist die Einordnung im Einzelfall zu klären.
Die Transportverpackung erleichtert Handhabung und Transport und verhindert Transportschäden, etwa als Umkarton oder Palettenverpackung im B2B-Verkehr. Die Versandverpackung im Onlinehandel ist ein Unterfall davon, nämlich die Verpackung für die Lieferung an den Endabnehmer im Fernabsatz. Beide unterliegen der Leerraumgrenze von 50 %, die erst ab 2030 gilt.
Nach Art. 24 der PPWR dürfen Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen höchstens 50 Prozent Leerraum haben. Die Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später liegt. Füllmaterial wie Papier oder Luftpolster zählt als Leerraum. Verpflichtet ist, wer die Verpackung befüllt.
Das hängt von der Verpackung ab. Systembeteiligungspflichtig sind mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise bei privaten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen. Das VerpackDG hat den Kreis erweitert, sodass auch Versandverpackungen im Onlinehandel betroffen sein können. Registrierung im Verpackungsregister und Systembeteiligung sind getrennte Pflichten des Herstellers. Lassen Sie Ihren Fall mit Ihrem System oder Ihrer Rechtsberatung prüfen.
Einen universellen Test gibt es nicht. Fallhöhe, Anzahl der Stürze und Orientierung leiten Sie aus dem Versandweg ab. Üblich sind Fall-, Vibrations-, Stapeldruck- und Klimaprüfungen, häufig als Prüfablauf nach ASTM D4169 oder nach Verfahren der ISTA. Betrachten Sie Produktverpackung und Versandverpackung als System und halten Sie die Akzeptanzkriterien in der Spezifikation fest.
Ja. Umkartons, Palettierung und Versandvorbereitung gehören zur Konfektionierung und Logistik bei OH!S, ebenso die Lagerung mit über 700 Stellplätzen über alle Standorte. Lieferziele sind Deutschland, Österreich und weitere EU-Länder. Shop-Anbindung und Fulfillment für Endkunden prüfen wir auf Anfrage im Einzelfall. Preise nennen wir verbindlich erst im Angebot.
09 · Fazit
Die Versandverpackung ist weder Synonym für Sekundärverpackung noch ein eigener Rechtsbegriff. Sie ist je nach Warenfluss Transportverpackung, Verpackung für den elektronischen Handel oder eine Verkaufsverpackung mit Transportaufgabe. Wer das früh klärt, erkennt Pflichten wie Leerraumgrenze, Hersteller- und Systembeteiligungsrolle rechtzeitig.
Praktisch zählen drei Dinge: ein Karton, der zur Ware passt, ein Prüfablauf, der den Versandweg abbildet, und ein Packprozess, der im Alltag so arbeitet wie die Spezifikation. Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Aussagen zu Nachhaltigkeit, sondern dokumentieren Sie Material und Prüfung.
Wenn Sie so weit sind, schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste. Als Nächstes lesen Sie den Eintrag zur E-Commerce-Verpackung.
Weiterlesen
Grundlagen
Verpackung und Fulfillment für den Online-Handel: was sich von Handelsware unterscheidet.
Grundlagen
Zusätzliche Hülle um die Verkaufseinheit: Zweck, Leerraum und rechtlicher Rahmen.
Grundlagen
Transport- und Palettenverpackung: was sie von der Versandverpackung unterscheidet.
Service
Kommissioniermethoden im Vergleich, mit FEFO, Chargen und Rückverfolgbarkeit.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 29.05.2023 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Abgrenzung zu Sekundär-, Transport- und Verkaufsverpackung, PPWR-Begriffe und Leerraumgrenze ab 2030, Rechenbeispiel, Prüfübersicht, Anfrage-Checkliste; unbelegte Innovations- und Umweltaussagen entfernt.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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