Verpackungslexikon · Abfüllung & Technik
Etikettierung bezeichnet das Anbringen von Etiketten auf Packmitteln und zugleich die Gesamtheit der Angaben, die diese Etiketten tragen. Bei Lebensmitteln legt die Verordnung (EU) 1169/2011 fest, welche Pflichtangaben auf Vorverpackung und Umverpackung stehen und wie lesbar sie sein müssen. Material und Verfahren bestimmen, ob das Etikett hält.
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01 · Definition
Etikettierung ist mehr als Aufkleben: Sie entscheidet, ob eine Packung rechtlich verkehrsfähig, lesbar und im Handel scannbar ist.
Das Wort hat zwei Bedeutungen, die in der Praxis ineinandergreifen. Gemeint ist erstens der Vorgang: Etiketten werden auf Dosen, Gläser, Beutel oder Kartons aufgebracht, meist nach Abfüllung und Verschluss. Gemeint ist zweitens der Inhalt: die Angaben auf der Packung. Bei Lebensmitteln ist diese Kennzeichnung durch die Verordnung (EU) 1169/2011 (LMIV) geregelt.
Ein Haftetikett besteht aus drei Schichten: dem Obermaterial aus Papier oder Kunststofffolie, das den Druck trägt, dem Haftklebstoff und dem Trägermaterial (Liner), meist mit Silikontrennschicht. Erst beim Spenden wird der Liner abgezogen.
Die Nummern und Datumsangaben auf dem Etikett behandeln die Einträge Chargennummer und GTIN.

02 · Pflichtangaben
Welche Angaben auf die Packung gehören, legt der Gesetzgeber fest. Die Verantwortung für die Etikettierung trägt der Inverkehrbringer, nicht der Druckdienstleister.
| Angabe | Hinweis |
|---|---|
| Bezeichnung des Lebensmittels | Muss im selben Sichtfeld wie die Nettofüllmenge stehen (Art. 13 Abs. 5) |
| Zutatenverzeichnis | Allergene sind hervorzuheben (Art. 21); Grundlagen im Eintrag Allergene |
| Nettofüllmenge | Zum Messen und Anzeigen siehe Nettofüllmenge |
| Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum | Form nach Anhang X, Art. 24; bei Ablauf des Verbrauchsdatums gilt Ware als nicht sicher |
| Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen | Wo nötig, damit das Datum gilt |
| Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers | Auch auf der äußeren Umverpackung |
| Ursprungsland oder Herkunftsort | Nur, wo vorgeschrieben |
| Nährwertdeklaration | Art. 30 ff. |
| Angabe zum Los | Eigener Rechtsakt (Richtlinie 2011/91/EU, in Deutschland die Los-Kennzeichnungs-Verordnung), nicht Teil der LMIV |
Nicht Gegenstand dieses EintragsNährwert- und gesundheitsbezogene Angaben sowie Produktclaims prüft der Inverkehrbringer; OH!S gibt dazu keine Freigabe. Zum Füllgut siehe Nahrungsergänzungsmittel. Für die Etikettierung von Bio-Ware gelten zusätzliche Vorgaben nach der Verordnung (EU) 2018/848; stimmen Sie sie mit Ihrer Kontrollstelle ab.
03 · Lesbarkeit
Pflichtangaben müssen gut lesbar sein. Die LMIV macht das messbar: Die x-Höhe, also die Höhe des Kleinbuchstabens x, muss mindestens 1,2 mm betragen (Art. 13, Anhang IV). Bei Verpackungen, deren größte Oberfläche kleiner als 80 cm² ist, genügen mindestens 0,9 mm.
Gemessen wird nicht der Schriftgrad in Punkt, sondern die tatsächliche Höhe am Druck. Dieselbe Punktgröße ergibt je nach Schriftart unterschiedliche x-Höhen. Messen Sie deshalb am Druckmuster, nicht am Layoutprogramm.
| Fall | Mindest-x-Höhe |
|---|---|
| Regelfall | 1,2 mm |
| Größte Oberfläche der Verpackung unter 80 cm² | 0,9 mm |
Die Bezeichnung des Lebensmittels und die Nettofüllmenge müssen im selben Sichtfeld stehen. Wer die Etikettierung einer Dose oder eines Glases mit Rundumetikett gestaltet, plant diese beiden Angaben deshalb auf derselben Seite, nicht getrennt auf Vorder- und Rückseite.
04 · Verpackungsebenen
Bei der Etikettierung der Vorverpackung stehen alle Pflichtangaben. Für die äußere Umverpackung gilt eine Erleichterung mit einem festen Kern.
| Fall | Wo die Angaben stehen müssen |
|---|---|
| Vorverpackt, Abgabe an Endverbraucher | Auf der Vorverpackung oder auf einem daran befestigten Etikett |
| Vorverpackt, Vermarktung auf einer Stufe vor dem Endverbraucher | Pflichtangaben dürfen in den Handelspapieren stehen, wenn diese die Ware begleiten oder vorher oder bei Lieferung übermittelt werden (Art. 8 Abs. 7) |
| Gleiche Ware, äußere Umverpackung | Dennoch Bezeichnung, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Aufbewahrungsbedingungen sowie Name und Anschrift auf der Umverpackung (Art. 9 Abs. 1) |
Die Charge folgt auf der Umverpackung nicht aus Art. 8 Abs. 7, sondern aus dem Zweck der Rückverfolgbarkeit, siehe Rückverfolgbarkeit. Für den Versand identifiziert die SSCC die Palette, die GTIN die Handelseinheit. Zur Abgrenzung der Ebenen helfen die Einträge Primärverpackung und Umverpackung.
05 · Material
Papier oder Kunststofffolie, matt oder glänzend. Es muss zur Oberfläche des Packmittels, zur Beanspruchung (Feuchte, Fett, Kälte) und zum Druckverfahren passen.
Üblich sind permanent haftende und ablösbare Klebstoffe sowie Spezialkleber für niedrige oder hohe Temperaturen. Einsatzgrenzen nennt das Herstellerdatenblatt, nicht eine pauschale Tabelle.
Der Liner schützt den Klebstoff bis zum Spenden. Für Rolle und Maschine zählen Rollenbreite, Kerndurchmesser, Wickelrichtung und Etikettenabstand.
Bei der Etikettierung kommt es beim Lebensmittelkontakt auf den Ort an. Klebt ein Etikett direkt auf dem Lebensmittel, gelten besonders strenge Migrationsanforderungen. Auf der Außenseite einer Packung ohne zwingenden Direktkontakt spricht man von indirektem Kontakt.
Rechtsrahmen sind die Verordnung (EG) 1935/2004 (Art. 3) und die Verordnung (EG) 2023/2006 zur guten Herstellungspraxis, die auch Druckfarben einbezieht. Für Papieretiketten gelten außerdem die BfR-Empfehlungen; sie sind keine Rechtsnormen, der Hersteller muss ihre Einhaltung aber nachweisen können. Die Nachweise erklärt der Eintrag Lebensmittelkontaktmaterialien.
Etiketten gehören zur VerpackungMaterial, Klebstoff und Farbe von Etiketten zählen bei Schwermetallgrenzen und Recyclingfähigkeit mit. Eine Recyclingklasse oder Umweltaussage für einen konkreten Aufbau sagen wir nicht zu; Hintergrund im Eintrag Umweltaussagen.
06 · Verfahren
Bei der Etikettierung werden zwei Fragen oft vermischt: Wie kommt das Etikett auf die Packung, und wie kommen Charge und Datum darauf?
| Verfahren | So läuft es ab | Passt bei |
|---|---|---|
| Anrollen | Das Etikett wird beim Vorbeilauf des Produkts abgespendet und angebürstet oder angerollt | Rundlaufende Packungen wie Dosen und Gläser |
| Aufstempeln | Ein Stempel drückt das Etikett aus dem Spender auf die Fläche | Flache Packungen, Kartons |
| Anblasen | Druckluft bringt das Etikett berührungslos an die Oberfläche | Empfindliche Oberflächen |

Charge und Mindesthaltbarkeit werden meist getrennt von der übrigen Etikettierung aufgebracht, weil sie sich je Charge ändern. Nach Herstellerangaben stehen vier Wege zur Wahl, die sich qualitativ so unterscheiden:
Bei einer Schlauchbeutelmaschine oder einem Bandversiegler kann die Codierung im selben Arbeitsschritt wie das Siegeln erfolgen. Rechtlich muss die Losangabe gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar sein. Prüfen Sie jedes Verfahren am echten Packmittel: Lesbarkeit, Wischfestigkeit und Kontrast, auch nach Lagerung. Wer das Etikett zugleich als Verschlusssiegel nutzt, findet Hinweise im Eintrag Originalitätssicherung.
07 · Fehler
| Fehler | Folge | Gegenmittel |
|---|---|---|
| Schrift unter der Mindest-x-Höhe | Beanstandung, Neudruck | Am Druckmuster messen, nicht am Layout |
| Allergene nicht hervorgehoben | Kennzeichnungsmangel | Hervorhebung im Zutatenverzeichnis prüfen |
| Bezeichnung und Nettofüllmenge auf verschiedenen Seiten | Verstoß gegen das Sichtfeld | Beide Angaben im selben Feld planen |
| Umverpackung ohne Bezeichnung, Datum, Aufbewahrung, Anschrift | Ware nicht verkehrsfähig | Umverpackungsetikett separat freigeben |
| Datum ohne Tag und Monat bei kurzer Haltbarkeit | Form nach Anhang X nicht erfüllt | Formatvorgabe vor dem Druck abstimmen |
| Etikett löst sich oder wirft Falten | Reklamation, Nacharbeit | Haftversuch am echten Packmittel unter Lager- und Transportbedingungen |
| Code verwischt oder blass | Rückverfolgung gefährdet | Wischtest, passender Untergrund und passende Tinte |
| Altetiketten nach Änderung im Umlauf | Falsche Angaben auf der Ware | Versionsnummer je Etikett, Altbestand sperren |
Viele dieser Fehler der Etikettierung entstehen an der Schnittstelle zwischen Gestaltung, Etikettendruck und Abfüllung. Eine schriftliche Freigabe des Korrekturabzugs durch den Inverkehrbringer vermeidet sie am zuverlässigsten.
08 · Entscheidung
| Situation | Naheliegende Lösung | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Kleine Auflagen, viele Sorten | Neutrales Packmittel mit Etikett | Etikettenwechsel je Sorte, Versionskontrolle |
| Große Auflage einer Sorte | Direktdruck auf dem Packmittel | Vorlauf beim Packmittellieferanten, Änderungen kaum möglich |
| Charge und Datum je Auftrag | Codierung im Prozess oder Etikett mit variablem Druck | Untergrund, Takt, Lesbarkeit |
| Saugender Untergrund wie Karton | Thermal Inkjet oder Etikett | Probedruck auf dem echten Material |
| Fett- oder feuchtigkeitsempfindliche Oberfläche | Klebstoff und Obermaterial darauf abstimmen | Haftversuch unter Betriebsbedingungen |
| Umverpackung für den Handel | Eigenes Umverpackungsetikett | Pflichtkern nach Art. 8 Abs. 7, Charge, GTIN oder SSCC |
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09 · Bei OH!S
Bei OH!S laufen Dosen und Gläser bedruckt oder etikettiert durch die Abfüllung, je nach Produkt, Füllgewicht und Losgröße bis zu 8.000 Stück pro Tag. Mehr zu den Formaten finden Sie in den Einträgen Lohnabfüllung von Dosen, Glasverpackung und Matcha-Dosen.
Wie die Etikettierung gelöst wird und ob Etiketten von Ihnen beigestellt oder von uns beschafft werden, klären wir im Angebot. Zur Abfüllung selbst siehe Lohnabfüllung bei OH!S, zu Sets und Aktionsware die Konfektionierung.

Mit diesen Punkten können wir Etikettierung und Abfüllung in der Regel ohne Rückfragen einordnen.
10 · Anfrage
Die rechtliche Prüfung Ihrer Etikettierung leisten wir nicht; diese Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Wir klären, ob Etikett, Klebstoff und Codierung auf Ihrer Packung technisch zusammenpassen.
Preise nennen wir verbindlich erst im Angebot.
11 · FAQ
Etikettierung meint zweierlei: das Anbringen von Etiketten auf einem Packmittel und die Angaben, die darauf stehen. Im industriellen Ablauf folgt sie auf die Abfüllung und den Verschluss. Bei Lebensmitteln ist sie zugleich Kennzeichnung: Die Verordnung (EU) 1169/2011 bestimmt, welche Pflichtangaben auf der Verpackung erscheinen und wie lesbar sie sein müssen.
Zur Etikettierung vorverpackter Lebensmittel zählen unter anderem die Bezeichnung des Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis, Allergene mit Hervorhebung, die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen, Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers, bei Bedarf Ursprungsland und die Nährwertdeklaration. Die Angabe zum Los kommt aus einem eigenen Rechtsakt. Welche Angaben für Ihr Produkt gelten, prüft der Inverkehrbringer.
Die Pflichtangaben müssen gut lesbar sein; die x-Höhe, also die Höhe des Kleinbuchstabens x, muss mindestens 1,2 mm betragen. Bei Verpackungen, deren größte Oberfläche kleiner als 80 cm² ist, genügen mindestens 0,9 mm (Art. 13 der Verordnung (EU) 1169/2011, Anhang IV). Die Schriftgröße in Punkt hängt von der Schriftart ab; messen Sie deshalb am Druckmuster.
Vorverpackte Lebensmittel, die vor dem Verkauf an Endverbraucher auf einer Stufe vermarktet werden, dürfen ihre Pflichtangaben in den Handelspapieren führen, sofern diese die Ware begleiten oder vorher oder bei Lieferung übermittelt werden. Unabhängig davon müssen Bezeichnung, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Aufbewahrungsbedingungen sowie Name und Anschrift auch auf der äußeren Umverpackung stehen (Art. 8 Abs. 7, Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) 1169/2011).
Lebensmittel dürfen nur mit einer Angabe zum Los in Verkehr gebracht werden. Sie besteht aus Buchstaben, Ziffern oder beidem; ihr wird der Buchstabe L vorangestellt, wenn sie sich nicht deutlich von den übrigen Angaben abhebt. Ausnahmen gelten laut Los-Kennzeichnungs-Verordnung unter anderem für Packungen mit einer größten Einzelfläche unter 10 cm² und für Fälle, in denen das Datum unverschlüsselt mindestens Tag und Monat nennt. Details im Eintrag Chargennummer.
Das hängt bei der Etikettierung vom Untergrund und vom Takt ab. Continuous Inkjet druckt berührungslos auf Folien, Glas und Weißblech, Thermal Inkjet eignet sich für saugende Flächen wie Karton und Papier, Thermotransferdruck druckt mit Farbband in die laufende Folienbahn, Laser verändert die Oberfläche ohne Verbrauchsmaterial. Verlangen Sie Probedrucke auf dem echten Packmittel und prüfen Sie Lesbarkeit und Wischfestigkeit.
Klebt ein Etikett direkt auf dem Lebensmittel, gelten besonders strenge Migrationsanforderungen. Auf der Außenseite einer Verpackung spricht man von indirektem Kontakt. Rechtsrahmen sind die Verordnung (EG) 1935/2004 und die Verordnung (EG) 2023/2006 zur guten Herstellungspraxis, einschließlich Druckfarben. Für Papieretiketten gelten zudem die Empfehlungen des BfR. Der Hersteller muss die Eignung nachweisen können.
12 · Fazit
Etikettierung ist Recht und Technik zugleich. Rechtlich zählen die Pflichtangaben, die Mindest-x-Höhe von 1,2 mm beziehungsweise 0,9 mm bei kleinen Packungen und die Aufteilung zwischen Vorverpackung und Umverpackung. Technisch zählen Material, Klebstoff, Packmitteloberfläche und Druckverfahren, die erst am echten Muster zusammen geprüft sind.
Die meisten Fehler der Etikettierung lassen sich vermeiden, wenn Korrekturabzug, Haftversuch und Wischtest vor der Serie stehen und jede Etikettenversion eine Nummer trägt.
Wenn Sie so weit sind, schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste. Zum Weiterlesen eignet sich der Eintrag zur Chargennummer.
Weiterlesen
Recht
Nennfüllmenge, Messung und Fertigpackungsregeln für Abfüllkunden.
Standard
Eindeutige Kennzeichnung einer Charge für Rückverfolgbarkeit und Rückruf.
Recht
Anwendungsbereich, Materialgruppen und Nachweise für alles, was Lebensmittel berührt.
Recht
Die 14 Hauptallergene, Kennzeichnung und Kreuzkontakt in der Abfüllung.
Packmittel
Manipulation erkennbar machen: Siegel, Erstöffnungsschutz und Induktionsverschluss im Vergleich.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 04.02.2025 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Pflichtangaben nach LMIV, Mindestschriftgröße, Primär- und Umverpackung, Klebstoff und Lebensmittelkontakt, Druckverfahren, Fehlerliste und Anfrage-Checkliste ergänzt; unbelegte Effizienz-, Zukunfts- und Umweltaussagen entfernt.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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