Verpackungslexikon · Recht & Nachhaltigkeit
Migration bezeichnet den Übergang von Stoffen aus einer Verpackung in das Lebensmittel. Die Gesamtmigration erfasst die Summe aller abgegebenen Stoffe, die spezifische Migration einen einzelnen Stoff. NIAS sind nicht absichtlich zugesetzte Stoffe wie Verunreinigungen oder Abbauprodukte, die in keiner Rezeptur stehen, aber im Material vorliegen können.
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01 · Definition
Migration ist der Übergang von Stoffen aus der Verpackung in das Lebensmittel. Das Recht begrenzt ihn, die Prüfung misst ihn, und der Nachweis sagt nur etwas über die geprüften Bedingungen.
Stoffe können aus Folie, Lack, Kleber oder Druckfarbe in ein Lebensmittel übergehen. Wie viel, hängt von Material, Kontaktzeit, Temperatur und Füllgut ab; fettige oder saure Lebensmittel verhalten sich anders als trockene Pulver.
Das Lebensmittelkontaktrecht verlangt, dass Verpackungen keine Bestandteile in gesundheitsgefährdenden Mengen abgeben (Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004). Für Kunststoff konkretisiert die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 das mit Grenzwerten. Den Gesamtrahmen erklärt der Eintrag Lebensmittelkontaktmaterialien.
| Begriff | Bedeutung | Grenzwert bei Kunststoff |
|---|---|---|
| Gesamtmigration (OML) | Summe aller abgegebenen nichtflüchtigen Stoffe, ohne Identifizierung | 10 mg je dm² Kontaktfläche (Art. 12) |
| Spezifische Migration (SML) | Übergang eines einzelnen Stoffes | je Stoff in mg/kg Lebensmittel, Anhang I (Art. 11) |
| IAS | absichtlich zugesetzte Stoffe | nur Stoffe der Unionsliste |
| NIAS | nicht absichtlich zugesetzte Stoffe | kein Listenwert; Risikobewertung (Art. 19) |
02 · Geltungsbereich

Migrationsgrenzwerte der EU gibt es vor allem für Kunststoff. Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 begrenzt die Gesamtmigration auf 10 mg je dm² Kontaktfläche, legt für einzelne Stoffe spezifische Grenzwerte fest und erlaubt nur Stoffe der Unionsliste. Rechnerisch entsprechen 10 mg/dm² bei der üblichen Konvention von 6 dm² Kontaktfläche je Kilogramm Lebensmittel 60 mg/kg. Diese Umrechnung gilt nur unter dieser Konvention.
Für Papier, Karton, Metall und Glas gibt es keine EU-Einzelmaßnahme und damit keine EU-Migrationsgrenzwerte. Es gilt der allgemeine Grundsatz aus Artikel 3 der Rahmenverordnung. In Deutschland dient für Papier die BfR-Empfehlung XXXVI als Beurteilungsgrundlage; sie ist kein Gesetz. Zu Mineralöl im Recyclingkarton lesen Sie MOSH und MOAH. Für Bisphenole in Lacken und Beschichtungen gilt die eigene Verordnung, siehe BPA und Bisphenole.
10 mg/dm² ist kein Wert für alle MaterialienDer Grenzwert gehört zur Kunststoffverordnung. Für lackiertes Blech, Karton oder Glas gibt es ihn nicht. Bekommen Sie für solche Materialien trotzdem einen Migrationsbericht, fragen Sie nach dem Maßstab: Welche Grenze, welche Methode, welche Quelle?
03 · Prüfung

Statt mit echten Lebensmitteln wird die Migration mit Simulanzien geprüft, definierten Flüssigkeiten oder einem Polymer, die Lebensmittelgruppen nachbilden. Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 legt sechs fest. Die Gesamtmigration wird in den Simulanzien A bis D2 geprüft, nicht in E.
| Kürzel | Simulans | Steht für |
|---|---|---|
| A | Ethanol 10 Vol.-% | hydrophile (wässrige) Lebensmittel |
| B | Essigsäure 3 Gew.-% | saure Lebensmittel (pH unter 4,5) |
| C | Ethanol 20 Vol.-% | alkoholische Lebensmittel bis 20 Vol.-% und Lebensmittel mit erheblichem Anteil organischer Bestandteile |
| D1 | Ethanol 50 Vol.-% | alkoholische Lebensmittel über 20 Vol.-% und Öl-in-Wasser-Emulsionen |
| D2 | pflanzliches Öl | Lebensmittel mit freiem Fett an der Oberfläche |
| E | Tenax (Poly(2,6-diphenyl-p-phenylenoxid)) | trockene Lebensmittel, nur für die spezifische Migration |
Dazu kommen die Testbedingungen. Das Worst-Case-Prinzip verlangt, dass die Prüfung die ungünstigsten vorhersehbaren Verwendungsbedingungen bei Kontaktdauer und Temperatur abbildet. Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, geändert 2016 und 2020, nennt dafür die Standardbedingungen OM0 bis OM7.
| Kürzel | Bedingung | Gedacht für |
|---|---|---|
| OM2 | 10 Tage bei 40 °C | Lagerung bei Raumtemperatur oder darunter, einschließlich Heißabfüllung oder Erhitzung auf 70 bis 100 °C für begrenzte Zeit |
| OM3 | 2 Stunden bei 70 °C | Heißabfüllung oder Erhitzung ohne anschließende lange Lagerung |
| OM7 | 2 Stunden bei 175 °C | fetthaltige Lebensmittel bei Verwendung über die Bedingungen von OM5 hinaus |
Zum Ergebnis gehört das Verhältnis von Kontaktfläche zu Volumen. Die Erklärung nennt das höchste Verhältnis, auf dem die Konformität beruht. Eine Prüfung der Migration unter OM1, 10 Tage bei 20 °C für gekühlte Ware, deckt keine Heißabfüllung ab.
Bericht vorhanden?
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04 · NIAS
NIAS ist ein Fachbegriff, keine Definition aus dem Gesetzestext. Gemeint sind Stoffe im Material, die nicht aus technischem Grund zugesetzt wurden: Verunreinigungen der eingesetzten Stoffe, Reaktionszwischenprodukte, Abbau- und Reaktionsprodukte. Für die Migration zählt jeder Stoff, der übergehen kann, auch ein unbekannter. Dem stehen die absichtlich zugesetzten Stoffe gegenüber. Sie sind bei Kunststoff in der Unionsliste mit Bedingungen aufgeführt, NIAS stehen in keiner Liste.
Deshalb lässt sich die Konformität nicht über eine Positivliste belegen. Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 verlangt, dass der Unternehmer die Konformität auch für nicht gelistete Stoffe sicherstellt, nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen der Risikobewertung.
Das Material wird mit Analyseverfahren wie GC-MS oder LC-MS auf Stoffe untersucht, die nicht erwartet wurden.
Gefundene Stoffe werden identifiziert, soweit das möglich ist.
Aus der Migration und der Verwendung wird abgeschätzt, wie viel eines Stoffes in das Lebensmittel gelangen kann.
Die Menge wird mit toxikologischen Orientierungswerten verglichen. Diese Schwellenwerte sind fachliche Orientierungen, keine gesetzlichen Grenzwerte.
Seit der 19. Änderung der Kunststoffverordnung, Verordnung (EU) 2025/351, gilt für Kunststoff-Lebensmittelkontaktmaterialien, die ab dem 16. September 2026 in Verkehr kommen, ein neuer Rahmen. Er führt den Begriff des hohen Reinheitsgrads ein und staffelt die Anforderungen an NIAS danach, ob Genotoxizität ausgeschlossen werden kann. Die Konformitätserklärung muss Angaben zu NIAS enthalten, wenn deren Menge die Konformität des Endmaterials mit Artikel 3 der Rahmenverordnung gefährden könnte.
Funktionelle Barriere: kein FreibriefEine funktionelle Barriere ist eine Schicht, die den Übergang von Stoffen aus dahinterliegenden Schichten verhindert. Hinter ihr dürfen unter Bedingungen auch nicht zugelassene Stoffe stehen, wenn ihre Migration 0,01 mg/kg Lebensmittel nicht überschreitet; krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe sowie Nanomaterialien sind ausgeschlossen. Die Wirkung muss belegt sein. Mit der Gasbarriere hat das nichts zu tun, siehe OTR und WVTR; zum Aufbau mehrschichtiger Folien siehe Verbundfolie.
05 · Aussagekraft

Ein Bericht zur Migration ist ein Messergebnis für eine bestimmte Probe unter bestimmten Bedingungen. Gut lesbar wird er, wenn Sie vier Angaben suchen: Welches Material und welcher Aufbau wurden geprüft, in welchem Simulans, bei welcher Zeit und Temperatur, und von welchem Labor mit welcher Messunsicherheit.
| Der Bericht belegt | Der Bericht belegt nicht |
|---|---|
| Das Ergebnis für die geprüfte Probe, also Material, Aufbau und Charge | Dass ein anderer Schichtaufbau, ein anderes Druckbild, ein anderer Lack oder ein anderer Lieferant dasselbe Ergebnis liefert |
| Die Einhaltung des geprüften Grenzwerts unter den geprüften Bedingungen | Dass die Verpackung für andere Füllgüter oder höhere Temperaturen geeignet ist |
| Prüflabor, Datum und Messunsicherheit des Ergebnisses | Aussagen zu Stoffen, nach denen nicht gesucht wurde; NIAS erfasst nur ein Screening |
| Einen Summenwert (Gesamtmigration) oder Einzelstoffwerte (spezifische Migration) | Ob Geruch und Geschmack des Füllguts unverändert bleiben; das ist eine eigene Sensorikprüfung |
| Den gemessenen Übergang in das Simulans unter Laborbedingungen | Die Stoffgrenzen der PPWR, die Gehalte am Material betreffen, siehe PFAS in Lebensmittelverpackungen |
Die PPWR-Grenzen für Schwermetalle und PFAS sind Gehalte in der Verpackung, keine Migrationswerte. Ein sauberer Migrationsbericht ersetzt deshalb weder diese Nachweise noch die Konformitätserklärung. Beide Dokumente behandelt der Eintrag Konformitätserklärung; das Gesamtbild der Verordnung (EU) 2025/40 gibt die PPWR-Übersicht.
06 · Entscheidung
| Ihre Frage | Naheliegende Prüfung | Hinweis |
|---|---|---|
| Gibt das Kunststoffmaterial insgesamt zu viel ab? | Gesamtmigration in Simulanzien A bis D2 | Grenzwert 10 mg/dm² bei Kunststoff; Bedingungen nach Verwendung wählen |
| Gibt es einen begrenzten Einzelstoff ab, etwa ein Monomer oder Additiv? | spezifische Migration je Stoff | Grenzwert je Stoff in Anhang I; bei trockenen Lebensmitteln Simulans E |
| Sind unbekannte Stoffe im Material? | NIAS-Screening und Risikobewertung | Aufgabe des Herstellers nach Artikel 19 |
| Verändert die Verpackung Geruch oder Geschmack? | Sensorikprüfung | eigene Prüfung, nicht Teil der Migrationsmessung |
| Liegt hinter einer funktionellen Barriere ein nicht gelisteter Stoff? | Nachweis der Barrierewirkung und der Migration bis 0,01 mg/kg | Artikel 13 und 14; Nachweis in der Erklärung bestätigen lassen |
| Dose mit Innenlack aus Metall | keine EU-Migrationsgrenzwerte; Lieferantenunterlagen zum Lack und Erklärung zu Bisphenolen | siehe BPA und Bisphenole |
| Recyclingkarton im direkten Kontakt | Nachweis zu Mineralöl-Übergängen | siehe MOSH und MOAH |
Diese Fehler tauchen am häufigsten auf, wenn Berichte zur Migration in die Packmittelfreigabe kommen.
Mit diesen Punkten können wir Ihr Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.
07 · Anfrage
Haben Sie noch keine Berichte zur Migration, schildern Sie Füllgut und Abfüllbedingungen. OH!S fordert die Unterlagen des Packmittelherstellers an und archiviert sie je Artikel; sie müssen vor Produktionsstart vorliegen. Sie ersetzen keine rechtliche Bewertung. Mehr zum Pflichtenheft: Verpackungsspezifikation. Zu Dosen: Lohnabfüllung von Dosen; zu Gläsern: Glasverpackung. Das passende Packmittel finden Sie unter Packmittel.
08 · FAQ
Die Gesamtmigration ist die Summe aller nichtflüchtigen Stoffe, die ein Material in das Lebensmittel oder Simulans abgibt. Sie ist ein Summenwert und identifiziert die Stoffe nicht. Die spezifische Migration bezieht sich auf einen einzelnen Stoff und wird in mg je kg Lebensmittel bewertet. Ein bestandener Summenwert sagt nichts über einen einzelnen begrenzten Stoff, und umgekehrt. Beide Prüfungen beantworten also verschiedene Fragen.
EU-weite Migrationsgrenzwerte gibt es für Kunststoff in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Für Papier, Metall und Glas existiert keine EU-Einzelmaßnahme. Es gilt die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004: Materialien dürfen keine Bestandteile in gesundheitsgefährdenden Mengen abgeben. In Deutschland ist für Papier die BfR-Empfehlung XXXVI maßgeblich, die kein Gesetz ist. Ein Kunststoffgrenzwert lässt sich nicht einfach auf lackiertes Blech oder Karton übertragen.
Für trockene Lebensmittel ist in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 das Simulans E vorgesehen, ein Polymer namens Tenax. Es wird nur für die spezifische Migration verwendet. Die Gesamtmigration wird in den Simulanzien A bis D2 geprüft, nicht in E. Wenn ein Bericht für Pulver die Gesamtmigration in Tenax ausweist, ist das ein Grund zur Rückfrage beim Prüflabor.
NIAS sind nicht absichtlich zugesetzte Stoffe, zum Beispiel Verunreinigungen von Ausgangsstoffen oder Abbau- und Reaktionsprodukte. Bei Kunststoff muss die Erklärung seit der Verordnung (EU) 2025/351 Angaben dazu enthalten, wenn deren Menge die Konformität des Endmaterials mit Artikel 3 der Rahmenverordnung gefährden könnte. Die Bewertung selbst ist Aufgabe des Herstellers nach Artikel 19 der Kunststoffverordnung.
Die Prüfung muss die ungünstigsten vorhersehbaren Bedingungen abbilden. Anhang V der Kunststoffverordnung nennt Standardbedingungen, zum Beispiel OM3 mit 2 Stunden bei 70 °C für Heißabfüllung ohne lange Lagerung oder OM2 mit 10 Tagen bei 40 °C, wenn zusätzlich bei Raumtemperatur gelagert wird. Eine Prüfung bei Kühlschranktemperatur deckt eine Heißabfüllung nicht ab. Nennen Sie dem Lieferanten Ihre tatsächlichen Abfüll- und Lagerbedingungen.
Meist nicht. Der Bericht gilt für das geprüfte Material. Wird die Folie bedruckt, kaschiert oder zu einem Beutel mit Verschluss verarbeitet, kommen Druckfarbe, Kleber und weitere Schichten hinzu. Die Erklärung muss den fertigen Aufbau abdecken. Fragen Sie nach dem Aufbau, auf den sich der Bericht bezieht, und nach Datum und Prüflabor.
09 · Fazit
Migration ist kein einzelner Wert, sondern ein Messergebnis mit Bedingungen: Gesamtmigration als Summe, spezifische Migration je Stoff, geprüft in Simulanzien bei definierter Zeit und Temperatur. Verbindliche EU-Grenzwerte gibt es vor allem bei Kunststoff; für Papier, Metall und Glas gilt der allgemeine Sicherheitsgrundsatz. NIAS lassen sich nicht über eine Liste belegen, sondern nur über eine Risikobewertung des Herstellers. Ein Migrationsbericht zählt nur für die Probe, die Bedingungen und das Füllgut, für die er erstellt wurde.
Als Nächstes lesen Sie, wie BPA und Bisphenole im Lebensmittelkontakt geregelt sind, und schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste.
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Recht
Anwendungsbereich, Materialgruppen und Nachweise für alles, was Lebensmittel berührt.
Recht
Die Bisphenol-Verordnung (EU) 2024/3190: Begriffe, Nachweise und differenzierte Übergangsfristen.
Recht
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Recht
Mineralölkohlenwasserstoffe aus Karton und Druckfarben: Empfehlungen und Grenzen.
Grundlagen
Das Pflichtenheft einer Verpackung: Angaben, Nachweise und Grenzwerte, die hineingehören.
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Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 05.10.2026 Erstveröffentlichung.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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