Verpackungslexikon · Recht & Nachhaltigkeit
Rezyklat ist Material, das durch Recycling aus Abfällen zurückgewonnen und erneut für Produkte oder Verpackungen eingesetzt wird; gemeint ist meist recycelter Kunststoff wie rPET, rPE oder rPP. Es nennt die Herkunft, keinen eigenen Werkstoff. Unterschieden werden Post-Consumer-Rezyklat (PCR) aus gebrauchten Produkten und Post-Industrial-Rezyklat (PIR) aus Produktionsabfällen.
Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden. NDA auf Wunsch.
01 · Definition
Rezyklat ist keine eigene Materialsorte, sondern eine Herkunftsangabe: recycelter Werkstoff, der wieder in ein Produkt oder eine Verpackung geht. Welcher zählt, hängt davon ab, wofür Sie ihn brauchen.
Ein Granulat aus rPET verhält sich chemisch wie neues PET, unterscheidet sich aber in Reinheit, Farbe und Nachweislage. Drei Fragen sind zu trennen: Woher stammt das Material, welchen Anteil weist die Verpackung auf, und darf es mit dem Füllgut in Berührung kommen? Die PPWR setzt Mindestanteile für Kunststoffverpackungen; die Verordnung (EU) 2022/1616 regelt, welcher recycelte Kunststoff im Lebensmittelkontakt eingesetzt werden darf.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Synonyme | Recyclat, Sekundärrohstoff, recycelter Kunststoff |
| Herkunft | PCR: gebrauchte Produkte; PIR: Produktionsabfälle |
| Rezyklatanteil | Masse des Rezyklats im Verhältnis zur Masse des Kunststoffs, mit Bezugsgröße und Zeitraum |
| Pflichtanteile | Art. 7 PPWR, frühestens ab 01.01.2030, nur Kunststoffteile |
| Lebensmittelkontakt | Kunststoff nur aus zugelassenem Verfahren nach Verordnung (EU) 2022/1616 |
| Papier, Glas, Metall | keine PPWR-Rezyklatquote |
02 · PCR und PIR

Post-Consumer-Material (PCR) stammt aus Abfall, nachdem ein Produkt seinen Zweck erfüllt hat: aus der Gelben Tonne, dem gebrauchten Versandkarton, der Pfandflasche. Post-Industrial-Material (PIR) fällt bei der Herstellung an, als Randbeschnitt, Anfahrfolie oder Fehlcharge. Die Norm ISO 14021 trennt „pre-consumer“ und „post-consumer“ Material und nimmt Mahlgut aus, das im selben Prozess wieder eingesetzt wird, in dem es entstanden ist. Wer den eigenen Stanzabfall zurück in die Extrusion gibt, erzeugt nach dieser Lesart kein Recyclingmaterial.
Für die Mindestanteile nach Art. 7 PPWR zählt nach Fachquellen nur Material aus Post-Consumer-Kunststoffabfall. PIR ist als Aussage möglich, hilft aber bei der Quote nicht.
03 · Pflichtanteile
Die Quoten betreffen Kunststoffteile von Verpackungen und gelten als Jahresdurchschnitt je Fertigungsstätte. Ob Ihre Verpackung betroffen ist, hängt von der Kategorie ab.
| Kategorie | ab 2030 | ab 2040 |
|---|---|---|
| kontaktsensitive Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil, ohne Einweg-Getränkeflaschen | 30 % | 50 % |
| kontaktsensitive Verpackungen aus anderen Kunststoffen als PET | 10 % | 25 % |
| Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff | 30 % | 65 % |
| übrige Kunststoffverpackungen | 35 % | 65 % |
Beginn: 01.01.2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts zur Berechnungsmethode (Art. 7 Abs. 8), je nachdem, was später ist. Die Methode soll bis 31.12.2026 vorliegen. Kompostierbare Kunststoffverpackungen sind ausgenommen.
Für Beutel, Folien und Deckel aus PE oder PP mit Lebensmittelkontakt ist typischerweise die Kategorie „kontaktsensitiv, nicht PET“ einschlägig: 10 Prozent ab 2030. Verpackungen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel zählen in der Regel zu den kontaktsensitiven; ob eine konkrete Verpackung darunterfällt, ist anhand der Definition in Art. 3 PPWR zu prüfen. Ausgenommen sind nach Fachquellen unter anderem Verpackungen für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kunststoffteile unter 5 Prozent des Gewichts der Verpackungseinheit und Fälle, in denen der Rezyklatanteil die Lebensmittelsicherheit gefährden würde.
Alle Fristen im Zusammenhang zeigt der Eintrag PPWR Fristen; die Verordnung insgesamt erklärt der Eintrag PPWR.
Quote erfüllt? Das kann heute niemand bescheinigenSolange die Kommission die Berechnungs- und Prüfmethode nicht erlassen hat, kann niemand verbindlich bestätigen, dass eine Verpackung die Quote von 2030 erfüllt. Jede Angabe zum Rezyklatanteil sollte deshalb Messgrundlage, Zertifikat und Bezugsjahr nennen.
04 · Lebensmittelkontakt
Zwischen Quote und Füllgut steht die Zulassung. Für Kunststoff gilt die Verordnung (EU) 2022/1616, für Papier, Glas und Metall gelten andere Wege.
Die Verordnung (EU) 2022/1616 gilt seit dem 10.10.2022 und hat die Verordnung (EG) Nr. 282/2008 ersetzt. Recycelter Kunststoff darf im Lebensmittelkontakt nur aus einem geeigneten, zugelassenen Recyclingverfahren stammen; die EFSA bewertet die Sicherheit je Verfahren. Recycler, Anlagen und Verfahren stehen im EU-Register, jede Charge hat eine Konformitätserklärung. Die Pflichten zur unabhängigen Zertifizierung gelten vollständig seit 10.10.2024.
Etabliert ist vor allem mechanisch recyceltes PET aus Post-Consumer-Sammlungen, weil Pfandflaschen sortenrein und in großen Mengen zurückkommen. Für Polyethylen und Polypropylen, die Werkstoffe der meisten Beutel, Folien und Deckel, ist aus der Haushaltssammlung nach den vorliegenden Fachquellen bisher keine Technologie als geeignet anerkannt; neue Technologien müssen ihre Eignung erst nachweisen. Hier liegt der Engpass: Die Quote ab 2030 trifft auf ein Angebot, das für direkten Kontakt noch kaum existiert.
| Material und Herkunft | Direkter Lebensmittelkontakt | Rechtsrahmen | Vom Lieferanten anfordern |
|---|---|---|---|
| rPET aus Post-Consumer-Sammlung, mechanisch | möglich, wenn das Verfahren zugelassen ist | Verordnung (EU) 2022/1616, EFSA-Bewertung, EU-Register | Registernummer des Verfahrens, Konformitätserklärung, PCR-Anteil |
| rPE und rPP aus der Haushaltssammlung | nach vorliegenden Quellen bisher keine anerkannte Technologie | Verordnung (EU) 2022/1616: neue Technologie muss Eignung nachweisen | Einsatzort klären: ohne Kontakt, etwa Umverpackung, oder Aufbau mit Barriere prüfen |
| Recyclingmaterial hinter einer funktionellen Barriere | je Aufbau zu belegen; die Barriere ist kein Freibrief | Verordnung (EU) Nr. 10/2011, Migrationsnachweis | Barriereaufbau, Migrations- und NIAS-Bewertung |
| Recyclingfasern (Papier, Karton) | je Mineralölrisiko mit Barrierekonzept; Beurteilung nach BfR-Empfehlung XXXVI | Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, BfR-Empfehlung | Mineralölwerte, Barrierekonzept; siehe MOSH und MOAH |
| Glas, Metall | kein EU-Einzelrecht zu recyceltem Material | Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 | Konformitätserklärung des Packmittels |
Welche Unterlagen für Lebensmittelkontaktmaterialien insgesamt gelten, steht im Eintrag Lebensmittelkontaktmaterialien; die Weitergabe in der Lieferkette erklärt Konformitätserklärung.
05 · Qualität

Recyclingkunststoff unterscheidet sich von Neuware in drei Punkten: Die Farbe ist typischerweise nicht völlig klar oder rein weiß, die Verarbeitungseigenschaften können von Charge zu Charge stärker schwanken, und Gerüche oder Fremdpartikel lassen sich nicht in jedem Verfahren vollständig entfernen. Das gehört ins Design, etwa durch dunklere Farben oder eine Lage Neuware an der Oberfläche.
Die Stoffgrenzen des Art. 5 PPWR gelten unabhängig vom Rezyklatanteil; siehe PFAS in Lebensmittelverpackungen. Bei OH!S liegen Materialaufbau, Konformitätserklärung nach Lebensmittelkontaktrecht (bei Rezyklat zusätzlich nach Verordnung (EU) 2022/1616) sowie PFAS- und Schwermetallnachweise vor Produktionsstart vor und werden je Artikel archiviert. Planen Sie zudem einen Siegelversuch ein: Er zeigt, ob Siegelnaht und Taktrate bei schwankenden Chargen halten.
06 · Nachweis
Der Anteil ist eine Verhältniszahl, und ihr Wert hängt an der Bezugsgröße. Ohne Angabe von Herkunft, Bezug und Zeitraum ist eine Zahl nicht prüfbar.
| Angabe | Nachweis heute | Das sollte dokumentiert sein |
|---|---|---|
| Herkunft PCR oder PIR | Lieferantenerklärung, Rückverfolgbarkeit nach EN 15343 oder gleichwertiges Zertifikat | Herkunft getrennt ausgewiesen |
| Anteil | Zertifikat mit Messgrundlage, etwa nach RecyClass oder EuCertPlast | Prozent, Bezugsgröße (Folie, Kunststoffteil, Gesamtverpackung), Zeitraum |
| Lebensmittelkontakt | Konformitätserklärung des Recyclers, Registernummer des Verfahrens | Recycler, Herkunft, Verwendungsanweisungen nach Verordnung (EU) 2022/1616 |
| Stoffe | Prüfbericht eines akkreditierten Labors | PFAS- und Schwermetallwerte nach Art. 5 PPWR |
| Verarbeitung | Siegelversuch auf der Anlage | Siegelfenster, Toleranzen, Taktrate |
Die amtliche Berechnungsmethode nach Art. 7 Abs. 8 PPWR soll bis zum 31.12.2026 vorliegen; ihr Erlass war zum Stand 05.10.2026 nicht belegt. Bis dahin sind die genannten Nachweise Orientierung und keine Bescheinigung der Quote.
Chemisch recycelter Kunststoff wird oft nach Massenbilanz zugerechnet. Geregelt ist das bisher für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff: Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 legt nach Fachmeldungen vom Juli 2026 Berechnungsregeln fest, die Kraftstoff- und Energiepfade ausschließen. Ob Massenbilanz für die PPWR-Quote zählt, entscheidet der Rechtsakt zur Berechnungsmethode; eine Zusage ist heute nicht möglich.
07 · Aussagen
Seit dem 27.09.2026 sind Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern an der EmpCo-Richtlinie zu messen. „Aus recyceltem Material“ oder „mit X Prozent Rezyklat“ ist eine prüfbare Mengenaussage und belegbar, wenn Anteil, Bezug, Messgrundlage, Zertifikat und Bezugsjahr vorliegen; eine Wertung wie „gut für die Umwelt“ gehört nicht dazu. Beispiele stehen im Eintrag Umweltaussagen.
Rezyklat und Recyclingfähigkeit sind zwei verschiedene Aussagen: Der Anteil beschreibt die Herkunft, die Recyclingfähigkeit das Ende des Lebenswegs. Kompostierbare Kunststoffe nach EN 13432 zählen nicht auf die Quote und gelten nicht automatisch als recyclingfähig. Die Entgelte der dualen Systeme sollen nach Branchenorientierung künftig auch nach Rezyklateinsatz gestaffelt werden; mehr unter Systembeteiligung.
08 · Entscheidungshilfe

Am einfachsten gelingt der Einsatz dort, wo kein Lebensmittelkontakt besteht und die mechanische Festigkeit zählt. Bei Lebensmitteln ist rPET in Flaschen und Schalen etabliert. Für flexible Verpackungen aus PE oder PP mit Direktkontakt, etwa Doypacks, Sachets oder Stickpacks, ist nach dem vorliegenden Stand kaum lebensmitteltaugliches Rezyklat aus Haushaltssammlung verfügbar. Genau diese Formate sind für Nahrungsergänzungsmittel typisch.
| Einsatzfall | Einschätzung heute | Das ist zu klären |
|---|---|---|
| Transportverpackung, Stretchfolie, Versandbeutel, Umkarton | verbreitet, ohne Lebensmittelkontakt | Festigkeit, Herkunft, Nachweis des Anteils |
| Flasche oder Schale aus PET | etabliert | zugelassenes Verfahren, Registernummer, Konformitätserklärung |
| Flexibler Beutel aus PE oder PP mit Direktkontakt | nach Quellenstand kaum verfügbar | EU-Register prüfen, Aufbau mit Barriere bewerten, Alternativen planen |
| Faltschachtel, Wellpappe | Recyclingfasern verbreitet | Mineralöl, Barrierekonzept, BfR-Empfehlung |
Passt recycelter Kunststoff nicht zum Lebensmittelkontakt, kann ein Monomaterial-Aufbau aus Neuware die Ausgangslage bei der Recyclingfähigkeit verbessern und den Weg zu Rezyklat offenhalten, ohne dass damit eine Zusage verbunden wäre. Weitere Optionen zeigt unsere Verpackungsberatung zu Material und Nachweisen.
Rezyklat geplant?
Wir klären Material und Nachweise vor der Spezifikation
Nennen Sie uns Packmittel, gewünschtes Material und geplante Aussagen. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung, welche Nachweise fehlen. Eine Zusage zu Quote oder Anteil ersetzt das nicht.
Mit diesen Punkten können wir einschätzen, welche Nachweise Ihr Recyclingmaterial braucht, in der Regel ohne Rückfragen.
09 · Anfrage
Nennen Sie zuerst, was schon feststeht. Das Füllgut und der Kontakt bestimmen, welches Rezyklat überhaupt in Frage kommt, und die Aussageabsicht bestimmt, welcher Nachweis gebraucht wird.
Die rechtliche Beurteilung bleibt Sache des Verantwortlichen und seiner Rechtsberatung. Was in die Unterlagen gehört, beschreibt der Eintrag Verpackungsspezifikation.
10 · FAQ
Rezyklat ist Material, das durch Recycling aus Abfällen zurückgewonnen und erneut zur Herstellung von Produkten oder Verpackungen eingesetzt wird. Im Verpackungsbereich ist meist recycelter Kunststoff gemeint, etwa rPET, rPE oder rPP. Rezyklat beschreibt die Herkunft eines Materials, nicht einen eigenen Werkstoff: Ein Granulat aus rPET verhält sich chemisch wie neues PET, unterscheidet sich aber in Reinheit, Farbe und Nachweislage.
PCR, Post-Consumer-Rezyklat, stammt aus Produkten, die ihren Zweck erfüllt haben, etwa aus der Gelben Tonne oder aus Pfandflaschen. PIR, Post-Industrial-Rezyklat, fällt bei der Herstellung an, etwa als Randbeschnitt, Anfahrfolie oder Fehlcharge. Für die Mindestanteile nach Art. 7 PPWR zählt nach Fachquellen nur Material aus Post-Consumer-Kunststoffabfall. PIR ist als Aussage möglich, hilft aber bei der Quote nicht.
Nach Art. 7 PPWR gelten für kontaktsensitive Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil 30 Prozent und für kontaktsensitive Verpackungen aus anderen Kunststoffen 10 Prozent; Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff 30 Prozent, übrige Kunststoffverpackungen 35 Prozent. Ab 2040 sind es 50, 25, 65 und 65 Prozent. Der Beginn ist der 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach dem Durchführungsrechtsakt zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später liegt.
Bei Kunststoff nur unter den Bedingungen der Verordnung (EU) 2022/1616: Das Material muss aus einem geeigneten Recyclingverfahren stammen, das geprüft und zugelassen ist, und der Recycler muss im EU-Register stehen. Etabliert ist das vor allem für mechanisch recyceltes PET. Für Polyethylen und Polypropylen aus der Haushaltssammlung ist nach den vorliegenden Fachquellen bisher keine Technologie als geeignet anerkannt. Der aktuelle Stand ist im EU-Register zu prüfen.
Nein, Art. 7 PPWR betrifft nur Kunststoffteile von Verpackungen. Für Papier und Karton aus Recyclingfasern gibt es keine EU-Quote; in Deutschland dient für den Lebensmittelkontakt die BfR-Empfehlung XXXVI als Beurteilungsgrundlage, und Mineralölrückstände aus Altpapier sind ein bekanntes Thema. Für Glas und Metall gibt es nach den vorliegenden Quellen keine EU-Einzelmaßnahme zu Rezyklat.
Die amtliche Methode nach Art. 7 Abs. 8 PPWR soll bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen; ihr Erlass war zum Stand 5. Oktober 2026 nicht belegt. Bis dahin stützen sich Nachweise auf Rückverfolgbarkeit nach EN 15343 und Zertifizierungen wie RecyClass oder EuCertPlast. Ein belastbarer Nachweis nennt Herkunft, Anteil, Bezugsgröße und Zeitraum; bei Lebensmittelkontakt kommt das zugelassene Verfahren nach 2022/1616 hinzu.
Nein. Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit sind getrennte Anforderungen der PPWR. Der Rezyklatanteil beschreibt, woraus eine Verpackung besteht; die Recyclingfähigkeit, ob sie nach Gebrauch wieder recycelt werden kann. Ein Verbund aus mehreren Kunststoffen kann Rezyklat enthalten und trotzdem schlecht recyclingfähig sein. Umgekehrt belegt ein recyclingfähiger Aufbau aus Neuware keinen Rezyklatanteil.
11 · Fazit
Bei Lebensmittelverpackungen gibt es zwei Hürden: die PPWR-Quote ab 2030 und die Zulassung nach Verordnung (EU) 2022/1616. Für Transportverpackungen und PET-Flaschen ist recycelter Kunststoff heute Praxis; für flexible Beutel aus PE oder PP mit Direktkontakt bleibt es der Engpass der kommenden Jahre, bis geeignete Verfahren anerkannt sind.
Für Markeninhaber heißt das: Rezyklat dort einsetzen, wo es rechtssicher geht, den Stand der zugelassenen Verfahren verfolgen und jede Angabe mit Herkunft, Anteil, Bezugsgröße und Zeitraum belegen. Eine Quotenzusage ist vor der amtlichen Methode nicht möglich.
Für die Frage, ob eine Verpackung am Ende wieder recycelt werden kann, lesen Sie als Nächstes Recyclingfähigkeit; die Kommunikation nach außen behandelt Umweltaussagen.
Weiterlesen
Recht
Wann eine Verpackung als recyclingfähig gilt, nach PPWR-Klassen und Praxis.
Packmittel
Ein Kunststoff statt Verbund: was Monomaterial leistet und was es nicht belegt.
Recht
Alle Stichtage der PPWR im Überblick, jeweils mit Rechtsgrundlage.
Recht
Anwendungsbereich, Materialgruppen und Nachweise für alles, was Lebensmittel berührt.
Recht
Belegte statt pauschaler Verpackungsclaims: was die EmpCo-Richtlinie seit 27.09.2026 verbietet.
Leistung
Ablauf, Formate und Anfrage
Projekt starten
Nennen Sie uns Packmittel, gewünschtes Rezyklat und geplante Aussagen. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie eine erste Einschätzung, welche Nachweise fehlen. Eine Zusage zu Rezyklatanteil oder Quote geben wir nicht.
Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Pflichtanteile 2030 und 2040 mit Beginnregel „oder später“, Rezyklat im Lebensmittelkontakt nach Materialgruppen mit Abgrenzung zu Papier, Glas und Metall, Nachweistabelle, Massenbilanz nur nach belegtem Stand, Entscheidungshilfe und Anfrage-Checkliste; unbelegte Detailangaben, die Aussage zu Nahrungsergänzungsmitteln in Art. 3 und die Kleinserien-Zusage aus dem Bestand entfernt.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
Veröffentlicht: · Zuletzt aktualisiert: