Verpackungslexikon · Recht & Nachhaltigkeit

Digitaler Produktpass: Was er ist und warum Lebensmittel ausgenommen sind

Ein Digitaler Produktpass (DPP) ist ein Datensatz zu einem Produkt, der über einen Datenträger wie einen QR-Code abrufbar ist. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 führt ihn schrittweise für einzelne Produktgruppen ein, jeweils über einen delegierten Rechtsakt. Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel sind ausgenommen; für ihre Verpackung gelten die Datenträger-Regeln der PPWR.

  • Lebensmittel sind ausgenommen: Ein Digitaler Produktpass ist nach Art. 1 Abs. 2 ESPR für Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Futtermittel nicht vorgesehen
  • Die Verpackung folgt der PPWR: Das harmonisierte Etikett kommt frühestens am 12.08.2028, ein Datenträger kann es ergänzen; eine QR-Pflicht ab 2027 ist nicht belegt
  • Sunrise 2027 ist ein Branchenziel: Der Handel will bis Ende 2027 2D-Codes an der Kasse lesen können, ein Gesetz ist das nicht

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Digitaler Produktpass – Titelbild zu ESPR, Datenträgern und Verpackungskennzeichnung im OH!S Verpackungslexikon
2028PPWR-Etikett, frühestens
18.07.2024ESPR in Kraft; Pässe kommen
erst über delegierte Rechtsakte
18.02.2027Batteriepass nach
Verordnung (EU) 2023/1542
12.08.2028PPWR-Materialetikett, frühestens
oder später je nach Rechtsakt
48 hbis zur Antwort
auf Ihre Anfrage

01 · Definition

Was ist ein Digitaler Produktpass?

Ein Digitaler Produktpass ist enger gefasst, als der Begriff klingt: kein beliebiger QR-Code, sondern ein Datensatz, den ein Rechtsakt für eine bestimmte Produktgruppe vorschreibt. Für Lebensmittel gibt es ihn nicht.

Ein Digitaler Produktpass besteht aus drei Teilen: dem Datensatz, dessen Inhalt der delegierte Rechtsakt je Produktgruppe festlegt, etwa Materialzusammensetzung, besorgniserregende Stoffe oder Reparaturhinweise; einer dauerhaften, eindeutigen Produktkennung; und einem Datenträger, über den der Datensatz aufgerufen wird. Die Daten bleiben dezentral beim Wirtschaftsakteur oder einem Dienstleister. Die Kommission führt ein Register der Kennungen, nicht der Inhalte. Wer welche Daten sehen darf, bestimmt der jeweilige Rechtsakt.

Als Datenträger kommen vor allem QR-Codes und andere 2D-Codes in Frage, daneben RFID. Die Kennung soll nach international anerkannten Normen vergeben werden; in der Lebensmittelbranche ist die GTIN der verbreitete Ausgangspunkt.

Digitaler Produktpass auf einen Blick (Stand 05.10.2026)
MerkmalAngabe
AbkürzungDPP (Digital Product Passport)
RechtsgrundlageÖkodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR)
In Kraftseit 18.07.2024; Pflichten erst über delegierte Rechtsakte je Produktgruppe
BestandteileDatensatz, eindeutige Produktkennung, Datenträger
EU-Registervon der Kommission am 20.07.2026 in Betrieb genommen
AusgenommenLebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und weitere Gruppen (Art. 1 Abs. 2)
Weiterer PassBatteriepass ab 18.02.2027 nach Verordnung (EU) 2023/1542

02 · Zeitplan

Zeitplan: Für welche Produkte und ab wann ein Digitaler Produktpass kommt

Die ESPR ist der Rahmen; ein Digitaler Produktpass entsteht Produktgruppe für Produktgruppe. Die Termine der Rechtsakte sind Zielvorgaben, keine Geltungsdaten.

Digitaler Produktpass: Stand und Termine (Stand 05.10.2026)
GegenstandStandHinweis
ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781in Kraft seit 18.07.2024schreibt selbst für kein Produkt einen Pass vor
Arbeitsplan der Kommission 2025 bis 2030veröffentlicht im April 2025nennt als erste Gruppen Textilien, Möbel einschließlich Matratzen, Reifen, Stahl und Aluminium
Delegierte Rechtsakte je ProduktgruppeZeitpunkte indikativ; für Eisen und Stahl wird nach einer Fachquelle eine Annahme im vierten Quartal 2026 angestrebtZielvorgabe, kein Geltungsdatum; danach folgt eine Übergangszeit
EU-Register der Kennungenam 20.07.2026 in Betrieb genommenenthält Kennungen, nicht die Passdaten
Batteriepassab 18.02.2027eigener Rechtsakt, gilt für Batterien für Elektrofahrzeuge, leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien über 2 kWh

Der Batteriepass ist der erste verpflichtende Pass der EU. Ein Digitaler Produktpass nach ESPR ist er nicht: Er beruht auf der Verordnung (EU) 2023/1542 und betrifft Füllgut und Verpackung von Lebensmitteln nicht.

03 · Lebensmittel

Digitaler Produktpass bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln

Handscanner liest einen Code an einem Versandkarton auf einer Palette im Lager
Rückverfolgbarkeit über Codes ist im Handel Alltag; ein Produktpass im Sinne der ESPR ist das nicht

Lebensmittel sind nach Art. 1 Abs. 2 ESPR vom Anwendungsbereich ausgenommen, ebenso Futtermittel und Arzneimittel. Nahrungsergänzungsmittel sind nach Richtlinie 2002/46/EG Lebensmittel; auch für sie ist ein Digitaler Produktpass nicht vorgesehen. Das gilt für das Füllgut heute und nach geltendem Recht auch künftig.

Die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 bleibt maßgeblich: Die Pflichtangaben gehören auf die Verpackung oder ein daran befestigtes Etikett. Ein QR-Code kann sie ergänzen, aber nicht ersetzen; die digitale Ausnahme im Lebensmittelbereich betrifft bisher nur bestimmte Angaben bei Wein.

Was bleibt, ist die Verpackung. Die ESPR schließt sie nicht aus, aber eine Produktgruppe „Verpackung“ steht nicht im Arbeitsplan. Die Datenträger-Regeln für Lebensmittelverpackungen kommen aus der PPWR.

04 · Entscheidungshilfe

Digitaler Produktpass: Gilt er für Sie? Einordnung nach Produktgruppe

Die Tabelle zeigt, ob ein Digitaler Produktpass für typische Produktgruppen gilt. Sie ist Orientierung auf Basis der vorliegenden Quellen, keine Zusage und keine Rechtsberatung.

Digitaler Produktpass: Einordnung nach Produktgruppe (Stand 05.10.2026)
ProduktgruppeDigitaler Produktpass nach ESPRWas für die Verpackung gilt
Lebensmittel (Pulver, Gewürze, Saucen, Matcha)gilt nicht: ausgenommen nach Art. 1 Abs. 2PPWR-Etikett frühestens ab 12.08.2028; LMIV-Pflichtangaben bleiben auf der Packung
Nahrungsergänzungsmittel (Kapseln, Pulver, Sticks)gilt nicht: Lebensmittel nach Richtlinie 2002/46/EGwie Lebensmittel
Tiernahrung, Futtermittelgilt nicht: Futtermittel sind ausgenommenPPWR-Etikett frühestens ab 12.08.2028
Kosmetik, Reinigungsmittel, Haushaltsproduktenicht pauschal ausgenommen; nach den vorliegenden Quellen keine dieser Gruppen im ersten ArbeitsplanPPWR-Etikett frühestens ab 12.08.2028; Rechtsstand beobachten
Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Stahl, AluminiumPass kommt erst nach delegiertem Rechtsakt und Übergangszeitgemeinsamer Datenträger für Produkt und Verpackung möglich
Batterien (Elektrofahrzeuge, leichte Verkehrsmittel, Industrie über 2 kWh)eigener Batteriepass ab 18.02.2027, nicht ESPRVerordnung (EU) 2023/1542 beachten
Wiederverwendbare Verpackungkein ESPR-PassKennzeichnung mit Datenträger frühestens ab 12.02.2029
Verpackung als solchekeine eigene Produktgruppe im ArbeitsplanPPWR-Etikett; Datenträger ergänzend

So lesen Sie die Tabelle: Zeile Ihrer Produktgruppe suchen, dann die letzte Spalte beachten. „Pass kommt erst“ heißt: Der Pass hängt von delegierten Rechtsakten ab, die noch nicht vorliegen.

Kennzeichnung planen?

Wir klären mit Ihnen, was auf die Verpackung gehört

Beschreiben Sie Füllgut, Packmittel, Zielmarkt und gewünschte Codierung. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung, ob ein Digitaler Produktpass gilt und welche Angaben Pflicht oder freiwillig sind. Eine verbindliche Rechtsprüfung ersetzt das nicht.

  • Antwort in 48 Stunden
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  • Keine Rechtsberatung

05 · PPWR Art. 12

Datenträger und Kennzeichnung nach PPWR: Pflicht, Möglichkeit oder Branchenziel

Inkjet-Drucker bringt einen zweidimensionalen Code auf Faltschachteln an einer Verpackungslinie auf
Codes werden meist in der Linie aufgebracht, zusammen mit Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum

Die PPWR kennt keinen Verpackungspass, und ein Digitaler Produktpass für Verpackungen ist nicht vorgesehen. Art. 12 verlangt ein harmonisiertes Etikett zur Materialzusammensetzung, ergänzbar durch einen Datenträger, und lässt einen gemeinsamen Datenträger für Produkt und Verpackung zu, wenn ein anderer Rechtsakt für das Produkt einen Datenträger verlangt. Der Einstieg ist die PPWR; alle Termine zeigt der Eintrag PPWR Fristen.

Viele Aussagen über Datenträger vermischen drei Dinge: was Gesetz ist, was die Verordnung ermöglicht und was die Branche anstrebt. Die Tabelle trennt sie.

Pflicht, Möglichkeit oder Branchenziel? Datenträger bei Lebensmittelverpackungen (Stand 05.10.2026)
ThemaStatusHinweis
Harmonisiertes Etikett zur MaterialzusammensetzungPflicht frühestens ab 12.08.2028, oder 24 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt, je nachdem, was später istPPWR Art. 12; Datenträger ergänzend möglich
Kennzeichnung wiederverwendbarer Verpackungen mit Datenträgerfrühestens ab 12.02.2029PPWR Art. 12
Gemeinsamer Datenträger für Produkt und Verpackungmöglich, wenn ein anderer Rechtsakt für das Produkt einen Datenträger verlangtProdukt- und Verpackungsangaben bleiben unterscheidbar
Zeichen zur Herstellerverantwortungnach einer Fachquelle ab 12.02.2027 nur noch digital darstellbarkeine Pflicht, einen Code aufzubringen; Absatz nicht am Amtstext geprüft
„QR-Pflicht für Lebensmittel ab 2027“nach den vorliegenden Quellen nicht belegtnicht in Spezifikationen oder Verträge übernehmen
Pflichtangaben nach LMIVbleiben auf der VerpackungCode kann ergänzen, nicht ersetzen
GS1 Sunrise 2027Branchenziel der GS1-Organisationen: bis Ende 2027 sollen Kassen 2D-Codes lesen könnenkein Gesetz; bis dahin zusätzlich linearer Strichcode

GS1 Digital Link bildet GTIN und weitere Angaben wie Charge oder Datum als Web-Adresse ab und ist eine Möglichkeit, 2D-Codes branchenüblich zu gestalten, aber keine gesetzliche Vorgabe. Mehr dazu im Eintrag GS1 Digital Link. Wer nach außen mit dem Code wirbt, etwa mit Recyclinghinweisen, unterliegt zusätzlich den Regeln für Umweltaussagen.

06 · Vorbereitung

Vorbereitung: Digitaler Produktpass und Verpackungsdaten für Markeninhaber

Laptop mit abstraktem Daten-Dashboard neben Verpackungsmustern im Qualitätsbüro
Die Daten für einen Datenträger entstehen in Spezifikation und Qualitätssicherung, nicht erst beim Druck

Auch wenn kein Digitaler Produktpass Pflicht ist, lohnt sich die Vorbereitung, weil die PPWR schrittweise mehr Kennzeichnung verlangt. Für Verpackungen sind das Daten, die ohnehin in die technische Dokumentation gehören: Materialaufbau, Gewicht, Anteile, Stoffnachweise. Wer sie sauber in der Verpackungsspezifikation führt, hat die Grundlage für jeden späteren Datenträger geschaffen. Bei OH!S liegen Materialaufbau, Konformitäts- und Stoffnachweise vor Produktionsstart vor und werden je Artikel archiviert. Wir sagen keine Passpflicht und keine Kennzeichnungspflicht zu, sondern klären im Projekt, was auf die Verpackung gehört.

  • Kennung festlegenEine eindeutige Artikelkennung, in der Regel die GTIN, je Produkt und Verpackungsvariante
  • Daten sammelnMaterialaufbau, Gewicht, Rezyklatanteil und Stoffnachweise je Packmittel
  • Charge verknüpfenDie Chargennummer als Brücke zwischen Produktion und Datensatz
  • Platz einplanenFläche für einen Code im Layout reservieren, ohne Pflichtangaben zu verdrängen
  • Druckweg klärenCode im Etikett oder in der Linie aufbringen, Lesbarkeit auf dem Material prüfen
  • Rechtsstand verfolgenDurchführungsrechtsakte zur PPWR-Kennzeichnung und neue Rechtsakte nach der ESPR

Wer Ware abfüllen lässt, klärt früh, wer die Daten pflegt und wer den Code aufbringt. Das ist dieselbe Frage wie bei jeder anderen Kennzeichnung, nur mit längerer Lebensdauer der Daten. Welche Rolle Sie nach der PPWR haben, erklärt der Eintrag Erzeuger und Hersteller nach PPWR; zum Einstieg in Material und Nachweise dient unsere Verpackungsberatung zu Material und Nachweisen.

Angaben, die wir für Ihr Projekt brauchen

Mit diesen Punkten können wir einschätzen, ob ein Digitaler Produktpass oder eine andere Kennzeichnung für Ihr Produkt gilt, in der Regel ohne Rückfragen.

  • Produktgruppe: Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Futtermittel oder anderes
  • Zielmärkte und Vertriebsweg: Länder, Handel oder Direktvertrieb
  • Verpackung: Material, Aufbau und Format laut Datenblatt, falls vorhanden
  • Gewünschte Codierung: Art des Codes, Inhalte wie GTIN, Charge, Datum, Link-Ziel
  • Datenpflege: Wer führt die Daten und wer bringt den Code auf?
  • Vorhandene Nachweise: Spezifikation, Konformitäts- und Stoffnachweise
  • Auflage, Format und Wunschtermin

07 · Anfrage

Diese Angaben brauchen wir für Ihr Projekt

Nennen Sie zuerst, was schon feststeht. Die Produktgruppe entscheidet, ob ein Digitaler Produktpass überhaupt in Frage kommt, und der Zielmarkt, welche Pflichtangaben auf die Verpackung gehören.

Die rechtliche Beurteilung bleibt Sache des Verantwortlichen und seiner Rechtsberatung. Wir helfen, Verpackung und Daten zu klären, bevor Layout und Druck freigegeben werden.

08 · FAQ

Digitaler Produktpass: Häufige Fragen

Was ist ein Digitaler Produktpass?

Ein Digitaler Produktpass, englisch Digital Product Passport, ist ein Datensatz zu einem Produkt, der über einen Datenträger wie einen QR-Code abgerufen wird. Er kann Angaben zu Material, Herkunft, Reparatur, Recycling und besorgniserregenden Stoffen bündeln. Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781. Welche Daten ein Pass enthält, legt ein delegierter Rechtsakt für die jeweilige Produktgruppe fest; jeder beliebige QR-Code auf einer Verpackung ist rechtlich noch kein Produktpass.

Ist ein Digitaler Produktpass für Lebensmittel Pflicht?

Nein. Ein Digitaler Produktpass ist für Lebensmittel nicht vorgesehen: Sie sind nach Art. 1 Abs. 2 der Ökodesign-Verordnung vom Anwendungsbereich ausgenommen, ebenso Futtermittel und Arzneimittel. Das gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel, weil sie nach Richtlinie 2002/46/EG Lebensmittel sind. Die Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung gehören weiterhin auf die Verpackung. Für die Verpackung selbst gelten die Kennzeichnungsregeln der PPWR, nicht die der Ökodesign-Verordnung.

Ab wann gilt ein Digitaler Produktpass?

Die Ökodesign-Verordnung ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft, schreibt aber selbst für kein Produkt einen Pass vor. Ein Digitaler Produktpass wird erst mit delegierten Rechtsakten je Produktgruppe und einer Übergangszeit Pflicht. Der Arbeitsplan der Kommission nennt als erste Gruppen Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Stahl und Aluminium; die Zeitpunkte sind Zielvorgaben. Unabhängig davon brauchen bestimmte Batterien ab dem 18. Februar 2027 einen Batteriepass.

Ist ein Digitaler Produktpass für Verpackungen vorgesehen?

Nach den vorliegenden Quellen nicht: Eine Produktgruppe Verpackung steht nicht im Arbeitsplan, und die PPWR kennt keinen eigenen Verpackungspass. Ein Digitaler Produktpass im Sinne der ESPR ist für Verpackungen daher nicht vorgesehen. Sie sieht ein harmonisiertes Material-Etikett vor, das ein Datenträger ergänzen kann, und sie lässt einen gemeinsamen Datenträger für Produkt und Verpackung zu, wenn ein anderer Rechtsakt für das Produkt einen Datenträger verlangt. Produkt- und Verpackungsangaben müssen dabei unterscheidbar bleiben.

Gibt es eine QR-Code-Pflicht für Lebensmittelverpackungen ab 2027?

Eine pauschale QR-Code-Pflicht ab 2027 ist durch keine geprüfte Quelle belegt. Das harmonisierte Material-Etikett der PPWR ist frühestens ab dem 12. August 2028 Pflicht, oder 24 Monate nach dem zugehörigen Durchführungsrechtsakt, je nachdem, was später liegt; ein Datenträger kann es ergänzen. Für wiederverwendbare Verpackungen gilt frühestens der 12. Februar 2029. Eine Fachquelle nennt den 12. Februar 2027 für Herstellerverantwortungs-Zeichen, die nur noch digital dargestellt werden sollen, das ist keine Pflicht zum Code.

Ersetzt ein QR-Code die Pflichtangaben auf Lebensmitteln?

Nein. Die Pflichtangaben nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gehören auf die Verpackung oder ein daran befestigtes Etikett. Ein QR-Code kann Zusätzliches bereitstellen, etwa Charge, Rückverfolgung oder später Entsorgungshinweise, ersetzt die Pflichtangaben aber nicht. Eine digitale Ausnahme gibt es im Lebensmittelbereich nur für bestimmte Angaben bei Wein.

Ist GS1 Sunrise 2027 Pflicht?

Nein. Sunrise 2027 ist eine Branchen-Initiative der GS1-Organisationen: Bis Ende 2027 sollen Kassensysteme im Handel 2D-Codes lesen und mindestens die GTIN verarbeiten können. Es ist kein Gesetz und keine Frist des Gesetzgebers. Bis die Kassen bereit sind, behalten Packungen mit 2D-Code zusätzlich den linearen Strichcode. Welche Codierung für Ihr Produkt sinnvoll ist, klären Sie mit Ihrem Handelspartner und GS1.

09 · Fazit

Fazit: Digitaler Produktpass, Datenträger und Verpackung

Ein Digitaler Produktpass ist ein Werkzeug der Ökodesign-Verordnung für Produktgruppen wie Textilien, Stahl oder Batterien. Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel sind ausgenommen. Die Verpackung wird trotzdem digitaler, weil die PPWR ein harmonisiertes Etikett und ergänzende Datenträger vorsieht, frühestens ab dem 12.08.2028.

Für Markeninhaber heißt das: kein Digitaler Produktpass für das Füllgut, keine belegte QR-Pflicht ab 2027, aber wachsende Anforderungen an saubere Verpackungsdaten. Wer Kennung, Materialdaten und Charge heute verknüpft, ist für jeden künftigen Datenträger vorbereitet. GS1 Sunrise 2027 bleibt ein Branchenziel, kein Gesetz.

Als Nächstes lesen Sie GS1 Digital Link für die Codierung und GTIN für die Artikelkennung.

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Beschreiben Sie Füllgut, Packmittel und gewünschte Kennzeichnung. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob ein Digitaler Produktpass für Sie gilt und welche Angaben auf die Verpackung gehören. Eine verbindliche Rechtsprüfung ersetzt das nicht.

  1. Anfrage sendenProdukt, Format, Menge und Zeitrahmen genügen für den Start. NDA auf Wunsch.
  2. Antwort in 48 StundenWir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
  3. Angebot nach Klärung der EckdatenPreise und Termine nennen wir verbindlich im Angebot.

Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR), insbesondere Art. 1 Abs. 2 und Art. 9 ff. Stand: in Kraft seit 18.07.2024. EUR-Lex: ESPR (öffnet in neuem Tab)
  2. Europäische Kommission: The Digital Product Passport Registry is now live (Meldung vom 20.07.2026). Stand: 05.10.2026. EU-Kommission: DPP-Register (öffnet in neuem Tab)
  3. Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Art. 12. Stand: gilt seit 12.08.2026. EUR-Lex: PPWR (öffnet in neuem Tab)
  4. Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, Art. 77 (Batteriepass). Stand: 05.10.2026. EUR-Lex: Batterieverordnung (öffnet in neuem Tab)
  5. SGS: EU releases ESPR Working Plan 2025–2030 (Fachmeldung zu den priorisierten Produktgruppen). Stand: 05.10.2026. SGS: ESPR-Arbeitsplan (öffnet in neuem Tab)
  6. Coolset: PPWR and the Digital Product Passport, was die Überschneidung für Verpackungen bedeutet (Fachbeitrag zu Art. 12). Stand: 05.10.2026. Coolset: PPWR und DPP (öffnet in neuem Tab)
  7. GS1 US: What is GS1 Sunrise 2027? (Branchenziel, kein Gesetz). Stand: 05.10.2026. GS1 US: Sunrise 2027 (öffnet in neuem Tab)
  8. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV). Stand: 05.10.2026. EUR-Lex: LMIV (öffnet in neuem Tab)
  9. Richtlinie 2002/46/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften über Nahrungsergänzungsmittel. Stand: 05.10.2026. EUR-Lex: Nahrungsergänzungsmittel (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Entscheidungstabelle nach Produktgruppe, Tabelle zu Pflicht, Möglichkeit und Branchenziel (PPWR Art. 12, GS1 Sunrise 2027), Abgrenzung zum Batteriepass, Klarstellung zur QR-Code-Pflicht ab 2027, Vorbereitung für Markeninhaber und Anfrage-Checkliste; unbelegte Absatzangaben und die Kleinserien-Zusage aus dem Bestand entfernt.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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