Verpackungslexikon · Recht & Nachhaltigkeit

Rezyklat: PCR, PIR und Pflichtanteile bei Verpackungen

Rezyklat ist Material, das durch Recycling aus Abfällen zurückgewonnen und erneut für Produkte oder Verpackungen eingesetzt wird; gemeint ist meist recycelter Kunststoff wie rPET, rPE oder rPP. Es nennt die Herkunft, keinen eigenen Werkstoff. Unterschieden werden Post-Consumer-Rezyklat (PCR) aus gebrauchten Produkten und Post-Industrial-Rezyklat (PIR) aus Produktionsabfällen.

  • Zwei Hürden, nicht eine: Art. 7 PPWR setzt Mindestanteile ab 2030, die Verordnung (EU) 2022/1616 entscheidet, welches Rezyklat im Lebensmittelkontakt erlaubt ist
  • Nur Kunststoffteile haben eine Quote: Für Papier, Karton, Glas und Metall nennt Art. 7 keinen Rezyklatanteil
  • Anteil nur mit Nachweis: Herkunft, Bezugsgröße, Zertifikat und Zeitraum gehören zu jeder Angabe; die amtliche Berechnungsmethode steht noch aus

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Rezyklat – Titelbild zu PCR, PIR und Rezyklatanteil im OH!S Verpackungslexikon
2030Pflichtanteile, frühestens
10 % → 25 %kontaktsensitive Kunststoffe außer PET
ab 2030 und ab 2040
31.12.2026Zielvorgabe der Kommission für die
Berechnungsmethode (Art. 7 Abs. 8)
10.10.2022Verordnung (EU) 2022/1616 gilt für
recycelten Kunststoff mit Lebensmittelkontakt
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auf Ihre Anfrage

01 · Definition

Was ist Rezyklat und was zählt dafür?

Rezyklat ist keine eigene Materialsorte, sondern eine Herkunftsangabe: recycelter Werkstoff, der wieder in ein Produkt oder eine Verpackung geht. Welcher zählt, hängt davon ab, wofür Sie ihn brauchen.

Ein Granulat aus rPET verhält sich chemisch wie neues PET, unterscheidet sich aber in Reinheit, Farbe und Nachweislage. Drei Fragen sind zu trennen: Woher stammt das Material, welchen Anteil weist die Verpackung auf, und darf es mit dem Füllgut in Berührung kommen? Die PPWR setzt Mindestanteile für Kunststoffverpackungen; die Verordnung (EU) 2022/1616 regelt, welcher recycelte Kunststoff im Lebensmittelkontakt eingesetzt werden darf.

Rezyklat auf einen Blick (Stand 05.10.2026)
MerkmalAngabe
SynonymeRecyclat, Sekundärrohstoff, recycelter Kunststoff
HerkunftPCR: gebrauchte Produkte; PIR: Produktionsabfälle
RezyklatanteilMasse des Rezyklats im Verhältnis zur Masse des Kunststoffs, mit Bezugsgröße und Zeitraum
PflichtanteileArt. 7 PPWR, frühestens ab 01.01.2030, nur Kunststoffteile
LebensmittelkontaktKunststoff nur aus zugelassenem Verfahren nach Verordnung (EU) 2022/1616
Papier, Glas, Metallkeine PPWR-Rezyklatquote

02 · PCR und PIR

Post-Consumer oder Post-Industrial: Die Herkunft entscheidet

Gewaschene PET-Flakes in einer Anlage für mechanisches Recycling
Gewaschene Flakes: Das Zwischenprodukt, aus dem rPET-Granulat für neue Flaschen und Schalen entsteht

Post-Consumer-Material (PCR) stammt aus Abfall, nachdem ein Produkt seinen Zweck erfüllt hat: aus der Gelben Tonne, dem gebrauchten Versandkarton, der Pfandflasche. Post-Industrial-Material (PIR) fällt bei der Herstellung an, als Randbeschnitt, Anfahrfolie oder Fehlcharge. Die Norm ISO 14021 trennt „pre-consumer“ und „post-consumer“ Material und nimmt Mahlgut aus, das im selben Prozess wieder eingesetzt wird, in dem es entstanden ist. Wer den eigenen Stanzabfall zurück in die Extrusion gibt, erzeugt nach dieser Lesart kein Recyclingmaterial.

Für die Mindestanteile nach Art. 7 PPWR zählt nach Fachquellen nur Material aus Post-Consumer-Kunststoffabfall. PIR ist als Aussage möglich, hilft aber bei der Quote nicht.

03 · Pflichtanteile

Pflichtanteile nach Art. 7 PPWR: Zeitplan 2030 und 2040

Die Quoten betreffen Kunststoffteile von Verpackungen und gelten als Jahresdurchschnitt je Fertigungsstätte. Ob Ihre Verpackung betroffen ist, hängt von der Kategorie ab.

Mindestanteile an recyceltem Post-Consumer-Kunststoff nach Art. 7 PPWR
Kategorieab 2030ab 2040
kontaktsensitive Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil, ohne Einweg-Getränkeflaschen30 %50 %
kontaktsensitive Verpackungen aus anderen Kunststoffen als PET10 %25 %
Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff30 %65 %
übrige Kunststoffverpackungen35 %65 %

Beginn: 01.01.2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts zur Berechnungsmethode (Art. 7 Abs. 8), je nachdem, was später ist. Die Methode soll bis 31.12.2026 vorliegen. Kompostierbare Kunststoffverpackungen sind ausgenommen.

Für Beutel, Folien und Deckel aus PE oder PP mit Lebensmittelkontakt ist typischerweise die Kategorie „kontaktsensitiv, nicht PET“ einschlägig: 10 Prozent ab 2030. Verpackungen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel zählen in der Regel zu den kontaktsensitiven; ob eine konkrete Verpackung darunterfällt, ist anhand der Definition in Art. 3 PPWR zu prüfen. Ausgenommen sind nach Fachquellen unter anderem Verpackungen für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kunststoffteile unter 5 Prozent des Gewichts der Verpackungseinheit und Fälle, in denen der Rezyklatanteil die Lebensmittelsicherheit gefährden würde.

Alle Fristen im Zusammenhang zeigt der Eintrag PPWR Fristen; die Verordnung insgesamt erklärt der Eintrag PPWR.

Quote erfüllt? Das kann heute niemand bescheinigenSolange die Kommission die Berechnungs- und Prüfmethode nicht erlassen hat, kann niemand verbindlich bestätigen, dass eine Verpackung die Quote von 2030 erfüllt. Jede Angabe zum Rezyklatanteil sollte deshalb Messgrundlage, Zertifikat und Bezugsjahr nennen.

04 · Lebensmittelkontakt

Rezyklat im Lebensmittelkontakt: Zulassung nach Verordnung (EU) 2022/1616

Zwischen Quote und Füllgut steht die Zulassung. Für Kunststoff gilt die Verordnung (EU) 2022/1616, für Papier, Glas und Metall gelten andere Wege.

Die Verordnung (EU) 2022/1616 gilt seit dem 10.10.2022 und hat die Verordnung (EG) Nr. 282/2008 ersetzt. Recycelter Kunststoff darf im Lebensmittelkontakt nur aus einem geeigneten, zugelassenen Recyclingverfahren stammen; die EFSA bewertet die Sicherheit je Verfahren. Recycler, Anlagen und Verfahren stehen im EU-Register, jede Charge hat eine Konformitätserklärung. Die Pflichten zur unabhängigen Zertifizierung gelten vollständig seit 10.10.2024.

Etabliert ist vor allem mechanisch recyceltes PET aus Post-Consumer-Sammlungen, weil Pfandflaschen sortenrein und in großen Mengen zurückkommen. Für Polyethylen und Polypropylen, die Werkstoffe der meisten Beutel, Folien und Deckel, ist aus der Haushaltssammlung nach den vorliegenden Fachquellen bisher keine Technologie als geeignet anerkannt; neue Technologien müssen ihre Eignung erst nachweisen. Hier liegt der Engpass: Die Quote ab 2030 trifft auf ein Angebot, das für direkten Kontakt noch kaum existiert.

Rezyklat und Lebensmittelkontakt nach Materialgruppe (Stand 05.10.2026)
Material und HerkunftDirekter LebensmittelkontaktRechtsrahmenVom Lieferanten anfordern
rPET aus Post-Consumer-Sammlung, mechanischmöglich, wenn das Verfahren zugelassen istVerordnung (EU) 2022/1616, EFSA-Bewertung, EU-RegisterRegisternummer des Verfahrens, Konformitätserklärung, PCR-Anteil
rPE und rPP aus der Haushaltssammlungnach vorliegenden Quellen bisher keine anerkannte TechnologieVerordnung (EU) 2022/1616: neue Technologie muss Eignung nachweisenEinsatzort klären: ohne Kontakt, etwa Umverpackung, oder Aufbau mit Barriere prüfen
Recyclingmaterial hinter einer funktionellen Barriereje Aufbau zu belegen; die Barriere ist kein FreibriefVerordnung (EU) Nr. 10/2011, MigrationsnachweisBarriereaufbau, Migrations- und NIAS-Bewertung
Recyclingfasern (Papier, Karton)je Mineralölrisiko mit Barrierekonzept; Beurteilung nach BfR-Empfehlung XXXVIRahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, BfR-EmpfehlungMineralölwerte, Barrierekonzept; siehe MOSH und MOAH
Glas, Metallkein EU-Einzelrecht zu recyceltem MaterialRahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004Konformitätserklärung des Packmittels

Welche Unterlagen für Lebensmittelkontaktmaterialien insgesamt gelten, steht im Eintrag Lebensmittelkontaktmaterialien; die Weitergabe in der Lieferkette erklärt Konformitätserklärung.

05 · Qualität

Qualität, Geruch und Farbe: Was Rezyklat verändert

Vergleich von Neuware und recyceltem Kunststoffgranulat in Petrischalen im Labor
Neuware und Recyclinggranulat im Vergleich: Farbe und Klarheit sind die ersten sichtbaren Unterschiede

Recyclingkunststoff unterscheidet sich von Neuware in drei Punkten: Die Farbe ist typischerweise nicht völlig klar oder rein weiß, die Verarbeitungseigenschaften können von Charge zu Charge stärker schwanken, und Gerüche oder Fremdpartikel lassen sich nicht in jedem Verfahren vollständig entfernen. Das gehört ins Design, etwa durch dunklere Farben oder eine Lage Neuware an der Oberfläche.

Die Stoffgrenzen des Art. 5 PPWR gelten unabhängig vom Rezyklatanteil; siehe PFAS in Lebensmittelverpackungen. Bei OH!S liegen Materialaufbau, Konformitätserklärung nach Lebensmittelkontaktrecht (bei Rezyklat zusätzlich nach Verordnung (EU) 2022/1616) sowie PFAS- und Schwermetallnachweise vor Produktionsstart vor und werden je Artikel archiviert. Planen Sie zudem einen Siegelversuch ein: Er zeigt, ob Siegelnaht und Taktrate bei schwankenden Chargen halten.

06 · Nachweis

Rezyklatanteil berechnen und nachweisen: Was heute belegt werden kann

Der Anteil ist eine Verhältniszahl, und ihr Wert hängt an der Bezugsgröße. Ohne Angabe von Herkunft, Bezug und Zeitraum ist eine Zahl nicht prüfbar.

Nachweise zum Rezyklatanteil im Überblick (Stand 05.10.2026)
AngabeNachweis heuteDas sollte dokumentiert sein
Herkunft PCR oder PIRLieferantenerklärung, Rückverfolgbarkeit nach EN 15343 oder gleichwertiges ZertifikatHerkunft getrennt ausgewiesen
AnteilZertifikat mit Messgrundlage, etwa nach RecyClass oder EuCertPlastProzent, Bezugsgröße (Folie, Kunststoffteil, Gesamtverpackung), Zeitraum
LebensmittelkontaktKonformitätserklärung des Recyclers, Registernummer des VerfahrensRecycler, Herkunft, Verwendungsanweisungen nach Verordnung (EU) 2022/1616
StoffePrüfbericht eines akkreditierten LaborsPFAS- und Schwermetallwerte nach Art. 5 PPWR
VerarbeitungSiegelversuch auf der AnlageSiegelfenster, Toleranzen, Taktrate

Die amtliche Berechnungsmethode nach Art. 7 Abs. 8 PPWR soll bis zum 31.12.2026 vorliegen; ihr Erlass war zum Stand 05.10.2026 nicht belegt. Bis dahin sind die genannten Nachweise Orientierung und keine Bescheinigung der Quote.

Chemisch recycelter Kunststoff wird oft nach Massenbilanz zugerechnet. Geregelt ist das bisher für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff: Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 legt nach Fachmeldungen vom Juli 2026 Berechnungsregeln fest, die Kraftstoff- und Energiepfade ausschließen. Ob Massenbilanz für die PPWR-Quote zählt, entscheidet der Rechtsakt zur Berechnungsmethode; eine Zusage ist heute nicht möglich.

07 · Aussagen

Rezyklatanteil richtig angeben

Seit dem 27.09.2026 sind Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern an der EmpCo-Richtlinie zu messen. „Aus recyceltem Material“ oder „mit X Prozent Rezyklat“ ist eine prüfbare Mengenaussage und belegbar, wenn Anteil, Bezug, Messgrundlage, Zertifikat und Bezugsjahr vorliegen; eine Wertung wie „gut für die Umwelt“ gehört nicht dazu. Beispiele stehen im Eintrag Umweltaussagen.

Rezyklat und Recyclingfähigkeit sind zwei verschiedene Aussagen: Der Anteil beschreibt die Herkunft, die Recyclingfähigkeit das Ende des Lebenswegs. Kompostierbare Kunststoffe nach EN 13432 zählen nicht auf die Quote und gelten nicht automatisch als recyclingfähig. Die Entgelte der dualen Systeme sollen nach Branchenorientierung künftig auch nach Rezyklateinsatz gestaffelt werden; mehr unter Systembeteiligung.

08 · Entscheidungshilfe

Wo recycelter Kunststoff heute sinnvoll ist und wo nicht

Lebensmittelschalen und Flaschen aus recyceltem PET neben einem Standbodenbeutel
Schalen und Flaschen aus rPET sind etabliert; für flexible Beutel fehlt das lebensmitteltaugliche Gegenstück noch

Am einfachsten gelingt der Einsatz dort, wo kein Lebensmittelkontakt besteht und die mechanische Festigkeit zählt. Bei Lebensmitteln ist rPET in Flaschen und Schalen etabliert. Für flexible Verpackungen aus PE oder PP mit Direktkontakt, etwa Doypacks, Sachets oder Stickpacks, ist nach dem vorliegenden Stand kaum lebensmitteltaugliches Rezyklat aus Haushaltssammlung verfügbar. Genau diese Formate sind für Nahrungsergänzungsmittel typisch.

Einsatzfall und Einschätzung beim Einsatz von Recyclingmaterial
EinsatzfallEinschätzung heuteDas ist zu klären
Transportverpackung, Stretchfolie, Versandbeutel, Umkartonverbreitet, ohne LebensmittelkontaktFestigkeit, Herkunft, Nachweis des Anteils
Flasche oder Schale aus PETetabliertzugelassenes Verfahren, Registernummer, Konformitätserklärung
Flexibler Beutel aus PE oder PP mit Direktkontaktnach Quellenstand kaum verfügbarEU-Register prüfen, Aufbau mit Barriere bewerten, Alternativen planen
Faltschachtel, WellpappeRecyclingfasern verbreitetMineralöl, Barrierekonzept, BfR-Empfehlung

Passt recycelter Kunststoff nicht zum Lebensmittelkontakt, kann ein Monomaterial-Aufbau aus Neuware die Ausgangslage bei der Recyclingfähigkeit verbessern und den Weg zu Rezyklat offenhalten, ohne dass damit eine Zusage verbunden wäre. Weitere Optionen zeigt unsere Verpackungsberatung zu Material und Nachweisen.

Rezyklat geplant?

Wir klären Material und Nachweise vor der Spezifikation

Nennen Sie uns Packmittel, gewünschtes Material und geplante Aussagen. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung, welche Nachweise fehlen. Eine Zusage zu Quote oder Anteil ersetzt das nicht.

  • Antwort in 48 Stunden
  • NDA auf Wunsch
  • Keine Quotenzusage

Angaben, die wir für Ihr Projekt brauchen

Mit diesen Punkten können wir einschätzen, welche Nachweise Ihr Recyclingmaterial braucht, in der Regel ohne Rückfragen.

  • Spezifikation: Material, Aufbau und gewünschter Rezyklatanteil je Lage oder Bauteil
  • Herkunft: PCR oder PIR, getrennt ausgewiesen
  • Vorhandene Nachweise: Zertifikat, Registernummer des Verfahrens, Konformitätserklärung
  • Füllgut und Kontakt: direkter Kontakt, hinter Barriere oder ohne Kontakt
  • Zielmärkte und Vertriebsweg: Länder, Verbraucher oder Handel
  • Aussageabsicht: Wortlaut geplanter Aussagen zum Rezyklatanteil
  • Format, Auflage und Wunschtermin

09 · Anfrage

Diese Angaben brauchen wir für Ihr Projekt

Nennen Sie zuerst, was schon feststeht. Das Füllgut und der Kontakt bestimmen, welches Rezyklat überhaupt in Frage kommt, und die Aussageabsicht bestimmt, welcher Nachweis gebraucht wird.

Die rechtliche Beurteilung bleibt Sache des Verantwortlichen und seiner Rechtsberatung. Was in die Unterlagen gehört, beschreibt der Eintrag Verpackungsspezifikation.

10 · FAQ

Häufige Fragen zu Rezyklat

Was ist Rezyklat?

Rezyklat ist Material, das durch Recycling aus Abfällen zurückgewonnen und erneut zur Herstellung von Produkten oder Verpackungen eingesetzt wird. Im Verpackungsbereich ist meist recycelter Kunststoff gemeint, etwa rPET, rPE oder rPP. Rezyklat beschreibt die Herkunft eines Materials, nicht einen eigenen Werkstoff: Ein Granulat aus rPET verhält sich chemisch wie neues PET, unterscheidet sich aber in Reinheit, Farbe und Nachweislage.

Was ist der Unterschied zwischen PCR und PIR?

PCR, Post-Consumer-Rezyklat, stammt aus Produkten, die ihren Zweck erfüllt haben, etwa aus der Gelben Tonne oder aus Pfandflaschen. PIR, Post-Industrial-Rezyklat, fällt bei der Herstellung an, etwa als Randbeschnitt, Anfahrfolie oder Fehlcharge. Für die Mindestanteile nach Art. 7 PPWR zählt nach Fachquellen nur Material aus Post-Consumer-Kunststoffabfall. PIR ist als Aussage möglich, hilft aber bei der Quote nicht.

Wie hoch muss der Rezyklatanteil ab 2030 sein?

Nach Art. 7 PPWR gelten für kontaktsensitive Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil 30 Prozent und für kontaktsensitive Verpackungen aus anderen Kunststoffen 10 Prozent; Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff 30 Prozent, übrige Kunststoffverpackungen 35 Prozent. Ab 2040 sind es 50, 25, 65 und 65 Prozent. Der Beginn ist der 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach dem Durchführungsrechtsakt zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später liegt.

Darf Rezyklat mit Lebensmitteln in Kontakt kommen?

Bei Kunststoff nur unter den Bedingungen der Verordnung (EU) 2022/1616: Das Material muss aus einem geeigneten Recyclingverfahren stammen, das geprüft und zugelassen ist, und der Recycler muss im EU-Register stehen. Etabliert ist das vor allem für mechanisch recyceltes PET. Für Polyethylen und Polypropylen aus der Haushaltssammlung ist nach den vorliegenden Fachquellen bisher keine Technologie als geeignet anerkannt. Der aktuelle Stand ist im EU-Register zu prüfen.

Gibt es eine Rezyklatquote für Papier, Glas oder Metall?

Nein, Art. 7 PPWR betrifft nur Kunststoffteile von Verpackungen. Für Papier und Karton aus Recyclingfasern gibt es keine EU-Quote; in Deutschland dient für den Lebensmittelkontakt die BfR-Empfehlung XXXVI als Beurteilungsgrundlage, und Mineralölrückstände aus Altpapier sind ein bekanntes Thema. Für Glas und Metall gibt es nach den vorliegenden Quellen keine EU-Einzelmaßnahme zu Rezyklat.

Wie wird der Rezyklatanteil nachgewiesen?

Die amtliche Methode nach Art. 7 Abs. 8 PPWR soll bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen; ihr Erlass war zum Stand 5. Oktober 2026 nicht belegt. Bis dahin stützen sich Nachweise auf Rückverfolgbarkeit nach EN 15343 und Zertifizierungen wie RecyClass oder EuCertPlast. Ein belastbarer Nachweis nennt Herkunft, Anteil, Bezugsgröße und Zeitraum; bei Lebensmittelkontakt kommt das zugelassene Verfahren nach 2022/1616 hinzu.

Ist eine Verpackung mit Rezyklat automatisch recyclingfähig?

Nein. Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit sind getrennte Anforderungen der PPWR. Der Rezyklatanteil beschreibt, woraus eine Verpackung besteht; die Recyclingfähigkeit, ob sie nach Gebrauch wieder recycelt werden kann. Ein Verbund aus mehreren Kunststoffen kann Rezyklat enthalten und trotzdem schlecht recyclingfähig sein. Umgekehrt belegt ein recyclingfähiger Aufbau aus Neuware keinen Rezyklatanteil.

11 · Fazit

Fazit: Rezyklat zweigleisig planen

Bei Lebensmittelverpackungen gibt es zwei Hürden: die PPWR-Quote ab 2030 und die Zulassung nach Verordnung (EU) 2022/1616. Für Transportverpackungen und PET-Flaschen ist recycelter Kunststoff heute Praxis; für flexible Beutel aus PE oder PP mit Direktkontakt bleibt es der Engpass der kommenden Jahre, bis geeignete Verfahren anerkannt sind.

Für Markeninhaber heißt das: Rezyklat dort einsetzen, wo es rechtssicher geht, den Stand der zugelassenen Verfahren verfolgen und jede Angabe mit Herkunft, Anteil, Bezugsgröße und Zeitraum belegen. Eine Quotenzusage ist vor der amtlichen Methode nicht möglich.

Für die Frage, ob eine Verpackung am Ende wieder recycelt werden kann, lesen Sie als Nächstes Recyclingfähigkeit; die Kommunikation nach außen behandelt Umweltaussagen.

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Nennen Sie uns Packmittel, gewünschtes Rezyklat und geplante Aussagen. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie eine erste Einschätzung, welche Nachweise fehlen. Eine Zusage zu Rezyklatanteil oder Quote geben wir nicht.

  1. Anfrage sendenProdukt, Format, Menge und Zeitrahmen genügen für den Start. NDA auf Wunsch.
  2. Antwort in 48 StundenWir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
  3. Angebot nach Klärung der EckdatenPreise und Termine nennen wir verbindlich im Angebot.

Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Art. 7. Stand: gilt seit 12.08.2026. EUR-Lex: PPWR (öffnet in neuem Tab)
  2. Verordnung (EU) 2022/1616 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff mit Lebensmittelkontakt, geändert durch Verordnung (EU) 2025/2269. Stand: 05.10.2026. EUR-Lex: Recyclingkunststoffe (öffnet in neuem Tab)
  3. EFSA: Kunststoffe und Kunststoffrecycling, Bewertung von Recyclingverfahren für den Lebensmittelkontakt. Stand: 05.10.2026. EFSA: Kunststoffrecycling (öffnet in neuem Tab)
  4. Greiner Packaging: Rezyklatgehalt in Kunststoffverpackungen, Artikel 7 der PPWR (Fachbeitrag zu Quoten, Kategorien und Ausnahmen). Stand: 05.10.2026. Greiner: Art. 7 PPWR (öffnet in neuem Tab)
  5. EUWID Recycling: EU-Kommission verabschiedet Berechnungsregeln für Rezyklatanteile in PET-Getränkeflaschen, Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 (Meldung vom 01.07.2026). Stand: 05.10.2026. EUWID: Berechnungsregeln Getränkeflaschen (öffnet in neuem Tab)
  6. Bundesinstitut für Risikobewertung: Empfehlung XXXVI „Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt“, Fassung 10/2025. Stand: 05.10.2026. BfR: Empfehlung XXXVI (öffnet in neuem Tab)
  7. Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo), anwendbar seit 27.09.2026. Stand: 05.10.2026. EUR-Lex: EmpCo-Richtlinie (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Pflichtanteile 2030 und 2040 mit Beginnregel „oder später“, Rezyklat im Lebensmittelkontakt nach Materialgruppen mit Abgrenzung zu Papier, Glas und Metall, Nachweistabelle, Massenbilanz nur nach belegtem Stand, Entscheidungshilfe und Anfrage-Checkliste; unbelegte Detailangaben, die Aussage zu Nahrungsergänzungsmitteln in Art. 3 und die Kleinserien-Zusage aus dem Bestand entfernt.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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