Verpackungslexikon · Recht & Nachhaltigkeit

PFAS in Lebensmittelverpackungen: drei Schwellen, Messgrößen und Nachweise

PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, die Papier und Karton fett- und wasserabweisend machen können. Seit dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelverpackungen nach Artikel 5 Absatz 5 der PPWR nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine von drei Schwellen erreichen: 25 ppb je Einzelstoff, 250 ppb in der Summe oder 50 ppm einschließlich polymerer Stoffe.

  • Drei Schwellen, drei Messgrößen: 25 ppb je Einzelstoff, 250 ppb in der Summe, 50 ppm einschließlich Polymere; sie werden getrennt geprüft
  • Gesamtfluor ist ein Screening: Es ist kein eigener Grenzwert; über 50 mg/kg ist auf Verlangen aufzuschlüsseln, wie viel Fluor auf PFAS entfällt
  • Messwerte statt Selbstauskunft: Ein Prüfbericht nennt Messgröße, Methode und Bestimmungsgrenze; „PFAS-frei“ allein ist kein Beleg

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PFAS in Lebensmittelverpackungen: Kraftpapiertüte, Croissant in Backwarenpapier und Formfaserschale vor Laborfläschchen
3 Wertegetrennt zu prüfen
IFS Food · EU-Bio
12.08.2026Geltungsbeginn von Art. 5 Abs. 5
ohne Übergangsfrist
3getrennte Schwellen:
25 ppb, 250 ppb, 50 ppm
10.10.2026REACH-Beschränkung PFHxA
für Papier und Karton
48 hbis zur Antwort
auf Ihre Anfrage

01 · Definition

Was sind PFAS in Lebensmittelverpackungen?

PFAS sind eine Stoffgruppe, keine einzelne Chemikalie. Deshalb regelt die PPWR sie nicht Stoff für Stoff, sondern über drei Schwellen, die mit unterschiedlichen Messgrößen geprüft werden.

PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Nach der Definition in Artikel 3 der PPWR zählt jeder Stoff dazu, der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom enthält, ohne daran gebundenes Wasserstoff, Chlor, Brom oder Iod. Das schließt auch polymere Stoffe wie Fluorpolymere ein.

Die Kohlenstoff-Fluor-Bindung ist besonders stabil. Deshalb stoßen diese Stoffe Fett und Wasser ab und halten Hitze aus, und deshalb bleiben sie lange in der Umwelt. Bei Verpackungen war das vor allem für Papier und Karton interessant, die Fett und Feuchte zurückhalten sollen. Den Gesamtrahmen für Materialien mit Lebensmittelkontakt erklärt der Eintrag Lebensmittelkontaktmaterialien.

Steckbrief zu Art. 5 Abs. 5 PPWR
MerkmalAussage
RechtsgrundlageArt. 5 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)
Gilt seit12.08.2026, keine Übergangsfrist
BetroffenVerpackungen mit Lebensmittelkontakt, die in Verkehr gebracht werden
Prüfungdrei getrennte Schwellen, „bei oder über“
Nachweistechnische Dokumentation nach Anhang VII, Lieferanteninformation nach Art. 16
AuslegungMitteilung der Kommission C/2026/3084, nicht rechtsverbindlich
ErgänzendREACH-Beschränkung für PFHxA bei Papier und Karton ab 10.10.2026

02 · Schwellen

Die drei Schwellen der PPWR: welcher Wert gilt wofür?

Seit dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen von drei Werten erreichen oder überschreiten. Die Werte stehen nebeneinander; eine Verpackung muss alle drei einhalten. Für Einkäufer ist wichtig, dass sie sich nicht nur in der Höhe unterscheiden, sondern auch darin, was sie erfassen.

Die drei Schwellen nach Art. 5 Abs. 5 PPWR
SchwelleUmgerechnetBezugsgrößePolymere erfasst?
25 ppb25 µg/kgje Einzelstoff, gezielte Analysenein
250 ppb250 µg/kgSumme der gezielt analysierten Stoffe, gegebenenfalls nach Abbau von Vorläuferverbindungennein
50 ppm50 mg/kgGesamtgehalt einschließlich polymerer Stoffeja

Die Einheiten täuschen leicht: 1 ppb entspricht 1 µg/kg, 1 ppm entspricht 1 mg/kg. 50 mg/kg sind damit 2.000-mal so viel wie 25 µg/kg. Die Zahlen sind außerdem Gehaltsgrenzen am Material, keine Migrationswerte am Lebensmittel; was ein Migrationsbericht leistet und was nicht, beschreibt der Eintrag Migration und NIAS.

Eine Aufbrauchfrist sieht die PPWR für die PFAS-Schwellen nicht vor. Nach Auffassung der Kommission dürfen Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, weiter bereitgestellt werden. Ob ein Leerbestand, der erst nach dem Stichtag befüllt wird, als neu in Verkehr gebracht gilt, hängt von Verpackungsart, Fertigstellung und Lieferkette ab; eine pauschale Regel gibt es nicht. OH!S gibt Lebensmittelkontaktverpackungen ohne belastbare PFAS-, Schwermetall- und Materialnachweise nach dem Stichtag nicht frei.

Verantwortlich für Konformität und Dokumentation ist der Erzeuger der Verpackung; wer das im Projekt ist, hängt von Marke und Lieferkette ab. Den Überblick gibt die PPWR-Übersicht.

03 · Messgrößen

Einzelstoffe, Summe, Gesamtfluor, CIC: Was wird gemessen?

In Prüfberichten stehen mehrere Zahlen, die verschieden aussehen und Verschiedenes bedeuten. Nur drei haben einen Grenzwert. Gesamtfluor gehört nicht dazu.

Messgrößen im Vergleich
MessgrößeWas sie erfasstEinheitGrenzwert
Einzelstoffejeder gezielt gesuchte Stoff einzelnµg/kgja, 25 µg/kg je Stoff
Summegezielt analysierte Stoffe zusammen, gegebenenfalls nach Aufschluss der Vorläuferµg/kgja, 250 µg/kg
Gesamt-PFAS einschließlich PolymereGesamtgehaltmg/kgja, 50 mg/kg
Gesamtfluor (TF)alle Fluorformen: organisch gebunden, anorganisch, fluorhaltige Stoffe anderer Artmg Fluor/kgnein, Screening
Organisch gebundenes Fluor (TOF, EOF)trennt organisches von anorganischem Fluormg Fluor/kgnein; in Dänemark Indikator

Einzelstoffe und Summe werden üblicherweise gezielt analysiert, meist per Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie (LC-MS/MS). Gesamtfluor bestimmt man üblicherweise per Verbrennungs-Ionenchromatographie (CIC): Die Probe wird verbrannt, das entstehende Fluorid gemessen. Die Messgröße ist Fluor, nicht der einzelne Stoff; wie viel PFAS daraus folgt, hängt vom jeweiligen Stoff ab.

LC-MS-Analysegerät mit Probenfläschchen für die PFAS-Analytik von Verpackungen
Probenfläschchen und Analysegerät: Einzelstoffe werden gezielt gemessen

Weil es für den 50-mg/kg-Wert keine einfache Direktmessung gibt, empfiehlt die Kommission in ihren Leitlinien ein Stufenvorgehen. Es ist nicht rechtsverbindlich, wird aber von Prüfdiensten und Behörden als Orientierung genutzt.

Gesamtfluor messen

Liegt der Gesamtfluorgehalt unter 50 mg/kg, gilt die Verpackung nach den Leitlinien als konform.

Stufe 1

Organisch und anorganisch trennen

Über 50 mg/kg wird unterschieden, wie viel des Fluors organisch gebunden ist, etwa per Pyrolyse-GC/MS. Organisches Fluor unter 50 mg/kg gilt als konform.

Stufe 2

Gezielt analysieren

Die Werte von 25 µg/kg und 250 µg/kg werden mit gezielter Analytik geprüft, bei Bedarf mit dem TOP-Assay für Vorläuferverbindungen.

Stufe 3

Gesamtfluor ist kein PFAS-GrenzwertEin Gesamtfluorwert über 50 mg/kg belegt allein keine Überschreitung, denn er enthält auch anorganisches Fluor und fluorhaltige Stoffe anderer Art. Er löst aber auf Verlangen die Pflicht aus, nachzuweisen, welcher Anteil auf PFAS und welcher auf andere Fluorverbindungen entfällt. Eine harmonisierte EU-Methode gibt es bisher nicht; mehrere Protokolle existieren. Prüfberichte sind deshalb nur vergleichbar, wenn Methode und Bestimmungsgrenze genannt sind.

04 · Anwendungen

Wo PFAS in Verpackungen stecken können

Pergamin und Kraftpapier im Vergleich mit Öltropfen als Test der Fettbarriere
Fettdicht ohne Fluor: Pergamin hält Öl über die Faserstruktur zurück, einfaches Kraftpapier saugt es auf

Das höchste Risiko tragen Papier- und Kartonverbunde mit fett- oder feuchtigkeitsabweisender Ausrüstung, etwa Einwickelpapiere, Backwarentüten oder Formfaserschalen. Standardfolien aus PE, PP oder PET ohne fluorierte Ausrüstung gelten als unkritisch. Sie brauchen trotzdem einen Nachweis, denn die Schwellen gelten für die gesamte Verpackung einschließlich Druckfarben, Lacken, Klebstoffen und Etiketten.

Fettdichte Lösungen ohne Fluor gibt es: dicht gemahlenes Papier wie Pergamin, Dispersionsbeschichtungen, Kunststoff- oder PLA-Schichten, Silikonisierung. Ob ein konkreter Aufbau fluorfrei ausgerüstet ist, zeigt erst der Prüfbericht. Jede Schicht verändert zudem die Recyclingfähigkeit; mehr dazu unter Recyclingfähigkeit.

Welche Verpackung wirft welche Frage auf?
Verpackung oder BauteilWarum relevantWas Sie klären sollten
Papier und Karton mit Fett- oder Feuchtebarrierehöchstes Risiko durch AusrüstungPrüfbericht zur konkreten Ausrüstung; PFHxA-Beschränkung beachten
Pappdose oder Faltschachtel mit Innenbarrieredie berührende Schicht entscheidetWelche Schicht berührt das Füllgut, wie ist sie ausgerüstet?
Folien und Beutel aus PE, PP, PETohne fluorierte Ausrüstung unkritischPrüfbericht oder Lieferantenerklärung mit Werten
Druckfarben, Lacke, Klebstoffe, Etikettenzählen zur VerpackungseinheitSind alle Bauteile im Nachweis erfasst?
Verarbeitungshilfen bei der Herstellungkönnen fluorierte Stoffe eintragenErklärung des Herstellers, ob Hilfsstoffe fluorhaltig sind

Bei Pappdosen hängt die Frage an der Innenbarriere. Aufbau und Eignung der Dosen beschreibt die Seite zu Pappdosen und Papphülsen; ein Praxisbeispiel mit Barriere und Membran finden Sie unter Matcha-Dosen.

Geöffnete Pappdose mit Innenbarriere und Membrandeckel neben Matchapulver
Geöffnete Pappdose mit Innenbarriere und Membrandeckel

05 · Weitere Regeln

Neben der PPWR: REACH und nationale Stoffregeln

Die PPWR ist nicht die einzige Regel zu dieser Stoffgruppe. Für Lebensmittelverpackungen sind drei weitere Ebenen zu kennen, die zum Teil andere Messgrößen und Stoffe betreffen.

Weitere Regelungen mit Bezug zu Lebensmittelverpackungen
RegelungInhaltStand
REACH, Verordnung (EU) 2024/2462, Anhang XVII Nr. 79beschränkt PFHxA, ihre Salze und verwandte Stoffe: 0,025 mg/kg für PFHxA und Salze, 1 mg/kg in der Summe verwandter Stoffe; erfasst Papier und Karton im Lebensmittelkontakt im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004ab 10.10.2026
Dänemark, Bekanntmachung Nr. 681/2020PFAS in Papier und Karton für Lebensmittel nur zulässig, wenn eine funktionelle Barriere den Übergang verhindert; Indikator ist organisch gebundenes Fluor (20 µg je g Papier bzw. 10 µg je dm²)seit 01.07.2020; Neufassung nicht abschließend geklärt
Frankreich, Gesetz Nr. 2025-188betrifft nach Fachquellen unter anderem Kosmetika, Skiwachs und Textilien, nicht Lebensmittelverpackungenseit 27.02.2025, Teile ab 01.01.2026

Wie sich die PPWR zu nationalen Stoffregeln verhält, ist hier nicht abschließend belegt: Eine verbindliche Quelle dazu liegt nicht vor. Dänemark hat PFAS in Papier- und Kartonverpackungen für Lebensmittel bereits seit 2020 national geregelt, die PPWR führt nun EU-weit Grenzwerte ein. Wer Ware in Dänemark in Verkehr bringt, prüft die dänischen Regeln gesondert, und wer in Frankreich verkauft, den Anwendungsbereich des französischen Gesetzes.

06 · Nachweis

Welche PFAS-Nachweise Sie vom Lieferanten verlangen sollten

Der Packmittelhersteller ist Lieferant im Sinne von Artikel 16 der PPWR: Er muss dem Erzeuger die Informationen und Unterlagen übergeben, die dieser für den Konformitätsnachweis braucht, darunter Materialaufbau und Prüfberichte. Der Erzeuger führt daraus die technische Dokumentation nach Anhang VII und stellt die EU-Konformitätserklärung aus; wie sie sich zur Erklärung nach Lebensmittelkontaktrecht verhält, zeigt der Eintrag Konformitätserklärung. Eine Selbstauskunft ohne Messwerte reicht nicht.

Prüfliste für den Nachweis
PunktPrüffrage
BezugWelche Verpackung, welcher Artikel, welche Version der Spezifikation?
MessgrößenSind Einzelstoffe, Summe und Gesamtfluor getrennt ausgewiesen?
MethodeWelches Verfahren, welche Bestimmungsgrenze, welche Probenaufbereitung?
LaborStammen die Werte aus einem akkreditierten Labor?
UmfangSind Papier, Beschichtung, Druckfarbe, Klebstoff und Etikett erfasst?
GültigkeitDatum des Berichts; Wiederholung bei Material- oder Lieferantenwechsel?
Weitere StoffeSind PFHxA und verwandte Stoffe ausgewiesen?
LieferanteninformationLiegt die Information nach Art. 16 vor?

Bei OH!S liegen die Unterlagen des Packmittelherstellers vor Produktionsstart vor und werden je Artikel archiviert. Nach unserer Betriebspraxis stammen PFAS-Werte aus einem nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor; Artikel 5 verlangt diese Akkreditierung nicht ausdrücklich. Laboranalysen dauern erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen, und dieser Zeitraum gehört in jede Projektplanung. Das Pflichtenheft dazu steht im Eintrag Verpackungsspezifikation.

Verpackung und PFAS-Nachweise?

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07 · Aussage

Was „PFAS-frei“ als Aussage bedeutet

Die PPWR setzt Schwellen, nicht Null. Und jede Analyse reicht nur bis zu ihrer Bestimmungsgrenze: Ein Befund unter dieser Grenze zeigt, dass der Stoff nicht nachgewiesen wurde, nicht dass er nicht vorhanden ist. „PFAS-frei“ ist deshalb keine rechtliche Kategorie. Es lässt sich nur mit Bezug auf Messgröße, Methode und Bestimmungsgrenze belegen. Das ist eine redaktionelle Einordnung, keine Rechtsvorschrift.

Formulierungen im Vergleich (Orientierung)
AussageEinordnung
„PFAS-frei“ohne Messgröße, Methode und Bestimmungsgrenze nicht belegbar; als pauschale Aussage riskant
„ohne absichtlich zugesetzte PFAS“betrifft die Rezeptur; belegbar durch Stoffliste und Erklärung des Herstellers, sagt nichts über Spuren
„unter den Schwellen nach Art. 5 Abs. 5 PPWR, Prüfbericht liegt vor“prüfbar und auf die konkrete Verpackung bezogen

Seit dem 27. September 2026 gelten die Regeln der Richtlinie (EU) 2024/825 gegen irreführende Umweltaussagen. Eine Aussage zu PFAS kann darunter fallen, wenn sie als Eigenschaft der Verpackung beworben wird. Die Anforderungen an belegte Aussagen beschreibt der Eintrag Umweltaussagen (EmpCo). Ob eine konkrete Formulierung zulässig ist, beurteilt der Verantwortliche mit seiner Rechtsberatung.

08 · Typische Fehler

Typische Fehler beim Umgang mit Nachweisen

  • „50 ppm Gesamtfluor“ als Grenzwert lesen50 mg/kg gelten für den Gesamtgehalt einschließlich Polymere; Gesamtfluor ist ein Screening.
  • Gesamtfluor über 50 mg/kg als Verstoß wertenEr enthält auch anorganisches Fluor; erst die Aufschlüsselung klärt es.
  • ppb und ppm verwechselnZwischen 25 µg/kg und 50 mg/kg liegt der Faktor 2.000.
  • Selbstauskunft „PFAS-frei“ akzeptierenOhne Messwerte, Methode und Bestimmungsgrenze ist es kein Nachweis.
  • Nur das Hauptmaterial prüfenDruckfarben, Lacke, Klebstoffe und Etiketten gehören zur Verpackung.
  • Folien für unkritisch halten und keinen Nachweis einholenAuch Standardfolien brauchen Unterlagen.
  • Nachweis nach Material- oder Lieferantenwechsel nicht erneuernDer Bericht gilt für den geprüften Aufbau.
  • PFHxA übersehenDie REACH-Beschränkung gilt zusätzlich; fragen Sie nach dem Ausweis im Bericht.

Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihr Verpackungsprojekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Verpackungsart und Material mit Lagenaufbau (Papier, Karton, Folie, Beschichtung, Barriere)
  • Füllgut, auch ob trocken oder fetthaltig, und gewünschte Haltbarkeit
  • Packmittellieferant und Artikelnummer; Packmittel beigestellt oder von uns beschafft
  • Vorhandene Nachweise: Lieferanteninformation, PFAS-Prüfbericht mit Messgröße und Bestimmungsgrenze, Konformitätserklärung
  • Druckfarben, Lacke, Klebstoffe, Etiketten: im Nachweis erfasst?
  • Zielmarkt (Deutschland, Dänemark, weitere EU-Länder)
  • Geplante Aussagen auf Verpackung oder Website, etwa zu PFAS
  • Auflage, Wunschtermin und Lieferziel

09 · Anfrage

So gelingt Ihre Anfrage zu Verpackung und Nachweisen

Die Unterlagen des Packmittelherstellers müssen vor Produktionsstart vorliegen. Fehlt der Messwert, klären wir mit Ihnen, welcher Nachweis zu welchem Bauteil nötig ist, bevor befüllt wird. Eine verbindliche rechtliche Bewertung ersetzt das nicht; dafür sind der Erzeuger und dessen Rechtsberatung zuständig.

10 · FAQ

Häufige Fragen zu PFAS in Lebensmittelverpackungen

Welche PFAS-Grenzwerte gelten für Lebensmittelverpackungen?

Seit dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt nach Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2025/40 nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen von drei Werten erreichen oder überschreiten: 25 ppb je Einzelstoff, 250 ppb für die Summe der gezielt analysierten Stoffe oder 50 ppm einschließlich polymerer Stoffe. Die ersten beiden Werte beziehen sich auf eine gezielte Analyse, die Polymere nicht erfasst. Alle drei Werte werden getrennt geprüft.

Ist 50 ppm Gesamtfluor der PFAS-Grenzwert?

Nein. Die 50 ppm, also 50 mg/kg, gelten für den Gesamtgehalt einschließlich polymerer Stoffe. Gesamtfluor ist eine andere Messgröße: Sie erfasst alle Fluorformen im Material, auch anorganisches Fluor und fluorhaltige Stoffe, die keine PFAS sind. Als Screening ist sie nützlich: Nach den Leitlinien der Kommission gilt ein Wert unter 50 mg/kg als unkritisch. Liegt er darüber, ist auf Verlangen aufzuschlüsseln, wie viel Fluor auf PFAS entfällt. Ein hoher Gesamtfluorwert allein belegt keine Überschreitung.

Gibt es eine Übergangs- oder Aufbrauchfrist für PFAS in Verpackungen?

Die PPWR sieht für diese Schwellen keine Übergangsfrist vor. Nach Auffassung der Kommission dürfen Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, weiter bereitgestellt werden. Was danach neu in Verkehr kommt, muss die Schwellen einhalten. Ob ein leerer Bestand, der erst nach dem Stichtag befüllt wird, als neu in Verkehr gebracht gilt, hängt von Verpackungsart, Fertigstellung und Lieferkette ab. Eine pauschale Regel gibt es nicht.

Welche Verpackungen sind bei PFAS besonders zu prüfen?

Am höchsten ist das Risiko bei Papier- und Kartonverbunden mit fett- oder feuchtigkeitsabweisender Ausrüstung. Standardfolien aus PE, PP oder PET ohne fluorierte Ausrüstung gelten als unkritisch, brauchen aber trotzdem einen Nachweis. Zur Verpackung zählen auch Druckfarben, Lacke, Klebstoffe und Etiketten.

Reicht eine Erklärung „PFAS-frei“ vom Lieferanten?

Eine Selbstauskunft ohne Messwerte ist kein belastbarer Nachweis. Verlangen Sie einen Prüfbericht, der sich auf die konkrete Verpackung bezieht und Messgröße, Methode, Bestimmungsgrenze und Probenaufbereitung nennt. Er sollte alle Bestandteile erfassen, also Papier, Beschichtung, Druckfarbe, Klebstoff und Etikett. Bei einem Wechsel von Material oder Lieferant sollte der Nachweis neu geführt werden.

Gelten neben der PPWR weitere Regeln?

Ja. Die Verordnung (EU) 2024/2462 beschränkt unter REACH PFHxA, ihre Salze und verwandte Stoffe; für Papier und Karton im Lebensmittelkontakt gilt sie ab dem 10. Oktober 2026. Dänemark hat PFAS in Papier und Karton für Lebensmittel bereits seit 2020 national geregelt. Wie sich die PPWR dazu verhält, ist nicht abschließend belegt.

Wie werden PFAS in Verpackungen gemessen?

Einzelstoffe und ihre Summe werden gezielt analysiert, üblicherweise per Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie. Gesamtfluor wird üblicherweise per Verbrennungs-Ionenchromatographie bestimmt. Die Kommission empfiehlt ein Stufenvorgehen: erst Gesamtfluor, bei Werten über 50 mg/kg die Trennung von organischem und anorganischem Fluor, dann gezielte Analytik. Eine harmonisierte EU-Methode gibt es bisher nicht.

11 · Fazit

Fazit: PFAS-Nachweise mit Messwerten führen

Seit dem 12. August 2026 sind die Schwellen der PPWR eine Marktzugangsvoraussetzung: 25 ppb je Einzelstoff, 250 ppb in der Summe und 50 ppm einschließlich polymerer Stoffe, getrennt geprüft. Gesamtfluor ist ein Screening, kein Grenzwert. Das Risiko liegt vor allem bei fett- und feuchtigkeitsabweisend ausgerüstetem Papier und Karton und bei Hilfsstoffen; Standardfolien sind meist unkritisch, aber nachweispflichtig.

Entscheidend ist der Prüfbericht mit Messgröße, Methode und Bestimmungsgrenze, nicht die Aussage „PFAS-frei“. Wer ihn vor der Abfüllung einholt und bei jeder Änderung erneuert, hat die Akte für den Erzeuger und für die nächsten Schritte im Chemikalienrecht. Schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste, wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Art. 3, 5, 16, Anhang VII. Stand: gilt seit 12.08.2026. EUR-Lex 2025/40 (öffnet in neuem Tab)
  2. Mitteilung der Kommission C/2026/3084 zur Auslegung der Verordnung (EU) 2025/40, Amtsblatt vom 10.06.2026, nicht rechtsverbindlich. Stand: Oktober 2026. EUR-Lex Leitlinien (öffnet in neuem Tab)
  3. Food Packaging Forum: Nachricht zu den PPWR-Grenzwerten ab 12. August 2026. Stand: Oktober 2026. Food Packaging Forum (öffnet in neuem Tab)
  4. Verpackungsdruck: Drei Schwellen, eine Nachweiskette (Art. 5 Abs. 5 PPWR). Stand: Oktober 2026. Verpackungsdruck (öffnet in neuem Tab)
  5. Mérieux NutriSciences: Infoschreiben zu PPWR und fluorierten Stoffen in Lebensmittelverpackungen. Stand: April 2026. Mérieux NutriSciences (öffnet in neuem Tab)
  6. Verordnung (EU) 2024/2462 zur Beschränkung von PFHxA, ihren Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen (REACH Anhang XVII Nr. 79). Stand: Oktober 2026. EUR-Lex 2024/2462 (öffnet in neuem Tab)
  7. EUWID Verpackung: EU-Verbot einer Gruppe fluorierter Chemikalien betrifft auch Papier und Karton. Stand: Oktober 2026. EUWID Verpackung (öffnet in neuem Tab)
  8. Fødevarestyrelsen: Danish Order No. 681 of 25 May 2020 on Food Contact Materials (Papier und Karton). Stand: Oktober 2026. Fødevarestyrelsen (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: 05.10.2026. Änderungen: 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Messgrößen getrennt erklärt (Einzelstoffe, Summe, Gesamtfluor, Stufenvorgehen), Verhältnis zu REACH und nationalen Regeln, Aussage „PFAS-frei“ eingeordnet, Anfrage-Checkliste ergänzt; Gesundheitsbewertung und Kleinserien-Zusage aus dem Bestand entfernt.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

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