Chargennummer ist die Kennzeichnung, mit der sich ein Los identifizieren lässt: die Gesamtheit aller Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurden. Sie steht auf der Packung, im Chargenprotokoll und im Lieferschein und verbindet damit Rohstoff, Produktion und Handel. Dieser Lexikoneintrag liefert Produktentwicklern und Einkäufern die fachliche Grundlage für Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Rückruf.
§ 01 — SteckbriefChargennummer auf einen Blick
Die wichtigsten Eckdaten zur Losangabe, wie sie in der EU und in Deutschland gilt. Stand der Rechtsangaben: 13. September 2026.
| Merkmal | Spezifikation |
|---|---|
| Synonyme | Losnummer, Loskennzeichnung, Chargencode, Lot-Nummer, Batch-Nummer (englisch: lot number, batch code) |
| Definition „Los“ | Gesamtheit von Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, das unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurde (Art. 1 Richtlinie 2011/91/EU) |
| Rechtsgrundlage EU | Richtlinie 2011/91/EU (Losangabe); Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 18 (Rückverfolgbarkeit) |
| Rechtsgrundlage Deutschland | Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV) |
| Wer legt das Los fest | Erzeuger, Hersteller, Verpacker oder erster in der EU niedergelassener Verkäufer |
| Kennzeichen | Buchstabe „L“ vorangestellt, wenn die Angabe nicht deutlich von anderen Angaben zu unterscheiden ist |
| Ausnahme | Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum unverschlüsselt mit mindestens Tag und Monat; nicht vorverpackte Lebensmittel; Packungen mit größter Fläche unter 10 cm² |
| Typische Verfahren | Continuous-Inkjet, Thermo-Inkjet, Thermotransferdruck (TTO), Laserbeschriftung, vorgedrucktes oder bedrucktes Etikett |
| Typische Position | Verschluss- oder Bodennaht bei Beuteln, Dosenboden oder Deckel, Etikettrand, Faltschachtellasche |
| Aufbewahrung der Chargendaten | Keine feste Frist im EU-Recht; Kommissionsleitlinien zu Art. 18: in der Regel fünf Jahre |
§ 02 — AufbauAufbau und Varianten der Chargennummer
Das Recht schreibt für die Chargennummer keinen Aufbau vor. Es verlangt nur, dass die Angabe das Los eindeutig identifiziert und dass der Verantwortliche sie zuordnen kann. Wie die Nummer gebildet wird, entscheidet der Hersteller. In der Praxis haben sich drei Muster durchgesetzt.
Datumsbasierte Codes
Die häufigste Form kodiert das Produktionsdatum, oft ergänzt um Linie oder Schicht. Ein Code
wie L 2609131 kann etwa für den 13. September 2026 auf Linie 1 stehen; der julianische
Kalender (Tag 256 des Jahres) ist ebenfalls verbreitet. Datumsbasierte Codes sind leicht
zuzuordnen, verraten aber Außenstehenden den Produktionstag.
Laufende Nummern und Mischansatz
Wer die Produktion in Mischansätzen führt, vergibt je Ansatz eine laufende Nummer. Alle Packungen aus diesem Ansatz tragen dieselbe Chargennummer. Das ist bei Pulvern, Gewürzen und Nahrungsergänzungsmitteln der übliche Weg, weil der Mischansatz die Rohstoffchargen eindeutig mit dem Endprodukt verbindet.
Zusammengesetzte Codes
Größere Betriebe kombinieren Werk, Linie, Datum und Schicht zu einem Code von acht bis zwölf Zeichen. Klartext ist erlaubt, muss aber nicht sein: Die Behörde darf die Auflösung beim Verantwortlichen erfragen, der Verbraucher nicht. Wichtig ist nur, dass der Code auf Packung, Lieferschein und im Chargenprotokoll identisch ist.
Legen Sie die Systematik vor dem ersten Produktionslauf schriftlich fest: Was ist eine Charge, wie lang ist der Code, wo steht er, wer vergibt ihn. Eine nachträgliche Umstellung bedeutet neue Druckvorlagen, neue Dokumentation und zwei Systeme im Umlauf.
§ 03 — VerfahrenKennzeichnungsverfahren und Materialien
Die Chargennummer muss gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar sein. Welches Verfahren das auf dem jeweiligen Packstoff leistet, hängt von Oberfläche, Taktzahl und Umgebung ab.
Direktdruck auf der Linie
Continuous-Inkjet-Drucker (CIJ) sind der Standard an schnellen Linien: berührungslos, hohe Taktzahl, lösemittelbasierte Tinten haften auf Folien, Glas und Weißblech. Thermo-Inkjet (TIJ) arbeitet mit Kartuschen und liefert feinere Schrift, eignet sich aber vor allem für saugende Oberflächen wie Karton und Kraftpapier. Thermotransferdrucker (TTO) drucken über ein Farbband direkt in die laufende Folienbahn einer Schlauchbeutelmaschine, sauber und ohne Tinte.
Laser und Etikett
Laserbeschriftung verändert die Oberfläche selbst, ist fälschungssicher und ohne Verbrauchsmaterial, braucht aber ein geeignetes Material oder ein Laserfeld auf dem Druckbild. Bei Dosen, Gläsern und kleinen Serien ist die Chargennummer auf dem Etikett oft der einfachste Weg; die Grundlagen dazu stehen im Eintrag Etikettierung.
Druckfarben und Lebensmittelkontakt
Tinten auf der Außenseite einer Verpackung dürfen nicht in das Lebensmittel migrieren. Maßgeblich sind Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und die Regeln guter Herstellungspraxis der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006. Fragen Sie beim Lohnabfüller nach der Konformitätserklärung der eingesetzten Tinte, nicht nur der Verpackung.
§ 04 — ProduktionChargenbildung in der Lohnabfüllung
Eine Chargennummer ist nur so gut wie die Dokumentation dahinter. In der Lohnabfüllung entsteht sie in einer Kette aus Wareneingang, Mischansatz, Abfüllung und Verpackung, und jedes Glied hinterlässt einen Eintrag im Chargenprotokoll.
Am Anfang stehen die Rohstoffchargen der Lieferanten und die Chargen der Packmittel, jeweils mit Lieferschein und Spezifikation. Beim Mischen entsteht ein Ansatz mit eigener Nummer; bei OH!S beträgt die Mindestmenge je Mischcharge 100 Kilogramm, und je Ansatz wird ein Rückstellmuster gezogen. Die Abfüllung übernimmt diese Nummer oder vergibt eine eigene, die im Protokoll mit dem Ansatz verknüpft bleibt. So lässt sich jede Packung bis zum Rohstoffgebinde zurückverfolgen und jedes Rohstoffgebinde bis zu allen Packungen, in die es geflossen ist.
Als IFS-Food-zertifizierter Betrieb führt OH!S diese Chargendokumentation als Teil des HACCP-Konzepts, mit lückenloser Rückverfolgbarkeit, Allergenmanagement und dokumentierten Reinigungsstufen beim Sortenwechsel. Was das für Ihr Produkt bedeutet, zeigt die Seite zur Lohnabfüllung für Lebensmittel; das Systemdenken dahinter erklärt der Eintrag HACCP.
§ 05 — AnwendungAnwendungsbereiche: Lebensmittel, Nahrungsergänzung, Tiernahrung, Kosmetik
Die Chargennummer ist im Lebensmittelrecht verankert, aber nicht auf Lebensmittel beschränkt. Für die Produktgruppen, die bei OH!S abgefüllt werden, gelten unterschiedliche Rechtsakte mit demselben Ziel.
- Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel — Losangabe nach Richtlinie 2011/91/EU und LKV; Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG und unterliegen denselben Regeln.
- Tiernahrung — die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 verlangt für Futtermittel die Bezugsnummer der Partie oder des Loses als Pflichtangabe auf der Kennzeichnung.
- Kosmetische Mittel — Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 fordert die Nummer des Herstellungspostens oder ein Zeichen, das die Identifizierung erlaubt; bei sehr kleinen Erzeugnissen darf sie auf der Umverpackung stehen.
- Handel und Logistik — Im Warenwirtschaftssystem verbindet die Chargennummer Lieferschein, Lagerplatz und Kunde; bei einem Rückruf entscheidet sie, welche Paletten das Lager verlassen haben.
§ 06 — RegulatorikChargennummer: rechtlicher Rahmen
Rechtsstand 13. September 2026. Zwei Rechtsakte tragen die Pflicht: Die Richtlinie 2011/91/EU regelt die Angabe auf der Packung, die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 die Rückverfolgbarkeit dahinter.
Richtlinie 2011/91/EU und LKV
Ein Lebensmittel darf nur mit einer Angabe in den Verkehr gebracht werden, mit der sich das Los identifizieren lässt (Art. 2). Das Los legt der Erzeuger, Hersteller, Verpacker oder der erste in der EU niedergelassene Verkäufer fest. Die Angabe muss gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar sein und wird mit dem Buchstaben „L“ eingeleitet, wenn sie sich nicht klar von anderen Angaben abhebt (Art. 4). Sie kann entfallen, wenn das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum unverschlüsselt mindestens Tag und Monat nennt (Art. 5). In Deutschland setzt die Los-Kennzeichnungs-Verordnung die Richtlinie um.
Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 18 und 19
Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln ist in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen. Jeder Unternehmer muss feststellen können, von wem er ein Lebensmittel oder einen Zutatenstoff erhalten hat und an welche Unternehmen er geliefert hat, und diese Informationen den Behörden auf Verlangen vorlegen. Art. 19 verpflichtet zur Rücknahme und zum Rückruf, wenn ein Lebensmittel nicht sicher ist. Die Chargennummer ist das Werkzeug, mit dem beides zielgenau statt pauschal geschieht.
Weitere Rechtsakte
Die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 regelt das Mindesthaltbarkeitsdatum, an das die Ausnahme der Losangabe anknüpft. Für Verpackungen selbst verlangt die PPWR, Verordnung (EU) 2025/40, seit dem 12. August 2026 von Herstellern eine Identifikation der Verpackung, etwa über Typen-, Chargen- oder Seriennummer, und die Angaben zum Hersteller; das deutsche VerpackDG ergänzt Registrierung und Systembeteiligung. Das ist die Verpackungsseite der Rückverfolgbarkeit und ersetzt die Losangabe des Lebensmittels nicht.
Die MHD-Ausnahme gilt nur, wenn Tag und Monat unverschlüsselt auf der Packung stehen. Ein MHD „Ende 09/2027“ ist kein Ersatz für die Losangabe. Wer das MHD als Los nutzt, muss außerdem sicherstellen, dass ein Produktionstag wirklich einer Charge entspricht; mehrere Ansätze an einem Tag brauchen einen zusätzlichen Zusatz wie Schicht oder Linie.
§ 07 — DigitalDigitale Rückverfolgbarkeit: Chargennummer, GTIN und 2D-Codes
Auf der Packung stehen Chargennummer, Artikelnummer und Datum nebeneinander, im Datenfluss gehören sie zusammen. Die GTIN identifiziert den Artikel, das Los die Produktionseinheit, das Datum die Haltbarkeit. Im GS1-System trägt der Application Identifier (10) die Los- oder Chargennummer, (17) das Mindesthaltbarkeitsdatum und (01) die GTIN. In einem GS1-128-Strichcode oder einem GS1 DataMatrix lassen sich alle drei maschinenlesbar auf Karton und Palette bringen.
Der Handel bewegt sich in Richtung 2D-Codes auf der Verkaufseinheit; GS1 nennt das Programm „Sunrise 2027“. Für Hersteller heißt das: Die Chargenlogik sollte heute so aufgebaut sein, dass sie sich ohne Bruch in einen QR- oder DataMatrix-Code übernehmen lässt. Ein papierloses Chargenprotokoll mit eindeutigen Schlüsseln für Rohstoff, Ansatz und Abfüllung ist die Voraussetzung dafür.
§ 08 — EinkaufAuswahlkriterien für Einkäufer
Wer die Lohnabfüllung vergibt, kauft die Chargennummer und die Logik dahinter mit ein. Diese Punkte gehören ins Briefing und in die Spezifikation.
- Systematik festlegen — Was ist eine Charge (Ansatz, Schicht, Tag), wie ist der Code aufgebaut, wer vergibt ihn. Vor dem ersten Lauf, schriftlich.
- Position und Verfahren — Wo steht die Angabe auf der Packung, mit welchem Druckverfahren, und ist sie auf diesem Material unverwischbar. Ein Muster aus der Linie ist mehr wert als eine Zusage.
- Umfang des Chargenprotokolls — Rohstoffchargen, Packmittelchargen, Maschine, Zeitpunkt, Prüfungen, Rückstellmuster. Fragen Sie nach einem anonymisierten Beispiel.
- Verknüpfung nach beiden Seiten — Vom Rohstoffgebinde zu allen Packungen und von der Packung zu allen Rohstoffen. Ein Testrückruf mit einer beliebigen Nummer zeigt in einer Stunde, ob das funktioniert.
- Aufbewahrung und Zugriff — Wie lange liegen die Daten vor, in welcher Form, und wie schnell bekommen Sie sie im Ernstfall.
- Zertifizierung des Betriebs — Ein IFS-Food-Zertifikat prüft Rückverfolgbarkeit und Rückrufmanagement im Audit; das Zertifikat des produzierenden Standorts gehört zur Anfrage.
- Verantwortung klären — Der Inverkehrbringer trägt die Verantwortung für die Kennzeichnung; der Lohnabfüller setzt um und dokumentiert. Beides gehört in den Vertrag.
§ 09 — SchnellantwortenHäufig gestellte Fragen zur Chargennummer
Ist die Chargennummer auf Lebensmitteln Pflicht?
Ja, mit Ausnahmen. Nach der Richtlinie 2011/91/EU darf ein Lebensmittel nur mit einer Angabe in Verkehr gebracht werden, mit der sich das Los identifizieren lässt. Die Angabe entfällt, wenn das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum unverschlüsselt mindestens Tag und Monat nennt, bei nicht vorverpackten Lebensmitteln und bei sehr kleinen Packungen, deren größte Fläche unter 10 cm² liegt. In Deutschland setzt die Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV) diese Vorgaben um.
Was bedeutet das „L“ vor der Nummer?
Der Buchstabe L kennzeichnet die Losangabe, wenn sie sich nicht deutlich von anderen Angaben auf der Packung unterscheidet. Steht die Chargennummer klar erkennbar in einem eigenen Feld, etwa neben dem Wort „Charge“ oder „Lot“, ist das L entbehrlich. In der Praxis drucken viele Hersteller es trotzdem mit, weil es Prüfern und Handel die Zuordnung erleichtert.
Wer legt die Chargennummer fest: der Lohnabfüller oder der Auftraggeber?
Die Richtlinie nennt den Erzeuger, den Hersteller, den Verpacker oder den ersten in der EU niedergelassenen Verkäufer. Bei einer Auftragsfertigung unter der Marke des Auftraggebers ist der Inverkehrbringer verantwortlich; die Systematik wird vor dem ersten Lauf gemeinsam festgelegt. Der Lohnabfüller vergibt die Nummer dann nach dieser Vorgabe und dokumentiert je Charge Rohstoffe, Packmittel, Maschine und Zeitpunkt.
Wie lange müssen Chargendaten aufbewahrt werden?
Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nennt keine feste Frist, verlangt aber, dass die Rückverfolgbarkeitsdaten den Behörden auf Verlangen zur Verfügung stehen. Die Leitlinien der EU-Kommission zur Durchführung des Artikels 18 empfehlen als Faustregel fünf Jahre; bei kurz haltbaren Produkten reichen Mindesthaltbarkeitsdatum plus sechs Monate, bei Produkten ohne Datum ebenfalls fünf Jahre. Wer länger aufbewahrt, ist auf der sicheren Seite.
Wie unterscheiden sich Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum und GTIN?
Die GTIN identifiziert den Artikel als Handelseinheit und ist für alle Packungen dieses Artikels gleich. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt, bis wann das Produkt seine Eigenschaften behält. Die Chargennummer identifiziert die Produktionseinheit, also alle Packungen, die unter praktisch gleichen Bedingungen hergestellt wurden. Erst die Kombination aus Artikel, Los und Datum macht einen Rückruf zielgenau.
Wie viele Packungen gehören zu einer Charge?
Das legt der Hersteller fest. Eine Charge kann ein Tag, eine Schicht, ein Mischansatz oder ein Rohstoffgebinde sein. Je kleiner die Charge, desto kleiner ist die Menge, die im Fall eines Fehlers zurückgerufen werden muss, desto höher ist aber der Aufwand für Umstellung und Dokumentation. In der Lohnabfüllung ist der Mischansatz die natürliche Grenze, weil er Rohstoffchargen und Rezeptur eindeutig verbindet.
§ 10 — SchlussFazit: Chargennummer in der Praxis
Die Chargennummer ist eine kleine Angabe mit großer Wirkung. Sie kostet auf der Packung wenige Millimeter und im Betrieb eine saubere Dokumentation, und sie entscheidet im Ernstfall darüber, ob ein Rückruf tausend Packungen betrifft oder hunderttausend.
Für Einkäufer heißt das: Die Systematik gehört ins Briefing, das Chargenprotokoll in die Spezifikation und der Testrückruf in die Lieferantenbewertung. Für Produktentwickler heißt es: Wer heute Ansatz, Los und Datum sauber verknüpft, hat den Weg zu 2D-Codes und digitaler Rückverfolgbarkeit schon halb hinter sich.
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Produktionsprojekt anfragen →Wissen & Weiterführendes
Lexikon Verpackung & Abfülltechnik
Etikettierung
Verfahren, Materialien und Pflichtangaben auf dem Etikett – der Träger der Chargenangabe.
GTIN
Die Artikelnummer des Handels: Was sie identifiziert und warum sie das Los nicht ersetzt.
HACCP
Das präventive System der Lebensmittelsicherheit, in dem die Chargendokumentation verankert ist.
GMP – Good Manufacturing Practice
Grundregeln guter Herstellungspraxis, von der Hygiene bis zur Dokumentation je Charge.
Allergene
Die 14 Hauptallergene und ihre Kennzeichnung – ein häufiger Rückrufgrund.
Nahrungsergänzungsmittel
Definition, Abgrenzung und Kennzeichnungspflichten nach NemV und LMIV.
Lohnabfüllung für Lebensmittel
Pulver, Granulate und Flüssiges in Dosen, Doypacks und Sachets – IFS Food und EU-Bio.
Externe Quellen: Richtlinie 2011/91/EU (EUR-Lex) · Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit · GS1 Application Identifier (10) Batch/Lot
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich als fachliche Grundlage für Produktentwickler und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie stellen keine medizinische Beratung dar und sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt. Für die finalen Produkt-Claims und die Einhaltung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist der jeweilige Inverkehrbringer verantwortlich. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und auf Basis verfügbarer wissenschaftlicher Literatur zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Quellen & weiterführende Literatur
- Richtlinie 2011/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt. EUR-Lex ↗
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung), Art. 18 Rückverfolgbarkeit, Art. 19 Rücknahme und Rückruf. EUR-Lex ↗
- Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV), Bundesrepublik Deutschland. gesetze-im-internet.de ↗
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV), Art. 24 und Anhang X. EUR-Lex ↗
- Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Art. 15. EUR-Lex ↗
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Art. 19. EUR-Lex ↗
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Pflichten der Hersteller. EUR-Lex ↗
- GS1, Application Identifier (10) Batch or lot number, GS1 General Specifications. GS1 ↗