Verpackungslexikon · Zertifikate & Standards

HACCP: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte in der Abfüllung

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist ein vorbeugendes System für Lebensmittelsicherheit: Gefahren werden systematisch ermittelt und an kritischen Kontrollpunkten beherrscht. In der EU müssen Lebensmittelunternehmer, außer in der Primärproduktion, Verfahren nach diesen Grundsätzen einrichten (Art. 5 der Verordnung (EG) 852/2004). Es ist ein Konzept, kein zertifizierbarer Standard.

  • Gesetzliche Pflicht: Verfahren nach den Grundsätzen für Lebensmittelunternehmer, außer in der Primärproduktion (Art. 5 VO (EG) 852/2004)
  • Sieben Grundsätze: von der Gefahrenanalyse bis zur Dokumentation, in Art. 5 Abs. 2 aufgeführt
  • Konzept, kein Zertifikat: Zertifiziert werden Standards wie IFS Food; OH!S arbeitet mit dokumentiertem Konzept

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HACCP – Metalldetektor als Kontrollpunkt an einer Abfülllinie für Pulver
7Grundsätze nach Art. 5 VO (EG) 852/2004
IFS Food · EU-Bio
7Grundsätze
nach Art. 5 Abs. 2
01.01.2006Pflicht gilt seit
(VO (EG) 852/2004)
24.03.2021Lebensmittelsicherheitskultur
in Kraft (VO (EU) 2021/382)
48 hbis zur Antwort
auf Ihre Anfrage

01 · Definition

Was ist HACCP?

HACCP fragt nicht, ob am Ende alles in Ordnung ist, sondern wo im Prozess etwas schiefgehen kann und wie man das verhindert.

Das System ist vorbeugend. Statt Fehler im Endprodukt zu suchen, ermittelt der Betrieb vorab biologische, chemische und physikalische Gefahren, legt fest, an welchen Schritten sie beherrscht werden müssen, und überwacht diese Schritte. Dazu gehören zum Beispiel Fremdkörper, mikrobiologische Kontamination und Allergen-Kreuzkontakt.

Der Begriff wird oft mit einem Zertifikat verwechselt. Tatsächlich ist das System ein gesetzlich gefordertes Konzept. Die Lebensmittelüberwachung prüft es samt Dokumentation. Zertifiziert werden dagegen Managementsysteme, die diese Grundsätze einschließen.

Konzept, Basis und Zertifikat im Vergleich
BegriffWas es istRechtsnatur
HACCPSystem zur Beherrschung von Gefahrengesetzliche Pflicht, außer in der Primärproduktion
Gute Hygienepraxis (GHP)allgemeine Hygienevoraussetzungen als Basisgesetzlich (Art. 4 und Anhang II der Verordnung (EG) 852/2004)
IFS Food, FSSC 22000, BRCGSzertifizierbare Standards, die diese Grundsätze einschließenprivat, freiwillig

02 · Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage: Art. 5 der Verordnung (EG) 852/2004

Die EU verpflichtet Lebensmittelunternehmer, ständige Verfahren auf Grundlage der Grundsätze einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten.

Verordnung (EG) 852/2004

Art. 5 Abs. 1 verlangt Verfahren nach den Grundsätzen. Die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2006. Ausgenommen ist die Primärproduktion.

Lebensmittelsicherheitskultur

Die Verordnung (EU) 2021/382 verpflichtet Lebensmittelunternehmer außer in der Primärproduktion, eine angemessene Lebensmittelsicherheitskultur einzuführen, aufrechtzuerhalten und nachzuweisen. In Kraft seit 24.03.2021.

Codex und Leitlinien

Der Codex Alimentarius (CXC 1-1969) ist die internationale Referenz, aber kein EU-Recht. Die Kommissionsbekanntmachung 2022/C 355/01 erläutert die Umsetzung unverbindlich, auch für kleine Betriebe.

Unternehmer müssen gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass sie die Verfahren einhalten. Dokumentation und Aufzeichnungen richten sich nach Art und Größe des Betriebs. Zur Lebensmittelsicherheitskultur zählen das Engagement von Leitung und Beschäftigten, Führung, offene Kommunikation auch über Abweichungen und ausreichende Ressourcen.

03 · Grundsätze

Die sieben Grundsätze in der Praxis

Die Grundsätze nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 852/2004
GrundsatzWas er verlangtBeispiel Abfüllung
a) Gefahren ermittelnAlle Gefahren erfassen, die verhütet, beseitigt oder auf ein akzeptables Maß gesenkt werden müssenGefahren je Prozessschritt von Wareneingang bis Verpackung
b) Kritische Kontrollpunkte bestimmenSchritte festlegen, an denen die Beherrschung wesentlich istSchritte, die später keine Korrektur mehr erlauben
c) Grenzwerte festlegenMessbare Grenzen je KontrollpunktEin Wert, ab dem Ware zu sperren ist
d) Überwachung einrichtenWer prüft was, wann und wiePrüfintervall und Aufzeichnung am Kontrollpunkt
e) Korrekturmaßnahmen festlegenWas geschieht, wenn ein Punkt nicht beherrscht istWare sperren, Ursache klären, Prozess nachsteuern
f) VerifizierenRegelmäßig prüfen, ob das System wirktinterne Audits, Stichproben, Überprüfung der Unterlagen
g) DokumentierenDokumente und Aufzeichnungen führenangepasst an Art und Größe des Betriebs

Der Codex nennt ebenfalls sieben Grundsätze, gliedert die Anwendung aber in zwölf Schritte. Die Revision vom 25. September 2020 ergänzt unter anderem Lebensmittelsicherheitskultur, Allergenmanagement, Rückverfolgbarkeit und die Validierung des Plans.

04 · PRP und CCP

PRP, oPRP und CCP: wo liegt der Unterschied?

Nicht jede Maßnahme ist ein kritischer Kontrollpunkt. Den größten Teil der Lebensmittelsicherheit tragen Basismaßnahmen, die Prerequisite-Programme (PRP): Reinigung, Schädlingsbekämpfung, Personalhygiene, Lieferantenfreigabe.

Ein CCP ist ein Schritt, an dem eine Gefahr verhütet, beseitigt oder auf ein akzeptables Maß gesenkt wird und für den ein kritischer Grenzwert gilt. Der Begriff operatives PRP (oPRP) stammt aus ISO 22000:2018 und beschreibt eine Steuerungsmaßnahme, die die Gefahrenanalyse als wesentlich einstuft, ohne dass ein messbarer kritischer Grenzwert mit sofortiger Produktabweisung festgelegt ist. Im EU-Recht und im Codex kommt er nicht vor.

PRP, oPRP und CCP im Vergleich
KriteriumPRPoPRPCCP
Wirkungallgemeine Hygiene- und BasismaßnahmenSteuerung einer als wesentlich eingestuften GefahrBeherrschung am entscheidenden Schritt
Kritischer Grenzwertneinkein messbarer Grenzwert mit sofortiger Produktabweisungja
BeispieleReinigung, Schädlingsmonitoring, Personalhygiene, Wareneingangergibt die Gefahrenanalyseergibt die Gefahrenanalyse
Begriff stammt ausCodex (als GHP), ISO 22000ISO 22000:2018Codex, EU-Recht, ISO 22000

05 · Abfüllbeispiel

Beispiel: Gefahren bei der Abfüllung von Pulver

Das Beispiel zeigt typische Gefahren und Maßnahmen. Es ist didaktisch gemeint und keine Aussage über einen konkreten Betrieb.

Beispielhafte Gefahrenanalyse für die Pulverabfüllung
ProzessschrittTypische GefahrTypische MaßnahmeEinstufung
Wareneingang und LagerungFremdkörper, SchädlingeLieferantenfreigabe, Wareneingangskontrolle, Schädlingsmonitoringin der Regel PRP
MischenAllergen-Kreuzkontakt, ReinigungsmittelrückständeReinigungsplan, Chargenreihenfolge, ReinigungskontrollePRP oder oPRP, je nach Analyse
Sieben und MetallerkennungFremdkörper wie Metall, Glas, KunststoffSieb, Magnet, Metalldetektion oder RöntgenCCP oder oPRP, je nach Analyse
Dosieren und Abfüllenmikrobiologische Kontamination, FremdkörperHygienebereich, Personalhygienein der Regel PRP
Siegeln und Verschließenundichte VerpackungVerschluss- und Dichtheitskontrolleje nach Analyse
Symbolbild: fünf Karten mit Pfeilen für die Prozessschritte einer Abfüllung als Grundlage der Gefahrenanalyse
Die Prozessschritte der Abfüllung bilden die Grundlage jeder Gefahrenanalyse

Ob etwa die Metallerkennung als CCP oder als oPRP geführt wird, entscheidet die Gefahrenanalyse des einzelnen Betriebs. In der Praxis kommen beide Einstufungen vor. Deshalb gibt es keine allgemeingültige Liste von Kontrollpunkten; jede Produktion braucht ihre eigene Analyse, abhängig von Füllgut, Anlage und Prozess.

Weitere Gefahren, etwa durch Allergene, und die Reinigung zwischen Chargen gehören in dieselbe Analyse. Zur Anlagenreinigung: CIP und SIP.

06 · Konzept und Zertifikat

Konzept ist nicht gleich Zertifikat

„HACCP-zertifiziert“ ist eine unpräzise Formulierung. Zutreffend ist „arbeitet nach den HACCP-Grundsätzen“ oder „zertifiziert nach einem Standard, der HACCP-Anforderungen enthält“. Die Lebensmittelüberwachung prüft das Konzept samt Dokumentation, nicht ein Zertifikat.

Ein Standard wie IFS Food prüft das Konzept zusätzlich in einem externen Audit. Der Nachweis ist dann das Zertifikat nach dem Standard, nicht ein eigenes Zertifikat für das Konzept.

Formulierungen richtig einordnen
AussageEinordnung
„HACCP-zertifiziert“unpräzise: Das System wird nicht als eigener Standard zertifiziert
„arbeitet nach HACCP-Grundsätzen“zutreffend für ein dokumentiertes Konzept, aber kein unabhängiger Nachweis
„zertifiziert nach IFS Food“zutreffend: Der Standard enthält diese Anforderungen
„HACCP-konform“keine geschützte Aussage, ohne Beleg nicht belastbar
Gereinigte Edelstahlanlage als Basismaßnahme der Hygiene
Sauber gereinigte Anlagen sind eine Basismaßnahme der Hygiene

07 · Verpackung

Was für Hersteller von Verpackungsmaterial gilt

Hersteller von Verpackungsmaterial fallen nicht unter Art. 5 der Verordnung (EG) 852/2004. Für sie gelten die Rahmenverordnung (EG) 1935/2004 und die GMP-Verordnung (EG) 2023/2006. HACCP-basierte Ansätze fordern vor allem private Standards wie IFS PACsecure und BRCGS Packaging Materials.

Beim Abfüller gilt für Verpackung und Umhüllung zusätzlich Anhang II Kapitel X der Verordnung (EG) 852/2004: Verpackungsmaterial darf keine Kontaminationsquelle sein und ist vor Kontamination geschützt zu lagern. Mehr zur Abgrenzung: GMP und International Featured Standards.

08 · Einkauf

Was Sie von einem Abfüllpartner erwarten können

  • Dokumentiertes KonzeptFragen Sie, ob eines vorliegt, wer es verantwortet und wann es zuletzt überprüft wurde.
  • ZertifikatNach welchem Standard, welcher Version und mit welchem Geltungsbereich wird auditiert, zum Beispiel nach IFS Food?
  • AllergeneWie werden Allergene getrennt, und wie wird der Kreuzkontakt in der Gefahrenanalyse behandelt?
  • VerifizierungWie wird geprüft, ob das System wirkt, etwa durch interne Audits?
  • RückverfolgbarkeitWie werden Chargen dokumentiert? Mehr zur Chargennummer.
  • KulturWie ist die Lebensmittelsicherheitskultur nachgewiesen?

Typische Fehler„HACCP-zertifiziert“ als Nachweis akzeptieren. Aufzeichnungen ohne Verifizierung für einen Beleg der Wirksamkeit halten. Allergene und Reinigungsmittelrückstände in der Gefahrenanalyse vergessen. Eine fremde Kontrollpunkt-Liste auf die eigene Produktion übertragen.

Nachweise für Ihr Projekt?

Abfüllung unter IFS Food und EU-Bio klären

Nennen Sie uns Produkt, Format und die Nachweise, die Ihr Kunde verlangt. Innerhalb von 48 Stunden erfahren Sie, ob und wie wir Ihr Projekt umsetzen.

  • Antwort in 48 Stunden
  • NDA auf Wunsch
  • IFS Food und EU-Bio (DE-ÖKO-003)

09 · Bei OH!S

Das Konzept bei OH!S

OH!S arbeitet mit einem dokumentierten HACCP-Konzept. Zertifiziert ist OH!S nach IFS Food, aktuell Version 8, jährlich auditiert, und nach EU-Bio (Kontrollstelle DE-ÖKO-003). IFS Food schließt die Grundsätze ein; die Zertifizierung nach diesem Standard ist der übliche Weg, ein Konzept unabhängig prüfen zu lassen.

Welche Unterlagen Ihr Projekt braucht, nennen Sie uns mit der Anfrage. Das Leistungsangebot rund um Bio beschreibt die Seite zur Bio-Lohnabfüllung.

Aufzeichnungen und Kontrollprotokolle als Teil der Dokumentation
Aufzeichnungen und Kontrollprotokolle gehören zur Dokumentation

Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihr Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Produkt und Füllgut (Pulver, Granulat, Flüssigkeit, Stückgut)
  • Allergene: welche der 14 Hauptallergene Ihr Produkt enthält
  • Anforderungen Ihres Kunden an Lebensmittelsicherheit und Nachweise (z. B. IFS Food, EU-Bio)
  • Rohstoff: von Ihnen beigestellt oder von uns beschafft
  • Bio: ja oder nein
  • Gewünschtes Format und Füllmenge je Einheit
  • Geplante Auflage und Wunschtermin
  • Lieferziel (Deutschland, Österreich oder weitere EU-Länder)

10 · Anfrage

So gelingt Ihre Anfrage in einem Schritt

Besondere Anforderungen an Hygiene, Fremdkörper oder Allergene nennen Sie am besten gleich. So lässt sich früh klären, ob und wie die Abfüllung passt.

Preise und Termine nennen wir verbindlich erst im Angebot.

11 · FAQ

Häufige Fragen zu HACCP

Was bedeutet HACCP?

HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points, auf Deutsch Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Es ist ein vorbeugendes System: Der Betrieb ermittelt Gefahren im Prozess, legt fest, an welchen Schritten sie beherrscht werden müssen, überwacht diese Schritte und dokumentiert das Ergebnis. Es schützt nicht durch Prüfung des Endprodukts, sondern durch Steuerung des Prozesses.

Ist HACCP gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach Art. 5 der Verordnung (EG) 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer ständige Verfahren einrichten, durchführen und aufrechterhalten, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen. Die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2006. Ausgenommen ist die Primärproduktion. Die Lebensmittelüberwachung prüft das Konzept samt Dokumentation, nicht ein Zertifikat.

Welche sieben Grundsätze hat HACCP?

Die sieben Grundsätze nach Art. 5 Abs. 2 sind: Gefahren ermitteln, kritische Kontrollpunkte bestimmen, Grenzwerte für diese Punkte festlegen, Überwachungsverfahren einrichten, Korrekturmaßnahmen festlegen, die Wirksamkeit regelmäßig überprüfen und Dokumente und Aufzeichnungen führen. Die Dokumentation richtet sich nach Art und Größe des Betriebs.

Was ist der Unterschied zwischen PRP und CCP?

PRP sind allgemeine Hygiene- und Basismaßnahmen wie Reinigung, Schädlingsbekämpfung, Personalhygiene und Lieferantenfreigabe. Ein CCP ist ein Schritt, an dem eine Gefahr verhütet, beseitigt oder auf ein akzeptables Maß gesenkt wird und für den ein kritischer Grenzwert gilt. Der Begriff operatives PRP stammt aus ISO 22000 und kommt im EU-Recht nicht vor.

Gibt es ein HACCP-Zertifikat?

Nicht im eigentlichen Sinn. HACCP ist ein Konzept und kein zertifizierbarer Standard. Zertifiziert werden Managementsysteme, die HACCP einschließen, etwa nach IFS Food, ISO 22000 und FSSC 22000 oder BRCGS. Zutreffend ist die Formulierung „arbeitet nach HACCP-Grundsätzen“ oder „zertifiziert nach einem Standard, der HACCP-Anforderungen enthält“.

Gilt HACCP auch für Hersteller von Verpackungsmaterial?

Hersteller von Verpackungsmaterial fallen nicht unter Art. 5 der Verordnung (EG) 852/2004. Für sie gelten die Verordnung (EG) 1935/2004 und die GMP-Verordnung (EG) 2023/2006. HACCP-basierte Ansätze fordern vor allem private Standards wie IFS PACsecure und BRCGS Packaging Materials. Beim Abfüller gelten Anforderungen an Verpackungsmaterial nach Anhang II Kapitel X der Verordnung (EG) 852/2004.

Arbeitet OH!S nach HACCP?

OH!S arbeitet mit einem dokumentierten HACCP-Konzept. Zertifiziert ist OH!S nach IFS Food, aktuell Version 8, jährlich auditiert, sowie nach EU-Bio (Kontrollstelle DE-ÖKO-003). Ein HACCP-Zertifikat im eigentlichen Sinn gibt es nicht; der Nachweis läuft über den Standard. Welche Unterlagen Ihr Projekt braucht, nennen Sie uns bitte mit der Anfrage.

12 · Fazit

Fazit: HACCP ist ein Konzept, kein Zertifikat

Die Grundsätze sind für Lebensmittelunternehmer Pflicht, die Lebensmittelüberwachung prüft das Konzept samt Dokumentation. Für den Einkauf zählen drei Punkte: ob ein dokumentiertes Konzept vorliegt, nach welchem Standard auditiert wird und ob die Gefahrenanalyse zum konkreten Füllgut und Prozess passt. Eine Kontrollpunkt-Liste lässt sich nicht von einem Betrieb auf einen anderen übertragen.

Wie das Konzept mit der guten Herstellungspraxis zusammenhängt, erklärt der Eintrag zu GMP. Nennen Sie uns Ihre Anforderungen mit der Anfrage.

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  1. Anfrage sendenProdukt, Format, Menge und Zeitrahmen genügen für den Start. NDA auf Wunsch.
  2. Antwort in 48 StundenWir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
  3. Angebot nach Klärung der EckdatenPreise und Termine nennen wir verbindlich im Angebot.

Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 4 und 5, Anhang II Kapitel X. Stand: 05.10.2026. EUR-Lex 852/2004 (öffnet in neuem Tab)
  2. Verordnung (EU) 2021/382 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) 852/2004 (Lebensmittelsicherheitskultur, Allergenmanagement). Stand: 05.10.2026. EUR-Lex 2021/382 (öffnet in neuem Tab)
  3. Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 vom 16.09.2022 zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit (nicht rechtsverbindlich). Stand: 05.10.2026. EUR-Lex 2022/C 355/01 (öffnet in neuem Tab)
  4. Codex Alimentarius: Allgemeine Grundsätze der Lebensmittelhygiene, CXC 1-1969, Revision 2020. Stand: 05.10.2026. Codex Alimentarius (öffnet in neuem Tab)
  5. ZHAW: Managementsysteme ISO 22000, FSSC 22000, IFS und BRC im Vergleich. Stand: 05.10.2026. ZHAW (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 29.05.2023 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig neu aufgebaut: Rechtsgrundlage (Art. 5 VO (EG) 852/2004, Lebensmittelsicherheitskultur, Codex), sieben Grundsätze als Tabelle, PRP, oPRP und CCP, Abfüllbeispiel, Abgrenzung von Konzept und Zertifikat, Packmittelhersteller, Anfrage-Checkliste; Herkunftsgeschichte und „globaler Standard“ entfernt.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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