Verpackungslexikon · Recht & Nachhaltigkeit
BPA (Bisphenol A) ist ein Ausgangsstoff für Epoxidharze und Polycarbonat und steckt deshalb in Lacken, Beschichtungen und Kunststoffen. Die Verordnung (EU) 2024/3190, in Kraft seit dem 20. Januar 2025, verbietet seine Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien. Übergangsfristen staffeln, bis wann Bestände in Verkehr kommen und befüllt werden dürfen.
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01 · Definition
BPA ist seit Januar 2025 in Lebensmittelkontaktmaterialien verboten, aber nicht auf einen Schlag: Die Verordnung staffelt, wann welche Verpackung noch in Verkehr kommen und befüllt werden darf.
Bisphenol A dient als Ausgangsstoff für Epoxidharze und Polycarbonat. Für Verpackungen ist es vor allem als Bestandteil von Lacken und Beschichtungen relevant, etwa im Innen- und Außenlack von Metalldosen, daneben in Kunststoffen, Klebstoffen und Druckfarben.
Die Verordnung (EU) 2024/3190 gilt für alle Materialgruppen mit Lebensmittelkontakt. Sie erfasst neben Bisphenol A auch andere Bisphenole und Bisphenolderivate mit harmonisierter Einstufung für bestimmte gefährliche Eigenschaften. Für die Auslegung hat die Kommission die Leitlinie C/2025/6721 veröffentlicht, die nicht rechtsverbindlich ist. Den Gesamtrahmen erklärt der Eintrag Lebensmittelkontaktmaterialien.
| Merkmal | Aussage |
|---|---|
| Rechtsakt | Verordnung (EU) 2024/3190 vom 19.12.2024 |
| In Kraft | 20.01.2025 |
| Berichtigung | Verordnung (EU) 2026/250 vom 02.02.2026 |
| Erfasst | Bisphenol A und weitere Bisphenole mit harmonisierter Einstufung |
| Materialien | alle Gruppen mit Lebensmittelkontakt |
| Nachweis | Erklärung nach Art. 8 und Anhang III |
| Auslegung | Leitlinie C/2025/6721, nicht rechtsverbindlich |
02 · Regeln
Die Verwendung von BPA bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien ist verboten, ebenso das Inverkehrbringen von Materialien, die damit hergestellt wurden.
Bisphenole und Derivate mit harmonisierter Einstufung für bestimmte gefährliche Eigenschaften dürfen nicht verwendet werden. Wurde ein anderes Bisphenol verwendet, dürfen keine Rückstände von Bisphenol A enthalten sein.
Anhang II nennt unter anderem flüssige Epoxidharze für selbsttragende Gegenstände über 1.000 Liter und Polysulfon-Filtrationsmembranen; die Migration darf nicht nachweisbar sein. Weitere Ausnahmen setzen ein Zulassungsverfahren voraus.
Für Verpackungen im üblichen Abfüllgeschäft sind die Ausnahmen kaum relevant. Die Einträge zu Bisphenol A in der Unionsliste der Kunststoffverordnung entfallen; der Stoff wird seither über das Verbot geregelt. In Deutschland enthält die Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom 19. Dezember 2025 Bußgeldvorschriften zu dieser Verordnung.
1 µg/kg ist kein Grenzwert für Bisphenol ADer Wert ist die Mindest-Nachweisgrenze der Analysemethode für Fälle, in denen eine Migration nicht nachweisbar sein darf. Er ist keine Freigabe für Mengen unter 1 µg/kg und kein allgemeiner Grenzwert. Das Verbot knüpft an die Verwendung bei der Herstellung an.
03 · Fristen

Die Fristen knüpfen an das erstmalige Inverkehrbringen des fertigen Lebensmittelkontaktgegenstands an, nicht an Zwischenmaterialien wie Blech oder Lack. Ein Beispiel der Kommissionsleitlinie: Getränkedosen mit Innenlack auf Basis von Bisphenol A durften bis zum 20. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden. Entscheidend ist also, wann die leere Dose erstmals in Verkehr kam, nicht wann sie befüllt oder verkauft wird.
| Fall | Frist |
|---|---|
| Verbot gilt formal | seit 20.01.2025 |
| Fertige Einweg-Gegenstände, die mit Bisphenol A hergestellt wurden, erstmals in Verkehr bringen (Hauptfrist, 18 Monate) | bis 20.07.2026, abgelaufen |
| Diese Einweg-Gegenstände befüllen und verschließen | bis 20.07.2027; befüllte Ware bis Erschöpfung der Bestände verkaufen |
| Fertige Mehrweg-Gegenstände, die vor Inkrafttreten rechtmäßig waren | erstmals in Verkehr bis 20.07.2026; im Verkehr bis 20.07.2027 |
| Einweg-Gegenstände für Konserven aus Obst, Gemüse und Fischereierzeugnissen | längere Frist; Fachquellen nennen den 20.01.2028, Quellen nicht ganz einheitlich |
| Einweg-Metallgegenstände mit Lack auf Bisphenol-A-Basis nur auf der Außenseite | längere Frist; Fachquellen nennen den 20.01.2028 |
| Mehrweg-Ausrüstung der gewerblichen Lebensmittelherstellung | gesonderte Fristen; hier nicht beziffert, da Quellen abweichen |
Die Konserven- und Außenlack-Fristen sowie die Fristen für gewerbliche Mehrwegausrüstung sind nicht mit letzter Sicherheit belegt. Prüfen Sie Ihren Fall am Wortlaut der Artikel 11 und 12 der Verordnung oder mit Ihrer Rechtsberatung.
| Ihre Situation | Einordnung | Was Sie tun sollten |
|---|---|---|
| Leere Einweg-Dosen mit bisphenolhaltigem Lack wurden bis 20.07.2026 erstmals in Verkehr gebracht | Befüllen bis 20.07.2027 möglich | Lieferdatum belegen, Erklärung nach Anhang III verlangen |
| Erstes Inverkehrbringen der leeren Dose liegt nach dem 20.07.2026 | bisphenolhaltiger Lack nach Auslegung der Fachquellen nur in den Fällen der längeren Fristen zulässig | Erklärung muss die Nichtverwendung von Bisphenol A ausweisen |
| Dose für Obst, Gemüse oder Fischereierzeugnisse | längere Frist laut Fachquellen | Wortlaut Art. 11 und 12 prüfen |
| BPA nur im Außenlack | längere Frist laut Fachquellen | Innen- und Außenlack getrennt erklären lassen |
| Befüllte Ware im Lager | Abverkauf bis Erschöpfung, wenn fristgerecht befüllt | Befülldatum und Dosencharge dokumentieren |
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04 · Nachweis
Nach Artikel 8 der Verordnung braucht jedes Material und jeder Gegenstand auf allen Stufen des Inverkehrbringens außer dem Einzelhandel eine Erklärung nach Anhang III. Sie gilt für alle Materialgruppen; adressiert sind auch Lieferanten von Dosen, Lacken, Klebstoffen und Druckfarben. Belege wie die Liste der verwendeten Monomere und Ausgangsstoffe sind bereitzuhalten und den Behörden unverzüglich vorzulegen.
| Angabe | Prüffrage |
|---|---|
| Aussteller und Hersteller | Name, Anschrift und Kontaktdaten vollständig? |
| Identifizierung | Ist genau diese Dose oder dieser Lack gemeint, Zwischenprodukt und fertiger Gegenstand getrennt? |
| Aussage zur Verwendung | Wurden Bisphenol A oder andere Bisphenole und Derivate verwendet, ja oder nein, welche? |
| Belege | Liegt die Liste der Ausgangsstoffe beim Lieferanten bereit? |
| Inverkehrbringen | Wann kam die leere Dose erstmals in Verkehr? Lieferschein oder Charge als Beleg |
| Innen- und Außenlack | Sind beide Lacke getrennt erklärt? |
| Weitere Bauteile | Sind Deckel, Dichtung, Klebstoff und Druckfarbe erfasst? |
BPA-NI und BPA frei sind keine NachweiseBPA-NI steht für BPA Non-Intent: Lacksysteme, in denen Bisphenol A nicht absichtlich eingesetzt wird. Spuren sind damit nicht ausgeschlossen, und der Begriff hat keine Rechtsdefinition. Auch BPA frei beschreibt keine rechtliche Kategorie. Maßgeblich ist die Erklärung, die nennt, ob Bisphenol A oder andere Bisphenole verwendet wurden. Wie diese Erklärung im Zusammenspiel mit den anderen Dokumenten steht, zeigt der Eintrag Konformitätserklärung.
05 · Bauteile

Eine Dose ist ein Gesamtsystem. Weißblech und Aluminium berühren das Füllgut nicht direkt, sondern über einen Innenlack; dazu kommen Außenlack, Deckel und Dichtung. Jedes Bauteil kann einen eigenen Lieferanten und eine eigene Erklärung haben. Bei Pappdosen und Beuteln stehen Kunststoffschichten, Klebstoffe, Lacke und Druckfarben im Blick, bei Gläsern der Verschlusslack.
| Bauteil | Möglicher Bezug | Nachweis |
|---|---|---|
| Innenlack der Metalldose | Epoxidharz-Lacke können Bisphenol A als Ausgangsstoff enthalten | Erklärung nach Anhang III vom Dosen- oder Lacklieferanten |
| Außenlack der Metalldose | eigene Frist möglich, laut Fachquellen | Außenlack getrennt erklären lassen |
| Deckel, Dichtung, Verschlusslack | Beschichtungen und Kunststoffe | Erklärung zu Deckel und Dichtung |
| Pappdose und Liner | Kunststoffschichten, Klebstoffe, Lacke, Druckfarben | Erklärung zu allen berührenden Schichten |
| Folienbeutel | Kunststoffe, Klebstoffe, Druckfarbe | Erklärung des Folien- und Beutelherstellers |
Was bei Matcha-Dosen zusätzlich zählt, lesen Sie unter Matcha Dosen; wie das Befüllen von Dosen abläuft, unter Lohnabfüllung von Dosen. Für Gläser mit Metalldeckel finden Sie den Verschluss unter Glasverpackung.
06 · Typische Fehler

Die folgenden Fehler kosten in Projekten mit Metalldosen am meisten Zeit, weil sie meist erst bei der Freigabe auffallen.
Mit diesen Punkten können wir Ihr Dosenprojekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.
07 · Anfrage
OH!S fordert die Unterlagen des Packmittelherstellers an und archiviert sie je Artikel; sie müssen vor Produktionsstart vorliegen. Sonderausführungen wie Prägung oder Stanzung werden individuell kalkuliert. Eine verbindliche rechtliche Bewertung ersetzt das nicht. Ihr Pflichtenheft finden Sie im Eintrag Verpackungsspezifikation; die Dose als Gesamtsystem im Eintrag Migration und NIAS.
08 · FAQ
Nicht pauschal. Die Verordnung (EU) 2024/3190 gilt seit dem 20. Januar 2025 und arbeitet mit einer Fristenkaskade. Der 20. Juli 2026 war das Ende der Hauptfrist für das erstmalige Inverkehrbringen fertiger Einweg-Gegenstände mit Bisphenol A. Danach darf eine neu in Verkehr kommende Dose außerhalb der längeren Fristen keinen damit hergestellten Lack mehr tragen. Bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Dosen dürfen noch befüllt werden, befüllte Ware darf abverkauft werden.
Ja, wenn die leere Einweg-Dose bis zum 20. Juli 2026 erstmals in Verkehr gebracht wurde. Dann darf sie noch 12 Monate nach Ablauf der Frist befüllt und verschlossen werden, also bis zum 20. Juli 2027. Die befüllte Ware darf bis zur Erschöpfung der Bestände verkauft werden. Dokumentieren Sie das Datum des ersten Inverkehrbringens der leeren Dose und fordern Sie die Erklärung nach Anhang III.
BPA-NI steht für BPA Non-Intent. Gemeint sind Lacksysteme, bei denen Bisphenol A nicht absichtlich eingesetzt wird; geringe Mengen können nach Fachveröffentlichungen trotzdem nachweisbar bleiben. Der Begriff ist ein Branchenausdruck ohne Rechtsdefinition und ist nicht gleichbedeutend mit einer Freiheit von Bisphenol A. Maßgeblich ist die Erklärung nach Anhang III der Verordnung (EU) 2024/3190, die benennt, ob Bisphenol A oder andere Bisphenole bei der Herstellung verwendet wurden.
Nein. 1 µg/kg ist die Mindest-Nachweisgrenze der Analysemethode für Fälle, in denen die Verordnung verlangt, dass eine Migration nicht nachweisbar sein darf, etwa bei den engen Ausnahmen. Sie ist kein allgemeiner Grenzwert und keine Freigabe für Mengen unterhalb dieses Werts. Das Verbot knüpft an die Verwendung bei der Herstellung an, nicht an einen Messwert im Lebensmittel.
Nein. Die Verordnung (EU) 2024/3190 erfasst alle Materialgruppen mit Lebensmittelkontakt, unter anderem Lacke und Beschichtungen, Kunststoffe, Klebstoffe, Druckfarben, Gummi, Silikone und Ionenaustauscherharze. Bei Dosen steht der Innen- und Außenlack im Mittelpunkt, bei Pappdosen und Beuteln sind es Kunststoffschichten, Klebstoffe, Lacke und Druckfarben. Auch Lieferanten dieser Vorprodukte sind zur Erklärung nach Anhang III verpflichtet.
Verlangen Sie die Erklärung nach Anhang III der Verordnung (EU) 2024/3190: Aussteller und Hersteller, Identifizierung der Dose und ihrer Beschichtungen, die Aussage, ob Bisphenol A oder andere Bisphenole verwendet wurden, und die Zusage, Belege wie die Liste der Ausgangsstoffe bereitzuhalten. Ergänzen Sie das Datum des ersten Inverkehrbringens der leeren Dose und die getrennte Angabe für Innen- und Außenlack.
Für Einweg-Gegenstände zur Konservierung bestimmter Obst-, Gemüse- und Fischereierzeugnisse sowie für Metallgegenstände mit einem Lack auf Basis von Bisphenol A nur auf der Außenseite sehen Fachquellen längere Fristen vor, genannt wird der 20. Januar 2028. Die Quellen sind bei den Daten nicht ganz einheitlich. Für gewerbliche Mehrwegausrüstung gelten gesonderte Fristen. Prüfen Sie Ihren Fall am Wortlaut der Artikel 11 und 12 oder mit Ihrer Rechtsberatung.
09 · Fazit
BPA ist in Lebensmittelkontaktmaterialien seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/3190 am 20. Januar 2025 verboten, mit einer Fristenkaskade: leere Einweg-Packmittel bis 20. Juli 2026, Befüllung bis 20. Juli 2027, längere Fristen laut Fachquellen für Konserven und Außenlack. Für die Praxis zählen drei Dinge: die Erklärung nach Anhang III für Innen- und Außenlack, das dokumentierte Datum des ersten Inverkehrbringens der leeren Dose und der Blick auf alle Bauteile, nicht nur auf das Blech.
Als Nächstes lesen Sie, wie sich die Bisphenol-Erklärung zu den übrigen Nachweisen verhält, im Eintrag Konformitätserklärung, und schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: 05.10.2026. Änderungen: 05.10.2026 Erstveröffentlichung.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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