Rohstoff-Lexikon · Pulver & Getränke
Matcha Tee ist fein gemahlenes Pulver aus den ganzen Blättern des Teestrauchs Camellia sinensis, die vor der Ernte beschattet werden. Anders als beim Aufguss wird das Blatt vollständig verzehrt – mit Ballaststoffen, Protein, Catechinen und natürlichem Koffein. Für Nahrungsergänzungsmittel und Getränkepulver ist Matcha Geschmacks- und Farbträger; rechtlich unterscheidet er sich deutlich vom Grüntee-Extrakt.
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01 · Steckbrief
Matcha Tee stammt aus derselben Pflanze wie jeder grüne Tee, Camellia sinensis (L.) Kuntze. Grüner Tee entsteht ohne Fermentation und enthält deshalb Flavanole, die Catechine; das wichtigste davon ist (-)-Epigallocatechin-3-gallat, kurz EGCG [1].
Der Unterschied liegt in Anbau und Form: Die Teepflanzen werden vor der Ernte beschattet, was die Bildung von L-Theanin, Koffein, Chlorophyll und Catechinen fördert [5]. Danach wird das ganze Blatt zu Pulver vermahlen. Im Produkt landet deshalb das vollständige Blatt, nicht nur der wasserlösliche Anteil wie beim Aufguss.
Eine Analyse von 2024 fand in Matcha-Pulver 56,1 g Ballaststoffe, 17,3 g Protein und 7,3 g Fett je 100 g [4]. Der Koffeingehalt schwankt je nach Sorte, Ernte und Verarbeitung stark; für Rezeptur und Kennzeichnung zählt die Analyse der jeweiligen Charge.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Botanik | Camellia sinensis (L.) Kuntze, ganzes Blatt, beschattet |
| Synonyme | Matcha, Maccha, gemahlener Grüntee |
| Hauptinhaltsstoffe | Catechine (vor allem EGCG), Koffein, L-Theanin, Chlorophyll |
| Nährwerte je 100 g [4] | 56,1 g Ballaststoffe, 17,3 g Protein, 7,3 g Fett |
| Koffein | chargenabhängig, Wert aus dem Analysenzertifikat übernehmen |
| Aussehen | leuchtend grünes, sehr feines Pulver |
| Rechtlicher Rahmen | Lebensmittel (Tee); Grüntee-Extrakte mit EGCG: Anhang III Teil B und C der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 [1] |
02 · Herkunft & Gewinnung
Matcha ist ein Blattpulver und kein Extrakt. Zwischen Teegarten und Pulver liegen wenige Schritte, aber jeder davon prägt Farbe, Geschmack und Inhaltsstoffe [5].

Der Handel unterscheidet grob zwischen Zeremonienqualität aus der ersten Ernte und Küchen- oder Industriequalität für Mischungen, Backwaren und Getränkepulver. Die Begriffe sind nicht gesetzlich festgelegt. Entscheidend ist deshalb die Spezifikation: Herkunft, Erntezeitpunkt, Farbe, Feinheit und Analysenwerte.
03 · Inhaltsstoffe
Für die Produktentwicklung zählen drei Stoffgruppen. Keine davon trägt in der EU einen zugelassenen Health Claim für Matcha selbst.
Die Catechine sind die wichtigsten Polyphenole des grünen Tees. EGCG ist das häufigste und am besten untersuchte [5]. Aus Grüntee-Aufgüssen nehmen Erwachsene in der EU im Mittel 90 bis 300 mg EGCG pro Tag auf [2].
Matcha enthält natürliches Koffein. Weil das ganze Blatt verzehrt wird, landet mehr davon im Produkt als bei einem Aufguss aus derselben Menge Tee. Die Menge hängt stark von Sorte und Charge ab [4].
Die Aminosäure ist typisch für Tee; die Beschattung erhöht ihren Gehalt [5]. Für L-Theanin gibt es keinen zugelassenen Health Claim.
04 · Forschungsstand
Matcha ist gut auf seine Zusammensetzung untersucht, weniger gut auf Wirkungen beim Menschen. Die meisten Humanstudien sind klein und teils von Teeherstellern finanziert.
In einer randomisierten, placebokontrollierten Studie verbesserte Matcha mit seinem Koffein Aufmerksamkeit und Arbeitsleistung unter leichtem psychischem Stress stärker als Koffein allein [6]. Die Studie stammt aus dem Forschungsinstitut eines Teeherstellers.
Die EFSA wertete Interventionsstudien aus: Ab 800 mg EGCG täglich als Nahrungsergänzungsmittel stiegen die Leberwerte im Blut signifikant an [2]. Seltene Leberschäden wurden auch nach Teeaufgüssen berichtet, vermutlich als individuelle Unverträglichkeit.
Einordnung für die ProduktkommunikationStudienergebnisse sind keine zugelassenen Angaben. Aussagen zu Konzentration, Stoffwechsel, Zellschutz oder Gewicht gehören für Matcha, EGCG und L-Theanin nicht auf Etikett oder Produktseite.
05 · Anwendung & Galenik
Matcha Tee wird meist als Pulver zum Anrühren verkauft – portioniert im Stickpack oder lose in Dose und Doypack. Kapseln enthalten dagegen oft Grüntee-Extrakt; dann gelten die strengeren Regeln aus Abschnitt 6.
Reines Pulver in Dose oder Doypack – kurze Zutatenliste, Herkunft und Qualitätsstufe als Verkaufsargument.
Eine Portion je Stickpack, pur oder als Mischung mit Aromen. Praktisch für unterwegs und für Probierpakete.
Matcha mit Milch- oder Pflanzenpulver und Süße. Für Mischungen gilt ein Ansatz von mindestens 100 kg je Rezeptur (Lohnmischen).
Standardisierter Grüntee-Extrakt in Kapseln. Unter 800 mg EGCG je Tagesportion und mit allen Pflicht-Warnhinweisen.
Aus der AbfüllungMatcha ist ein sehr feines, farbempfindliches Pulver: Licht, Sauerstoff und Feuchte lassen das Grün verblassen. Gefragt sind deshalb Verpackungen mit guter Barriere, eine Staubabsaugung an der Dosierung und eine gründliche Reinigung vor dem nächsten Produkt. Mehr zu Formaten und Mindestmengen auf unserer Seite zur Lohnabfüllung von Pulver.

Rezeptur steht?
Ihr Matcha, Ihr Format – Stickpack, Dose, Doypack oder Kapsel
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06 · Regulatorik & Zulassung
Matcha-Pulver ist gemahlener Grüntee und damit ein traditionelles Lebensmittel. Die EU hält Catechine aus traditionell zubereitetem Grüntee im Allgemeinen für sicher [1][2]. Strenge Regeln gelten dagegen für Grüntee-Extrakte.
Seit Ende 2022 stehen Grüntee-Extrakte mit EGCG in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006. Teil B schränkt die Verwendung ein: Der Gehalt an EGCG in einer täglichen Portion muss unter 800 mg liegen [1]. Auf dem Etikett sind die maximale tägliche Verzehrsmenge in Portionen, der EGCG-Gehalt je Portion und ein Hinweis anzugeben, eine Tagesdosis von 800 mg EGCG nicht zu überschreiten. Dazu kommen drei Warnhinweise im Wortlaut:
Pflicht · VO (EU) 2022/2340
„Sollte nicht verzehrt werden, wenn am selben Tag andere Erzeugnisse mit grünem Tee konsumiert werden.“
Pflicht · VO (EU) 2022/2340
„Sollte nicht von schwangeren oder stillenden Frauen und Kindern unter 18 Jahren verzehrt werden.“
Pflicht · VO (EU) 2022/2340
„Sollte nicht auf nüchternen Magen verzehrt werden.“
Ausgenommen sind wässrige Grüntee-Extrakte, die nach dem Anrühren wie ein traditioneller Aufguss zusammengesetzt sind. Zugleich stehen Grüntee-Extrakte in Teil C, also unter Prüfung durch die Union: Die Kommission entscheidet innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten über ein Verbot oder eine dauerhafte Beschränkung [1]. Hochreines EGCG mit mindestens 90 % Gehalt ist davon nicht berührt; es ist als neuartiges Lebensmittel zugelassen und hat eigene Bedingungen [1].
Gilt das auch für Matcha-Pulver?Die Regeln gelten für Grüntee-Extrakte. Gemahlenes Blattpulver ist nach unserem Verständnis kein Extrakt. Sobald ein Produkt aber Grüntee- oder Matcha-Extrakt enthält, gelten Grenzwert und Warnhinweise. Im Zweifel klären Sie die Einordnung vor dem Druck mit der zuständigen Überwachungsbehörde.
Die Lebensmittelinformations-Verordnung regelt zwei Fälle [3]. Getränke mit mehr als 150 mg Koffein je Liter tragen „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ – ausgenommen sind Getränke auf Basis von Tee, die „Tee“ in der Bezeichnung führen. Andere Lebensmittel, denen Koffein zu physiologischen Zwecken zugesetzt wird, tragen „Enthält Koffein. Für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen“; bei Nahrungsergänzungsmitteln mit dem Koffeingehalt je empfohlener Tagesmenge.
Für Matcha, EGCG und L-Theanin gibt es keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Die EFSA hat 2011 Angaben zu Koffein und Wachheit sowie Aufmerksamkeit bewertet [8]. Eine EFSA-Bewertung ist aber keine Zulassung: Ob eine Koffein-Angabe verwendet werden darf, entscheidet allein der Eintrag im EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Prüfen Sie ihn vor jeder Verwendung.
Für ein Bio-Produkt müssen Rohstoff und Verarbeitung nach der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 zertifiziert sein [10]. Wir sind EU-Bio-zertifiziert (Kontrollstelle DE-ÖKO-003) und verarbeiten Bio-Matcha im Auftrag. Mehr dazu unter Bio-zertifizierte Lohnabfüllung.
Für Kennzeichnung und Claims ist der Inverkehrbringer verantwortlich. Maßgeblich sind die amtlichen Texte im Amtsblatt der EU. Stand der Prüfung: 7. Oktober 2026.
07 · Sicherheit
Matcha Tee als Getränk in üblichen Mengen gilt als unproblematisch. Kritisch wird es bei konzentrierten Extrakten, hohen Koffeinmengen und der Einnahme auf nüchternen Magen.
Ab 800 mg EGCG am Tag aus Nahrungsergänzungsmitteln stiegen in Studien die Leberwerte [2]. Auf nüchternen Magen und als Einzeldosis steigt die Aufnahme von Catechinen deutlich [7]; deshalb verlangt das EU-Recht für Extrakte den entsprechenden Warnhinweis [1].
Die EFSA hält für gesunde Erwachsene bis 400 mg Koffein am Tag und bis 200 mg als Einzeldosis für unbedenklich, für Schwangere und Stillende bis 200 mg am Tag [9]. Koffein aus allen Quellen zählt zusammen.
Für Kinder und Jugendliche sowie für Schwangere und Stillende sind Produkte mit Grüntee-Extrakt nicht bestimmt [1]. Bei Matcha-Pulver gehört ein klarer Koffein-Hinweis zur verantwortungsvollen Kommunikation.
08 · Einkauf
Ob ein Matcha-Produkt überzeugt, entscheidet sich beim Rohstoff. Diese Punkte gehören in jede Spezifikation:
Matcha Tee ist licht- und sauerstoffempfindlich. Lagern Sie den Rohstoff kühl, trocken und dunkel und planen Sie die Haltbarkeit des Endprodukts mit Lagerversuchen.

09 · FAQ
Matcha Tee ist fein gemahlenes Pulver aus den ganzen, vor der Ernte beschatteten Blättern des Teestrauchs Camellia sinensis. Weil das ganze Blatt verzehrt wird, enthält ein Matcha-Getränk Ballaststoffe, Protein, Catechine und Koffein, die beim Aufguss teilweise im Blatt bleiben.
Die Grenze aus der Verordnung (EU) 2022/2340 gilt für Grüntee-Extrakte. Gemahlenes Blattpulver ist nach unserem Verständnis kein Extrakt. Enthält ein Produkt Grüntee- oder Matcha-Extrakt, muss der EGCG-Gehalt je Tagesportion unter 800 mg liegen und das Etikett die drei Pflicht-Warnhinweise tragen.
Für Matcha, EGCG und L-Theanin gibt es keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Ob eine Angabe zu Koffein verwendet werden darf, entscheidet allein der Eintrag im EU-Register der Health Claims; eine EFSA-Bewertung allein reicht nicht.
Die Lebensmittelinformations-Verordnung schreibt Hinweise für Getränke mit mehr als 150 mg Koffein je Liter vor, ausgenommen Getränke auf Teebasis mit „Tee“ in der Bezeichnung. Für andere Lebensmittel gilt der Hinweis, wenn Koffein zu physiologischen Zwecken zugesetzt wird. Freiwillige Hinweise auf den Koffeingehalt sind bei Matcha trotzdem sinnvoll.
Das schwankt je nach Sorte, Ernte und Verarbeitung stark. Für Rezeptur und Kennzeichnung zählt deshalb nur der Wert aus dem Analysenzertifikat der jeweiligen Charge, nicht ein Literaturwert.
Ja. Wir sind nach der EU-Öko-Verordnung zertifiziert, Kontrollstelle DE-ÖKO-003, und verarbeiten Bio-Matcha im Auftrag. Der Rohstoff muss dafür mit gültigem Bio-Zertifikat geliefert werden.
Doypacks, Gläser und Dosen aus Kunststoff füllen wir ab 500 Stück, Metalldosen ab 1.000 Stück, Stickpacks und Sachets ab 10.000 Stück je Auftrag mit mindestens 5.000 je Sorte. Kapseln ab 10.000 Stück mit Ihrem Rohstoff oder ab 50.000 Stück, wenn wir den Rohstoff beschaffen. Mischungen ab 100 kg je Rezeptur.
10 · Fazit
Matcha Tee ist ein attraktiver Rohstoff für Getränkepulver, Sticks und Mischungen: grün, vollmundig, mit natürlichem Koffein und einer starken Herkunftsgeschichte. Zugelassene Gesundheitsversprechen hat er nicht. Wer mit Matcha erfolgreich sein will, verkauft Geschmack, Qualität und Herkunft – und belegt sie mit einer sauberen Spezifikation.
Sobald Extrakte ins Spiel kommen, gelten feste Regeln: unter 800 mg EGCG je Tagesportion, EGCG-Gehalt auf dem Etikett und drei Pflicht-Warnhinweise. Wie Pulver genau portioniert wird, erklärt der Eintrag zu Dosieranlagen.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich als fachliche Grundlage für Produktentwickler und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie stellen keine medizinische Beratung dar und sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt. Für die finalen Produkt-Claims und die Einhaltung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist der jeweilige Inverkehrbringer verantwortlich. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und auf Basis verfügbarer wissenschaftlicher Literatur zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 19.04.2026 Erstveröffentlichung · 07.10.2026 vollständig überarbeitet (Rechtslage Grüntee-Extrakt nach VO 2022/2340, Koffein-Kennzeichnung, Claims, Sicherheit, Einkauf; Preisangaben und ungeprüfte Angaben entfernt).
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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