Verpackungslexikon · Logistik & Services

White Label: Bewährte Rezeptur, Ihre Marke und der Vergleich mit Private Label

White Label bezeichnet Produkte, die ein Anbieter neutral herstellt und ein anderes Unternehmen unter eigener Marke verkauft. Bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln heißt das: bewährte Rezeptur und Produktion beim Hersteller oder Zulieferer, Name, Gestaltung und Vertrieb beim Markeninhaber. Die Rezeptur ist nicht exklusiv, der Entwicklungsaufwand dafür gering.

  • Bewährte Rezeptur: Sie wählen aus erprobten Rezepturen von Zulieferern, statt selbst zu entwickeln
  • Nicht exklusiv: Dieselbe Rezeptur kann unter anderen Marken laufen; Alleinstellung entsteht über Marke und Gestaltung
  • Klare Grenzen: Lieferfähigkeit, Menge, Frist und Preis klärt OH!S je Anfrage mit dem Zulieferer

Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden. NDA auf Wunsch.

White Label: silberne Beutel mit der Aufschrift White Label und Schalen mit dunklen Bohnen
24–50Stück je Produkt bei
Zulieferer-Fertigware in Dosen
500Stück Mindestmenge bei eigener
Abfüllung in Gläser und Dosen
100 kgMindestmenge je Mischcharge
bei Private Label mit Mischung
48 hbis zur Antwort
auf Ihre Anfrage

Kleinmengen: Richtwert aus den White-Label-Themenseiten, nur für Fertigware des Zulieferers in Dosen. Lieferfähigkeit, Menge und Frist klärt OH!S je Anfrage. Für die eigene Abfüllung gelten die Mindestmengen je Format.

01 · Definition

Was ist White Label?

Bei White Label kaufen Sie ein erprobtes Produkt und machen es zu Ihrem: Die Rezeptur kommt vom Hersteller, der Name auf der Packung von Ihnen.

Der Begriff wird in vielen Branchen genutzt, von Software über Finanzdienstleistungen bis zu Konsumgütern. Dieser Eintrag behandelt physische Produkte: Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik und Tiernahrung. Der Begriff stammt aus der Schallplattenbranche, in der Vorab-Pressungen ein neutrales weißes Etikett trugen.

Bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln bedeutet White Label: Der Zulieferer entwickelt und fertigt eine Rezeptur, die mehreren Kunden zur Verfügung steht. Sie wählen ein Produkt, legen Name, Gestaltung und Etikett fest und vertreiben es als Ihr Produkt. OH!S führt dafür ein Sortiment bewährter Rezepturen, die Zulieferer fertigen.

Das Angebot steht auf der Seite White Label Service. Dieser Eintrag erklärt den Begriff und hilft bei der Entscheidung zwischen White Label und Private Label.

White Label in Kürze
MerkmalBeschreibung
Rezepturbewährt, vom Zulieferer entwickelt
MarkeIhr Name, Ihre Gestaltung
Exklusivitätkeine: andere Marken können dieselbe Rezeptur nutzen
Aufwandgering, keine Rezepturentwicklung
VerantwortungInverkehrbringer, also Sie als Markeninhaber
Abzugrenzen vonEigenmarke (die Markenebene) und Private Label (exklusive Rezeptur)

02 · Vergleich

White Label oder Private Label: Vergleich nach Rezeptur, Exklusivität, Aufwand und Verpackung

Beide Wege führen zur Eigenmarke. Sie unterscheiden sich in vier Punkten, die über Aufwand, Alleinstellung und Mengen entscheiden.

White Label und Private Label im Vergleich
KriteriumWhite LabelPrivate Label
Rezepturbewährt, vom Zulieferer entwickelt und mehreren Kunden angebotenexklusiv entwickelt oder von Ihnen eingebracht
Exklusivitätgering: Alleinstellung entsteht über Marke, Gestaltung und Positionierunghoch: das Produkt entsteht für einen Auftraggeber
Entwicklungsaufwandgering: Auswahl, Freigabe und Gestaltunghöher: Rezeptur, Muster, Stabilität und Freigaben
Verpackung und GestaltungIhr Etikett und Ihre Gestaltung auf dem Packmittel des Produkts; Sonderwünsche je Anfrage klärenPackmittel, Format und Gestaltung frei wählbar
Mindestmengebei Zulieferer-Fertigware in Dosen Kleinmengen möglichMindestmenge des gewählten Formats
Markeneigentum und Verantwortungbeim Auftraggeberbeim Auftraggeber

Die Faustregel: White Label, wenn ein bewährtes Produkt und ein geringer Aufwand zählen; Private Label, wenn Exklusivität oder eine eigene Rezeptur zum Konzept gehören. Möglich ist auch, mit White Label zu starten und für ausgewählte Produkte später auf Private Label zu wechseln. Der Eintrag Eigenmarke ordnet beide Wege in die Markenebene ein.

Bei Fertigware des Zulieferers in Dosen sind nach den Angaben der White-Label-Themenseiten Kleinmengen ab 24 bis 50 Stück je Produkt möglich. Das gilt nur für diese Fertigware, nicht für die eigene Abfüllung von OH!S, bei der die Mindestmengen des Formats gelten. Ob ein konkretes Produkt in welcher Menge und Frist lieferbar ist, klärt OH!S je Anfrage mit dem Zulieferer.

03 · Entscheidung

Fünf Kernfragen vor der Entscheidung

Diese fünf Fragen entscheiden, ob White Label reicht oder Private Label sinnvoll ist. Wer sie vorab beantwortet, bekommt ein treffsicheres Angebot.

  • Wie wichtig ist Exklusivität?Dürfen andere Marken dieselbe Rezeptur nutzen? Wenn nicht, bleibt nur Private Label.
  • Wie viel Entwicklung ist sinnvoll?Eine eigene Rezeptur braucht Zeit, Know-how, Muster und Freigaben.
  • Wie wichtig ist die Verpackung?Reicht ein Etikett auf dem vorhandenen Packmittel, oder sind Format, Material und Druck Teil der Marke?
  • Welche Menge ist realistisch?Kleinmengen bei Zulieferer-Fertigware oder Mindestmengen des gewählten Formats?
  • Wer trägt welche Rolle?Kennzeichnung, Anzeige, Claims und PPWR-Rolle liegen in beiden Wegen beim Markeninhaber.

Eigene Marke aufbauen?

Bewährte Rezeptur, Ihre Marke, unsere Produktion

Sagen Sie uns, welche Produktidee Sie verfolgen. Innerhalb von 48 Stunden erfahren Sie, welche Wege es gibt.

  • Antwort in 48 Stunden
  • NDA auf Wunsch
  • Lieferfähigkeit je Anfrage geklärt

04 · B2B-Beispiele

B2B-Beispiele: Wer White Label nutzt

Vier typische Konstellationen zeigen, wann der Weg über bewährte Rezepturen passt.

Gründung einer Supplement-Marke

Eine Gründerin testet ihre Marke mit zwei bewährten Rezepturen in Dosen, bevor sie in eine eigene Entwicklung investiert. Zu klären: Anzeige beim BVL, zulässige Angaben, Gestaltung.

Online-Händler

Ein Händler ergänzt sein Sortiment um eine Eigenmarke mit wenigen Produkten und kleinen Mengen. Zu klären: Etikett, Kennzeichnung und Verantwortung für die Lebensmittelinformation.

Studio oder Fachgeschäft

Ein Studio oder Fachgeschäft führt Produkte unter Hausmarke. Zu klären: Gesundheitsbezogene Angaben sind nur im zugelassenen Wortlaut zulässig, verantwortlich ist der Inverkehrbringer.

Hersteller aus anderer Branche

Ein Unternehmen erweitert sein Sortiment um Nahrungsergänzung, ohne eigene Entwicklung. Zu klären: Abgrenzung zur Hauptmarke und Rollen nach PPWR.

Orientierungsbeispiele, keine Kundenprojekte.

Dieselbe neutrale Dose mit drei verschiedenen Etiketten: so funktioniert White Label
Dieselbe Rezeptur kann unter verschiedenen Marken laufen

Das Bild zeigt den Kern von White Label: Das Produkt ist dasselbe, die Marke macht den Unterschied. Deshalb entscheidet bei White Label die Gestaltung mit über den Erfolg: Name, Etikett, Tonalität und Vertriebskanal müssen das Produkt unterscheidbar machen.

05 · Ablauf

So läuft ein White-Label-Projekt ab

Idee und Zielgruppe

Kategorie, Zielgruppe und Positionierung festlegen. Ihre Anfrage beantworten wir innerhalb von 48 Stunden.

Antwort in 48 Stunden

Sortiment prüfen

Wir prüfen, welche Rezepturen im Sortiment zu Ihrer Idee passen. Bestätigt werden Produkte, die im Sortiment geführt werden.

je Anfrage

Lieferfähigkeit klären

Verfügbarkeit, Menge, Frist und Preis klärt OH!S mit dem Zulieferer, bevor etwas zugesagt wird.

vor dem Angebot

Gestaltung und Pflichtangaben

Etikett, Pflichtangaben, Anzeige beim BVL und zulässige Angaben werden festgelegt; der Markeninhaber verantwortet sie.

vor dem Druck

Freigabe und Produktion

Muster und Etikett werden freigegeben, danach läuft die Produktion beim Zulieferer.

vor der Serie

06 · Regulatorik

Verantwortung und Recht bei White Label

Auch bei bewährter Rezeptur eines Zulieferers liegt die Verantwortung für das Produkt unter Ihrem Namen bei Ihnen.

Kennzeichnung

Verantwortlich für die Lebensmittelinformation ist der Unternehmer, unter dessen Namen das Produkt vermarktet wird (Art. 8 LMIV). Sein Name und seine Anschrift stehen auf der Verpackung (Art. 9).

Nahrungsergänzungsmittel

Vor dem ersten Inverkehrbringen ist das Produkt beim BVL anzuzeigen (§ 5 NemV), durch den Inverkehrbringer. Gesundheitsbezogene Angaben sind nur zugelassen und im zulässigen Wortlaut nutzbar (VO (EG) 1924/2006). Mehr zu Nahrungsergänzungsmitteln.

Verpackung und PPWR

Trägt die Verpackung Ihre Marke, wird nach der PPWR vermutet, dass Sie Erzeuger sind. Die Rolle wird je Projekt geprüft und dokumentiert. Hersteller mit erweiterter Herstellerverantwortung ist, wer Verpackungen erstmals im Zielland bereitstellt. Mehr in Erzeuger und Hersteller nach PPWR.

Nachweise des ZulieferersDer Zulieferer trägt eigene Qualitätsnachweise, die wir Ihnen auf Anfrage und ohne Betriebsnennung nennen. Eigene Zertifikate von OH!S sind IFS Food und EU-Bio (DE-ÖKO-003). Demeter, V-Label, koscher, halal und GMP sind keine eigenen Zertifikate und werden auf Anfrage geklärt.

Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihre Idee in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Geschäftsmodell: White Label, Private Label oder noch unklar
  • Projektstatus: Idee, Konzept, konkretes Briefing oder Vergleichsangebot
  • Produktidee und Kategorie
  • Wunschformat: Dose (Metall oder Pappe), Stickpack oder Sachet, Standbodenbeutel, Kapsel oder noch offen
  • Auflage zum Start (Nullserie, bis 5.000, bis 20.000 oder darüber; einmalig oder wiederkehrend)
  • Exklusivität gewünscht: ja, nein oder offen
  • Marke und Gestaltung vorhanden; Zielmarkt und Startzeitpunkt

07 · Anfrage

So gelingt Ihre Anfrage in einem Schritt

Nennen Sie uns zunächst die Produktidee. Ob ein bestimmtes Produkt im Sortiment geführt wird und ob es in Ihrer Menge und Frist lieferbar ist, klären wir mit dem Zulieferer, bevor wir etwas zusagen.

Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt.

08 · FAQ

Häufige Fragen zu White Label

Was ist White Label?

White Label bedeutet, dass ein Anbieter ein Produkt neutral herstellt und ein anderes Unternehmen es unter eigener Marke verkauft. Bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln nutzen Sie eine bewährte Rezeptur des Herstellers oder Zulieferers, legen Name, Gestaltung und Etikett fest und vertreiben das Produkt als Ihr eigenes. Die Rezeptur ist nicht exklusiv. Der Begriff wird auch in Software und Finanzbranche genutzt.

Was ist der Unterschied zwischen White Label, Private Label und Eigenmarke?

Die Eigenmarke beschreibt, wessen Name auf dem Produkt steht. White Label und Private Label sind zwei Wege dorthin. Beim White Label nutzen Sie eine bewährte, nicht exklusive Rezeptur mit geringem Entwicklungsaufwand. Beim Private Label entsteht das Produkt exklusiv für Sie oder nach Ihrer Rezeptur, mit höherem Aufwand und mehr Freiheit bei Format und Verpackung. Am Markt werden die Begriffe oft vermischt.

Ist ein White-Label-Produkt exklusiv?

Nein. Die Rezeptur steht in der Regel mehreren Kunden zur Verfügung, deshalb kann dasselbe Produkt unter anderen Marken verkauft werden. Alleinstellung entsteht über Marke, Gestaltung, Positionierung und Vertriebskanal. Wer Exklusivität braucht, wählt den Weg Private Label mit einer Rezeptur, die für ihn entwickelt oder von ihm eingebracht wird.

Welche Mindestmenge gilt bei White Label?

Bei Fertigware des Zulieferers in Dosen sind nach den Angaben der White-Label-Themenseiten Kleinmengen ab 24 bis 50 Stück je Produkt möglich. Das gilt nur für diese Fertigware, nicht für die eigene Abfüllung von OH!S, bei der die Mindestmengen des Formats gelten. Ob ein konkretes Produkt in welcher Menge und Frist lieferbar ist, klärt OH!S je Anfrage mit dem Zulieferer.

Wer ist bei White Label für Kennzeichnung und Anzeige verantwortlich?

Für die Lebensmittelinformation ist der Unternehmer verantwortlich, unter dessen Namen das Produkt vermarktet wird, also der Markeninhaber (Art. 8 LMIV). Bei Nahrungsergänzungsmitteln trifft ihn auch die Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor dem ersten Inverkehrbringen (§ 5 NemV). Die finalen Produkt-Claims und ihre Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 verantwortet ebenfalls der Inverkehrbringer.

Wer ist bei White Label Erzeuger nach der PPWR?

Erzeuger ist, wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt selbst herstellt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke gestalten oder herstellen lässt. Trägt die Verpackung Ihren Namen oder Ihre Marke, wird vermutet, dass Sie Erzeuger sind. White-Label-Konstellationen werden bei OH!S nicht automatisch wie Lohnfertigung behandelt, sondern je Projekt geprüft und dokumentiert. Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung ist, wer Verpackungen erstmals im Zielland bereitstellt.

Welche Nachweise hat die White-Label-Ware?

Der Zulieferer trägt eigene Qualitätsnachweise, die wir Ihnen auf Anfrage und ohne Betriebsnennung nennen. Standard bei OH!S sind IFS Food (Version 8), ein dokumentiertes HACCP-Konzept und EU-Bio (DE-ÖKO-003). Demeter, V-Label, koscher, halal und GMP sind keine eigenen Zertifikate von OH!S und werden auf Anfrage geklärt.

09 · Fazit

Fazit: White Label ist der schnelle Weg zur eigenen Marke

White Label gibt Ihnen eine bewährte Rezeptur unter Ihrer Marke, mit geringem Entwicklungsaufwand und ohne Exklusivität. Das ist richtig, wenn Tempo und ein erprobtes Produkt zählen. Wenn Alleinstellung oder eine eigene Rezeptur zum Konzept gehören, ist Private Label der passende Weg. Beide Wege lassen sich kombinieren.

Die Verantwortung für Kennzeichnung, Anzeige, Claims und Verpackungsrolle liegt in beiden Fällen bei Ihnen als Markeninhaber. Wie die beiden Wege in die Markenebene passen, erklärt der Eintrag Eigenmarke. Wenn Ihre Idee steht, schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste.

Projekt starten

White-Label-Projekt anfragen – mit Format, Menge und Zeitrahmen

Schicken Sie uns Produkt, Format und Menge. Sie bekommen innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.

  1. Anfrage sendenProdukt, Format, Menge und Zeitrahmen genügen für den Start. NDA auf Wunsch.
  2. Antwort in 48 StundenWir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
  3. Angebot nach Klärung der EckdatenPreise und Termine nennen wir verbindlich im Angebot.

Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich als fachliche Grundlage für Produktentwickler und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie stellen keine medizinische Beratung dar und sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt. Für die finalen Produkt-Claims und die Einhaltung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist der jeweilige Inverkehrbringer verantwortlich. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und auf Basis verfügbarer wissenschaftlicher Literatur zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Dieser Eintrag dient der Orientierung in Produktentwicklung und Einkauf und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte.

Quellen

  1. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV), Art. 8 und 9. EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information … (öffnet in neuem Tab)
  2. Lebensmittelverband Deutschland: Leitfaden zu Art. 8 LMIV, 2017. Lebensmittelverband (öffnet in neuem Tab)
  3. NemV, § 5 (Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln beim BVL). Gesetze im Internet (öffnet in neuem Tab)
  4. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (öffnet in neuem Tab)
  5. PPWR, Verordnung (EU) 2025/40, Art. 3 (Erzeuger, Hersteller). Stand: gilt seit 12.08.2026. EUR-Lex: PPWR, Verordnung (EU) 2025/40, Art. 3 (Erzeuger, Herstell… (öffnet in neuem Tab)
  6. Europäische Kommission: PPWR-Leitlinien C/2026/3084 (10.06.2026), nicht bindend. Europäische Kommission (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 13.02.2025 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Definition auf physische Produkte fokussiert, Vergleich mit Private Label nach Rezeptur, Exklusivität, Entwicklungsaufwand und Verpackung, Kernfragen und B2B-Beispiele ergänzt, Rechtsstand LMIV, NemV und PPWR sowie Anfrage-Checkliste neu.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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