Verpackungslexikon · Logistik & Services

Eigenmarke (Private Label): Eigene Marke, fremde Produktion

Eigenmarke (englisch Private Label, auch Handelsmarke) ist eine Marke, die ein Handelsunternehmen oder Markeninhaber unter eigenem Namen führt, während ein Hersteller die Produkte im Auftrag fertigt. Marke, Sortiment und Vertrieb liegen beim Markeninhaber, Rezeptur und Produktion beim Lohnhersteller. Der Weg dorthin führt über White Label oder Private Label.

  • Marke und Produktion getrennt: Der Markeninhaber führt Marke und Vertrieb, ein Hersteller produziert im Auftrag
  • Zwei Wege: White Label nutzt bewährte Rezepturen, Private Label eine exklusive Rezeptur – mit unterschiedlichem Aufwand
  • Verantwortung beim Markeninhaber: Kennzeichnung nach LMIV, Erzeugerrolle nach PPWR, Anzeige bei Nahrungsergänzungsmitteln

Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden. NDA auf Wunsch.

Eigenmarke: bunt bedruckte Pappdosen mit individuellem Design
IFS Food · EU-Bio
2Rollen nach PPWR:
Erzeuger und Hersteller
100 kgMindestmenge je Mischcharge
bei Mischung durch OH!S
IFS Foodund EU-Bio (DE-ÖKO-003)
als eigene Zertifikate
48 hbis zur Antwort
auf Ihre Anfrage

01 · Definition

Was ist eine Eigenmarke?

Eine Eigenmarke trennt zwei Dinge, die bei Herstellermarken zusammenfallen: den Namen auf der Packung und die Fabrik, in der sie entsteht.

Die Rechte an einer Eigenmarke liegen beim Handelsunternehmen oder Markeninhaber, verkauft wird sie über dessen Vertriebskanäle. Die Herstellung übernimmt ein externer Lohnhersteller. Auf der Verpackung steht deshalb oft „hergestellt für …“ mit Name und Anschrift des Markeninhabers.

Englisch heißt die Eigenmarke Private Label, Store Brand oder Own Brand, deutsch auch Handelsmarke oder Hausmarke. Das Gegenstück ist die Herstellermarke (A-Marke), die dem produzierenden Unternehmen gehört. Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel erreichten Handelsmarken 2025 nach handelsdaten.de rund 47 Prozent Marktanteil nach Wert, 2021 waren es 41 Prozent.

Private Label hat zwei BedeutungenAls englisches Wort für Eigenmarke bezeichnet Private Label die Marke selbst. In der Auftragsfertigung steht es außerdem für den Produktionsweg mit exklusiver Rezeptur. Dieser Eintrag trennt beides: Eigenmarke ist die Marke, White Label und Private Label sind die Wege dorthin.

02 · Steckbrief

Eigenmarke auf einen Blick

Steckbrief Eigenmarke
MerkmalBeschreibung
BegriffMarke im Eigentum von Handel oder Markeninhaber
EnglischPrivate Label, Store Brand, Own Brand
GeschäftsmodellMarke und Vertrieb beim Markeninhaber, Produktion ausgelagert
ProduktionswegeWhite Label (bewährte Rezeptur) oder Private Label (exklusive Rezeptur)
Verantwortlich für die KennzeichnungUnternehmer, unter dessen Namen das Lebensmittel vermarktet wird (Art. 8 LMIV)
Verantwortlich für die VerpackungErzeuger und Hersteller nach PPWR, je Projekt zu bestimmen
Typische KategorienLebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik, Tiernahrung
Einstiegshürdeniedrig bei White Label, höher bei Private Label (Entwicklung, Mengen)

03 · Abgrenzung

Eigenmarke, White Label und Private Label im Vergleich

Eigenmarke ist die Markenebene, White Label und Private Label sind zwei Produktionswege dorthin. Der Unterschied liegt in der Rezeptur, nicht im Namen auf der Packung.

Eigenmarke: White Label, Private Label und Herstellermarke
KriteriumWhite LabelPrivate LabelHerstellermarke
Rezepturbewährte Rezeptur des Herstellers oder Zulieferersexklusiv entwickelt oder vom Auftraggeber eingebrachteigene des Herstellers
Exklusivitätgering: dieselbe Rezeptur kann unter anderen Marken laufenhoch: das Produkt entsteht für einen Auftraggeberkeine: offener Vertrieb
Entwicklungsaufwandgeringhöher: Rezeptur, Muster, Freigabenbeim Hersteller
Verpackung und GestaltungIhr Name und Ihre Gestaltung auf bewährtem Produktfrei gestaltbar, auf die Rezeptur abgestimmtvom Hersteller vorgegeben
MarkeneigentumAuftraggeberAuftraggeberHersteller

Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie wichtig Exklusivität ist und wie viel Entwicklungsaufwand sich lohnt. Die ausführliche Gegenüberstellung mit Kernfragen steht im Eintrag White Label. Die Leistungen von OH!S finden Sie unter White Label Service und Private Label Hersteller.

04 · Arten

Arten von Eigenmarken und typische B2B-Konstellationen

Eigenmarken unterscheiden sich nach Markeninhaber und Anspruch. Vier Konstellationen kommen im B2B-Geschäft besonders häufig vor.

Typische Konstellationen von Eigenmarken
MarkeninhaberBeispielproduktTypischer WegWorauf es ankommt
Handelsunternehmen mit Eigenmarken-SortimentGewürzmischung oder Instantpulver im StandbodenbeutelPrivate Label oder White LabelSpezifikation, Lieferkontinuität, Listung
Online-HändlerPulvermischung im StickpackWhite Label oder Private LabelEtikett, Kennzeichnung, Mindestmenge je Sorte
Gründerin oder Gründer einer Supplement-MarkeNahrungsergänzungsmittel in Dose oder KapselWhite Label zum Einstieg, später Private LabelAnzeige beim BVL, Claims, Mengen
Fachhandel oder Studio mit HausmarkeTee- oder Matcha-Mischung in der DoseWhite Label oder Private LabelGestaltung, Barriere, Mindestmenge

Orientierungsbeispiele, keine Kundenprojekte.

Eigenmarke im Regal: Pappdosen in verschiedenen Farben als Beispiel für Produkte unter eigener Marke
Produkte unter eigener Marke im Regal

Im Handel staffeln sich Eigenmarken meist nach Anspruch: Preiseinstieg, Premium und Mehrwert, Bio und Nachhaltigkeit, dazu Funktionsprodukte wie Nahrungsergänzungsmittel. Entscheidend ist weniger, wo gefertigt wird, als die Kombination aus Rezeptur, Verpackung und glaubwürdiger Positionierung.

05 · Umsetzung

Eigenmarke entwickeln: sieben Schritte von der Idee zum Produkt

Die Reihenfolge zählt: erst Konzept und Recht, dann Format und Gestaltung. Wer mit der Verpackung beginnt, riskiert teure Nachdrucke.

Konzept und Zielgruppe

Positionierung, Vertriebskanal und Anspruch festlegen.

zuerst

Produktionsweg wählen

White Label für den schnellen Einstieg, Private Label für ein exklusives Produkt.

früh

Rezeptur und Format

Darreichungsform und Format bestimmen die Mindestmenge.

vor dem Angebot

Produktionspartner und Verpackung

Abfüllung, Verpackung und bei Bedarf Konfektionierung bei einem Partner bündeln.

vor dem Angebot

Gestaltung und Pflichtangaben

Design, Pflichtangaben und Packmittel in einer Verpackungsspezifikation festhalten.

vor dem Druck

Recht klären

Kennzeichnung, Anzeigepflicht, Claims und Rollen nach PPWR klären.

vor dem Druck

Muster, Freigabe und Start

Muster prüfen, Erstcharge freigeben, Nachschub planen.

vor der Serie

Eigene Marke aufbauen?

Ihre Marke, Ihre Rezeptur oder bewährte Rezeptur, unsere Produktion

Sagen Sie uns Produktidee, Format und Zielmenge. Innerhalb von 48 Stunden erfahren Sie, welche Wege es gibt.

  • Antwort in 48 Stunden
  • NDA auf Wunsch
  • Mindestmengen je Format

06 · Regulatorik

Verantwortung bei Eigenmarken: wer verantwortet was?

Auch wenn ein Lohnhersteller produziert, liegt die Verantwortung grundsätzlich beim Markeninhaber. Je nach Rechtsgebiet unterscheiden sich Grundlage und Verantwortlicher.

Verantwortlichkeiten bei Eigenmarken
BereichWer ist verantwortlichGrundlage
Lebensmittelinformation und KennzeichnungUnternehmer, unter dessen Namen vermarktet wird; bei Sitz außerhalb der EU der ImporteurArt. 8 und 9 VO (EU) 1169/2011
Anzeige und Claims bei NahrungsergänzungsmittelnInverkehrbringer, also der Markeninhaber; nur zugelassene gesundheitsbezogene Angaben§ 5 NemV (Anzeige beim BVL), VO (EG) 1924/2006
Konformität der VerpackungErzeuger; bei Lohnfertigung unter Kundenmarke grundsätzlich der AuftraggeberArt. 3 Abs. 1 Nr. 13, Art. 38 und 39 PPWR, ZSVR-Auslegung
Registrierung und SystembeteiligungHersteller im Sinne der PPWR, je Zielland zu bestimmenArt. 3 Abs. 1 Nr. 15, Art. 44 ff. PPWR, VerpackDG

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40, seit 12.08.2026) kennt zwei Rollen. Erzeuger ist, wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt selbst herstellt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke gestalten oder herstellen lässt; er verantwortet Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung. Hersteller ist, wer Verpackungen erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt; an ihn knüpft die erweiterte Herstellerverantwortung an: Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung nach dem VerpackDG. Beide Rollen können in einer Hand liegen, werden aber getrennt geprüft.

Bei Lohnfertigung unter Kundenmarke ist nach der Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) grundsätzlich der Auftraggeber Erzeuger. Entscheidend sind Name oder Marke und der maßgebliche Einfluss auf Design und Eigenschaften der Verpackung; wer das Packmittel beschafft, entscheidet die Rolle nicht allein. Für Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte, höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme) gilt eine Sonderregel, die je Projekt geprüft wird. Mehr in Erzeuger und Hersteller nach PPWR.

In LUCID tragen die registrierungspflichtigen Unternehmen ihre Markennamen selbst ein. Bereits Registrierte sollen ihre Angaben laut Fachquellen bis 12. November 2026 anpassen (Stand 5. Oktober 2026, bitte bei der ZSVR prüfen). Hintergrund: LUCID, Systembeteiligung, VerpackDG.

07 · Auswahl

Chancen, Risiken und Auswahlkriterien: worauf es beim Produktionspartner ankommt

Ob eine Eigenmarke gelingt, entscheidet sich am Produktionspartner. Rechnen Sie mit Mindestmengen und Kapitalbindung, Lagerrisiko und Abhängigkeit vom Hersteller; Kennzeichnung, Claims und Verpackungsrecht bleiben bei Ihnen. Diese Kriterien helfen beim Vergleich.

Den Aufwand bestimmen Format, Menge, Mischaufwand, Packmittel, Druck und Reinigung. Preise nennen wir verbindlich erst im Angebot.

  • Zertifikate und GeltungsbereichWas belegt das Zertifikat? HACCP ist ein Konzept, GMP je Bereich ein anderes Regelwerk. OH!S hat IFS Food und EU-Bio (DE-ÖKO-003); Demeter, V-Label, koscher, halal und GMP klären wir auf Anfrage.
  • Mindestmengen je FormatPasst die Menge zum Format? Siehe Tabelle.
  • Formate und GestaltungKapsel, Pulver, Stickpack, Standbodenbeutel oder Dose aus einer Hand spart Schnittstellen. Wer liefert Rezeptur, Etikett und Verpackung?
  • Analytik und NachweiseWelche Prüfungen je Charge sind möglich?
  • Regulatorische BegleitungWird die Rollenfrage nach PPWR je Projekt dokumentiert?
  • LieferkontinuitätWie wird der Nachschub für Folgechargen abgesichert?
Mindestmengen der eigenen Abfüllung von OH!S nach Format
FormatMindestmenge
Standbodenbeutel (Doypack-Format)500 Stück
Gläser und Dosen500 Stück
Metalldosen (Weißblech, Aluminium)1.000 Stück, Sonderausführungen individuell
Sachet und Stickpackmindestens 10.000 Stück je Auftrag, davon mindestens 5.000 Stück je Sorte
Kapseln10.000 Stück bei Rohstoff vom Kunden, 50.000 Stück bei Beschaffung durch OH!S
Mischen100 kg je Mischcharge

Gilt für die eigene Abfüllung. Bei Fertigware von Zulieferern im White-Label-Sortiment gelten andere Mengen, siehe White Label.

Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihr Eigenmarken-Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Geschäftsmodell: White Label, Private Label oder noch unklar
  • Projektstatus: Idee, Konzept, konkretes Briefing oder Vergleichsangebot
  • Produkt und Darreichungsform, Rezeptur vorhanden oder Sortiment gewünscht; Bio ja oder nein
  • Format und Füllmenge: Dose (Metall oder Pappe), Stickpack oder Sachet, Standbodenbeutel, Kapsel oder noch offen
  • Mischbedarf (bei Mischungen mindestens 100 kg je Mischcharge)
  • Auflage zum Start (Nullserie, bis 5.000, bis 20.000 oder darüber; einmalig oder wiederkehrend)
  • Zielmarkt, Lieferziel und Startzeitpunkt
  • Marke und Gestaltung vorhanden; Rollen nach PPWR und Registrierung geklärt

08 · Anfrage

So gelingt Ihre Anfrage in einem Schritt

Haben Sie noch keine Rezeptur oder ist das Format offen, nennen Sie uns Ihre Produktidee. Wir ordnen sie ein und sagen Ihnen, welche Wege es gibt.

Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt.

09 · FAQ

Häufige Fragen zur Eigenmarke

Was ist eine Eigenmarke?

Eine Eigenmarke ist eine Marke, die ein Handelsunternehmen oder Markeninhaber unter eigenem Namen führt, während ein Hersteller die Produkte im Auftrag fertigt. Ein Handelsmarkenprodukt wird also von einem Hersteller produziert und unter dem Namen des Händlers verkauft. Marke, Sortiment und Vertrieb liegen beim Markeninhaber, Rezeptur und Produktion beim Lohnhersteller.

Was heißt Eigenmarke auf Englisch?

Englisch heißt die Eigenmarke Private Label, Store Brand oder Own Brand. Private Label hat im Alltag eine zweite Bedeutung: In der Auftragsfertigung bezeichnet es den Produktionsweg mit exklusiver Rezeptur, im Gegensatz zum White Label mit bewährter Rezeptur. Die Eigenmarke selbst ist die Marke, nicht der Produktionsweg.

Was ist der Unterschied zwischen Eigenmarke, White Label und Private Label?

Die Eigenmarke beschreibt, wessen Name auf dem Produkt steht. Beim White Label nutzen Sie eine bewährte Rezeptur unter Ihrer Marke, mit geringem Entwicklungsaufwand, aber ohne Exklusivität. Beim Private Label entsteht das Produkt exklusiv für Sie oder nach Ihrer Rezeptur, mit höherem Aufwand und mehr Gestaltungsfreiheit.

Wer ist bei einer Eigenmarke verantwortlich: Markeninhaber oder Hersteller?

Für die Lebensmittelinformation ist der Unternehmer verantwortlich, unter dessen Namen das Lebensmittel vermarktet wird (Art. 8 LMIV), in der Regel der Markeninhaber. Nach der PPWR ist Erzeuger, wer unter eigenem Namen oder eigener Marke gestalten oder herstellen lässt; bei Lohnfertigung unter Kundenmarke ist das nach der Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister grundsätzlich der Auftraggeber. Hersteller mit erweiterter Herstellerverantwortung ist, wer Verpackungen erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt.

Muss eine Eigenmarke für Nahrungsergänzungsmittel angemeldet werden?

Ja, ein Nahrungsergänzungsmittel muss vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden (§ 5 NemV). Die Pflicht trifft den Inverkehrbringer, also den Markeninhaber, nicht den Lohnhersteller. Zusätzlich gelten Vorgaben zu Kennzeichnung und gesundheitsbezogenen Angaben (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006); die finalen Claims verantwortet der Inverkehrbringer.

Ab welcher Menge lohnt sich eine Eigenmarke?

Das hängt vom Weg und vom Format ab. Bei der eigenen Abfüllung von OH!S gelten Mindestmengen je Format, zum Beispiel 500 Stück bei Standbodenbeuteln, Gläsern und Dosen, mindestens 10.000 Stück je Auftrag bei Sachets und Stickpacks und 100 kg je Mischcharge. Beim White Label mit Zulieferer-Fertigware sind Kleinmengen möglich.

Welche Zertifikate sollte der Produktionspartner einer Eigenmarke haben?

Entscheidend ist, was ein Zertifikat belegt. HACCP ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Konzept, kein Zertifikat; GMP bezeichnet je nach Bereich unterschiedliche Regelwerke. OH!S ist nach IFS Food (Version 8) und EU-Bio (DE-ÖKO-003) zertifiziert und arbeitet mit einem dokumentierten HACCP-Konzept. Demeter, V-Label, koscher, halal und GMP klären wir auf Anfrage.

10 · Fazit

Fazit: Die Eigenmarke gehört Ihnen, die Verantwortung auch

Eine Eigenmarke gibt Ihnen Marke, Sortiment und Vertrieb in die Hand, ohne dass Sie eine Fabrik betreiben. Entscheidend sind drei Dinge: die Wahl zwischen White Label und Private Label nach Exklusivität und Aufwand, ein Produktionspartner, dessen Zertifikate zum Auftrag passen, und die frühe Klärung der Rollen nach PPWR und LMIV.

Mindestmengen hängen vom Format ab, Kennzeichnung und Claims verantwortet der Markeninhaber. Die Unterschiede der beiden Wege erklärt der Eintrag White Label, die Bündelung von Abfüllung und Verpackung Co-Packing. Wenn Ihr Konzept steht, schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste.

Projekt starten

Eigenmarken-Projekt anfragen – mit Format, Menge und Zeitrahmen

Schicken Sie uns Produkt, Format und Menge. Sie bekommen innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.

  1. Anfrage sendenProdukt, Format, Menge und Zeitrahmen genügen für den Start. NDA auf Wunsch.
  2. Antwort in 48 StundenWir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
  3. Angebot nach Klärung der EckdatenPreise und Termine nennen wir verbindlich im Angebot.

Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich als fachliche Grundlage für Produktentwickler und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie stellen keine medizinische Beratung dar und sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt. Für die finalen Produkt-Claims und die Einhaltung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist der jeweilige Inverkehrbringer verantwortlich. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und auf Basis verfügbarer wissenschaftlicher Literatur zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Dieser Eintrag dient der Orientierung in Produktentwicklung und Einkauf und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte.

Quellen

  1. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), Art. 8 und 9. EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), Art. 8 und 9. (öffnet in neuem Tab)
  2. Lebensmittelverband Deutschland: Leitfaden zu Art. 8 LMIV, 2017. Lebensmittelverband (öffnet in neuem Tab)
  3. Lebensmittelklarheit: Erlaubt – „Hergestellt für …“. Lebensmittelklarheit (öffnet in neuem Tab)
  4. NemV, § 5 (Anzeige beim BVL). Gesetze im Internet (öffnet in neuem Tab)
  5. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (öffnet in neuem Tab)
  6. PPWR, Verordnung (EU) 2025/40, Art. 3, 38, 39. Stand: gilt seit 12.08.2026. EUR-Lex: PPWR, Verordnung (EU) 2025/40, Art. 3, 38, 39. Stand (öffnet in neuem Tab)
  7. Europäische Kommission: PPWR-Leitlinien C/2026/3084 (10.06.2026), nicht bindend. Europäische Kommission (öffnet in neuem Tab)
  8. ZSVR: Markennamen in LUCID. Stand: 05.10.2026. ZSVR (öffnet in neuem Tab)
  9. Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Art. 5 (HACCP). EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Art. 5 (HACCP). (öffnet in neuem Tab)
  10. handelsdaten.de: Marktanteile Handelsmarken im deutschen LEH, 2025. handelsdaten.de (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 03.03.2025 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Definition und Vergleich White Label, Private Label und Herstellermarke geschärft, B2B-Konstellationen statt Handelsmarken-Namen, Rollen nach PPWR und VerpackDG (Erzeuger, Hersteller, ZSVR-Auslegung) aktualisiert, Mindestmengen je Format statt pauschaler Kleinserie, Zertifikate auf IFS Food und EU-Bio beschränkt, Anfrage-Checkliste neu.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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