Eigenmarke (Private Label) – Regal mit Handelsmarken-Produkten | OH!S Lexikon

LexikonEigenmarke (Private Label)

Eigenmarke (Private Label)

Die eigene Marke ohne eigene Produktion – Definition, Abgrenzung und der Weg zum Produkt

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Eine Eigenmarke ist eine Marke, die ein Handelsunternehmen oder ein Markeninhaber unter eigenem Namen führt, deren Produkte aber von einem spezialisierten Lohnhersteller gefertigt werden. Synonym spricht man von Private Label, Handelsmarke oder Store Brand. Sie verbindet damit zwei Welten: die volle Kontrolle über Marke, Sortiment und Preis auf der einen, ausgelagerte Produktion ohne eigene Fabrik auf der anderen Seite. Dieser Lexikoneintrag erklärt Produktentwicklern und Einkäufern, was dieses Modell ausmacht, wie es sich von White Label und Private Label abgrenzt, welche rechtliche Verantwortung damit verbunden ist und worauf es beim Aufbau ankommt.

§ 01 — SteckbriefEigenmarke auf einen Blick

Bevor wir in die Tiefe gehen, fasst die folgende Übersicht die wichtigsten Eckdaten für Produktentwickler und Einkäufer zusammen:

Steckbrief und Kerndaten zur Handelsmarke
MerkmalBeschreibung
BegriffEigenmarke (Marke im Eigentum von Handel oder Markeninhaber)
Englische BegriffePrivate Label, Store Brand, Own Brand
SynonymeHandelsmarke, Hausmarke, Store Brand
Abzugrenzen vonHerstellermarke (A-Marke), White Label
GeschäftsmodellMarke und Vertrieb beim Inverkehrbringer, Produktion ausgelagert
ProduktionswegeWhite Label (Standardrezeptur) oder Private Label (Eigenentwicklung)
Rechtlich verantwortlichLebensmittelunternehmer, unter dessen Namen vermarktet wird (Art. 8 LMIV)
Typische KategorienLebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik, Drogerie
Marktanteil DE (LEH, 2025)ca. 47 % wertmäßig; bei Discountern nahezu 50 %
Einstiegshürdeniedrig (White Label) bis mittel (Private Label)

§ 02 — DefinitionWas ist eine Eigenmarke?

Eine Eigenmarke ist eine Marke, deren Rechte beim Handel oder bei einem Markeninhaber liegen und die exklusiv über dessen Vertriebskanäle verkauft wird. Im Gegensatz zur Herstellermarke (auch A-Marke genannt), die einem produzierenden Unternehmen gehört, übernimmt bei der Handelsmarke der Händler die Markenführung – die eigentliche Herstellung übernimmt ein externer Lohnhersteller. Auf der Verpackung erscheint deshalb oft die Formulierung „hergestellt für …", gefolgt von Name und Anschrift des Markeninhabers.

Für den Handel ist die eigene Marke längst kein Billig-Phänomen mehr, sondern strategisches Kernsortiment. Der wertmäßige Marktanteil von Handelsmarken im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ist zwischen 2021 und 2025 von 41 auf rund 47 Prozent gestiegen – bei Discountern liegt der Anteil sogar nahe 50 Prozent. Mengenmäßig haben Handelsmarken die klassischen Markenartikel ohnehin längst überholt.

Bemerkenswert ist die Verschiebung im Premium-Segment: Linien wie Rewe Feine Welt oder Edeka Herzstücke wachsen überdurchschnittlich. Sie wird damit zum Werkzeug der Differenzierung – nicht nur, um Preise zu unterbieten, sondern um eigene Qualitäts-, Bio- und Nachhaltigkeitsversprechen zu inszenieren. Genau dieser Wandel macht das Modell auch für junge Marken und Start-ups attraktiv, die ohne eigene Produktion in den Markt einsteigen wollen.

§ 03 — AbgrenzungEigenmarke, White Label und Private Label im Vergleich

Die drei Begriffe werden im Alltag oft synonym verwendet, beschreiben aber unterschiedliche Ebenen. Die Eigenmarke ist die Marken- und Eigentumsebene – also wessen Name auf dem Produkt steht. White Label und Private Label sind dagegen zwei Produktionswege, über die eine solche Marke realisiert wird.

White Label: Standardrezeptur mit Ihrem Branding

Ein White Label-Produkt ist eine marktreife Standardrezeptur, die der Lohnhersteller bereits entwickelt hat und mehreren Kunden anbietet. Sie übernehmen das fertige Produkt und versehen es nur mit Ihrem Logo und Ihrer Verpackung. Vorteile sind sehr niedrige Mindestmengen, kurze Markteinführungszeiten und geringe Entwicklungskosten – weil Sie nicht der einzige Abnehmer sind. Der Nachteil: Dieselbe Rezeptur kann auch unter anderen Marken im Regal stehen, ein echtes Alleinstellungsmerkmal entsteht so nur über Branding und Positionierung. Für Lebensmittel und Supplements bündelt OH!S diesen Weg in den White-Label-Lebensmitteln und -Supplements.

Private Label: exklusive Eigenentwicklung

Beim Private Label entsteht das Produkt exklusiv für Sie. Sie arbeiten mit dem Hersteller zusammen und bestimmen Rezeptur, Wirkstoffkombination, Geschmack, Darreichungsform und Verpackung selbst. Das ergibt maximale Kontrolle und ein einzigartiges Produkt, erfordert aber höhere Mindestmengen, mehr Kapital und eine längere Entwicklungsphase. Private Label ist die richtige Wahl, wenn Markenidentität und Exklusivität im Vordergrund stehen.

Herstellermarke: die Abgrenzung nach oben

Die Herstellermarke gehört dem produzierenden Unternehmen selbst und wird herstellerübergreifend in vielen Handelskanälen verkauft. Sie ist gewissermaßen ihr Gegenstück: Sie gehört dem Handel und ist nur dort erhältlich. Die folgende Tabelle stellt die vier Konzepte gegenüber.

Vergleich von Eigenmarke, White Label, Private Label und Herstellermarke
Kriterium White Label Private Label Herstellermarke
RezepturStandard, vorhandenindividuell entwickelteigene des Herstellers
Exklusivitätgering (mehrere Abnehmer)hoch (nur für Sie)keine (offener Vertrieb)
Mindestmengeniedrigmittel bis hoch
Time-to-Marketkurzlänger
Markeneigentumbeim Auftraggeberbeim Auftraggeberbeim Hersteller

§ 04 — TypologieArten von Eigenmarken

Eigenmarken treten in mehreren Ausprägungen auf, die sich nach Preis, Qualitätsversprechen und Zielgruppe unterscheiden. In der Praxis kombiniert der Handel diese Stufen zu einer abgestuften Marken-Architektur.

Preiseinstiegsmarken

Die klassische, günstige Alternative zur Herstellermarke – etwa Ja! von Rewe oder Gut & Günstig von Edeka. Sie zielt auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und verzichtet bewusst auf aufwendiges Marketing.

Premium- und Mehrwert-Eigenmarken

Hochwertige Linien mit eigener Identität wie Rewe Feine Welt oder Edeka Herzstücke. Sie positionieren sich auf Augenhöhe mit etablierten Markenartikeln und wachsen aktuell besonders stark.

Bio- und Nachhaltigkeits-Eigenmarken

Eigenmarken mit klarem Werteversprechen, etwa dm Bio. Sie besetzen die Themen Bio, Regionalität und Tierwohl und sprechen bewusst nachhaltigkeitsorientierte Zielgruppen an.

Funktionale Eigenmarken & Nahrungsergänzung

Produkte für spezifische Bedürfnisse – von freien Gattungsmarken bis zu Supplement-Linien. Gerade Nahrungsergänzungsmittel sind ein wachsendes Feld für eigene Marken, weil Marge, Differenzierung und Trendgeschwindigkeit hier besonders zählen.

ℹ Praxis-Hinweis für Einkäufer

Viele Eigenmarken werden von denselben Werken produziert, die auch bekannte Herstellermarken fertigen. Entscheidend für den Markterfolg ist daher weniger die reine Herkunft als die Kombination aus Rezeptur, Verpackung und glaubwürdiger Positionierung.

§ 05 — UmsetzungEigenmarke entwickeln: von der Idee zum Produkt

Der Weg zur eigenen Marke folgt einer klaren Reihenfolge. Wer die Schritte in dieser Logik abarbeitet, vermeidet teure Korrekturschleifen und Verzögerungen beim Launch.

  1. Konzept & Zielgruppe: Positionierung, Preissegment und Kanal festlegen – Preiseinstieg, Premium oder Bio?
  2. Produktionsweg wählen: Standardrezeptur (White Label) für den schnellen Start oder Eigenentwicklung (Private Label) für ein exklusives Produkt.
  3. Rezeptur & Galenik: Darreichungsform und Rezeptur definieren; bei Supplements etwa Kapsel, Pulver, Tablette oder Liquid.
  4. Lohnhersteller & Co-Packing festlegen: Produktion, Abfüllung und Verpackung idealerweise aus einer Hand.
  5. Verpackung & Design: Markendesign, Pflichtangaben und Verpackungsformat aufeinander abstimmen.
  6. Regulatorik klären: Kennzeichnung, ggf. Anzeigepflichten und Health Claims vor Produktionsstart prüfen (siehe § 06).
  7. Launch & Nachschub: Erstcharge, Qualitätsfreigabe und Liefersicherheit für Folgechargen sicherstellen.

Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: Erst Konzept und Regulatorik, dann Galenik und Produktionspartner. Wer dagegen mit der Verpackung beginnt, bevor die rechtliche Einordnung steht, riskiert teure Nachdrucke. Die Private-Label-Services von OH!S begleiten diesen Prozess von der ersten Kalkulation bis zum fertigen Endprodukt.

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§ 06 — RegulatorikRegulatorik & Verantwortung bei Eigenmarken

Der wichtigste – und am häufigsten unterschätzte – Punkt bei der eigenen Marke ist die rechtliche Verantwortung. Auch wenn ein externer Lohnhersteller produziert: Rechtlich verantwortlich ist grundsätzlich der Markeninhaber, unter dessen Namen das Produkt verkauft wird.

Für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel regelt das Artikel 8 der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Verantwortlich für die Information über ein Lebensmittel ist demnach der „Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird". Sitzt dieser nicht in der EU, geht die Verantwortung auf den Importeur über. Mit der eigenen Marke übernehmen Sie also die Primärverantwortung für Kennzeichnung, Richtigkeit der Angaben und Konformität – nicht das produzierende Werk.

⚠ Regulatorischer Hinweis

Wer ein solches Produkt in Verkehr bringt, wird in der Regel zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer. Auch nachgelagerte Händler tragen nach Art. 8 LMIV eine Mitverantwortung, wenn sie fehlerhafte Kennzeichnungen kennen oder kennen müssten. Eine saubere Rezeptur- und Kennzeichnungsfreigabe vor dem Launch ist deshalb Pflicht.

Besonderheit Nahrungsergänzungsmittel

Eine eigene Marke im Bereich Nahrungsergänzungsmittel muss vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden (§ 5 NemV). Diese Anzeigepflicht trifft den Inverkehrbringer – also Sie als Markeninhaber, nicht den Lohnhersteller. Zusätzlich müssen Höchstmengen, zulässige Stoffe und Pflichtangaben eingehalten werden.

Health Claims & Verpackungsrecht

Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben unterliegen der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Nur zugelassene Claims dürfen verwendet werden, und zwar im verantwortlichen Wortlaut. Hinzu kommen verpackungsrechtliche Pflichten – von der Registrierung im Verpackungsregister (erweiterte Herstellerverantwortung) bis zur neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR, die ab dem 12. August 2026 gilt. Auch diese Pflichten liegen beim Inverkehrbringer.

§ 07 — AbwägungChancen & Risiken einer Eigenmarke

Eine Eigenmarke bietet erhebliche unternehmerische Hebel, bringt aber auch Pflichten und Risiken mit sich. Eine ehrliche Abwägung gehört an den Anfang jedes Projekts.

Chancen

  • Höhere Marge: Wegfallende Markenlizenz- und oft geringere Marketingkosten verbessern die Gewinnspanne.
  • Differenzierung & Exklusivität: Das Produkt ist nur unter Ihrer Marke erhältlich und schafft ein Alleinstellungsmerkmal.
  • Kundenbindung: Eine starke eigene Marke bindet Kundschaft an Ihren Kanal.
  • Kontrolle: Sie steuern Preis, Sortiment und Qualitätsversprechen selbst.
  • Trendgeschwindigkeit: Neue Konzepte lassen sich schneller umsetzen als bei klassischen Herstellermarken.

Risiken

  • Mindestmengen & Kapitalbindung: Besonders Private Label erfordert Vorabinvestition und Lagerhaltung.
  • Lagerrisiko: Bleibt die Nachfrage aus, bleibt die Ware liegen.
  • Lieferanten- & Qualitätsabhängigkeit: Qualität und Verfügbarkeit hängen vom Hersteller ab.
  • Markenaufbau: Eine eigene Marke muss aktiv aufgebaut und gepflegt werden.
  • Volle Verantwortung: Rechtliche Haftung für Kennzeichnung und Konformität liegt bei Ihnen.

§ 08 — EinkaufWorauf es beim Produktionspartner ankommt

Ob eine Eigenmarke gelingt, entscheidet sich maßgeblich am Produktionspartner. Wer einen Lohnhersteller für sein Projekt auswählt, sollte die folgenden Kriterien systematisch prüfen:

  • Zertifizierungen: IFS Food, GMP und HACCP als Basis; bei Bio-Produkten ein gültiges EU-Bio-Siegel (z. B. DE-ÖKO-003), Demeter auf Anfrage.
  • Passende Mindestmengen: Kleinserien ab wenigen Hundert Stück erlauben einen risikoarmen Pilotlauf, bevor skaliert wird.
  • Breite an Darreichungsformen: Kapsel, Pulver, Tablette, Liquid oder Stickpack aus einer Hand – das spart Schnittstellen.
  • Rezepturentwicklung: Für Private Label ist Eigen-Know-how in der Formulierung entscheidend.
  • Chargenanalytik & CoA: Analysenzertifikat pro Charge mit relevanten Prüfungen (z. B. Schwermetalle, Mikrobiologie).
  • Regulatorische Begleitung: Unterstützung bei Kennzeichnung, Anzeigepflicht und Claims senkt das Haftungsrisiko.
  • Verpackung & Co-Packing: Abfüllung, Konfektionierung und Logistik gebündelt verkürzen die Lieferkette.
  • Lieferkontinuität: Verlässliche Nachschubfähigkeit für Folgechargen sichert die Listung.

§ 09 — SchnellantwortenHäufig gestellte Fragen zur Eigenmarke

Was ist eine Eigenmarke?

Eine Eigenmarke ist eine Marke, die ein Handelsunternehmen oder Markeninhaber unter eigenem Namen führt, während die Produktion an einen externen Lohnhersteller ausgelagert wird. Synonyme sind Private Label, Handelsmarke oder Store Brand. Die Produkte sind exklusiv über die Kanäle des Markeninhabers erhältlich, der Marke, Sortiment und Preis selbst steuert, ohne eine eigene Fabrik zu betreiben.

Was ist der Unterschied zwischen Eigenmarke, White Label und Private Label?

Die Eigenmarke beschreibt die Marken- und Eigentumsebene, also wessen Name auf dem Produkt steht. White Label und Private Label sind zwei Produktionswege dorthin: White Label nutzt eine fertige Standardrezeptur, die nur gebrandet wird – günstig, schnell und mit niedrigen Mindestmengen, aber nicht exklusiv. Private Label ist eine exklusive Eigenentwicklung mit voller Kontrolle über Rezeptur und Verpackung, dafür mit höheren Mindestmengen und längerer Entwicklungszeit.

Wer ist bei einer Eigenmarke rechtlich verantwortlich?

Rechtlich verantwortlich ist grundsätzlich der Markeninhaber, unter dessen Namen das Produkt vermarktet wird – nicht der produzierende Lohnhersteller. Für Lebensmittel legt Artikel 8 der LMIV fest, dass der Lebensmittelunternehmer verantwortlich ist, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird. Sitzt dieser nicht in der EU, geht die Verantwortung auf den Importeur über. Die Verantwortung umfasst Kennzeichnung, Richtigkeit der Angaben und Konformität.

Wie hoch ist der Marktanteil von Eigenmarken in Deutschland?

Der wertmäßige Marktanteil von Handelsmarken im deutschen Lebensmitteleinzelhandel lag 2025 bei rund 47 Prozent und ist seit 2021 von 41 Prozent gestiegen. Bei Discountern liegt der Anteil sogar nahe 50 Prozent. Mengenmäßig haben Eigenmarken die klassischen Herstellermarken bereits überholt. Besonders dynamisch wachsen aktuell die Premium-Eigenmarken.

Welche Produkte eignen sich für eine Eigenmarke?

Grundsätzlich eignen sich alle Sortimente mit stabiler Nachfrage und klarer Zielgruppe. Besonders verbreitet sind Eigenmarken bei Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetik und Drogerieartikeln. Gerade Supplements sind ein wachsendes Feld, weil sich hier Marge, Differenzierung und schnelle Trendreaktion gut verbinden lassen. Geeignet sind Produkte, bei denen Rezeptur, Verpackung und Positionierung einen echten Mehrwert schaffen.

Ab welcher Menge lohnt sich eine eigene Eigenmarke?

Das hängt vom Produktionsweg ab. White Label ist bereits ab niedrigen Mindestmengen möglich, weil die Rezeptur bereits existiert und mehrere Abnehmer beliefert werden. Private Label erfordert höhere Mindestmengen, da exklusiv für Sie produziert wird. Ein gangbarer Einstieg ist ein Pilotlauf in Kleinserie ab wenigen Hundert Stück, der das Konzept im Markt testet, bevor in größere Auflagen skaliert wird.

Muss eine Eigenmarke für Nahrungsergänzungsmittel angemeldet werden?

Ja. Ein Nahrungsergänzungsmittel muss vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Diese Anzeigepflicht trifft den Inverkehrbringer, also den Markeninhaber, nicht den Lohnhersteller. Zusätzlich sind Höchstmengen, zulässige Stoffe, die Kennzeichnungspflichten und die Health-Claims-Verordnung einzuhalten.

Wie entwickle ich eine eigene Eigenmarke?

In sieben Schritten: zuerst Konzept und Zielgruppe festlegen, dann den Produktionsweg wählen (White Label oder Private Label), Rezeptur und Darreichungsform definieren, einen Lohnhersteller samt Co-Packing auswählen, Verpackung und Design abstimmen, die Regulatorik klären und schließlich die Erstcharge mit Qualitätsfreigabe und gesicherter Nachschubfähigkeit launchen. Wichtig ist die Reihenfolge: erst Konzept und Recht, dann Galenik und Produktionspartner.

§ 10 — SchlussFazit: Die Eigenmarke als strategischer Hebel

Die Eigenmarke hat ihr Billig-Image längst abgelegt und ist mit einem Marktanteil von rund 47 Prozent zur zentralen Größe im Handel geworden. Für Markeninhaber und Start-ups eröffnet sie den Weg zur eigenen Produktlinie ohne eigene Fabrik – mit höherer Marge, voller Kontrolle und echter Differenzierung.

Entscheidend für den Erfolg sind drei Dinge: die saubere Wahl zwischen White Label und Private Label, die frühe Klärung der regulatorischen Verantwortung und ein verlässlicher Produktionspartner, der Rezeptur, Abfüllung und Verpackung aus einer Hand liefert. Wer diese Reihenfolge einhält, startet sein Projekt planbar und rechtssicher.

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⚠ Rechtlicher Hinweis

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich als fachliche Grundlage für Produktentwickler und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Für die finalen Produkt-Claims, die Kennzeichnung sowie die Einhaltung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und der LMIV ist der jeweilige Inverkehrbringer verantwortlich. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und auf Basis verfügbarer Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen & weiterführende Literatur

  1. Europäische Union (2011). Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), Artikel 8 – Verantwortlichkeiten. EUR-Lex ↗
  2. Lebensmittelverband Deutschland (2017). Leitfaden über die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten nach Art. 8 LMIV. Lebensmittelverband ↗
  3. handelsdaten.de (2025). Marktanteile von Hersteller- und Handelsmarken im deutschen LEH. handelsdaten.de ↗
  4. Lebensmittelpraxis (2026). Handelsmarken-Boom: Eigenmarken erreichen 47 Prozent Marktanteil. Lebensmittelpraxis ↗
  5. Lebensmittelklarheit / vzbv. Erlaubt: „Hergestellt für …" – Verantwortlicher Lebensmittelunternehmer. Lebensmittelklarheit ↗
Sam W. Pack
Blog-Stimme & Fachredaktion, OH!S GmbH

Wissens-Sammelpack, Schnack-Liebhaber und Verpackungs-Allrounder in Personalunion. Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern das ganze OH!S-Team – über 25 Jahre Verpackungs- und Abfüllpraxis, gebündelt in einer ehrlichen Stimme.

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