Verpackungslexikon · Zertifikate & Standards

Bio-Zertifizierung: Voraussetzungen, Ablauf und Kennzeichnung nach EU-Bio-Recht

Bio-Zertifizierung bedeutet, dass ein Unternehmen, das Bio-Erzeugnisse erzeugt, verarbeitet, abfüllt, lagert oder handelt, nach der Verordnung (EU) 2018/848 von einer Kontrollstelle kontrolliert wird und ein Zertifikat erhält. Zertifiziert wird der Betrieb, nicht das einzelne Produkt. Nur unter dieser Kontrolle dürfen Erzeugnisse als „bio“ oder „öko“ gekennzeichnet werden.

  • Betrieb, nicht Produkt: Kontrolle und Zertifikat betreffen den Unternehmer; Abfüllen, Verpacken und Kennzeichnen zählen als Aufbereitung
  • Kennzeichnung: Bei vorverpackten EU-Lebensmitteln gehören Logo, Code der Kontrollstelle und Herkunftsangabe auf die Packung
  • Eigenes EU-Bio-Zertifikat: OH!S ist EU-Bio-zertifiziert (DE-ÖKO-003); Demeter nur auf Anfrage über einen zertifizierten Zulieferer

Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden. NDA auf Wunsch.

Bio-Zertifizierung: Ordner mit Kontrollunterlagen neben Beuteln mit grünem Pulver
2018/848EU-Bio-Verordnung
IFS Food · EU-Bio
01.01.2022Verordnung (EU) 2018/848
gilt seit diesem Datum
95 %Mindestanteil ökologischer Zutaten
landwirtschaftlichen Ursprungs
DE-ÖKO-003Kontrollstelle des EU-Bio-
Zertifikats von OH!S
48 hbis zur Antwort
auf Ihre Anfrage

01 · Definition

Was ist Bio-Zertifizierung?

Bio-Zertifizierung heißt nicht, dass ein einzelnes Produkt geprüft wurde, sondern dass der Betrieb dahinter unter Kontrolle steht. Erzeugen, Verarbeiten, Abfüllen, Lagern und Handeln von Bio-Ware sind kontrollpflichtig.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2018/848. Sie gilt seit dem 01.01.2022, ersetzt die Verordnung (EG) 834/2007 und wird unter anderem durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 zu Kontrollen und Zertifikaten ergänzt. Das Zertifikat stellt die Kontrollstelle aus, vorzugsweise elektronisch. Es nennt mindestens den Unternehmer, die erfassten Produktkategorien und die Gültigkeitsdauer (Art. 35).

Bei der Bio-Zertifizierung wird also der Unternehmer zertifiziert. Ob ein Erzeugnis als „bio“ oder „öko“ gekennzeichnet werden darf, hängt zusätzlich an der Zusammensetzung: Verarbeitete Lebensmittel dürfen nur dann auf die ökologische Produktion hinweisen, wenn mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch sind (Art. 30).

02 · Wer braucht es

Wer braucht eine Bio-Zertifizierung?

Zertifizierungspflichtig ist nicht nur, wer anbaut. Die Pflicht trifft jeden Unternehmer, der Bio-Erzeugnisse erzeugt, aufbereitet, vertreibt, lagert, einführt oder Tätigkeiten an Dritte übertragen hat.

Wer eine Bio-Zertifizierung braucht
TätigkeitMeldung, Kontrolle, Zertifikat
ErzeugenJa
Verarbeiten, Abfüllen, Verpacken, EtikettierenJa: Aufbereitung umfasst ausdrücklich Verpacken und Kennzeichnen
Handeln, Lagern, EinführenJa
Lohnabfüllung beauftragenDer Auftraggeber überträgt eine Tätigkeit an Dritte und bleibt kontrollpflichtig
Vorverpackte Bio-Ware nur an Endverbraucher verkaufenBefreit von Meldung und Zertifikat, sofern keine eigene Aufbereitung, Lagerung an anderem Ort, Einfuhr oder Auslagerung; die Kontrolle bleibt

Wie Zertifikat des Auftraggebers, Code der Kontrollstelle und Kennzeichnung bei Lohnabfüllung zugeordnet werden, hängt vom Einzelfall ab. Wir klären das vor Projektstart.

03 · Ablauf

So läuft die Bio-Zertifizierung ab

Tätigkeit melden

Der Unternehmer meldet seine Tätigkeit der zuständigen Behörde (Art. 34).

Kontrollstelle beauftragen

Er unterstellt sich einer zugelassenen Kontrollstelle oder Behörde. In Deutschland erkennt die BLE die Kontrollstellen an, die Länder überwachen sie.

Erstkontrolle

Die Kontrollstelle prüft Betrieb, Abläufe, Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit.

Zertifikat erhalten

Bei Konformität stellt die Kontrollstelle das Zertifikat aus (Art. 35).

Laufend kontrolliert werden

Mindestens einmal jährlich, ergänzt durch risikobasierte, auch unangekündigte Kontrollen (Art. 38).

Kosten und Dauer hängen von Betrieb und Kontrollstelle ab. Eine pauschale Zahl nennen wir nicht.

04 · Kennzeichnung

Kennzeichnung: Logo, Code und Herkunftsangabe

Pflichtangaben bei vorverpackten Bio-Lebensmitteln aus der EU
AngabeRegel
Bezeichnung„Bio“ oder „öko“ nur, wenn mindestens 95 % der landwirtschaftlichen Zutaten ökologisch sind (Art. 30)
EU-Bio-LogoPflicht bei vorverpackten Lebensmitteln aus der EU; freiwillig bei Einfuhren aus Drittländern und nicht vorverpackter Ware (Art. 32, 33, Anhang V)
CodenummerKontrollstelle des Unternehmers, der den letzten Erzeugungs- oder Aufbereitungsvorgang durchgeführt hat; in Deutschland DE-ÖKO-XXX; im selben Sichtfeld wie das Logo; Pflicht auch ohne Logo
Herkunft„EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“; gemeint ist die Herkunft der Rohstoffe, nicht der Ort der Abfüllung
Vorderseite eines unbedruckten Beutels mit drei leeren Feldern im selben Sichtfeld für Logo, Code und Herkunft (Symbolbild)
Logo, Code und Herkunftsangabe gehören in dasselbe Sichtfeld

Der Code gehört zum Unternehmer mit dem letzten Aufbereitungsvorgang. Bei Lohnabfüllung ist deshalb vorab zu klären, wessen Code auf die Packung kommt. Mehr zur Kennzeichnung allgemein: Etikettierung.

Nicht verwechseln: Das EU-Bio-Logo ist Pflicht. Das deutsche Bio-Siegel nach dem Öko-Kennzeichengesetz ist freiwillig und zusätzlich möglich. Verbandszeichen wie Demeter beruhen auf privaten, strengeren Richtlinien.

Bio-Produkt geplant?

Bio abfüllen unter unserem EU-Bio-Zertifikat

Sagen Sie uns Produkt, Format und Menge. Wir prüfen die Umsetzung und melden uns innerhalb von 48 Stunden.

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  • EU-Bio, Kontrollstelle DE-ÖKO-003

05 · Grenzen

Was Bio-Zertifizierung nicht verspricht

Kein Reinheitsversprechen

Das Bio-Recht schließt synthetische Pflanzenschutzmittel weitgehend aus, erlaubt aber bestimmte Wirkstoffe. Rückstände sind nicht vollständig auszuschließen; die Vorsorgepflicht ist „angemessen und verhältnismäßig“ (Art. 28). „Chemikalienfrei“ oder „garantiert rein“ deckt das Recht nicht.

Kein Gesundheitsversprechen

Die Verordnung regelt Produktion, Kontrolle und Kennzeichnung, nicht gesundheitliche Wirkungen. Solche Aussagen sind nicht Teil der Zertifizierung.

Trennung und Vorsorge

Bio-Ware darf nicht mit konventioneller vermischt oder vertauscht werden, Partien sind zu identifizieren. Verdachtsfälle werden isoliert und erst nach Klärung wieder als Bio vermarktet (Art. 28, 29, Anhang III).

06 · Typische Fehler

Typische Fehler bei Bio-Projekten

Fünf Stolpersteine rund um Bio-Zertifizierung und Kennzeichnung, die sich direkt aus den Regeln ergeben.

  • Zertifikat nur des AuftraggebersDie Lieferkette muss kontrolliert sein. Prüfen Sie die Zertifikate Ihrer Rohstofflieferanten (Art. 35).
  • Logo ohne CodeDie Codepflicht gilt auch ohne Logo; steht das Logo auf der Packung, gehören Code und Herkunft ins selbe Sichtfeld.
  • Herkunft mit Abfüllort verwechseltDie Herkunftsangabe beschreibt die Rohstoffe, nicht den Ort der Verarbeitung.
  • Fremder CodeDer Code ist der des Unternehmers mit dem letzten Aufbereitungsvorgang, nicht automatisch der des Markeninhabers.
  • Prozentzahl übersehen„Bio“ in der Verkehrsbezeichnung verlangt mindestens 95 % ökologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs.
Zwei getrennte Palettenbereiche in einem Lager, durch einen Gang und farbige Bänder voneinander abgegrenzt (Symbolbild)
Bio-Ware wird getrennt von konventioneller gehalten

07 · Praxis

Bio-Lohnabfüllung bei OH!S

Die Bio-Zertifizierung von OH!S (Kontrollstelle DE-ÖKO-003) gilt für den Betrieb; zusätzlich besteht ein IFS-Food-Zertifikat. Das Bio-Zertifikat ist öffentlich auf der Website abrufbar. Gemischt und abgefüllt wird unter diesem Zertifikat, beim Wechsel von Bio auf konventionell wird die Anlage tiefengereinigt.

Die Rohstoffe müssen aus kontrollierter Lieferkette stammen; Unternehmer prüfen die Zertifikate ihrer Lieferanten (Art. 35). Ob Ihr Produkt als Bio ausgelobt werden darf, entscheiden Rezeptur, Rohstoffe, Lieferkette und Ihre Kontrollstelle; eine Zusage vorab gibt OH!S nicht. Mehr zur Leistung: Bio-zertifizierte Lohnabfüllung und Lohnmischen.

Welcher Standard, welcher Weg?
WunschWeg bei OH!S
EU-BioMischen und Abfüllen unter dem EU-Bio-Zertifikat von OH!S
DemeterKein eigenes Zertifikat; Prüfung über einen zertifizierten Zulieferer auf Anfrage, keine Zusage im Erstkontakt
Vegan, V-LabelVegane Verarbeitung auf gereinigten Linien möglich; V-Label auf Anfrage über den Produktionsverbund, die Lizenz beantragt der Kunde
Koscher, halalAuf Anfrage über den Produktionsverbund, Einzelfallprüfung

08 · Anfrage

So gelingt Ihre Bio-Anfrage in einem Schritt

Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihr Bio-Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Produkt und Füllgut: Pulver, Granulat, Flüssigkeit oder Stückgut
  • Rohstoff: von Ihnen beigestellt oder von uns beschafft, mit Bio-Zertifikaten der Lieferanten
  • Ihr Bio-Zertifikat und Ihre Kontrollstelle, falls vorhanden
  • Gewünschtes Format und Füllmenge je Einheit
  • Geplante Auflage und Wunschtermin
  • Mischbedarf (bei Mischungen mindestens 100 kg je Mischcharge)
  • Kennzeichnungswunsch: EU-Bio-Logo, Herkunftsangabe
  • Lieferziel (Deutschland, Österreich oder weitere EU-Länder)

09 · FAQ

Häufige Fragen zur Bio-Zertifizierung

Was bedeutet Bio-Zertifizierung?

Bio-Zertifizierung bedeutet, dass ein Unternehmer, der Bio-Erzeugnisse erzeugt, aufbereitet, lagert oder handelt, nach der Verordnung (EU) 2018/848 von einer Kontrollstelle oder Behörde kontrolliert wird und ein Zertifikat erhält. Das Zertifikat bezieht sich auf den Betrieb und die erfassten Produktkategorien, nicht auf ein einzelnes Produkt. Es ist Voraussetzung dafür, Erzeugnisse als „bio“ oder „öko“ zu kennzeichnen.

Wer braucht eine Bio-Zertifizierung?

Jeder Unternehmer, der Bio-Erzeugnisse erzeugt, aufbereitet, vertreibt, lagert, aus Drittländern einführt oder Tätigkeiten an Dritte übertragen hat. Aufbereitung umfasst auch Verpacken und Kennzeichnen. Befreit von Meldung und Zertifikat ist, wer vorverpackte Bio-Erzeugnisse nur direkt an Endverbraucher verkauft und sie weder selbst erzeugt oder aufbereitet noch an anderem Ort lagert, einführt oder auslagert; die Kontrolle bleibt.

Wie läuft eine Bio-Zertifizierung ab?

Der Unternehmer meldet seine Tätigkeit der zuständigen Behörde und unterstellt sich einer Kontrollstelle. Diese prüft Betrieb, Abläufe, Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit und stellt bei Konformität das Zertifikat aus. Danach wird mindestens einmal jährlich kontrolliert, ergänzt durch risikobasierte, auch unangekündigte Kontrollen. Wie lange der Weg dauert, hängt vom Betrieb und von der Kontrollstelle ab.

Was kostet eine Bio-Zertifizierung?

Eine pauschale Zahl lässt sich seriös nicht nennen. Der Preis hängt von Kontrollstelle, Art und Umfang der Tätigkeiten und der Betriebsgröße ab; fragen Sie bei einer zugelassenen Kontrollstelle ein Angebot an. OH!S nennt auf dieser Seite keine Preise.

Muss mein Lohnabfüller bio-zertifiziert sein?

Ja, wenn er Bio-Ware abfüllt oder verpackt: Aufbereitung umfasst Verpacken und Kennzeichnen, und der Auftraggeber überträgt damit eine Tätigkeit an Dritte. Wie Zertifikat des Auftraggebers, Code der Kontrollstelle und Kennzeichnung dabei zugeordnet werden, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor Projektstart geklärt werden. OH!S ist EU-Bio-zertifiziert (Kontrollstelle DE-ÖKO-003).

Ist Bio dasselbe wie Demeter?

Nein. EU-Bio folgt der Verordnung (EU) 2018/848. Demeter ist ein privater Verbandsstandard, dessen Anforderungen darüber hinausgehen. OH!S hat kein eigenes Demeter-Zertifikat; Demeter-Bedarf wird auf Anfrage über einen zertifizierten Zulieferer geprüft, ohne Zusage im Erstkontakt.

10 · Fazit

Fazit: Erst die Rolle klären, dann kennzeichnen

Bio-Zertifizierung ist eine Betriebskontrolle, kein Produktsiegel. Wer Bio-Ware erzeugt, verarbeitet, abfüllt, lagert oder handelt, braucht eine Bio-Zertifizierung; wer abfüllen lässt, überträgt eine Tätigkeit und muss die Zuordnung von Zertifikat, Code und Kennzeichnung vorab klären. Auf die Packung gehören bei vorverpackten EU-Lebensmitteln Logo, Code der Kontrollstelle und Herkunftsangabe.

Verzichten Sie auf Reinheits- und Gesundheitsversprechen, die das Bio-Recht nicht deckt. Wie das fertige Pulver anschließend gemischt wird, erklärt der Eintrag zum Lohnmischen; die Anforderungen an den Betrieb ordnet IFS Food ein.

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  1. Anfrage sendenProdukt, Format, Menge und Zeitrahmen genügen für den Start. NDA auf Wunsch.
  2. Antwort in 48 StundenWir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
  3. Angebot nach Klärung der EckdatenPreise und Termine nennen wir verbindlich im Angebot.

Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich als fachliche Grundlage für Produktentwickler und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie stellen keine medizinische Beratung dar und sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt. Für die finalen Produkt-Claims und die Einhaltung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist der jeweilige Inverkehrbringer verantwortlich. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und auf Basis verfügbarer wissenschaftlicher Literatur zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Dieser Eintrag dient der Orientierung in Produktentwicklung und Einkauf und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion, Art. 28 bis 35 und 38, Anhänge III und V. Stand: gilt seit 01.01.2022; Änderungsvorschlag COM(2025) 780 final vom 16.12.2025 liegt vor. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2018/848 (öffnet in neuem Tab)
  2. EU-Vorschriften für die Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (ab 2022), Zusammenfassung. Stand: 05.10.2026. EUR-Lex Zusammenfassung (öffnet in neuem Tab)
  3. Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 zu Kontrollen und Zertifikaten im ökologischen Landbau. Stand: 05.10.2026. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 zu Kontrollen und … (öffnet in neuem Tab)
  4. BLE-Portal oekolandbau.de: Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln und Nutzung des EU-Bio-Logos. Stand: 05.10.2026. oekolandbau.de (öffnet in neuem Tab)
  5. GfRS: Merkblatt „Das EU-Bio-Logo“ und häufig gestellte Fragen zur EU-weiten Bio-Gesetzgebung. Stand: 05.10.2026. GfRS (öffnet in neuem Tab)
  6. BAV-Institut: Bio-Lebensmittel, Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) 2018/848. Stand: 05.10.2026. BAV-Institut (öffnet in neuem Tab)
  7. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: Bio-Siegel (Öko-Kennzeichengesetz). Stand: 05.10.2026. BMLEH (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 29.05.2023 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig neu aufgebaut und mit der Seite „Bio-Zertifizierung: Nachhaltigkeit und Qualität“ zusammengeführt: Rechtsrahmen, Ablauf, Kennzeichnung (Logo, Code, Herkunft), Abfüller-Pflichten, Anfrage-Checkliste; Reinheits- und Gesundheitsaussagen entfernt.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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