Verpackungslexikon · Zertifikate & Standards
Bio-Zertifizierung bedeutet, dass ein Unternehmen, das Bio-Erzeugnisse erzeugt, verarbeitet, abfüllt, lagert oder handelt, nach der Verordnung (EU) 2018/848 von einer Kontrollstelle kontrolliert wird und ein Zertifikat erhält. Zertifiziert wird der Betrieb, nicht das einzelne Produkt. Nur unter dieser Kontrolle dürfen Erzeugnisse als „bio“ oder „öko“ gekennzeichnet werden.
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01 · Definition
Bio-Zertifizierung heißt nicht, dass ein einzelnes Produkt geprüft wurde, sondern dass der Betrieb dahinter unter Kontrolle steht. Erzeugen, Verarbeiten, Abfüllen, Lagern und Handeln von Bio-Ware sind kontrollpflichtig.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2018/848. Sie gilt seit dem 01.01.2022, ersetzt die Verordnung (EG) 834/2007 und wird unter anderem durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 zu Kontrollen und Zertifikaten ergänzt. Das Zertifikat stellt die Kontrollstelle aus, vorzugsweise elektronisch. Es nennt mindestens den Unternehmer, die erfassten Produktkategorien und die Gültigkeitsdauer (Art. 35).
Bei der Bio-Zertifizierung wird also der Unternehmer zertifiziert. Ob ein Erzeugnis als „bio“ oder „öko“ gekennzeichnet werden darf, hängt zusätzlich an der Zusammensetzung: Verarbeitete Lebensmittel dürfen nur dann auf die ökologische Produktion hinweisen, wenn mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch sind (Art. 30).
02 · Wer braucht es
Zertifizierungspflichtig ist nicht nur, wer anbaut. Die Pflicht trifft jeden Unternehmer, der Bio-Erzeugnisse erzeugt, aufbereitet, vertreibt, lagert, einführt oder Tätigkeiten an Dritte übertragen hat.
| Tätigkeit | Meldung, Kontrolle, Zertifikat |
|---|---|
| Erzeugen | Ja |
| Verarbeiten, Abfüllen, Verpacken, Etikettieren | Ja: Aufbereitung umfasst ausdrücklich Verpacken und Kennzeichnen |
| Handeln, Lagern, Einführen | Ja |
| Lohnabfüllung beauftragen | Der Auftraggeber überträgt eine Tätigkeit an Dritte und bleibt kontrollpflichtig |
| Vorverpackte Bio-Ware nur an Endverbraucher verkaufen | Befreit von Meldung und Zertifikat, sofern keine eigene Aufbereitung, Lagerung an anderem Ort, Einfuhr oder Auslagerung; die Kontrolle bleibt |
Wie Zertifikat des Auftraggebers, Code der Kontrollstelle und Kennzeichnung bei Lohnabfüllung zugeordnet werden, hängt vom Einzelfall ab. Wir klären das vor Projektstart.
03 · Ablauf
Der Unternehmer meldet seine Tätigkeit der zuständigen Behörde (Art. 34).
Er unterstellt sich einer zugelassenen Kontrollstelle oder Behörde. In Deutschland erkennt die BLE die Kontrollstellen an, die Länder überwachen sie.
Die Kontrollstelle prüft Betrieb, Abläufe, Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit.
Bei Konformität stellt die Kontrollstelle das Zertifikat aus (Art. 35).
Mindestens einmal jährlich, ergänzt durch risikobasierte, auch unangekündigte Kontrollen (Art. 38).
Kosten und Dauer hängen von Betrieb und Kontrollstelle ab. Eine pauschale Zahl nennen wir nicht.
04 · Kennzeichnung
| Angabe | Regel |
|---|---|
| Bezeichnung | „Bio“ oder „öko“ nur, wenn mindestens 95 % der landwirtschaftlichen Zutaten ökologisch sind (Art. 30) |
| EU-Bio-Logo | Pflicht bei vorverpackten Lebensmitteln aus der EU; freiwillig bei Einfuhren aus Drittländern und nicht vorverpackter Ware (Art. 32, 33, Anhang V) |
| Codenummer | Kontrollstelle des Unternehmers, der den letzten Erzeugungs- oder Aufbereitungsvorgang durchgeführt hat; in Deutschland DE-ÖKO-XXX; im selben Sichtfeld wie das Logo; Pflicht auch ohne Logo |
| Herkunft | „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“; gemeint ist die Herkunft der Rohstoffe, nicht der Ort der Abfüllung |

Der Code gehört zum Unternehmer mit dem letzten Aufbereitungsvorgang. Bei Lohnabfüllung ist deshalb vorab zu klären, wessen Code auf die Packung kommt. Mehr zur Kennzeichnung allgemein: Etikettierung.
Nicht verwechseln: Das EU-Bio-Logo ist Pflicht. Das deutsche Bio-Siegel nach dem Öko-Kennzeichengesetz ist freiwillig und zusätzlich möglich. Verbandszeichen wie Demeter beruhen auf privaten, strengeren Richtlinien.
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05 · Grenzen
Das Bio-Recht schließt synthetische Pflanzenschutzmittel weitgehend aus, erlaubt aber bestimmte Wirkstoffe. Rückstände sind nicht vollständig auszuschließen; die Vorsorgepflicht ist „angemessen und verhältnismäßig“ (Art. 28). „Chemikalienfrei“ oder „garantiert rein“ deckt das Recht nicht.
Die Verordnung regelt Produktion, Kontrolle und Kennzeichnung, nicht gesundheitliche Wirkungen. Solche Aussagen sind nicht Teil der Zertifizierung.
Bio-Ware darf nicht mit konventioneller vermischt oder vertauscht werden, Partien sind zu identifizieren. Verdachtsfälle werden isoliert und erst nach Klärung wieder als Bio vermarktet (Art. 28, 29, Anhang III).
06 · Typische Fehler
Fünf Stolpersteine rund um Bio-Zertifizierung und Kennzeichnung, die sich direkt aus den Regeln ergeben.

07 · Praxis
Die Bio-Zertifizierung von OH!S (Kontrollstelle DE-ÖKO-003) gilt für den Betrieb; zusätzlich besteht ein IFS-Food-Zertifikat. Das Bio-Zertifikat ist öffentlich auf der Website abrufbar. Gemischt und abgefüllt wird unter diesem Zertifikat, beim Wechsel von Bio auf konventionell wird die Anlage tiefengereinigt.
Die Rohstoffe müssen aus kontrollierter Lieferkette stammen; Unternehmer prüfen die Zertifikate ihrer Lieferanten (Art. 35). Ob Ihr Produkt als Bio ausgelobt werden darf, entscheiden Rezeptur, Rohstoffe, Lieferkette und Ihre Kontrollstelle; eine Zusage vorab gibt OH!S nicht. Mehr zur Leistung: Bio-zertifizierte Lohnabfüllung und Lohnmischen.
| Wunsch | Weg bei OH!S |
|---|---|
| EU-Bio | Mischen und Abfüllen unter dem EU-Bio-Zertifikat von OH!S |
| Demeter | Kein eigenes Zertifikat; Prüfung über einen zertifizierten Zulieferer auf Anfrage, keine Zusage im Erstkontakt |
| Vegan, V-Label | Vegane Verarbeitung auf gereinigten Linien möglich; V-Label auf Anfrage über den Produktionsverbund, die Lizenz beantragt der Kunde |
| Koscher, halal | Auf Anfrage über den Produktionsverbund, Einzelfallprüfung |
08 · Anfrage
Mit diesen Punkten können wir Ihr Bio-Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.
09 · FAQ
Bio-Zertifizierung bedeutet, dass ein Unternehmer, der Bio-Erzeugnisse erzeugt, aufbereitet, lagert oder handelt, nach der Verordnung (EU) 2018/848 von einer Kontrollstelle oder Behörde kontrolliert wird und ein Zertifikat erhält. Das Zertifikat bezieht sich auf den Betrieb und die erfassten Produktkategorien, nicht auf ein einzelnes Produkt. Es ist Voraussetzung dafür, Erzeugnisse als „bio“ oder „öko“ zu kennzeichnen.
Jeder Unternehmer, der Bio-Erzeugnisse erzeugt, aufbereitet, vertreibt, lagert, aus Drittländern einführt oder Tätigkeiten an Dritte übertragen hat. Aufbereitung umfasst auch Verpacken und Kennzeichnen. Befreit von Meldung und Zertifikat ist, wer vorverpackte Bio-Erzeugnisse nur direkt an Endverbraucher verkauft und sie weder selbst erzeugt oder aufbereitet noch an anderem Ort lagert, einführt oder auslagert; die Kontrolle bleibt.
Der Unternehmer meldet seine Tätigkeit der zuständigen Behörde und unterstellt sich einer Kontrollstelle. Diese prüft Betrieb, Abläufe, Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit und stellt bei Konformität das Zertifikat aus. Danach wird mindestens einmal jährlich kontrolliert, ergänzt durch risikobasierte, auch unangekündigte Kontrollen. Wie lange der Weg dauert, hängt vom Betrieb und von der Kontrollstelle ab.
Eine pauschale Zahl lässt sich seriös nicht nennen. Der Preis hängt von Kontrollstelle, Art und Umfang der Tätigkeiten und der Betriebsgröße ab; fragen Sie bei einer zugelassenen Kontrollstelle ein Angebot an. OH!S nennt auf dieser Seite keine Preise.
Ja, wenn er Bio-Ware abfüllt oder verpackt: Aufbereitung umfasst Verpacken und Kennzeichnen, und der Auftraggeber überträgt damit eine Tätigkeit an Dritte. Wie Zertifikat des Auftraggebers, Code der Kontrollstelle und Kennzeichnung dabei zugeordnet werden, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor Projektstart geklärt werden. OH!S ist EU-Bio-zertifiziert (Kontrollstelle DE-ÖKO-003).
Nein. EU-Bio folgt der Verordnung (EU) 2018/848. Demeter ist ein privater Verbandsstandard, dessen Anforderungen darüber hinausgehen. OH!S hat kein eigenes Demeter-Zertifikat; Demeter-Bedarf wird auf Anfrage über einen zertifizierten Zulieferer geprüft, ohne Zusage im Erstkontakt.
10 · Fazit
Bio-Zertifizierung ist eine Betriebskontrolle, kein Produktsiegel. Wer Bio-Ware erzeugt, verarbeitet, abfüllt, lagert oder handelt, braucht eine Bio-Zertifizierung; wer abfüllen lässt, überträgt eine Tätigkeit und muss die Zuordnung von Zertifikat, Code und Kennzeichnung vorab klären. Auf die Packung gehören bei vorverpackten EU-Lebensmitteln Logo, Code der Kontrollstelle und Herkunftsangabe.
Verzichten Sie auf Reinheits- und Gesundheitsversprechen, die das Bio-Recht nicht deckt. Wie das fertige Pulver anschließend gemischt wird, erklärt der Eintrag zum Lohnmischen; die Anforderungen an den Betrieb ordnet IFS Food ein.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich als fachliche Grundlage für Produktentwickler und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie stellen keine medizinische Beratung dar und sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt. Für die finalen Produkt-Claims und die Einhaltung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist der jeweilige Inverkehrbringer verantwortlich. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und auf Basis verfügbarer wissenschaftlicher Literatur zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Dieser Eintrag dient der Orientierung in Produktentwicklung und Einkauf und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte.
Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 29.05.2023 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig neu aufgebaut und mit der Seite „Bio-Zertifizierung: Nachhaltigkeit und Qualität“ zusammengeführt: Rechtsrahmen, Ablauf, Kennzeichnung (Logo, Code, Herkunft), Abfüller-Pflichten, Anfrage-Checkliste; Reinheits- und Gesundheitsaussagen entfernt.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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