Flavor Drops – OH!S Rohstoff-Lexikon

Rohstoff-LexikonFlavor Drops

Flavor Drops

Hochkonzentrierte, zuckerfreie Aromentropfen — der Lifestyle-Rohstoff zwischen Aroma, Diät und Functional Food.

Letztes Update: · Quellen: 6 · Lesezeit: ca. 9 Min.

Flavor Drops sind hochkonzentrierte, üblicherweise zuckerfreie Aromenkonzentrate in Tropfenform, die zur Aromatisierung von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt werden — von Quark, Skyr und Joghurt über Haferflocken und Eiweißshakes bis hin zu Wasser, Kaffee oder Backwaren. In der Nahrungsergänzungsmittel- und Functional-Food-Industrie haben sich Flavor Drops als wichtiges Add-on-Format etabliert: Sie ermöglichen es Endverbrauchern, kalorienneutral Geschmacksrichtungen zu kombinieren, ohne den Nährwert eines Produkts zu verändern. Dieser Lexikoneintrag liefert Produktentwicklern und Einkäufern die fachliche Grundlage für Entscheidungen rund um Formulierung, Rezeptur, regulatorische Einordnung und Lohnabfüllung von Flavor Drops.

§ 01 — SteckbriefTechnische Daten & Synonyme

Flavor Drops sind im Unterschied zu Einzelrohstoffen wie Vitaminen oder Pflanzenextrakten keine chemisch definierte Einzelsubstanz, sondern eine fertig formulierte, wässrige Aromenrezeptur. Aus diesem Grund stehen statt klassischer Kennzahlen wie CAS-Nummer oder Summenformel rezepturbezogene Eckdaten im Vordergrund. Die folgende Übersicht fasst die typischen Spezifikationen einer marktüblichen Flavor-Drops-Standardrezeptur zusammen:

Technische Daten zu Flavor Drops
MerkmalSpezifikation
ProduktkategorieAromenkonzentrat / flüssiges Lebensmittelaroma
Lebensmittelrechtliche Bezeichnung„Aroma" gemäß VO (EG) 1334/2008
Synonyme / TrivialnamenFlavour Drops, Aromentropfen, Flavoring Drops, Aroma-Drops, Geschmackstropfen
Typische GeschmacksrichtungenVanille, Schokolade, Erdbeere, Karamell, Cookies, Haselnuss, Pistazie, Banane, Kokos, Zimt
AggregatzustandFlüssig (wässrige bis hydrophile Lösung)
pH-Wert (typ.)3,0 – 4,5
Dichteca. 1,00 – 1,05 g/cm³
LöslichkeitVollständig wassermischbar; in Fetten/Ölen begrenzt
Dosierung (Verbraucher)1 – 5 Tropfen pro 100 g / 100 ml Lebensmittel
Energiegehalttyp. < 1 kcal / 100 ml (bei zuckerfreier Rezeptur)
Süßungsmittel (typ.)Sucralose (E955), Steviolglycoside (E960), Acesulfam-K (E950)
Konservierungsstoffe (typ.)Kaliumsorbat (E202), Natriumbenzoat (E211)
Standard-Gebindegröße30 ml und 50 ml (Tropf-Flasche PET oder Glas)
Mindesthaltbarkeit (typ.)18 – 24 Monate ungeöffnet; nach Anbruch ca. 3 – 6 Monate

§ 02 — HerkunftHerkunft & Marktentwicklung

Die Produktkategorie Flavor Drops entstand im US-amerikanischen und britischen Fitness- und Bodybuilding-Markt der frühen 2010er Jahre, in dem ein wachsender Bedarf an kalorienneutralen Geschmacksoptionen für Quark, Whey-Shakes und Diätlebensmittel bestand. Markenpionier-Unternehmen aus dem Sports-Nutrition-Segment etablierten das Format zunächst als Nischenprodukt; inzwischen hat es sich im deutschsprachigen Raum als eigenständige Lifestyle-Produktkategorie im Lebensmittel-Einzelhandel und Online-Direktvertrieb verankert.

Hergestellt werden Flavor Drops in spezialisierten Aromen- und Lebensmittel-Produktionsbetrieben. Die Wertschöpfungskette gliedert sich typischerweise in zwei Stufen: Zunächst entwickelt ein Aromenhersteller das Geschmackskonzentrat (Aromen-Compound) auf Basis natürlicher oder naturidentischer Aromastoffe. In der zweiten Stufe wird dieses Compound zusammen mit Wasser, Süßungsmitteln, Säuerungsmitteln und Konservierungsmitteln zur fertigen Rezeptur compoundiert, in Tropf-Flaschen abgefüllt und kennzeichnungsgerecht etikettiert.

Wichtige Beschaffungsregionen für die Einzel-Roharomen sind Deutschland (große Aromenhersteller mit weltweit führender Marktstellung), Frankreich, die Niederlande und die USA. Süßungsmittel wie Sucralose stammen überwiegend aus asiatischer Produktion, Steviolglycoside aus Lateinamerika und Asien. Für den deutschen Markt ist die finale Konfektionierung in der EU produktionsrechtlich und logistisch der Standard.

ℹ Praxis-Hinweis für Einkäufer

Wer mit einer eigenen Marke in den Flavor-Drops-Markt einsteigt, wählt in der Regel den Weg über einen spezialisierten White-Label-Lieferanten mit fertigen Standardrezepturen und Lohnabfüller-Anbindung. Dieser Weg verkürzt die Time-to-Market erheblich und reduziert die Investitionen in eigene Rezepturentwicklung, Stabilitäts- und Allergenprüfungen.

§ 03 — RezepturprofilInhaltsstoffe & Rezepturprofil

Eine marktübliche Flavor-Drops-Rezeptur besteht typischerweise aus fünf Komponenten-Gruppen, die in einem ausbalancierten Verhältnis zueinander stehen. Die Herausforderung in der Formulierung liegt weniger in der Komplexität der Einzelbestandteile als vielmehr im sensorischen Feintuning: Süßeprofil, Säure, Aromaintensität und Mundgefühl müssen so abgestimmt sein, dass der Verbraucher das Produkt bereits bei wenigen Tropfen als „voll aromatisch" wahrnimmt.

Trägermedium und Lösungsmittel

Basis ist demineralisiertes Wasser (üblicherweise 75 – 90 % der Rezeptur). Es dient als Träger für alle weiteren Bestandteile und definiert das Gesamtvolumen. Bei besonders fettlöslichen Aromen können kleine Mengen Pflanzenglycerin (E422) oder Propylenglykol (E1520) als Co-Lösungsmittel eingesetzt werden.

Aromenkonzentrat

Das eigentliche Geschmacksprofil wird durch ein Aromen-Compound bestimmt, das in geringer Konzentration (typisch 0,5 – 5 %) zugesetzt wird. Aromen werden gemäß Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 in drei Hauptkategorien unterschieden: „natürliches Aroma", „natürliches [X]-Aroma" und „Aroma" (umfasst auch naturidentische Stoffe). Die Wahl beeinflusst sowohl die Kennzeichnung als auch das Sensorik-Erlebnis erheblich.

Süßungsmittel

Da Flavor Drops als „zuckerfrei" oder „kalorienarm" beworben werden, kommen ausschließlich zugelassene Süßstoffe der EU-Zusatzstoff-Verordnung VO (EG) 1333/2008 zum Einsatz. Die häufigste Kombination ist Sucralose (E955) als Hauptsüße, ergänzt durch Acesulfam-K (E950) für ein abgerundetes Süßeprofil oder Steviolglycoside (E960) für Rezepturen mit „natürlichem" Positionierungswunsch.

Säuerungsmittel

Zitronensäure (E330) oder Apfelsäure (E296) senken den pH-Wert in den Bereich 3,0 – 4,5 ab. Dies verbessert nicht nur das sensorische Profil (Frische, Klarheit), sondern wirkt zusammen mit den Konservierungsstoffen mikrobiell stabilisierend.

Konservierungsstoffe

Aufgrund des hohen Wassergehalts und der nach Anbruch typischen Lagerung bei Raumtemperatur ist eine chemische Konservierung praktisch unverzichtbar. Kaliumsorbat (E202) und Natriumbenzoat (E211) sind die marktdominierenden Konservierungsstoffe und wirken im sauren Milieu besonders effektiv gegen Hefen und Schimmelpilze.

§ 04 — ForschungsstandStand der Aromen- und Süßstoff-Forschung

Da Flavor Drops kein Wirkstoff-Produkt, sondern ein Genuss- bzw. Lifestyle-Lebensmittel sind, fokussiert sich die wissenschaftliche Bewertung auf die toxikologische Sicherheit der eingesetzten Süßstoffe und Aromenkomponenten — und damit auf den ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) der jeweiligen Zusatzstoffe.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet zugelassene Süßstoffe regelmäßig neu. Für Sucralose (E955) gilt aktuell ein ADI von 15 mg/kg Körpergewicht, für Acesulfam-K (E950) 9 mg/kg KG und für Steviolglycoside (E960) 4 mg/kg KG (berechnet als Steviol). Bei marktüblicher Dosierung (wenige Tropfen pro Anwendung) liegt die tatsächliche Aufnahme weit unterhalb dieser Schwellen.

Im Bereich der Aromen-Sicherheitsbewertung führt die EFSA das sogenannte „Flavouring Group Evaluation"-Programm durch, in dem die in der EU zugelassenen Aromastoffe nach Stoffgruppen toxikologisch evaluiert werden. Ergänzend wird auf Ebene der einzelnen Stoffe die JECFA-Bewertung (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) herangezogen. Aktuelle Forschungsdaten zu einzelnen Aromen- und Süßstoff-Komponenten finden sich in der Datenbank der U.S. National Library of Medicine (PubMed) ↗.

Diskussionen in der Fachöffentlichkeit kreisen primär um die Frage, ob nicht-nutritive Süßstoffe Auswirkungen auf das Darm-Mikrobiom oder das Sättigungsverhalten haben. Die aktuelle Studienlage zeigt heterogene Befunde; eine abschließende Bewertung steht noch aus. Für eine Produktentwicklung im konformen Mengenbereich gelten die zugelassenen Süßstoffe in der EU jedoch als sicher.

§ 05 — AnwendungAnwendung & Produktkonzepte

Die Stärke von Flavor Drops liegt im hohen Aroma-Yield bei minimaler Volumenzugabe. Aus Produktentwickler-Sicht eröffnen sich damit Anwendungsfelder weit über das klassische Fitness-Sortiment hinaus — etwa in Diät-Programmen, Functional-Beverage-Konzepten, Kinder-Hydration oder Premium-Lifestyle-Marken. Für die Galenik ist das Format vergleichsweise schlank: eine niedrigviskose, klare oder leicht trübe Lösung in einer Tropf-Flasche, idealerweise mit Originalitätsverschluss.

Geeignete Darreichungsformen

Flavor Drops werden fast ausschließlich in 30-ml- und 50-ml-Tropf-Flaschen (PET oder Glas) mit Tropfaufsatz und Schraubverschluss vertrieben. Die Tropfendosierung ist für die Marke essenziell, da sie das Wertversprechen „präzises Dosieren ohne Kalorien" transportiert. Alternative Formate wie Stickpacks oder Doypacks sind im Premiumsegment selten, können aber für Reise- und Single-Use-Konzepte ergänzend eingesetzt werden.

Typische Produktkonzepte

Drei Konzeptachsen dominieren derzeit den Markt: erstens das klassische Sports-Nutrition-Konzept mit Fokus auf Whey-Shakes, Quark- und Haferflocken-Aromatisierung; zweitens das Diät-/Low-Calorie-Konzept, das sich an kalorienbewusste Verbraucher außerhalb des Fitness-Kontexts richtet; drittens das Lifestyle-/Premium-Konzept, das mit hochwertigen Geschmacksrichtungen (z. B. Madagaskar-Vanille, Tonkabohne, Salty Caramel) und reduziertem Verpackungsdesign Premium-Konsumenten anspricht. Ergänzend etablieren sich seit kurzem Hydration-orientierte Konzepte, die Flavor Drops mit Elektrolyten oder funktionalen Wirkstoffen koppeln und damit in den Grenzbereich zum Nahrungsergänzungsmittel hineinreichen.

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§ 06 — RegulatorikRegulatorik & Kennzeichnung

Flavor Drops sind lebensmittelrechtlich als „Lebensmittel mit Aromen, Süßungsmitteln und Konservierungsstoffen" eingeordnet. Der regulatorische Rahmen wird durch ein Zusammenspiel mehrerer EU-Verordnungen definiert, die ein Inverkehrbringer vollständig beherrschen muss. Eine fehlerhafte Kennzeichnung gehört zu den häufigsten Beanstandungen bei amtlichen Lebensmittelkontrollen in dieser Produktkategorie.

Die für Flavor Drops zentralen Verordnungen sind: die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, VO 1169/2011) für die allgemeine Kennzeichnung, die Aromenverordnung (VO 1334/2008) für die korrekte Aromen-Deklaration, die Zusatzstoffverordnung (VO 1333/2008) für Süßungs- und Konservierungsmittel sowie die Health-Claims-Verordnung (VO 1924/2006) für Aussagen wie „zuckerfrei", „kalorienarm" oder „ohne Zuckerzusatz".

⚠ Regulatorischer Hinweis

Bei der Aromen-Deklaration wird häufig zwischen „natürlichem Vanillearoma" und „Vanille-Aroma" oder einfach „Aroma" unterschieden — diese Begriffe sind nicht beliebig austauschbar. „Natürliches Vanillearoma" darf nur verwendet werden, wenn der aromatisierende Bestandteil zu mindestens 95 % aus Vanille stammt. Die Health Claims „zuckerfrei" (≤ 0,5 g Zucker/100 g) und „kalorienarm" sind in den Anhängen der Health-Claims-Verordnung präzise definiert und müssen messtechnisch belegt werden.

EFSA Health Claims (Stand 2026)

Für Aromen selbst existieren keine zugelassenen Health Claims. Die Bezeichnungen „zuckerfrei", „ohne Zuckerzusatz" und „kalorienarm" sind nährwertbezogene Angaben gemäß Anhang der VO 1924/2006 und unterliegen exakten quantitativen Vorgaben. Funktionelle Claims (z. B. „unterstützt den Stoffwechsel") sind ohne EFSA-Zulassung und ohne entsprechende Wirkstoffe in der Rezeptur unzulässig — Flavor Drops sind kein Wirkstoff-Produkt, sondern ein aromatisiertes Lebensmittel.

Allergen-Kennzeichnung

Auch wenn Flavor Drops in der Regel allergenfrei formuliert sind, ist eine Risikoprüfung pro Geschmacksrichtung notwendig. Insbesondere Geschmacksrichtungen wie „Haselnuss", „Mandel" oder „Cookies & Cream" können Aromenkomponenten enthalten, die zu allergischen Reaktionen führen können. Die Pflichten zur Allergen-Kennzeichnung nach LMIV Art. 9 Abs. 1 lit. c sind hier strikt einzuhalten.

§ 07 — SicherheitSicherheit & Zielgruppen

In marktüblicher Dosierung gelten Flavor Drops als gut verträglich. Risiken ergeben sich primär aus übermäßigem Konsum (Süßstoff-Aufnahme über dem ADI-Wert), aus Wechselwirkungen einzelner Süßstoffe mit Stoffwechselerkrankungen oder aus möglichen Allergenen in bestimmten Geschmackskonzentraten.

  • BfR-Bewertung: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in mehreren Stellungnahmen zu Süßstoffen wiederholt bestätigt, dass die in der EU zugelassenen Süßungsmittel bei Einhaltung des ADI als sicher eingestuft werden.
  • Risikogruppen: Personen mit Phenylketonurie (PKU) müssen Produkte mit Aspartam (E951) meiden — Flavor Drops enthalten Aspartam jedoch nur in seltenen Fällen. Bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter drei Jahren wird grundsätzlich ein moderater Konsum zuckerfreier Süßstoffe empfohlen.
  • Wechselwirkungen: Keine klinisch relevanten Wechselwirkungen mit Medikamenten in marktüblicher Dosierung bekannt.
  • Nebenwirkungen: Bei sehr hoher Aufnahme von Polyolen oder bestimmten Süßstoffen können gastrointestinale Beschwerden auftreten — bei den in Flavor Drops üblichen Süßstoffen Sucralose, Acesulfam-K und Steviolglycoside in marktüblicher Konsummenge ist dies in der Regel nicht relevant.
  • Allergie-Risiko: Geschmacksrichtungen auf Nuss-, Mandel- oder Milch-Basis bergen ein produktspezifisches Allergie-Risiko und müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

§ 08 — EinkaufQualitätskriterien beim Einkauf

Wer Flavor-Drops-haltige Produkte vermarktet, steht vor der Herausforderung, einen Rohstoff zu beschaffen, der hinsichtlich sensorischer Stabilität, mikrobieller Sicherheit, regulatorischer Konformität und Lieferkontinuität Premium-Anforderungen genügt. Die folgenden Kriterien gelten als Standard im B2B-Einkauf:

  • Sensorische Stabilität: Konstante Geschmacksintensität über die gesamte Mindesthaltbarkeit; sensorische Referenzproben pro Charge.
  • Analysenzertifikat (CoA) pro Charge mit Angaben zu pH-Wert, Dichte, Brix (falls relevant), mikrobiologischer Belastung (Gesamtkeimzahl, Hefen, Schimmelpilze, E. coli, Salmonellen) sowie Süßstoff- und Aromenkonzentrationen.
  • Zertifizierungen: Beim Lieferanten IFS Food, FSSC 22000 oder gleichwertig; bei Bio-Konzepten EU-Bio-Siegel oder Demeter; bei veganen Konzepten Vegan-Zertifizierung.
  • Allergen-Deklaration: Vollständige Allergenliste je Geschmacksrichtung, idealerweise mit Cross-Contamination-Statement zur Produktionsumgebung.
  • Lieferkontinuität: Mindestens zwei qualifizierte Lieferquellen für strategische Aromen-Compounds; schriftliche Liefer- und Preisgarantien für mindestens 12 Monate.
  • Technische Datenblätter mit Angaben zu Viskosität, Dichte und empfohlenen Produktionsbedingungen — relevant für eine reibungslose Lohnabfüllung.
  • Stabilitätsdaten: Real-Time- und Accelerated-Stability-Daten für mindestens 18 Monate bei 25 °C und 60 % rel. Feuchte.
  • Verpackungsanforderung: Lichtschutz (insbesondere bei lichtempfindlichen Aromen wie Vanille oder Zitrus), Originalitätsverschluss, kindergesicherter Verschluss optional.

§ 09 — SchnellantwortenHäufig gestellte Fragen zu Flavor Drops

Was sind Flavor Drops und warum sind sie wichtig?

Flavor Drops sind hochkonzentrierte, üblicherweise zuckerfreie Aromenkonzentrate in Tropfenform. Sie ermöglichen es Verbrauchern, Lebensmittel und Getränke kalorienneutral mit präziser Tropfendosierung zu aromatisieren. Für NEM- und Functional-Food-Hersteller sind sie ein wachstumsstarkes Add-on-Format mit hoher Marge und kurzer Time-to-Market.

Sind Flavor Drops wirklich kalorienfrei?

In zuckerfreier Rezeptur liegt der Energiegehalt typischerweise unter 1 kcal pro 100 ml. Bei einer Anwendung von wenigen Tropfen pro Portion ist der Energieeintrag rechnerisch null. Die Kennzeichnung „zuckerfrei" ist jedoch nur zulässig, wenn der Zuckergehalt 0,5 g pro 100 ml nicht überschreitet (VO 1924/2006).

Welche Dosierung ist für Flavor Drops marktüblich?

Marktüblich sind 1 bis 5 Tropfen pro 100 g bzw. 100 ml Lebensmittel oder Getränk. Die Aromaintensität moderner Flavor-Drops-Rezepturen ist so eingestellt, dass auch geringe Dosierungen ein vollwertiges Geschmacksprofil liefern. Eine Standard-Flasche (50 ml) enthält rund 1.000 bis 1.500 Tropfen und reicht damit für mehrere Wochen bis Monate Anwendung.

Welche Darreichungsformen eignen sich für Flavor Drops?

Standard sind 30-ml- und 50-ml-Tropf-Flaschen aus PET oder Glas mit Tropfaufsatz und Schraubverschluss. Glas wirkt im Premium-Segment hochwertiger und schützt lichtempfindliche Aromen besser, ist jedoch schwerer und logistisch teurer. PET ist die kostengünstigere Variante und für die meisten Anwendungen ausreichend. Single-Use-Formate wie Stickpacks sind selten, aber für Reise- und Sport-Sets denkbar.

Worauf müssen Hersteller bei der Flavor Drops Lohnabfüllung achten?

Wesentlich sind: temperaturkontrollierte Produktionsumgebung zum Schutz volatiler Aromen, mikrobielle Hygiene der Abfüllanlage, präzise Dosiergenauigkeit der Tropfeinsätze, lichtgeschützte Lagerung der Rezeptur vor Abfüllung sowie eine durchgängige Chargendokumentation. Für Premium-Konzepte empfiehlt sich eine IFS-Food-zertifizierte Produktionsstätte mit Erfahrung in flüssigen, aromatisierten Lebensmitteln.

Haben Flavor Drops Nebenwirkungen?

In marktüblicher Dosierung gelten Flavor Drops als gut verträglich. Übermäßige Aufnahme der enthaltenen Süßstoffe (deutlich über dem jeweiligen ADI-Wert) kann theoretisch gastrointestinale Beschwerden auslösen. Allergische Reaktionen sind je nach Geschmacksrichtung möglich, insbesondere bei Nuss-, Mandel- oder Milcharomen — daher ist eine sorgfältige Allergen-Kennzeichnung essenziell.

Wie sind Flavor Drops in der EU regulatorisch eingestuft?

Flavor Drops gelten als aromatisierte Lebensmittel mit Süßungsmitteln und unterliegen den allgemeinen Vorschriften der LMIV (VO 1169/2011), der Aromenverordnung (VO 1334/2008), der Zusatzstoffverordnung (VO 1333/2008) und der Health-Claims-Verordnung (VO 1924/2006). Sie sind kein Nahrungsergänzungsmittel und unterliegen daher nicht der NemV. Eine Novel-Food-Notifizierung ist bei Standardrezepturen nicht erforderlich.

Wie unterscheiden sich „natürliche Aromen" von „naturidentischen Aromen" bei Flavor Drops?

„Natürliche Aromen" werden ausschließlich aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Ausgangsstoffen durch physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren gewonnen. Naturidentische Aromen sind chemisch hergestellte Stoffe, die mit natürlich vorkommenden Aromastoffen identisch sind — sie werden in der EU rechtlich heute unter dem Oberbegriff „Aroma" geführt. Die Wahl beeinflusst Kosten, Verfügbarkeit und Konsumenten-Wahrnehmung erheblich.

§ 10 — SchlussFazit: Flavor Drops als Rohstoff mit Potenzial

Flavor Drops sind ein gut etabliertes, skalierbares Produktformat mit hoher Marge, klar definiertem regulatorischen Rahmen und überschaubarer Rezepturkomplexität. Das Potenzial liegt weniger in technischer Innovation als in der konsequenten Markenpositionierung und sensorischen Differenzierung — wer es schafft, eine eigene Handschrift bei Geschmacksprofilen und Verpackungsdesign zu etablieren, kann mit vergleichsweise schlanken Investitionen eine eigene Marke aufbauen.

Für Produktentwickler sind drei Punkte erfolgskritisch: Erstens die Auswahl eines erfahrenen Aromen- und Compounding-Partners, der Rezepturen mit nachweislicher sensorischer Stabilität liefern kann. Zweitens die regulatorische Vorab-Klärung für jede Geschmacksrichtung, insbesondere zu Allergen-Status und Health-Claims. Drittens die Wahl eines geeigneten Lohnabfüllers mit Erfahrung in flüssigen, aromatisierten Lebensmitteln und IFS-Food-Zertifizierung.

Für Marken, die mit Flavor Drops in den Markt einsteigen, empfiehlt sich als erster Schritt eine Klärung der Zielgruppe und der Geschmacks-Range — erst dann die Rezepturentwicklung über einen White-Label-Lieferanten und schließlich die Anbindung an einen Lohnabfüller mit Erfahrung in flüssigen Lebensmittelaromen. Die OH!S GmbH begleitet Sie dabei von der ersten Rezepturanalyse bis zur fertigen, etikettierten Verkaufseinheit.

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⚠ Rechtlicher Hinweis

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich als fachliche Grundlage für Produktentwickler und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie stellen keine medizinische Beratung dar und sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt. Für die finalen Produkt-Claims und die Einhaltung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist der jeweilige Inverkehrbringer verantwortlich. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und auf Basis verfügbarer wissenschaftlicher Literatur zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen & weiterführende Literatur

  1. Europäisches Parlament und Rat (2008). Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften. EUR-Lex ↗
  2. Europäisches Parlament und Rat (2008). Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. EUR-Lex ↗
  3. Europäisches Parlament und Rat (2011). Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV). EUR-Lex ↗
  4. Europäisches Parlament und Rat (2006). Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. EUR-Lex ↗
  5. EFSA – European Food Safety Authority. Topic: Sweeteners – wissenschaftliche Bewertungen und ADI-Werte. EFSA ↗
  6. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Stellungnahmen zu Süßungsmitteln und Aromen in Lebensmitteln. BfR ↗
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