Verpackungslexikon · Logistik & Services

Co-Packing: Was der Begriff umfasst und wo er endet

Co-Packing (auch Copacking) bezeichnet das Verpacken fremder Produkte durch einen spezialisierten Partner, den Co-Packer. Am Markt reicht der Begriff vom Verpacken und Konfektionieren fertiger Ware bis zum Abfüllen vor dem Verpacken. Was gemeint ist, zeigt der Prozess: Was liegt am Anfang vor, was am Ende?

  • Zwei Lesarten: Mal meint Co-Packing Verpacken und Konfektionieren fertiger Ware, mal Abfüllen mit anschließendem Verpacken
  • Der Prozess klärt den Begriff: Ausgangszustand, Tätigkeit und Ergebnis trennen Abfüllung, Verpackung und Konfektionierung
  • Rollen vertraglich festhalten: Wer Erzeuger nach PPWR ist, folgt aus Marke und Gestaltungseinfluss, nicht aus der Ausführung

Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden. NDA auf Wunsch.

Co-Packing: zwei Mitarbeitende packen Ware an einem Packtisch in Kartons
IFS Food · EU-Bio
bis 15.000Stickpacks und Siegelrandbeutel
pro Tag
bis 8.000Dosen und Gläser pro Tag
bedruckt oder etikettiert
bis 7.000Doypacks pro Tag
mit und ohne Zipper
700+Stellplätze über alle
Standorte und Läger

Tageskapazitäten je nach Produkt, Füllgewicht und Losgröße; Größenordnung, keine Zusage.

01 · Definition

Was ist Co-Packing?

Co-Packing ist ein Marktbegriff, kein genormter Fachbegriff. Wer ihn in einer Anfrage liest, sollte zuerst klären, was gemeint ist.

Ein Co-Packer verpackt Produkte für einen Auftraggeber, der Ware und Marke behält. Der Begriff kommt aus dem Englischen; gleichbedeutend sind Copacking, Co Packing und Contract Packing, im Deutschen Auftragsverpackung. Davon zu unterscheiden ist das Co-Manufacturing, bei dem der Partner das Produkt selbst herstellt.

Dieser Eintrag erklärt den Begriff und seine Grenzen. Welche Leistung OH!S anbietet, steht auf der Leistungsseite Co-Packing für Industrie und Handel. Hier geht es darum, Begriffe zu unterscheiden und Anfragen sauber zu formulieren.

Zwei Lesarten von Co-Packing
LesartAusgangszustandTypische Anfrage
Eng: Verpacken und KonfektionierenDie Ware liegt fertig verpackt oder fertig befüllt vor.Fertige Produkte sollen in Sets und Kartons gepackt werden.
Weit: Abfüllen und VerpackenDas Füllgut liegt lose vor, die Packmittel sind leer.Pulver soll abgefüllt und gleich versandfertig verpackt werden.

02 · Abgrenzung

Co-Packing, Lohnabfüllung, Lohnverpackung und Konfektionierung im Vergleich

Am sichersten unterscheiden Sie die Begriffe am Prozess: Was liegt am Anfang vor, was geschieht, was liegt am Ende vor?

Begriffe nach Prozess abgegrenzt
BegriffAm AnfangTätigkeitAm Ende
Lohnabfüllungloses Füllgut: Pulver, Granulat, Flüssigkeitdosieren, einfüllen, verschließenbefülltes, verschlossenes Packmittel
Lohnverpackungfertige Produkte oder fertig befüllte Einheiteneinlegen, kartonieren, folieren, etikettieren, palettierenverpackte, versandfertige Ware
Konfektionierungmehrere Artikel, Beilagen und Verpackungenzusammenstellen, bestücken, beilegen, etikettierenneues Set, Multipack oder Display
Co-Packingje nach Anfrage eine der drei Aufgaben oder eine Kombinationgesamte Aufgabe bei einem Partnerverkaufs- oder versandfertige Ware

So lesen Sie eine AnfrageDrei Fragen genügen: Ist das Füllgut schon verpackt? Entsteht aus mehreren Artikeln eine neue Einheit? Soll das Produkt selbst geöffnet, dosiert oder umgefüllt werden? Die Antworten zeigen, ob Abfüllung, Verpackung oder Konfektionierung gemeint ist und ob das Projekt mehrere Aufgaben verbindet.

03 · Praxis

Vier Projekte, vier Begriffe

Dieselbe Anfrage „Co-Packing“ kann sehr Unterschiedliches meinen. Vier Beispiele zeigen, wie der Prozess den Begriff bestimmt.

Pulvermischung in Dosen

Das Pulver liegt lose vor, die Dosen sind leer. Dosieren, Einfüllen, Verschließen und Etikettieren sind Lohnabfüllung. Folgt das Kartonieren, kommt Lohnverpackung dazu. Wer hier „Co-Packing“ schreibt, meint meist den ganzen Weg.

Fertige Stickpacks in Faltschachteln

Die Beutel sind fertig. Sie werden gezählt, in Faltschachteln eingelegt und mit Etikett versehen: Lohnverpackung, bei mehreren Sorten je Schachtel Konfektionierung.

Probierset aus drei Sorten

Drei fertige Produkte, eine Karte, eine Schachtel: Aus mehreren Artikeln entsteht eine neue Einheit. Das ist Konfektionierung, im Marktgebrauch oft ebenfalls „Co-Packing“.

Ware für den Onlineshop

Fertige Produkte werden versandfertig gemacht: Umkarton, Versandetikett, Lagerung. Das ist Lohnverpackung mit Fulfillment, siehe E-Commerce-Verpackung.

Drei Arbeitsschritte nebeneinander: Füllgut wird abgefüllt, Ware wird verpackt, ein Set wird zusammengestellt
Abfüllen, Verpacken und Konfektionieren sind drei verschiedene Aufgaben

Alle vier Projekte lassen sich als Co-Packing bei einem Partner bündeln. Das spart Schnittstellen, denn Ware, Etiketten und Dokumentation müssen nicht zwischen Dienstleistern wandern. Es ändert aber nichts daran, dass es verschiedene Aufgaben sind: Sie haben unterschiedliche Prüfpunkte, unterschiedliche Anforderungen an Hygiene und Allergenmanagement und unterschiedliche Rollen im Verpackungsrecht.

04 · Entscheidung

Eigene Verpackungslinie oder Co-Packer?

Ob sich Co-Packing lohnt, hängt weniger vom Preis als von Auslastung, Flexibilität und Kontrolle ab.

Eigene Linie und Co-Packer im Vergleich
KriteriumEigene VerpackungslinieCo-Packer
InvestitionMaschinen, Fläche und Personalkeine eigene Anlage, dafür Dienstleistungskosten
AuslastungSpitzen und Leerlauf trägt die eigene Linieder Partner bündelt Aufträge mehrerer Kunden
FlexibilitätFormatwechsel kosten eigene Umrüstzeitder Partner bringt Anlagen für mehrere Formate mit
Kontrollevolle ProzesshoheitProzess, Freigaben und Dokumentation werden vertraglich gesteuert
Know-howim eigenen Haus aufzubauenbeim Partner vorhanden, die Spezifikation muss übergeben werden
Rechtliche Rollebeim eigenen Unternehmenbleibt bei Aufträgen unter Ihrer Marke grundsätzlich beim Auftraggeber
Zwei lächelnde Mitarbeitende in Warnwesten mit einem Karton im Lager
Lager und Verpackung gehören beim Co-Packing zusammen (Symbolbild).

Viele Unternehmen kombinieren beides: Das Standardsortiment läuft intern, Aktionen, Saisonware und neue Formate laufen beim Partner. So bleibt die eigene Linie ausgelastet, und Spitzen belasten sie nicht.

Aufgabe klar?

Abfüllen, verpacken, konfektionieren – an einem Ort koordiniert

Nennen Sie uns Aufgabe, Stückzahl und Zeitrahmen. Innerhalb von 48 Stunden melden wir uns mit einer ersten Einschätzung.

  • Antwort in 48 Stunden
  • NDA auf Wunsch
  • Mischen ab 100 kg je Charge

05 · Auswahl

Auswahlkriterien: Fragen, die Sie einem Co-Packer stellen sollten

Die Auswahl entscheidet sich an Prozesssicherheit und Dokumentation. Mit diesen Fragen vergleichen Sie Anbieter auf gleicher Grundlage.

Was der Auftrag kostet, hängt von Zahl der Arbeitsschritte, Variantenvielfalt, Handarbeitsanteil, Packmitteln, Etiketten und Lagerdauer ab. Preise nennen wir verbindlich erst im Angebot.

  • Aufgabe und ProzessWelche Schritte übernimmt der Partner, und gibt es eine schriftliche Prozessbeschreibung?
  • Geltungsbereich der ZertifikateGilt der Standard für die Tätigkeit am Standort, an dem Ihr Auftrag läuft? IFS Food gilt für verarbeitete oder lose primär verpackte Lebensmittel, IFS Logistics für Transport und Lagerung.
  • Hygiene und AllergeneWie werden Linien gereinigt, und wie wird Kreuzkontakt mit Allergenen verhindert?
  • RückverfolgbarkeitWerden Chargen von Ware, Packmitteln und Etiketten dokumentiert und dem Auftrag zugeordnet?
  • EtikettenkontrolleWie wird verhindert, dass Etiketten oder Beilagen verwechselt werden?
  • Muster und FreigabeWird vor der Serie ein Muster gebaut und von Ihnen freigegeben?
  • Kapazität und FlexibilitätWelche Mengen sind je Tag möglich, und wie reagiert der Partner auf Spitzen?
  • VertraulichkeitWird auf Wunsch eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen?

06 · Regulatorik

Recht: wer verantwortet was beim Co-Packing?

Beim Co-Packing führt der Partner aus, die Verantwortung für Produkt und Kennzeichnung bleibt in der Regel beim Auftraggeber. Drei Punkte gehören in jedes Projekt.

Rollen nach PPWR

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit 12.08.2026. Erzeuger (Art. 3 Abs. 1 Nr. 13) ist, wer unter eigenem Namen oder eigener Marke gestalten oder herstellen lässt, mit Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation und EU-Konformitätserklärung. Hersteller (Nr. 15) ist, wer Verpackungen erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt; an ihn knüpft die erweiterte Herstellerverantwortung an. Mehr in Erzeuger und Hersteller nach PPWR.

Lebensmittelrecht

Verantwortlich für die Lebensmittelinformation ist der Unternehmer, unter dessen Namen das Lebensmittel vermarktet wird (Art. 8 LMIV). Der Co-Packer arbeitet als Lebensmittelunternehmer nach HACCP-Grundsätzen (Art. 5 VO (EG) 852/2004). Verpackungsmaterial darf keine Kontaminationsquelle sein (Anhang II Kapitel X).

Rückverfolgbarkeit

Wer Zutaten bezieht und Erzeugnisse abgibt, muss das nachweisen können (Art. 18 VO (EG) 178/2002). Beim Verpacken heißt das: Chargen von Ware, Packmitteln und Etiketten werden dem Auftrag zugeordnet. Mehr zur Chargennummer.

Eine vertragliche Zuweisung organisiert die Zusammenarbeit, kann eine gesetzlich zwingende Rolle gegenüber Behörden aber nicht beliebig umdefinieren. Diese Punkte gehören deshalb schriftlich in Vertrag oder Qualitätssicherungsvereinbarung.

In der Betriebspraxis gilt: Nachweise zu Packmitteln liegen vor Produktionsstart vor.

  • ErzeugerWer ist Erzeuger der konkreten Verpackungseinheit?
  • DokumentationWer führt die technische Dokumentation und unterzeichnet die EU-Konformitätserklärung?
  • NachweiseWer beschafft und prüft Materialaufbau, Lebensmittelkontakt-, PFAS- und Schwermetallnachweise?
  • FreigabenWer gibt Artwork, Materialwechsel und Druckfarben frei?
  • ProzessdatenWelche Unterlagen aus Abfüll-, Siegel-, Prüf- und Chargenprozess liefert der Co-Packer?
  • Abweichung und RückrufWer handelt bei Abweichung, Behördenanfrage oder Rückruf und trägt die Kosten?
  • HerstellerverantwortungWer ist EPR-verantwortlicher Hersteller im Zielland und übernimmt Registrierung und Systembeteiligung?

Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihre Aufgabe in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Aufgabe: Abfüllen, Verpacken, Konfektionieren oder eine Kombination
  • Zustand der Ware: lose, fertig befüllt oder fertig verpackt
  • Produkt, Format und Füllmenge je Einheit
  • Rohstoff: von Ihnen beigestellt oder von uns beschafft; Bio ja oder nein
  • Verpackung, Etiketten und Beilagen: vorhanden oder zu beschaffen
  • Mischbedarf (bei Mischungen mindestens 100 kg je Mischcharge)
  • Auflage gesamt und je Variante, Lieferziel und Wunschtermin

07 · Anfrage

So gelingt Ihre Anfrage in einem Schritt

Für die Abfüllung gelten die Mindestmengen des jeweiligen Formats, zum Beispiel mindestens 10.000 Stück je Auftrag bei Sachets und Stickpacks oder 500 Stück bei Gläsern und Dosen. Für reines Verpacken und Konfektionieren legen wir die Eckdaten gemeinsam fest.

Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt.

08 · FAQ

Häufige Fragen zum Co-Packing

Was bedeutet Co-Packing?

Co-Packing bedeutet, dass ein Partner Produkte für einen Auftraggeber verpackt, der Ware und Marke behält. Der Begriff kommt aus dem Englischen und wird auch Copacking oder Contract Packing geschrieben, im Deutschen sagt man Auftragsverpackung oder Lohnverpackung. Am Markt umfasst er je nach Anbieter nur das Verpacken und Konfektionieren fertiger Ware oder zusätzlich das Abfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen Co-Packing und Lohnabfüllung?

Bei der Lohnabfüllung wird das Füllgut selbst gehandhabt: dosiert, eingefüllt und verschlossen, etwa Pulver in eine Dose oder einen Beutel. Beim Co-Packing im engen Sinn liegt die Ware bereits fertig vor und wird verpackt, gebündelt oder zu Sets zusammengestellt. Viele Anbieter verwenden Co-Packing aber als Oberbegriff, der die Abfüllung einschließt. Deshalb lohnt die Rückfrage, was gemeint ist.

Was ist der Unterschied zwischen Co-Packing und Co-Manufacturing?

Der Co-Packer verpackt ein Produkt, das der Auftraggeber bereits hat. Beim Co-Manufacturing, auf Deutsch Lohnherstellung oder Lohnfertigung, stellt der Partner das Produkt selbst her, etwa durch Mischen nach Ihrer Rezeptur. Beide Leistungen lassen sich bei einem Partner kombinieren. Für die rechtliche Rolle und die Anfrage ist die Unterscheidung wichtig, weil unterschiedliche Prozesse und Nachweise dahinterstehen.

Wann lohnt sich ein Co-Packer statt einer eigenen Verpackungslinie?

Ein Co-Packer lohnt sich, wenn Sie keine eigene Linie auslasten können, Spitzen abfangen oder neue Formate ohne Investition testen wollen. Eine eigene Linie lohnt sich bei hoher, gleichmäßiger Auslastung und wenn Sie den Prozess selbst steuern wollen. Viele Unternehmen kombinieren beides: Das Standardsortiment läuft intern, Aktionen und neue Formate laufen beim Partner.

Wer ist beim Co-Packing nach der PPWR Erzeuger?

Erzeuger ist, wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt selbst herstellt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke gestalten oder herstellen lässt. Bei Auftragsfertigung unter Ihrer Marke ist nach der Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister grundsätzlich der Auftraggeber Erzeuger. Die Rolle wird je Projekt geprüft und im Vertrag dokumentiert; der Vertrag kann eine gesetzliche Rolle aber nicht beliebig umdefinieren.

Welche Zertifikate sollte ein Co-Packer für Lebensmittel haben?

Entscheidend ist der Geltungsbereich. IFS Food bezieht sich auf Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten oder lose primär verpacken, IFS Logistics auf Transport und Lagerung. Verlangen Sie das Zertifikat des Standorts, an dem Ihr Auftrag läuft, und fragen Sie nach dem HACCP-Konzept, das Lebensmittelunternehmer ohnehin haben müssen. OH!S ist nach IFS Food (Version 8) und EU-Bio (DE-ÖKO-003) zertifiziert.

Welche Angaben braucht ein Co-Packer für ein Angebot?

Wichtig sind die Aufgabe (Abfüllen, Verpacken, Konfektionieren oder eine Kombination), der Zustand der Ware, die Stückzahl gesamt und je Variante, die gewünschte Verpackung, Etiketten und Beilagen sowie Lieferziel und Wunschtermin. Bei Mischungen gilt bei OH!S eine Mindestmenge von 100 kg je Mischcharge. Die Checkliste weiter unten fasst die Angaben zusammen.

09 · Fazit

Fazit: Erst den Prozess klären, dann den Partner wählen

Co-Packing ist ein Sammelbegriff, und genau das macht Anfragen unscharf. Wer festlegt, ob sein Produkt noch abgefüllt werden muss, ob fertige Ware nur verpackt wird oder ob ein Set entsteht, bekommt vergleichbare Angebote und vermeidet Missverständnisse. Dazu gehören ein Muster vor der Serie, dokumentierte Chargen und ein Vertrag, der Rollen nach PPWR benennt.

Welche Aufgabe im Einzelnen dahintersteckt, erklären die Einträge zu Lohnverpackung und Konfektionierung. Wenn Ihre Aufgabe klar ist, schicken Sie uns die Angaben aus der Checkliste.

Projekt starten

Verpackungsprojekt anfragen – mit Format, Menge und Zeitrahmen

Schicken Sie uns Produkt, Format und Menge. Sie bekommen innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.

  1. Anfrage sendenProdukt, Format, Menge und Zeitrahmen genügen für den Start. NDA auf Wunsch.
  2. Antwort in 48 StundenWir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
  3. Angebot nach Klärung der EckdatenPreise und Termine nennen wir verbindlich im Angebot.

Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Art. 3 (Erzeuger, Hersteller), Art. 16 (Lieferanten), Art. 24 (Leerraum). Stand: gilt seit 12.08.2026. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40 (öffnet in neuem Tab)
  2. Europäische Kommission: Leitlinien zur Verordnung (EU) 2025/40, Bekanntmachung C/2026/3084 (Abl. C vom 10.06.2026), nicht bindend. Europäische Kommission (öffnet in neuem Tab)
  3. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, Art. 8 (Verantwortlicher). EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information … (öffnet in neuem Tab)
  4. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 (HACCP) und Anhang II Kapitel X (Verpackung und Umhüllung). EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (öffnet in neuem Tab)
  5. Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts, Art. 18 (Rückverfolgbarkeit). EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemein… (öffnet in neuem Tab)
  6. IFS Management GmbH: IFS Food (Version 8), Geltungsbereich; IFS Logistics (Version 3). Stand: 05.10.2026. IFS (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 05.10.2024 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Definition von der Leistungsseite getrennt, Abgrenzung zu Lohnabfüllung, Lohnverpackung und Konfektionierung nach Prozessen, Auswahlfragen, Rollen nach PPWR und Anfrage-Checkliste neu.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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