Spirulina – OH!S Rohstoff-Lexikon

Rohstoff-LexikonSpirulina

Spirulina

Das blaugrüne Cyanobakterium als proteinreicher Rohstoff für moderne NEM-Konzepte

Letztes Update: · Quellen: 6 · Lesezeit: ca. 12 Min.

Spirulina ist die Handelsbezeichnung für die getrocknete Biomasse des fadenförmigen Cyanobakteriums Arthrospira platensis – umgangssprachlich „Blaualge" genannt, biologisch jedoch keine echte Alge, sondern ein Blaubakterium. In der Nahrungsergänzungsmittel-Industrie zählt der Rohstoff zu den bekanntesten pflanzlichen „Superfoods": ein hoher Proteingehalt, das tiefblaue Pigment Phycocyanin und ein dichtes Mikronährstoffprofil machen die Mikroalge für Produktentwickler attraktiv. Dieser Lexikoneintrag liefert Einkäufern und Formulierern die fachliche Grundlage zu Herkunft, Wirkprofil und Regulatorik – und beleuchtet besonders die Kontaminations- und Qualitätsfragen, die bei diesem Rohstoff über Erfolg oder Rückruf entscheiden.

§ 01 — SteckbriefTechnische Daten & Synonyme

Für Produktentwickler und Einkäufer sind präzise Spezifikationen unverzichtbar. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Eckdaten zusammen – mit dem Hinweis, dass es sich um eine komplexe biologische Biomasse handelt und nicht um einen einzelnen Reinstoff mit eindeutiger Summenformel.

Technische Daten zu Spirulina
MerkmalSpezifikation
Wissenschaftlicher NameArthrospira platensis, Arthrospira maxima (neuere Taxonomie: Limnospira platensis)
Synonyme / TrivialnamenSpirulina platensis (veraltet), Blaualge, Blaugrünalge, Mikroalge, Spirulina-Pulver
Biologische EinordnungCyanobakterium (Blaubakterium) – keine echte, zellkernhaltige Alge
CAS-NummerGesamtbiomasse: keine einheitliche CAS; Leitpigment C-Phycocyanin: 11016-15-2 (EINECS 234-248-8)
Charakteristisches PigmentC-Phycocyanin (blaues Phycobiliprotein), bis ca. 20 % der Trockenmasse
Proteingehaltca. 55–70 % der Trockenmasse
Physikalische Eigenschaftentiefes Blaugrün; Pulver, Presslinge oder Flocken; typisch „algiger" Geruch
LöslichkeitBiomasse in Wasser dispergierbar; Phycocyanin wasserlöslich
Herkunft (kommerziell)Kultivierung in offenen Becken (Raceway) oder geschlossenen Photobioreaktoren
Standardisierunghäufig über Phycocyanin- bzw. Proteingehalt; oft Bio-zertifiziert

§ 02 — HerkunftHerkunft & Gewinnung

Arthrospira-Stämme kommen natürlich in warmen, stark alkalischen Salz- und Sodaseen vor. Historisch ist der Verzehr seit Jahrhunderten belegt: Die Azteken ernteten die Biomasse aus dem mexikanischen Texcoco-See, und am afrikanischen Tschadsee wird sie bis heute als „Dihé" verarbeitet. Diese lange Verzehrtradition ist nicht nur kulturhistorisch interessant, sondern auch regulatorisch entscheidend – sie ist der Grund, warum die Mikroalge in der EU nicht als neuartiges Lebensmittel gilt.

Für den kommerziellen Maßstab wird das Cyanobakterium gezielt kultiviert. Zwei Systeme dominieren: offene Becken („Raceway-Ponds") und geschlossene Photobioreaktoren. Offene Systeme sind kostengünstiger, aber anfälliger für Eintrag von Schadstoffen, Fremdorganismen und anderen, teils toxinbildenden Cyanobakterien. Geschlossene Anlagen erlauben eine deutlich kontrolliertere Produktion und ein geringeres Kontaminationsrisiko, sind in der Beschaffung jedoch seltener und teurer.

Nach der Ernte folgen Filtration, Pressung und Trocknung. Gerade der Trocknungsschritt ist für die Rohstoffqualität kritisch: Eine unsachgemäße, zu heiße oder offene Trocknung kann polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in das Pulver eintragen – ein in der Praxis wiederkehrendes Problem, das später im Abschnitt Regulatorik konkretisiert wird. Schonende Spray- oder Niedertemperaturtrocknung schützt zudem die empfindlichen Farbpigmente.

Spirulina-Anbau im Photobioreaktor – Kultivierung von Arthrospira platensis
Kontrollierte Kultivierung der Mikroalge: Geschlossene Photobioreaktoren senken das Risiko für Schwermetalle und Cyanotoxine.
ℹ Praxis-Hinweis für Einkäufer

Fragen Sie das Anbausystem aktiv ab. Ware aus geschlossenen Systemen oder aus Bio-zertifizierten Lieferketten bietet die beste Ausgangslage für ein schadstoffarmes Endprodukt. Herkunft aus Drittländern ohne dokumentierte Chargenanalytik gilt als Risikofaktor.

§ 03 — WirkprofilInhaltsstoffe & Wirkprofil von Spirulina

Die Popularität des Rohstoffs beruht auf seiner Nährstoffdichte. Wichtig für die rechtssichere Kommunikation: Ein gesundheitsbezogener Effekt darf nur dann ausgelobt werden, wenn ein zugelassener Health Claim vorliegt. Die folgenden Beschreibungen ordnen die Inhaltsstoffe fachlich ein, ohne eine therapeutische Wirkung zu behaupten – vieles ist Gegenstand laufender Forschung.

C-Phycocyanin – das blaue Markenzeichen

Das auffälligste Molekül ist C-Phycocyanin, ein wasserlösliches Phycobiliprotein, das je nach Stamm bis zu rund 20 Prozent der Trockenmasse ausmachen kann. Es verleiht dem Rohstoff die charakteristische blaugrüne Färbung und wird in vitro intensiv auf antioxidative Eigenschaften untersucht. Industriell ist das Pigment doppelt interessant: als Wirkstoffträger in Premium-Konzepten und als natürlicher blauer Lebensmittelfarbstoff, der synthetische Farbstoffe ersetzen kann.

Protein & Aminosäuren

Mit 55 bis 70 Prozent Proteinanteil und allen essenziellen Aminosäuren besitzt die Biomasse ein hochwertiges Eiweißprofil. In der Praxis ist jedoch Augenmaß gefragt: Bei marktüblichen Tagesmengen von wenigen Gramm bleibt der absolute Proteinbeitrag gering. Als „pflanzliche Proteinquelle" trägt der Rohstoff erst in deutlich höheren Mengen – etwa als Lebensmittelzutat – spürbar zur Versorgung bei. Diese Einordnung ist für ehrliche Produktversprechen entscheidend.

Gamma-Linolensäure & Mikronährstoffe

Daneben liefert das Cyanobakterium Gamma-Linolensäure (eine seltene Omega-6-Fettsäure), Carotinoide wie Beta-Carotin, Chlorophyll sowie Mineralstoffe – darunter relevante Mengen Eisen. Eine wichtige Einschränkung betrifft Vitamin B12: Die Mikroalge enthält überwiegend Pseudo-B12, das der Mensch kaum verwerten kann. Als B12-Quelle ist der Rohstoff daher ungeeignet – ein Punkt, der in der Vermarktung niemals verschwiegen werden sollte.

§ 04 — ForschungsstandWissenschaftlicher Stand

Die präklinische Datenlage ist umfangreich: Zahlreiche Zell- und Tierstudien beschreiben für C-Phycocyanin antioxidative, entzündungsmodulierende und immunmodulierende Effekte. Diese Befunde sind vielversprechend, lassen sich aber nicht eins zu eins auf den Menschen übertragen.

Belastbare Humanstudien sind dagegen rar. Vorhandene Untersuchungen arbeiten meist mit kleinen Teilnehmerzahlen und methodischen Schwächen; einzelne Hinweise auf günstige Effekte etwa auf Blutfette oder Blutdruck reichen für eine gesicherte Aussage nicht aus. Die deutsche Verbraucherzentrale und der Krebsinformationsdienst des DKFZ ordnen viele beworbene Wirkungen entsprechend kritisch ein und verweisen auf die dünne Evidenz. Folgerichtig existiert für den Rohstoff selbst auch kein zugelassener gesundheitsbezogener Claim.

Ein hartnäckiger Mythos ist die angebliche B12-Versorgung über die Mikroalge; dieser gilt durch die Pseudo-B12-Problematik als widerlegt. Einen aktuellen Überblick über laufende Studien bietet die Datenbank der U.S. National Library of Medicine (PubMed) ↗.

§ 05 — AnwendungAnwendungsbereiche & Produktkonzepte

Aus B2B-Sicht ist der Rohstoff ein vielseitiger, optisch markanter Baustein. Seine Verarbeitung verlangt aber Respekt vor zwei Eigenheiten: dem intensiven Eigengeschmack und der Empfindlichkeit der Farbpigmente gegenüber Licht, Sauerstoff und Hitze.

Geeignete Darreichungsformen

Am häufigsten kommt die Mikroalge als Pulver, als Presslinge (Tabletten) und in Kapseln in den Handel; seltener als Flüssigkonzentrat. Pulver passt zu Smoothie- und Shake-Konzepten, Presslinge und Kapseln punkten mit geschmacksneutraler, einfacher Einnahme. Weil das blaue Phycocyanin licht- und sauerstoffempfindlich ist, sind lichtgeschützte, dicht verschlossene Verpackungen und schonende Prozessführung entscheidend für Farbe und Haltbarkeit.

Typische Produktkonzepte

Denkbar sind vegane Green-Superfood-Mischungen – etwa in Kombination mit Matcha oder Chlorella –, Daily-Greens-Pulver, Presslinge für die einfache Tagesroutine sowie Konzepte, die das Phycocyanin als natürliche blaue Färbung nutzen. In jedem Fall gilt: Produktversprechen müssen ohne unzulässige Health Claims auskommen und sich auf das beschränken, was rechtlich tragfähig ist.

Spirulina-Pulver mit blauem Phycocyanin – Makroaufnahme des Rohstoffs
Das tiefe Blaugrün stammt vom Phycobiliprotein Phycocyanin – zugleich Qualitäts- und Frischemarker.
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§ 06 — RegulatorikRegulatorik & Zulassung

Die regulatorische Einordnung ist überraschend günstig – mit einer wichtigen Ausnahme bei den Kontaminanten. Arthrospira platensis gilt in der EU nicht als neuartiges Lebensmittel (Novel Food), weil eine nennenswerte Verzehrgeschichte vor dem 15. Mai 1997 belegt ist. Im EU-Novel-Food-Katalog ist die Art ausdrücklich als „nicht neuartig" geführt. Für die traditionelle Biomasse ist daher kein Zulassungsverfahren nach Verordnung (EU) 2015/2283 nötig. Achtung: Neuartige Extrakte oder isolierte Fraktionen (etwa hochkonzentrierte Phycocyanin-Präparate in neuer Form oder Dosis) können sehr wohl Novel-Food-pflichtig sein und sind im Einzelfall zu prüfen.

⚠ Regulatorischer Hinweis – PAK-Höchstgehalte

Für Nahrungsergänzungsmittel mit dieser Mikroalge gelten verbindliche Höchstgehalte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe: Benzo(a)pyren ≤ 10 µg/kg und Summe PAK4 ≤ 50 µg/kg (Benzo[a]pyren, Benzo[a]anthracen, Benzo[b]fluoranthen, Chrysen) gemäß Verordnung (EU) 2023/915. Eine entsprechende Chargenanalytik ist vor dem Inverkehrbringen Pflicht.

Diese Grenzwerte wurden ursprünglich mit Verordnung (EU) 2015/1933 eingeführt und sind heute in der konsolidierten Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 ↗ verankert, die die frühere Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 abgelöst hat. Hinzu kommen die allgemeinen Kennzeichnungs- und Nährwertpflichten der Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV).

EFSA Health Claims (Stand 2026)

Für „Spirulina" als solche ist kein gesundheitsbezogener Claim im EU-Register zugelassen; entsprechende Angaben zu „Entgiftung", „Immunsystem" oder „Gewichtsreduktion" sind unzulässig oder noch nicht abschließend bewertet (Status der Botanical-Claims). Zulässig sind ausschließlich nährstoffbezogene Claims für einzelne Inhaltsstoffe, sofern das Produkt die Mindestschwelle („Eisenquelle" = 15 % der Referenzmenge) erreicht. Für den Eisenanteil dürfen dann die zugelassenen Eisen-Claims wörtlich verwendet werden, zum Beispiel:

  • „Eisen trägt zur normalen Bildung roter Blutkörperchen und von Hämoglobin bei"
  • „Eisen trägt zum normalen Sauerstofftransport im Körper bei"
  • „Eisen trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei"

In der Praxis erreichen viele Präparate bei Tagesmengen von nur wenigen Gramm die Eisenquellen-Schwelle nicht – dann ist auch der Eisen-Claim nicht zulässig. Die vollständige Liste der zugelassenen Angaben findet sich im EU-Register zur Verordnung (EU) Nr. 432/2012.

§ 07 — SicherheitSicherheit & Kontraindikationen

In geprüfter Qualität und marktüblichen Mengen gilt der Rohstoff als gut verträglich. Die zentralen Risiken entstehen nicht durch die Biomasse selbst, sondern durch Verunreinigungen aus belasteten Kulturen.

  • Höchstmenge: Keine offizielle Verzehrhöchstmenge speziell für die Biomasse; reguliert sind vor allem Kontaminanten. Marktüblich sind 2–5 g/Tag.
  • Risikogruppen: Schwangere und Stillende (unzureichende Datenlage), Personen mit Phenylketonurie (Phenylalanin-Gehalt), Autoimmunerkrankungen (theoretische Immunmodulation) – ärztliche Rücksprache empfohlen.
  • Wechselwirkungen: Möglich mit gerinnungshemmenden Arzneimitteln (Vitamin-K-Gehalt) sowie mit Immunsuppressiva – Belege sind begrenzt, Vorsicht ist dennoch geboten.
  • Nebenwirkungen: Selten leichte Magen-Darm-Beschwerden; sogenannte „Entgiftungsreaktionen" sind wissenschaftlich nicht belegt.

Besonders kritisch ist die Vitamin-B12-Frage: Da die Mikroalge überwiegend nicht verwertbares Pseudo-B12 enthält, ist sie als B12-Lieferant ungeeignet und könnte bei vegan lebenden Menschen sogar eine trügerische Sicherheit erzeugen. Hinzu kommen mögliche Belastungen mit Schwermetallen (Blei, Cadmium, Quecksilber, anorganisches Arsen), mit lebertoxischen Mikrocystinen bei Kontamination durch andere Cyanobakterien sowie mit PAK aus unsachgemäßer Trocknung. Das EU-Schnellwarnsystem RASFF meldet hier wiederholt Auffälligkeiten, vor allem bei Rohware aus Drittländern. Geprüfte Herkunft und dokumentierte Chargenanalytik sind deshalb nicht optional, sondern Grundvoraussetzung.

§ 08 — EinkaufQualitätskriterien beim Einkauf

Wer Spirulina-haltige Produkte vermarktet, steht vor der Aufgabe, einen Rohstoff zu beschaffen, der hinsichtlich Reinheit, Pigmentgehalt und Lieferkontinuität Premium-Anforderungen genügt. Die folgenden Kriterien haben sich in der Praxis bewährt:

  • Anbausystem & Herkunft: Geschlossene Photobioreaktoren oder kontrollierte, idealerweise Bio-zertifizierte Lieferketten bevorzugen – sie senken das Kontaminationsrisiko deutlich.
  • Analysenzertifikat (CoA) pro Charge mit Werten zu PAK (Benzo(a)pyren und Summe PAK4), Schwermetallen, Mikrocystinen (LC-MS/MS oder ELISA), Mikrobiologie und Proteingehalt.
  • Phycocyanin-Gehalt als Standardisierungs- und Frischemarker: ein hoher, dokumentierter Gehalt spricht für schonende Verarbeitung und intakte Pigmente.
  • Trocknungsverfahren: schonende Spray- oder Niedertemperaturtrocknung – sie minimiert PAK-Eintrag und schützt Farbe und Inhaltsstoffe.
  • Technische Datenblätter mit Schüttdichte, Partikelgröße und Restfeuchte – relevant für Tablettierung und Kapselfüllung.
  • Zertifizierungen: IFS Food, FSSC 22000 oder gleichwertig; bei Bio das EU-Bio-Siegel oder strengere Standards wie Naturland.
  • Lieferkontinuität: mindestens zwei qualifizierte Bezugsquellen und schriftliche Liefergarantien.
Spirulina als Pulver und Presslinge – Darreichungsformen für Nahrungsergänzung
Pulver, Presslinge und Kapseln: Die Wahl der Galenik richtet sich nach Zielgruppe, Geschmack und Stabilitätsanforderungen.

§ 09 — SchnellantwortenHäufig gestellte Fragen zu Spirulina

Was ist Spirulina und warum ist es als Rohstoff relevant?

Spirulina ist die getrocknete Biomasse des Cyanobakteriums Arthrospira platensis. Als Rohstoff für Nahrungsergänzungsmittel ist die Mikroalge vor allem wegen ihres hohen Proteingehalts von 55 bis 70 Prozent, des blauen Pigments Phycocyanin und ihres dichten Mikronährstoffprofils interessant. Sie eignet sich als veganer Zutatenbaustein für Superfood-Konzepte, lässt sich gut zu Pulver, Presslingen und Kapseln verarbeiten und besitzt eine lange Verzehrtradition.

Ist Spirulina eine Alge?

Streng genommen nein. Obwohl Spirulina umgangssprachlich als Mikroalge oder Blaualge bezeichnet wird, handelt es sich biologisch um ein Cyanobakterium – also um ein photosynthetisch aktives Bakterium und nicht um eine echte, zellkernhaltige Alge. Für die Praxis im Lebensmittel- und NEM-Bereich wird der Rohstoff dennoch meist unter dem Sammelbegriff Mikroalgen geführt.

Ist Spirulina eine gute Vitamin-B12-Quelle?

Nein. Spirulina enthält überwiegend sogenanntes Pseudo-Vitamin-B12 (Corrinoide), das der menschliche Körper kaum verwerten kann. Als verlässliche B12-Quelle ist die Mikroalge daher ungeeignet – das gilt besonders für vegan lebende Menschen. Hersteller sollten in der Kommunikation klar zwischen analytisch nachweisbarem und tatsächlich bioverfügbarem B12 unterscheiden und Spirulina nicht als B12-Lieferant auszeichnen.

Welche Dosierung ist für Spirulina marktüblich?

Marktüblich sind Tagesmengen von etwa 2 bis 5 Gramm, die als Pulver oder in Form mehrerer Presslinge beziehungsweise Kapseln aufgenommen werden. Eine offizielle Höchstmengenempfehlung speziell für die Biomasse existiert nicht; reguliert werden vor allem Kontaminanten. Die konkrete Dosierung hängt vom Produktkonzept ab – die Angabe versteht sich als marktübliche Orientierung, nicht als Verzehrempfehlung.

Welche Darreichungsformen eignen sich für Spirulina?

Spirulina wird vor allem als Pulver, als Presslinge (Tabletten) und in Kapseln angeboten, seltener als Flüssigkonzentrat. Pulver eignet sich für Smoothie- und Shake-Konzepte, Presslinge und Kapseln für die einfache, geschmacksneutrale Einnahme. Da das blaue Phycocyanin licht- und sauerstoffempfindlich ist, sind lichtgeschützte, dicht verschlossene Verpackungen und schonende Verarbeitung entscheidend für Farbe und Stabilität.

Worauf müssen Hersteller bei der Spirulina-Lohnabfüllung achten?

Im Zentrum steht die Schadstoffkontrolle: Vor der Produktion sollten ein Analysenzertifikat mit Werten zu PAK (Benzo(a)pyren, Summe PAK4), Schwermetallen, Mikrocystinen und Mikrobiologie vorliegen. Wichtig sind außerdem ein dokumentiertes Trocknungsverfahren, lichtgeschützte Verpackung wegen der empfindlichen Pigmente sowie eine klare regulatorische Einordnung vor Produktionsstart. Eine kontrollierte Herkunft – idealerweise aus geschlossenen Systemen – reduziert das Kontaminationsrisiko deutlich.

Hat Spirulina Nebenwirkungen?

In geprüfter Qualität und marktüblichen Mengen gilt Spirulina als gut verträglich; gelegentlich werden leichte Magen-Darm-Beschwerden berichtet. Relevante Risiken entstehen vor allem durch Verunreinigungen wie Schwermetalle, Mikrocystine oder PAK aus belasteten Kulturen. Vorsicht gilt für Schwangere und Stillende, Personen mit Phenylketonurie, Autoimmunerkrankungen oder unter gerinnungshemmender Medikation – hier ist ärztliche Rücksprache angeraten.

Wie ist Spirulina in der EU regulatorisch eingestuft?

Spirulina gilt in der EU nicht als neuartiges Lebensmittel (Novel Food), da eine Verzehrgeschichte vor dem 15. Mai 1997 belegt ist; im EU-Novel-Food-Katalog ist Arthrospira platensis als nicht neuartig gelistet. Für Nahrungsergänzungsmittel mit Spirulina gelten jedoch PAK-Höchstgehalte nach Verordnung (EU) 2023/915. Gesundheitsbezogene Angaben speziell für Spirulina sind nicht zugelassen beziehungsweise noch nicht abschließend bewertet.

§ 10 — SchlussFazit: Spirulina als Rohstoff mit Profil und Pflichten

Spirulina ist ein nährstoffdichter, optisch unverwechselbarer Rohstoff mit starker Story: vegane Proteinquelle, das blaue Phycocyanin als natürlicher Farbstoff und ein dichtes Mikronährstoffprofil. Diesem Marketing-Potenzial steht eine nüchterne fachliche Realität gegenüber – die Humanevidenz für viele beworbene Effekte ist dünn, der Proteinbeitrag bei kleinen Tagesmengen begrenzt, und als B12-Quelle ist die Mikroalge ungeeignet.

Der eigentliche Knackpunkt liegt jedoch in der Reinheit. PAK, Schwermetalle und Mikrocystine sind reale, regulatorisch adressierte Risiken; die Qualitätssicherung entscheidet hier über die Marktfähigkeit. Für Produktentwickler heißt das: zuerst die Herkunft und das Anbausystem klären, ein vollständiges Analysenzertifikat inklusive PAK- und Mikrocystin-Werten einfordern, dann die Galenik festlegen und einen erfahrenen Lohnhersteller wählen.

Genau diesen Weg begleitet die OH!S GmbH – von der ersten Rohstoffkalkulation über die schadstoffsichere Verarbeitung bis zum fertigen Endprodukt in Pulver-, Pressling- oder Kapselform.

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⚠ Rechtlicher Hinweis

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich als fachliche Grundlage für Produktentwickler und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie stellen keine medizinische Beratung dar und sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt. Für die finalen Produkt-Claims und die Einhaltung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist der jeweilige Inverkehrbringer verantwortlich. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und auf Basis verfügbarer wissenschaftlicher Literatur zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen & weiterführende Literatur

  1. Europäische Kommission (2023). Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (PAK-Höchstgehalte, Abschn. 5.1). EUR-Lex ↗
  2. Europäische Kommission (2012). Verordnung (EU) Nr. 432/2012 – Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben (Health Claims). EUR-Lex ↗
  3. FAO/JECFA. Spirulina extract – Chemical and Technical Assessment (Zusammensetzung, C-Phycocyanin CAS 11016-15-2). FAO ↗
  4. Liestianty D. et al. (2024). Nutraceutical Features of the Phycobiliprotein C-Phycocyanin: Evidence from Arthrospira platensis (Spirulina). PMC. PubMed Central ↗
  5. Verbraucherzentrale (2025). Spirulina – viel Grün und wenig dahinter (Sicherheits- und B12-Einordnung). Verbraucherzentrale ↗
  6. U.S. National Library of Medicine. PubMed – Forschungsdatenbank zu Arthrospira platensis (Spirulina). PubMed ↗
Sam W. Pack
Lexikon- & Blog-Stimme, OH!S GmbH

Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern das ganze OH!S-Team — über 25 Jahre Erfahrung in Lohnabfüllung, Verpackung und Rohstoff-Know-how, gebündelt in einer ehrlichen Stimme.

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