Verpackungslexikon · Verpackungsgrundlagen

Umverpackung: Definition, Beispiele und Rechtsrahmen

Umverpackung ist eine zusätzliche Verpackung, die mehrere bereits verpackte Verkaufseinheiten zusammenfasst, etwa als Umkarton, Tray oder Schrumpffolie. Sie lässt sich entfernen, ohne die Produkte zu beeinträchtigen. In der PPWR heißt diese Verpackungsart im Englischen „grouped packaging“; im Deutschen finden sich dafür die Wörter Umverpackung und Sammelverpackung.

  • Vier Rechtsarten: Verkaufs-, Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackung unterscheiden sich in Pflichten und Fristen, nicht im Material
  • Leerraum: höchstens 50 %, frühestens ab 01.01.2030; Füllmaterial zählt mit, die Berechnungsmethode liegt noch nicht vor
  • Aus der Konfektionierung: Beispiele vom Set-Karton bis zum Tray, mit Prüfliste für Zweck, Maße, Material und Nachweise

Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden. NDA auf Wunsch.

Umverpackung: Verkaufstray mit Sechserpack und Umkarton im Lager
50 %höchster Leerraumanteil,
frühestens ab 01.01.2030
12.02.2028Frist der Kommission für die
Berechnungsmethode
100 mg/kgSummengrenze Schwermetalle
für alle Verpackungen
48 hbis zur Antwort
auf Ihre Anfrage

01 · Definition

Was ist eine Umverpackung?

Umkarton, Tray, Multipack-Folie, Set-Box: Im Alltag heißt vieles so. Die PPWR fasst die Verpackungsart enger und knüpft an sie eigene Pflichten.

Eine Umverpackung sitzt über der Primärverpackung und fasst mehrere Verkaufseinheiten zusammen. Nach der PPWR ist sie so konzipiert, dass sie in der Verkaufsstelle eine Zusammenstellung von Verkaufseinheiten bildet. Ob diese Zusammenstellung als Set an den Endabnehmer abgegeben wird, nur das Wiederauffüllen der Regale erleichtert oder eine Lager- oder Vertriebseinheit bildet, ist gleichgültig. Entscheidend ist ein zweites Merkmal: Man kann sie vom Produkt entfernen, ohne dessen Eigenschaften zu beeinträchtigen.

Die Umverpackung hat deshalb meist keinen Kontakt zum Füllgut. Funktional ist sie eine Sekundärverpackung, aber nicht jede Sekundärverpackung ist rechtlich eine Umverpackung.

Merkmale der Verpackungsart
MerkmalBedeutung
Inhaltmehrere Verkaufseinheiten, die schon eine eigene Primärverpackung haben
ZweckSet, Regalbestückung oder Lager- und Vertriebseinheit
Entfernbarkeitlässt sich abnehmen, ohne die Produkteigenschaften zu verändern
Typische FormenUmkarton, Tray mit Folie, Sleeve, Set-Box, Display

02 · Begriffe

Umverpackung, Sammelverpackung, Sekundärverpackung: Wer ist wer?

Drei Wörter, die sich überlappen. Welches Sie in einer Anfrage verwenden, ist weniger wichtig als die Frage, was die Verpackung tut.

Begriffe rund um die Verpackungsart
BegriffHerkunftBedeutung
UmverpackungRichtlinie 94/62/EG (neben „Zweitverpackung“), bisheriges Verpackungsgesetz, AlltagsspracheHülle um mehrere Verkaufseinheiten
SammelverpackungAuslegung der ZSVR zur PPWR und viele Fachquellendieselbe Verpackungsart, englisch grouped packaging
SekundärverpackungVerpackungstechnikFunktion: zweite Ebene über dem Produkt; kein Rechtsbegriff der PPWR
UmkartonPraxiswortkann Um- oder Transportverpackung sein, je nach Zweck

Die PPWR nennt die Art im englischen Text „grouped packaging“. Welches deutsche Wort der Amtstext führt, geben die uns vorliegenden Quellen nicht einheitlich wieder: Einige schreiben Umverpackung, andere Sammelverpackung. Die Definition ist dieselbe. Wir schreiben Umverpackung, weil unter diesem Wort gesucht wird und weil es schon in der alten Richtlinie stand, und nennen die Sammelverpackung als Synonym.

03 · Abgrenzung

Welche Ebene ist es? Entscheidungstabelle

Derselbe Karton kann je nach Zweck eine andere Rechtsart sein. Maßgeblich ist, wofür die Verpackung konzipiert ist.

Vier Rechtsarten im Vergleich, mit Beispielen aus Abfüllung und Konfektionierung
RechtsartLeitfrageBeispielBesonderheit
VerkaufsverpackungBildet sie mit dem Produkt die Verkaufseinheit für den Endabnehmer?Doypack, Dose oder Faltschachtel mit Portionsbeutelnkeine 50-%-Grenze, aber Begrenzung des Leerraums auf das notwendige Mindestmaß
UmverpackungFasst sie mehrere Verkaufseinheiten für Regal, Lager oder Vertrieb zusammen?Karton mit zwölf Beuteln, Sechser-Tray, Set-Box aus drei DosenLeerraum höchstens 50 % ab 2030
TransportverpackungDient sie Handhabung und Transport und verhindert Transportschäden?Palette mit Umkartons und StretchfolieStraßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftfrachtcontainer zählen nicht dazu
Verpackung für den elektronischen HandelGeht sie bei Online-Bestellung an den Endabnehmer?Versandkarton mit FüllmaterialUnterfall der Transportverpackung, siehe Versandverpackung

Zwei Regeln helfen im Grenzfall. Dient eine Verkaufsverpackung zugleich dem Transport, bleibt sie nach Auslegung der ZSVR Verkaufsverpackung. Und eine Faltschachtel, die der Endkunde mit dem Produkt kauft, ist meist Verkaufsverpackung, auch wenn die Verpackungstechnik sie Sekundärverpackung nennt. Ein Karton, den der Handel auspackt, ist dagegen in der Regel eine Umverpackung.

Zweck festlegen

Set für den Endkunden, Regalbestückung, Lager- und Vertriebseinheit oder Versand an Endkunden: Schreiben Sie den Zweck in die Spezifikation.

Entfernbarkeit prüfen

Lässt sich die Hülle abnehmen, ohne dass Produkt oder Primärverpackung Schaden nehmen?

Rechtsart zuordnen

Aus Zweck und Abgabe ergibt sich die Rechtsart und mit ihr die Frage nach Leerraum, Wiederverwendung und Systembeteiligung.

04 · Funktionen

Wozu eine Umverpackung dient

Hände richten eine weiße Kartonschachtel mit Automatikboden auf, daneben befüllte Schachteln mit Sachets und Stickpacks
Faltschachteln mit Sachets und Stickpacks werden aufgerichtet und befüllt

Sie erfüllt vier Aufgaben. Die Barriere am Füllgut bleibt dabei Sache der Primärverpackung.

  • BündelnMehrere Verkaufseinheiten werden zum Set, Multipack oder zur Regaleinheit.
  • SchützenZusätzlicher Schutz vor Stoß und Verschmutzung auf dem Weg ins Regal.
  • Präsentieren und informierenDruckfläche für Marke, Set-Inhalt und Codes: GTIN und Etikettierung.
  • Lagern und kommissionierenEine Lager- oder Vertriebseinheit lässt sich stapeln, zählen und im Ganzen bewegen.

Bei OH!S entsteht sie in der Konfektionierung: Sets bilden, Displays bestücken, etikettieren, Beilagen ergänzen. Wer konfektioniert, erzeugt zusätzliche Verpackung, und damit rücken Leerraum, Wiederverwendung und die Lieferkette der Erzeugerrolle in den Blick.

05 · Beispiele

Beispiele aus Nahrungsergänzung und Lebensmittel

Set aus drei Dosen in einer Kartonbox neben einem Sechser-Tray mit Folie
Set aus drei Dosen in einer Kartonbox, daneben ein Sechser-Tray mit Folie

Ob eine Hülle mehrere Verkaufseinheiten gruppiert, entscheidet die Rechtsart, nicht das Material. Die Tabelle ordnet typische Fälle ein. Die Einordnung ist eine Orientierung; verbindlich bewertet sie der Verantwortliche.

Typische Fälle und ihre Rechtsart (Orientierung)
BeispielRechtsartHinweis
Faltschachtel mit mehreren Stickpacks, als eine Portionspackung verkauftVerkaufsverpackungfasst keine mehreren Verkaufseinheiten zusammen
Set aus drei Dosen in einer KartonboxUmverpackunggruppiert drei Verkaufseinheiten, die Box ist entfernbar
Sechser-Tray mit Schrumpf- oder StretchfolieUmverpackungbei Folie aus Einwegkunststoff Anhang V prüfen
Karton mit zwölf Beuteln für die RegalbestückungUmverpackungLeerraum höchstens 50 % ab 2030
Display mit mehreren ProduktenUmverpackung, wenn zur Regalbestückung konzipiertsiehe Displays und Aufsteller
Versandkarton an einen EndkundenVerpackung für den elektronischen HandelUnterfall der Transportverpackung

::: Eine Beispielkette aus der Nahrungsergänzung: Das Pulver steckt im Sachet, der Primärverpackung. Mehrere Sachets liegen in einer Faltschachtel, die der Endkunde mitkauft, der Verkaufsverpackung. Zwölf Schachteln gehen im Umkarton in die Regalbestückung, das ist die Umverpackung. Die Umkartons stehen auf einer Palette mit Stretchfolie, der Transportverpackung.

Wie ein Verkaufstray aufgebaut ist, zeigt der Eintrag Verkaufstray. Für Sets, Displays und Aktionsware übernehmen wir die Arbeit auf der Seite Konfektionierung und Co-Packing.

Sets, Displays, Aktionsware?

Konfektionierung nach Ihrem Ablaufplan

Beschreiben Sie Bestandteile, Stückzahl und Zieltermin. Innerhalb von 48 Stunden melden wir uns mit einer Einschätzung.

  • Antwort in 48 Stunden
  • NDA auf Wunsch
  • Rolle je Projekt schriftlich geklärt

06 · Leerraum

Leerraum: die 50-%-Grenze ab 2030

Artikel 24 der PPWR begrenzt den Leerraum von Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel auf höchstens 50 %. Die Pflicht gilt ab dem 01.01.2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später liegt. Die Kommission legt die Methode bis zum 12.02.2028 fest.

Füllmaterial wie Luftpolster oder Papierschnipsel zählt als Leerraum. Verpflichtet ist der Wirtschaftsakteur, der die Verpackung befüllt.

Leerraum nach Verpackungsart (Artikel 24 PPWR)
VerpackungsartAnforderungFrist
Umverpackunghöchstens 50 % Leerraum01.01.2030 oder später
Transportverpackunghöchstens 50 % Leerraum01.01.2030 oder später
Verpackung für den elektronischen Handelhöchstens 50 % Leerraum01.01.2030 oder später
Verkaufsverpackungkeine Prozentgrenze; Leerraum auf das notwendige Mindestmaß begrenzenbis 12.02.2028

Zahlen, die anderswo kursierenIn älteren Hinweisen finden sich eine 40-%-Grenze und der Termin 12.08.2026. Beides ist nicht belegt. Die 40 % stammen nach Fachquellen aus dem Kommissionsvorschlag von 2022 und wurden im Gesetzgebungsverfahren auf 50 % geändert. Solange die Berechnungsmethode fehlt, ist jede Prozentangabe zum eigenen Karton eine Überschlagsrechnung; ein Beispiel steht im Eintrag Versandverpackung.

07 · Regulatorik

Recht: PPWR, VerpackDG und Erzeugerrolle

PPWR

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit 12.08.2026 und trennt Verkaufs-, Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackung. Ab 01.01.2030 gelten außerdem Wiederverwendungsquoten für bestimmte Transport- und Umverpackungen (Artikel 29); Anwendungsbereich und Ausnahmen sind vor der Planung am Verordnungstext zu prüfen. Mehr: PPWR und PPWR-Fristen.

Schrumpffolie ab 2030

Anhang V der PPWR verbietet ab 01.01.2030 bestimmte Einwegverpackungsformate. Nach Fachquellen gehören dazu Gruppierungs- und Schrumpffolien aus Einwegkunststoff im Handel. Ob eine konkrete Folie darunter fällt, hängt von Anwendung und Ausnahmen ab. Prüfen Sie das, bevor Sie Folienlösungen für Multipacks festlegen.

VerpackDG

Das VerpackDG gilt seit 12.08.2026, das bisherige Verpackungsgesetz ist mit Ablauf des 11.08.2026 außer Kraft. Systembeteiligungspflichtig sind mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder an vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen; im Einzelfall entscheidet der Katalog der ZSVR. Mehr: Systembeteiligung.

Wer ist Erzeuger?Die Rolle wird je Verpackungseinheit bestimmt. Trägt sie Ihren Namen oder Ihre Marke, wird vermutet, dass Sie Erzeuger sind. Wird eine Verpackung erst durch das Befüllen vollständig, ist ohne Auftragsfertigung nach Auslegung der ZSVR grundsätzlich der Befüller Erzeuger. Bei einem nicht gekennzeichneten Standardkarton als Transportverpackung gilt nach Fachquellen zur EU-FAQ der Lieferant der leeren Verpackung als Erzeuger. Der Lieferant liefert in jedem Fall die Unterlagen nach Artikel 16. Details: Erzeuger und Hersteller nach PPWR.

Recyclingfähigkeit und UmweltaussagenEine Einstufung nach den Leistungsstufen A, B und C gilt frühestens ab dem 01.01.2030, bzw. 24 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts, je nachdem, was später liegt. Deshalb sagen wir für keinen Aufbau eine Stufe zu. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind seit dem 27.09.2026 nach der Richtlinie (EU) 2024/825 problematisch, siehe Umweltaussagen.

08 · Einkauf

Auswahlkriterien und typische Fehler

Palettierte Umkartons mit Stretchfolie und Umreifungsband am Ende einer Abfülllinie
Palettierte Umkartons mit Stretchfolie: die Ebene über dem Umkarton

Diese Punkte gehören in die Spezifikation, bevor bestellt wird. Sie münden in eine Verpackungsspezifikation.

  • ZweckSet, Regalbestückung, Lager- und Vertriebseinheit oder Versand? Der Zweck bestimmt die Rechtsart.
  • MaßeInnenmaße der Verkaufseinheiten plus Zugabe; den Leerraum von Anfang an klein halten.
  • MaterialVollkarton als Faltschachtel, Wellpappe für stärkere Beanspruchung, Folie oder Tray.
  • NachweiseLieferanteninformation nach Artikel 16 und Schwermetallnachweis, nach Auslegung der Kommission einschließlich Druckfarben, Lacken und Klebstoffen.
  • KennzeichnungPlatz für Set-Inhalt, Codes und Chargenangaben.
  • PackprozessAufrichten und Packen manuell oder automatisiert, Palettierraster.

„Umkarton ist Umkarton“

Derselbe Karton kann Umverpackung oder Transportverpackung sein. Wer den Zweck offen lässt, verfehlt später Leerraum- und Nachweisanforderungen.

Leerraum nach Gefühl

Ein Karton, der „irgendwie passt“, füllt sich mit Papier und Luftpolstern, und die zählen als Leerraum. Rechnen Sie früh mit den Innenmaßen.

Nachweise für Farbe und Klebstoff vergessen

Die Schwermetallgrenze von 100 mg/kg gilt für alle Verpackungen. Auch Druckfarbe, Lack und Klebstoff gehören in die Nachweiskette.

Diese Angaben beschleunigen Ihr Angebot

Mit diesen Punkten können wir Ihr Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.

  • Verkaufseinheit: Produkt, Primärverpackung und Maße (Länge × Breite × Höhe)
  • Anzahl der Verkaufseinheiten je Umverpackung (Set, Multipack, Regalkarton)
  • Gewünschte Umverpackung oder noch offen: Faltschachtel, Karton, Tray, Folie, Display
  • Material, Kartonqualität, Druck, Veredelung und Etikettierung
  • Beistellung oder Beschaffung über uns; vorhandene Nachweise
  • Aufricht- und Packprozess: manuell oder automatisiert
  • Verwendungszweck: Handel, Lager oder Versand; Palettierung
  • Auflage, Lieferziel und Wunschtermin

09 · Anfrage

So gelingt Ihre Anfrage in einem Schritt

Wer nach der PPWR Erzeuger ist und wer im Zielland als Hersteller die Registrierung übernimmt, klären wir je Projekt und halten es schriftlich fest. Dafür brauchen wir Marke, Gestaltungseinfluss, Verpackungsart und Lieferkette.

Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt.

10 · FAQ

Häufige Fragen zur Umverpackung

Was ist eine Umverpackung?

Eine Umverpackung ist eine zusätzliche Verpackung, die mehrere bereits verpackte Verkaufseinheiten zusammenfasst, zum Beispiel ein Karton mit zwölf Beuteln oder ein Tray mit sechs Dosen. Nach der PPWR ist sie für die Verkaufsstelle konzipiert, etwa als Set, zur Regalbestückung oder als Lager- und Vertriebseinheit, und lässt sich entfernen, ohne die Produkteigenschaften zu beeinträchtigen.

Was ist der Unterschied zwischen Umverpackung und Sammelverpackung?

Inhaltlich keiner. Beide Wörter bezeichnen die Verpackungsart, die die PPWR im Englischen grouped packaging nennt. Umverpackung stand bereits in der Richtlinie 94/62/EG, wo sie auch Zweitverpackung hieß. Welches deutsche Wort der Amtstext der PPWR führt, geben die uns vorliegenden Quellen nicht einheitlich wieder. Die Definition ist in beiden Fällen dieselbe.

Ist die Umverpackung dasselbe wie die Sekundärverpackung?

Nicht immer. Sekundärverpackung beschreibt die Funktion: die Ebene zwischen Produkt und Transport. Umverpackung ist eine Rechtsart der PPWR. Eine Faltschachtel um einen Beutel ist funktional sekundär, kann aber Verkaufsverpackung sein, wenn der Endkunde sie mitkauft. Ein Karton mit mehreren Verkaufseinheiten für die Regalbestückung ist dagegen in der Regel eine Umverpackung.

Welche Beispiele für Umverpackungen gibt es?

Typisch sind der Karton mit mehreren Beuteln für die Regalbestückung, das Tray mit Schrumpf- oder Stretchfolie um mehrere Dosen, die Set-Box mit mehreren Produkten und das Display, wenn es zur Regalbestückung konzipiert ist. Eine Faltschachtel mit Portionsbeuteln, die als eine Verkaufseinheit verkauft wird, ist dagegen meist Verkaufsverpackung.

Wie viel Leerraum darf eine Umverpackung haben?

Nach Artikel 24 der PPWR höchstens 50 Prozent. Die Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später liegt. Füllmaterial wie Papier oder Luftpolster zählt als Leerraum. Verpflichtet ist, wer die Verpackung befüllt. Die Kommission legt die Methode bis zum 12. Februar 2028 fest.

Ist ein Versandkarton eine Umverpackung?

Nicht pauschal. Geht der Karton im Onlinehandel an den Endkunden, nennt die PPWR ihn Verpackung für den elektronischen Handel, einen Unterfall der Transportverpackung. Dient der Karton als Lager- und Vertriebseinheit für den Handel, kommt diese Einordnung in Betracht. Entscheidend ist, wofür die Verpackung konzipiert ist, nicht, wie sie im Alltag heißt.

Sind Umverpackungen systembeteiligungspflichtig?

Das hängt davon ab, ob die Verpackung typischerweise beim privaten Endverbraucher oder an vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfällt. Die Abgrenzung im Einzelfall trifft der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrem dualen System oder Ihrer Rechtsberatung.

11 · Fazit

Fazit: Zweck festlegen, dann Maße und Nachweise

Eine Umverpackung fasst mehrere Verkaufseinheiten zusammen und ist damit eine eigene Rechtsart, nicht bloß ein anderes Wort für den Karton ums Produkt. Wer den Zweck festlegt, kennt die Pflichten: kein Prozentlimit für die Verkaufsverpackung, höchstens 50 % Leerraum für sie, frühestens ab 2030.

Prüfen Sie Zweck, Maße und Nachweise gemeinsam und halten Sie die Rollenfrage schriftlich fest. Für den Überblick über alle Ebenen lesen Sie als Nächstes den Eintrag zu den Verpackungsarten; schicken Sie uns anschließend die Angaben aus der Checkliste.

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Konfektionierung anfragen – mit Format, Menge und Zeitrahmen

Schicken Sie uns Produkt, Format und Menge. Sie bekommen innerhalb von 48 Stunden eine Antwort.

  1. Anfrage sendenProdukt, Format, Menge und Zeitrahmen genügen für den Start. NDA auf Wunsch.
  2. Antwort in 48 StundenWir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
  3. Angebot nach Klärung der EckdatenPreise und Termine nennen wir verbindlich im Angebot.

Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Art. 3 (Verpackungsarten), Art. 24 (Leerraum), Art. 25 und Anhang V (Verbote), Art. 29 (Wiederverwendung). Stand: gilt seit 12.08.2026. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40 (öffnet in neuem Tab)
  2. Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Art. 3 Nr. 1 (Umverpackung oder Zweitverpackung); in den wesentlichen Teilen durch die PPWR abgelöst. Stand: Vorgängerregelung bis 11.08.2026. EUR-Lex: Richtlinie 94/62/EG (öffnet in neuem Tab)
  3. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, VerpackDG), BGBl. 2026 I Nr. 207. Stand: in Kraft seit 12.08.2026. Gesetze im Internet (öffnet in neuem Tab)
  4. Europäische Kommission, Bekanntmachung C/2026/3084: Leitlinien zur Verordnung (EU) 2025/40, veröffentlicht am 10.06.2026 (nicht bindend). EUR-Lex: Europäische Kommission, Bekanntmachung C/2026/3084 (öffnet in neuem Tab)
  5. Zentrale Stelle Verpackungsregister, Hinweise zu PPWR und VerpackDG seit dem 12. August 2026. Stand: Oktober 2026. ZSVR (öffnet in neuem Tab)

Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 19.05.2025 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Rechtsstand PPWR und VerpackDG statt Richtlinie 94/62/EG und Verpackungsgesetz, Abgrenzung zu Verkaufs-, Sekundär-, Transport- und E-Commerce-Verpackung, Leerraum-Grenze mit Fristen, Beispiele aus der Konfektionierung, Prüfliste und Anfrage-Checkliste ergänzt.

Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH

Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.

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