Verpackungslexikon · Verpackungsgrundlagen
Umverpackung ist eine zusätzliche Verpackung, die mehrere bereits verpackte Verkaufseinheiten zusammenfasst, etwa als Umkarton, Tray oder Schrumpffolie. Sie lässt sich entfernen, ohne die Produkte zu beeinträchtigen. In der PPWR heißt diese Verpackungsart im Englischen „grouped packaging“; im Deutschen finden sich dafür die Wörter Umverpackung und Sammelverpackung.
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01 · Definition
Umkarton, Tray, Multipack-Folie, Set-Box: Im Alltag heißt vieles so. Die PPWR fasst die Verpackungsart enger und knüpft an sie eigene Pflichten.
Eine Umverpackung sitzt über der Primärverpackung und fasst mehrere Verkaufseinheiten zusammen. Nach der PPWR ist sie so konzipiert, dass sie in der Verkaufsstelle eine Zusammenstellung von Verkaufseinheiten bildet. Ob diese Zusammenstellung als Set an den Endabnehmer abgegeben wird, nur das Wiederauffüllen der Regale erleichtert oder eine Lager- oder Vertriebseinheit bildet, ist gleichgültig. Entscheidend ist ein zweites Merkmal: Man kann sie vom Produkt entfernen, ohne dessen Eigenschaften zu beeinträchtigen.
Die Umverpackung hat deshalb meist keinen Kontakt zum Füllgut. Funktional ist sie eine Sekundärverpackung, aber nicht jede Sekundärverpackung ist rechtlich eine Umverpackung.
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Inhalt | mehrere Verkaufseinheiten, die schon eine eigene Primärverpackung haben |
| Zweck | Set, Regalbestückung oder Lager- und Vertriebseinheit |
| Entfernbarkeit | lässt sich abnehmen, ohne die Produkteigenschaften zu verändern |
| Typische Formen | Umkarton, Tray mit Folie, Sleeve, Set-Box, Display |
02 · Begriffe
Drei Wörter, die sich überlappen. Welches Sie in einer Anfrage verwenden, ist weniger wichtig als die Frage, was die Verpackung tut.
| Begriff | Herkunft | Bedeutung |
|---|---|---|
| Umverpackung | Richtlinie 94/62/EG (neben „Zweitverpackung“), bisheriges Verpackungsgesetz, Alltagssprache | Hülle um mehrere Verkaufseinheiten |
| Sammelverpackung | Auslegung der ZSVR zur PPWR und viele Fachquellen | dieselbe Verpackungsart, englisch grouped packaging |
| Sekundärverpackung | Verpackungstechnik | Funktion: zweite Ebene über dem Produkt; kein Rechtsbegriff der PPWR |
| Umkarton | Praxiswort | kann Um- oder Transportverpackung sein, je nach Zweck |
Die PPWR nennt die Art im englischen Text „grouped packaging“. Welches deutsche Wort der Amtstext führt, geben die uns vorliegenden Quellen nicht einheitlich wieder: Einige schreiben Umverpackung, andere Sammelverpackung. Die Definition ist dieselbe. Wir schreiben Umverpackung, weil unter diesem Wort gesucht wird und weil es schon in der alten Richtlinie stand, und nennen die Sammelverpackung als Synonym.
03 · Abgrenzung
Derselbe Karton kann je nach Zweck eine andere Rechtsart sein. Maßgeblich ist, wofür die Verpackung konzipiert ist.
| Rechtsart | Leitfrage | Beispiel | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Verkaufsverpackung | Bildet sie mit dem Produkt die Verkaufseinheit für den Endabnehmer? | Doypack, Dose oder Faltschachtel mit Portionsbeuteln | keine 50-%-Grenze, aber Begrenzung des Leerraums auf das notwendige Mindestmaß |
| Umverpackung | Fasst sie mehrere Verkaufseinheiten für Regal, Lager oder Vertrieb zusammen? | Karton mit zwölf Beuteln, Sechser-Tray, Set-Box aus drei Dosen | Leerraum höchstens 50 % ab 2030 |
| Transportverpackung | Dient sie Handhabung und Transport und verhindert Transportschäden? | Palette mit Umkartons und Stretchfolie | Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftfrachtcontainer zählen nicht dazu |
| Verpackung für den elektronischen Handel | Geht sie bei Online-Bestellung an den Endabnehmer? | Versandkarton mit Füllmaterial | Unterfall der Transportverpackung, siehe Versandverpackung |
Zwei Regeln helfen im Grenzfall. Dient eine Verkaufsverpackung zugleich dem Transport, bleibt sie nach Auslegung der ZSVR Verkaufsverpackung. Und eine Faltschachtel, die der Endkunde mit dem Produkt kauft, ist meist Verkaufsverpackung, auch wenn die Verpackungstechnik sie Sekundärverpackung nennt. Ein Karton, den der Handel auspackt, ist dagegen in der Regel eine Umverpackung.
Set für den Endkunden, Regalbestückung, Lager- und Vertriebseinheit oder Versand an Endkunden: Schreiben Sie den Zweck in die Spezifikation.
Lässt sich die Hülle abnehmen, ohne dass Produkt oder Primärverpackung Schaden nehmen?
Aus Zweck und Abgabe ergibt sich die Rechtsart und mit ihr die Frage nach Leerraum, Wiederverwendung und Systembeteiligung.
04 · Funktionen

Sie erfüllt vier Aufgaben. Die Barriere am Füllgut bleibt dabei Sache der Primärverpackung.
Bei OH!S entsteht sie in der Konfektionierung: Sets bilden, Displays bestücken, etikettieren, Beilagen ergänzen. Wer konfektioniert, erzeugt zusätzliche Verpackung, und damit rücken Leerraum, Wiederverwendung und die Lieferkette der Erzeugerrolle in den Blick.
05 · Beispiele

Ob eine Hülle mehrere Verkaufseinheiten gruppiert, entscheidet die Rechtsart, nicht das Material. Die Tabelle ordnet typische Fälle ein. Die Einordnung ist eine Orientierung; verbindlich bewertet sie der Verantwortliche.
| Beispiel | Rechtsart | Hinweis |
|---|---|---|
| Faltschachtel mit mehreren Stickpacks, als eine Portionspackung verkauft | Verkaufsverpackung | fasst keine mehreren Verkaufseinheiten zusammen |
| Set aus drei Dosen in einer Kartonbox | Umverpackung | gruppiert drei Verkaufseinheiten, die Box ist entfernbar |
| Sechser-Tray mit Schrumpf- oder Stretchfolie | Umverpackung | bei Folie aus Einwegkunststoff Anhang V prüfen |
| Karton mit zwölf Beuteln für die Regalbestückung | Umverpackung | Leerraum höchstens 50 % ab 2030 |
| Display mit mehreren Produkten | Umverpackung, wenn zur Regalbestückung konzipiert | siehe Displays und Aufsteller |
| Versandkarton an einen Endkunden | Verpackung für den elektronischen Handel | Unterfall der Transportverpackung |
::: Eine Beispielkette aus der Nahrungsergänzung: Das Pulver steckt im Sachet, der Primärverpackung. Mehrere Sachets liegen in einer Faltschachtel, die der Endkunde mitkauft, der Verkaufsverpackung. Zwölf Schachteln gehen im Umkarton in die Regalbestückung, das ist die Umverpackung. Die Umkartons stehen auf einer Palette mit Stretchfolie, der Transportverpackung.
Wie ein Verkaufstray aufgebaut ist, zeigt der Eintrag Verkaufstray. Für Sets, Displays und Aktionsware übernehmen wir die Arbeit auf der Seite Konfektionierung und Co-Packing.
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06 · Leerraum
Artikel 24 der PPWR begrenzt den Leerraum von Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel auf höchstens 50 %. Die Pflicht gilt ab dem 01.01.2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später liegt. Die Kommission legt die Methode bis zum 12.02.2028 fest.
Füllmaterial wie Luftpolster oder Papierschnipsel zählt als Leerraum. Verpflichtet ist der Wirtschaftsakteur, der die Verpackung befüllt.
| Verpackungsart | Anforderung | Frist |
|---|---|---|
| Umverpackung | höchstens 50 % Leerraum | 01.01.2030 oder später |
| Transportverpackung | höchstens 50 % Leerraum | 01.01.2030 oder später |
| Verpackung für den elektronischen Handel | höchstens 50 % Leerraum | 01.01.2030 oder später |
| Verkaufsverpackung | keine Prozentgrenze; Leerraum auf das notwendige Mindestmaß begrenzen | bis 12.02.2028 |
Zahlen, die anderswo kursierenIn älteren Hinweisen finden sich eine 40-%-Grenze und der Termin 12.08.2026. Beides ist nicht belegt. Die 40 % stammen nach Fachquellen aus dem Kommissionsvorschlag von 2022 und wurden im Gesetzgebungsverfahren auf 50 % geändert. Solange die Berechnungsmethode fehlt, ist jede Prozentangabe zum eigenen Karton eine Überschlagsrechnung; ein Beispiel steht im Eintrag Versandverpackung.
07 · Regulatorik
Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit 12.08.2026 und trennt Verkaufs-, Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackung. Ab 01.01.2030 gelten außerdem Wiederverwendungsquoten für bestimmte Transport- und Umverpackungen (Artikel 29); Anwendungsbereich und Ausnahmen sind vor der Planung am Verordnungstext zu prüfen. Mehr: PPWR und PPWR-Fristen.
Anhang V der PPWR verbietet ab 01.01.2030 bestimmte Einwegverpackungsformate. Nach Fachquellen gehören dazu Gruppierungs- und Schrumpffolien aus Einwegkunststoff im Handel. Ob eine konkrete Folie darunter fällt, hängt von Anwendung und Ausnahmen ab. Prüfen Sie das, bevor Sie Folienlösungen für Multipacks festlegen.
Das VerpackDG gilt seit 12.08.2026, das bisherige Verpackungsgesetz ist mit Ablauf des 11.08.2026 außer Kraft. Systembeteiligungspflichtig sind mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder an vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen; im Einzelfall entscheidet der Katalog der ZSVR. Mehr: Systembeteiligung.
Wer ist Erzeuger?Die Rolle wird je Verpackungseinheit bestimmt. Trägt sie Ihren Namen oder Ihre Marke, wird vermutet, dass Sie Erzeuger sind. Wird eine Verpackung erst durch das Befüllen vollständig, ist ohne Auftragsfertigung nach Auslegung der ZSVR grundsätzlich der Befüller Erzeuger. Bei einem nicht gekennzeichneten Standardkarton als Transportverpackung gilt nach Fachquellen zur EU-FAQ der Lieferant der leeren Verpackung als Erzeuger. Der Lieferant liefert in jedem Fall die Unterlagen nach Artikel 16. Details: Erzeuger und Hersteller nach PPWR.
Recyclingfähigkeit und UmweltaussagenEine Einstufung nach den Leistungsstufen A, B und C gilt frühestens ab dem 01.01.2030, bzw. 24 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts, je nachdem, was später liegt. Deshalb sagen wir für keinen Aufbau eine Stufe zu. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind seit dem 27.09.2026 nach der Richtlinie (EU) 2024/825 problematisch, siehe Umweltaussagen.
08 · Einkauf

Diese Punkte gehören in die Spezifikation, bevor bestellt wird. Sie münden in eine Verpackungsspezifikation.
Derselbe Karton kann Umverpackung oder Transportverpackung sein. Wer den Zweck offen lässt, verfehlt später Leerraum- und Nachweisanforderungen.
Ein Karton, der „irgendwie passt“, füllt sich mit Papier und Luftpolstern, und die zählen als Leerraum. Rechnen Sie früh mit den Innenmaßen.
Die Schwermetallgrenze von 100 mg/kg gilt für alle Verpackungen. Auch Druckfarbe, Lack und Klebstoff gehören in die Nachweiskette.
Mit diesen Punkten können wir Ihr Projekt in der Regel ohne Rückfragen einordnen.
09 · Anfrage
Wer nach der PPWR Erzeuger ist und wer im Zielland als Hersteller die Registrierung übernimmt, klären wir je Projekt und halten es schriftlich fest. Dafür brauchen wir Marke, Gestaltungseinfluss, Verpackungsart und Lieferkette.
Planen Sie vom Auftrag bis zur Produktion 4 bis 8 Wochen ein, gerechnet ab der Auftragsklärung und sobald das Material vorliegt.
10 · FAQ
Eine Umverpackung ist eine zusätzliche Verpackung, die mehrere bereits verpackte Verkaufseinheiten zusammenfasst, zum Beispiel ein Karton mit zwölf Beuteln oder ein Tray mit sechs Dosen. Nach der PPWR ist sie für die Verkaufsstelle konzipiert, etwa als Set, zur Regalbestückung oder als Lager- und Vertriebseinheit, und lässt sich entfernen, ohne die Produkteigenschaften zu beeinträchtigen.
Inhaltlich keiner. Beide Wörter bezeichnen die Verpackungsart, die die PPWR im Englischen grouped packaging nennt. Umverpackung stand bereits in der Richtlinie 94/62/EG, wo sie auch Zweitverpackung hieß. Welches deutsche Wort der Amtstext der PPWR führt, geben die uns vorliegenden Quellen nicht einheitlich wieder. Die Definition ist in beiden Fällen dieselbe.
Nicht immer. Sekundärverpackung beschreibt die Funktion: die Ebene zwischen Produkt und Transport. Umverpackung ist eine Rechtsart der PPWR. Eine Faltschachtel um einen Beutel ist funktional sekundär, kann aber Verkaufsverpackung sein, wenn der Endkunde sie mitkauft. Ein Karton mit mehreren Verkaufseinheiten für die Regalbestückung ist dagegen in der Regel eine Umverpackung.
Typisch sind der Karton mit mehreren Beuteln für die Regalbestückung, das Tray mit Schrumpf- oder Stretchfolie um mehrere Dosen, die Set-Box mit mehreren Produkten und das Display, wenn es zur Regalbestückung konzipiert ist. Eine Faltschachtel mit Portionsbeuteln, die als eine Verkaufseinheit verkauft wird, ist dagegen meist Verkaufsverpackung.
Nach Artikel 24 der PPWR höchstens 50 Prozent. Die Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später liegt. Füllmaterial wie Papier oder Luftpolster zählt als Leerraum. Verpflichtet ist, wer die Verpackung befüllt. Die Kommission legt die Methode bis zum 12. Februar 2028 fest.
Nicht pauschal. Geht der Karton im Onlinehandel an den Endkunden, nennt die PPWR ihn Verpackung für den elektronischen Handel, einen Unterfall der Transportverpackung. Dient der Karton als Lager- und Vertriebseinheit für den Handel, kommt diese Einordnung in Betracht. Entscheidend ist, wofür die Verpackung konzipiert ist, nicht, wie sie im Alltag heißt.
Das hängt davon ab, ob die Verpackung typischerweise beim privaten Endverbraucher oder an vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfällt. Die Abgrenzung im Einzelfall trifft der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrem dualen System oder Ihrer Rechtsberatung.
11 · Fazit
Eine Umverpackung fasst mehrere Verkaufseinheiten zusammen und ist damit eine eigene Rechtsart, nicht bloß ein anderes Wort für den Karton ums Produkt. Wer den Zweck festlegt, kennt die Pflichten: kein Prozentlimit für die Verkaufsverpackung, höchstens 50 % Leerraum für sie, frühestens ab 2030.
Prüfen Sie Zweck, Maße und Nachweise gemeinsam und halten Sie die Rollenfrage schriftlich fest. Für den Überblick über alle Ebenen lesen Sie als Nächstes den Eintrag zu den Verpackungsarten; schicken Sie uns anschließend die Angaben aus der Checkliste.
Weiterlesen
Grundlagen
Gruppiert Primärverpackungen: Funktion, Beispiele und Abgrenzung zur rechtlichen Verpackungsart.
Grundlagen
Funktionale Ebenen (primär bis tertiär) und rechtliche Verpackungsarten im Überblick.
Karton
Aus Vollkarton gefaltet: Kartonsorten, Veredelung und Weg in die Konfektionierung.
Grundlagen
Regalfertige Tray-Lösungen: Bestückung, Traglast und Materialien.
Grundlagen
Verpackung für den Postweg: Anforderungen, Abgrenzung und Rolle im E-Commerce.
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Rechtlicher HinweisDie hier bereitgestellten Informationen dienen als fachliche Orientierung für Produktentwickler, Einkauf und Geschäftskunden der OH!S GmbH. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung; maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der genannten Rechtsakte und Normen. Für Produktkonformität, Kennzeichnung und Umweltaussagen ist die jeweils nach Gesetz verantwortliche Partei zuständig, in der Regel der Inverkehrbringer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der genannten Quellen zusammengestellt; eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit wird nicht übernommen.
Rechts- und Quellenstand: Oktober 2026. Änderungen: 19.05.2025 Erstveröffentlichung · 05.10.2026 vollständig überarbeitet: Rechtsstand PPWR und VerpackDG statt Richtlinie 94/62/EG und Verpackungsgesetz, Abgrenzung zu Verkaufs-, Sekundär-, Transport- und E-Commerce-Verpackung, Leerraum-Grenze mit Fristen, Beispiele aus der Konfektionierung, Prüfliste und Anfrage-Checkliste ergänzt.
Sam W. Pack · Fach- und Blogstimme der OH!S GmbH
Das offene Geheimnis: Hinter Sam steckt kein einzelner Mensch, sondern unser gesamtes OH!S-Team – über 30 Jahre Verpackungskompetenz, gebündelt in einer ehrlichen Stimme. Mehr davon im Schnack&Pack-Blog.
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